Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => I => Stadt/Versorger => innogy (vormals RWE Vertriebs AG) => Thema gestartet von: sgrund am 29. November 2010, 18:29:24
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Hallo allerseits,
ich habe ein Problem und weiss keinen Rat.
Die RWE hat mir zum 31.01.11 den bestehenden Wärmespeichervertrag gekündigt und bietet mit gleichzeitig einen neuen Vertag mit erhöhten Preisen an. Als Begründung wird das EEG genannt. Dies allein kann ja wohl nicht der Grund sein, dann hätte eine reine Preisanpassung gereicht.
Ich habe vor einem Jahr einer damaligen Preiserhöhung widersprochen und die letzte Jahresabrechnung auch entspechend abgerechnet, ohne bisherige Reaktion der RWE, jetzt kommt die Vertragskündigung.
Wie kann man sich wehren, wird der bisherige Vertrag durch einseitige Kündigung wirklich beendet, kann ich den alten Vertrag erhalten usw., was ist hier die beste Vorgehensweise?
Wenn ich nicht reagiere will mich die RWE in den Tarif \"RWE Klassik Strom Wärmespeicher\" einteilen.
Zur Info, zur Zeit zahle ich pro kWh im NT ca. 12,5 Cent der neue Tarif liegt bei 14,74 Cent /kWh, jeweils inkl. USt.
Gruß
Simon Grund
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Bitte einfach mal hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=14637) reinschauen. Habe das selbe Problem :)
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Ebenfalls Hallo,
mir wurde auch die Kündigung meines Sontervertrags NT/HT von RWE Rhein Ruhr zugestellt.
@fortunato und @sgrund
Womöglich haben wir sogar identische Verträge ...
Nach Studieren von http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=14637 (http://Link) fiel mir auf:
- Die Unterschrift im Kündigungsschreiben wurde nicht manuell, sondern per Laserdrucker erstellt, was einen Formfehler darstellen würde -> Kündigung ungültig.
- Es gibt keine alