Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: mareli am 05. Dezember 2010, 08:27:16
-
Hallo!
Ich habe bereits im Internet nach Möglichkeiten gesucht, wie wir weiter verfahren können, aber das passt alles nicht.
Wir warten seit September auf die Gasabrechnung. Gas und Wasser kommen vom gleichen Anbieter, das Wasser wurde bereits vor Wochen abgerechnet.
In der Nachbarschaft sind die meisten beim gleichen Anbieter und bis auf eine Partei ist auch die Gasabrechnung bei allen abgeschlossen und erledigt.
Ruft man beim Versorger an, wird man mit immer wieder neuen Erklärungen abgespeist, man könne nichts machen, angeblich fehlen Daten.
Wir haben uns nun online im Servicecenter des Versorgers registriert und dort steht ein Guthaben von rund 340 Euro mit Fälligkeit zum 26.11.. Eine Rechnung wurde immernoch nicht geschrieben und wir werden weiter vertröstet.
Welche Möglichkeiten haben wir, das Geld zu bekommen? Laut AGB´s muss Guthaben aus Überbezahlungen umgehend erstattet werden.
Im Voraus vielen Dank!
-
Hallo,
ich würde den Gasanbieter anschreiben, dass ich \"online\" ein Guthaben auf meinem \"GAS\"-Konto festgestellt habe, welches bisher noch nicht erstattet wurde. Demzufolge würde ich die Abschlagszahlungen bis zum Aufbrauchen des Guthabens einstellen. Dann werden die Leute dort schon reagieren...
Ich habe es so bei meinem Versorger auch schon gemacht, leider nach nun drei Monaten immer noch Nichts gehört, Guthaben ist mittlerweile fast aufgebraucht, ich zahle erst dann wieder, wenn eine Reaktion erfolgt ist, habe allerdings Strom, kein Gas, dürfte egal sein...
Gruß
-
Hmmm, nein, die Abschläge werden bis zur Rechnungsstellung nicht erhoben, so dass wir eh nicht zahlen. Aber es ist schon ein Unterschied, ob ich den Betrag jetzt (gerade jetzt in der Weihnachtszeit) bekomme oder monatlich die 40 Euro Abschlag (auch den kann ich online bereits abrufen) spare. Letztlich ist es doch so, dass die mit unserem Geld arbeiten, die Zinsen kassieren usw. Ich würde einfach gerne wissen, ob ich eine Möglichkeit habe, die Auszahlung durchzusetzen und welche das genau ist. Müsste dann wohl über einen Anwalt laufen oder per Anzeige? Immerhin enthalten die uns unser eigenes Geld vor. Klar muss man überlegen, wie weit man geht und was sich lohnt - aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Androhung entsprechender Schritte schon viel bringt - vorausgesetzt die merken, dass man Bescheid weiß.
Ich habe das jetzt schriftlich gemacht - bisher noch keine Reaktion, aber ein wenig Zeit muss ich ihnen ja geben. Ich fürchte halt nur, dass die das genausowenig beeindrucken wird.
-
Hallo,
in Deutschland ist der Rechtsweg schon ein Problem. Bis die Klage \"ihren Weg und alle Hürden\" genommen hat, ist Dein Guthaben mit den nicht gezahlten Abschlägen auch bei 40 EUR / Monat locker verbraucht. Und bis Weihnachten bekommst Du vom Versorger ohnehin kein Geld, auch nicht mit drei Anwälten und einer Panzerabwehrrakete. Also, damit abfinden, Abschläge einbehalten und nicht weiter damit beschäftigen, schont die Nerven.
Und jetzt zu sagen, es ist demnächst Weihnachten, ist doch nur eine Feststellung und jedes Jahr das gleiche Spiel, so wie mit Winterreifen...
Hier handelt es sich um eine längerfristige Geschichte, meine dauert schon drei Jahre an.....
Trotzdem frohes Fest!
Gruß
-
Bisher hatten wir das Problem ja nicht. Und die Nachbarn haben ihre Rückzahlungen überwiegend ja auch erhalten. Da war es halt nur nicht so hoch.
Wir werden den Anbieter wechseln, da wirds auch nichts damit, dass das Guthaben sich so erledigt.
Trotzdem danke und auch schöne Feiertage!
-
Ja ist denn jetzt schon Weihnachten?
Wollen Sie Ihrem Versorger das Geld schenken?
Warum brauchen Sie nicht zuerst Ihr Guthaben auf und wechseln dann?
-
Hallo,
der Anbieter wird Ihr Guthaben nach einem Wechsel nicht mehr auszahlen, erst wenn Sie klagen, also bringt ein Wechsel praktisch keine Lösung, sondern nur der Verbrauch von Energie ohne Zahlung der Abschläge.
Schöne Bescherung, oder?
Gruß
PS: Leute gibt es, wechseln, um dem Guthaben zu entfliehen?
-
Von schenken ist wohl nicht die Rede... und ich sehe auch nicht ein, ihm die Zinsen zu schenken. Kann ja wohl nicht sein, dass die damit durch kommen. Dann ists ja kein Wunder, wenn das immer mehr machen. Neh, das einfach aussitzen kommt für mich auch nicht in Frage, da gehts auch ums Prinzip.
-
1. Rechnung und Guthabenerstattung schriftlich mit Fristsetzung anmahnen
(Hinweis auf AGB, Gesetzeslage, zeitnahe Abrechnung ist her das Stichwort)
Im Schreiben gleich mögliche Maßnahmen incl. Stranzeige androhen!
2. Stichtag verstrichen, Strafanzeige
-
Hallo,
Strafanzeige führt zu Nichts, hatte ich in meinem Fall auch gestellt. Es kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft, dass man dem Versorger seine Muwilligkeit nicht nachweisen kann bzw. es keine hinreichende Beweise für eine vorsätzliche Tat vorliegen.
Mir zwar unverständlich, ich hätte bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag stellen müssen, damit die Sache trotzdem verfolgt wird, dass habe ich dann gelassen...
Jeder Fall liegt anders, trotzdem lassen sich die Versorger durch die Androhung einer Strafanzeige nicht beeindrucken. Erst nicht bezahlte verbrauchte Energie tut weh, also einfach verbrauchen und entsprechend verrechnen.
Nur ein Tipp...
Gruß
-
Original von nachtspeicher99
Jeder Fall liegt anders, trotzdem lassen sich die Versorger durch die Androhung einer Strafanzeige nicht beeindrucken. Erst nicht bezahlte verbrauchte Energie tut weh, also einfach verbrauchen und entsprechend verrechnen.
Nur ein Tipp...
Gruß
eine Strafanzeige gegen die Gesellschaft als ganzes bringt warscheinlich nie was deshalb würde ich wie sie
- Geld vorenthalten incl. Zinsen
- Strafanzeige gegen die Personen stellen, die die Schreiben ausgestellt haben!
- das ganze dann noch in der örtlichen Presse veröffendlichen!
-
Hallo,
Strafanzeige gegen den Unterzeichner?
Ich habe keinerlei Abrechnung bekommen, wie soll ich den Unterzeichner ermitteln? Geht nicht.
Die örtliche Presse interessiert sich grundsätzlich nicht für diesen Versorger, scheinbar sind die Verbindungen zwischen den Beiden zu gut?
Eigentlich müsste der Gesetzgeber dieses Problem ordentlich lösen, aber wenn man so manche Reaktion von der Regulierungsbehörde sieht / liest, dann gute Nacht!
Der Gesetzgeber hat leider kein Interesse an einer Lösung, die Politik lebt seit Jahren in einer \"Scheinwelt\". Angeblich funktioniert der Wettbewerb ja auch...(nicht).
Ich sehe da keinerlei Lösung außer \"aussitzen\".
Gruß
-
Hmmm, Rechnung gibt es ja auch noch nicht - wir haben nun doch nocheinmal angerufen, angeblich ist die am Freitag geschrieben worden und soll in den nächsten Tagen eingehen. Lassen wir uns also überraschen.
Strafanzeige würde ich dennoch versuchen, wenn nichts wird und an Presse habe ich auch schon gedacht - die Beziehungen werden nicht überall da sein und hier handelt es sich um einen großen Anbieter, kein kleines schwarzes Schaf.
Mal sehen, wenn das jetzt wirklich in den nächsten Tagen erledigt ist, lasse ich es dabei beruhen.
Ich habe daraus gelernt, wir halten die Abschläge künftig möglichst gering und überweisen halt monatlich einen Betrag auf ein extra Konto - wenn die Geld zu bekommen haben, treten solche Probleme ja komischerweise nicht auf.
Nachtspeicher: Um welchen Versorger geht es denn (darf man das hier überhaupt sagen?)? Sind da noch mehr Fälle bekannt?
-
Hallo,
der Name meines Versorgers ist kein Geheimnis: EWE-Energie AG
Mit Sicherheit handelt es sich in meinem Fall um keine Ausnahme, nur liest man recht wenig (bis gar nichts) davon.
Der Nachtstrompreis wurde von 1998 bis 2010 um mindestens 200 % und mehr erhöht, überwiegend ungerechtfertigt. Die eine oder andere Steuerermäßigung ist natürlich weggefallen, dazu noch die Kraft-Wärme-Kopplung usw., aber hat denn der Versorger grundsätzlich das Recht, diese Abgaben einfach durchzureichen.
Die Gewinne während dieser Zeit sind ja auch explosionsartig angestiegen, hat keiner mitbekommen und kümmert auch keinen Verantwortlichen.
Es gibt bei mir keine Alternative, Haus von 1985, kein Raum für Heizöl zu Verfügung, Gas keine Alternative, da vom gleichen Anbieter. Wechsel im Nachtstromsegment nicht möglich, da praktisch Monopolstellung usw.
Also Pelletofen im Wohnzimmer, geht recht gut und ist billig, aber eben keine Zentralheizung. Jetzt widerspreche ich seit 2007 und zahle im Moment gar nicht mehr, da mein Guthaben nicht ausgezahlt wird, sondern mit angeblichen Rückständen aus den Vorjahresabrechnungen verrechnet wurde.
Seit Juli habe ich nun keine Rückmeldung erhalten, von mir aus braucht sich der Versorger nie mehr hier melden. Wegen den Strukturen kann ich bald mein Haus abreißen, schließlich ist jeder Raum neu renoviert worden. Wenn ich jetzt da neue Heizkörper anbringen und Leitungen verlegen müsste, muss wieder Alles neu gemacht werden. Es soll mir keiner erzählen, schnell ein paar Leitungen aus Kunststoff und fertig, von wegen! Die Heiztherme muss ja auch irgendwo hin? Auf dem Dachboden ist kein Platz und der Abstellraum ist auch voll, sehe ich nicht ein, wegen dieser Handlungsweise des Versorgers mein Häuschen zu rampunieren.
Und dann will ich aus Prinzip kein Erdgas im Haus haben. Heizöl ist wohl nicht mehr Stand der Technik und würde ebenfalls einen Raum für Öltanks beanspruchen.
Also bleibe ich bei Pellets aus dem Sack (15Kg/3,50 EUR), der Preis ist seit drei Jahren absolut gleichbleibend, mache ich im Sommer immer mit der Raiffeisen perfekt, inkl. Fracht.
Irgendwie geht es immer weiter......
Gruß
-
Ist ja eine lange Geschichte...
Von Pellets habe ich auch schon viel gutes gehört - naja, wir haben (noch) kein eigenes Haus, wohnen zur Miete. An sich läuft das alles ganz ok und wir haben echt geringe Heizkosten. Liegt aber natürlich nicht am Versorger. Da gäbe es günstigere. Solange alles ok läuft und die Differenz nicht zu groß wird, sag ich ja gar nix. Aber ich mags nicht, wenn man mich veräppeln will.
Mit verrechnen und so gabs bei uns nichts - wir wohnen das zweite Jahr in diesem Haus - war Erstbezug und die Abschläge im ersten Jahr waren horrend - da haben wir mehr als das Doppelte erstattet bekommen und das hatte auch funktioniert. Naja, lässt hoffen, dass das jetzt auch wieder kommt, die Aussage, dass die Rechnung inzwischen geschrieben ist, kam halt bisher nicht, scheint also voran zu gehen. *hoff* Ach mal sehen - wie gesagt, die Abschläge hochsetzen wegen einer eventuellen Nachzahlung mache ich nun nicht mehr. Den Ärger tu ich mir nicht nochmal an.
Schönen Abend noch und danke an alle!
-
Original von mareli
Ich habe daraus gelernt, wir halten die Abschläge künftig möglichst gering und überweisen halt monatlich einen Betrag auf ein extra Konto - wenn die Geld zu bekommen haben, treten solche Probleme ja komischerweise nicht auf.
Na ja, grundsätzlich sollte man darauf achten, dass die Abschläge so berechnet sind, dass man nicht zuviel zahlt.
Aber: Die Abschlagshöhe richtet sich ja in der Regel nach dem Verbrauch des Vorjahres dividiert durch 11 oder 12, je nach Versorger (§13 StromGVV/GasGVV). Wenn dieser also nun mal, warum auch immer, höher war so wird ggf. auch der Abschlag höher sein. Und mit der Begründung, Sie würden dieses Jahr besonders sparsam heizen, weil Sie Geld sparen wollen, werden Sie den Versorger bestimmt nicht zur Abschlagssenkung bewegen können. ;)
Höchstens kann z.B. ein neues Heizungssystem ein Grund für einen gesenkten Abschlag sein.
Übrigens spricht § 13 auch von einer UNVERZÜGLICHEN Rückerstattung eines Guthabens. Wenn dieses also tatsächlich schon einige Zeit im Online-System vorhanden ist, so geben sich wohl hier Ansatzpunkte.
-
Oh nein, nicht sparsam heizen - wir haben bisher die Abschläge halt immer etwas erhöht um Nachzahlungen gering zu halten oder eben etwas zurück zu bekommen. Die Abschläge sind recht niedrig, da kann ich nicht meckern.
Danke für den Tipp mit dem Paragraphen, sowas wollte ich wissen. :-)
-
Hallo!
Nochmal danke für eure Hilfe. So langsam tut sich etwas.
Die Nachbarin, die auch betroffen war, hat letzte Woche ihre Rechnung bekommen. Ob das Geld inzwischen überwiesen ist, kann ich nicht sagen, ich habe sie seitdem nicht mehr getroffen.
Ich selbst habe am Montag nocheinmal beim Versorger angerufen. Dieses Mal nicht im Kundencenter sondern direkt im Hauptsitz.
Der Herr hat dann zugegeben, dass unsere Rechnung wirklich noch nicht geschrieben war - im Servicecenter hatte man behauptet, das sei letzten Freitag erledigt worden.
Er hat sich dann selbst darum gekümmert und einige Minuten später hatte ich die Rechnung immerhin schonmal als pdf-Datei.
So, die Nachbarin konnte die Rechnung online abrufen und zwei Tage später war sie dann in der Post - ich rechne also erstmal damit, dass wir das Schreiben dann auch spätestens morgen haben. In den nächsten Tagen soll das Geld kommen - na lassen wir uns überraschen. Ich werde dann nochmal Bescheid geben.
Viele Grüße!
-
Hallo!
Wir haben das Geld... na also, geht doch :-)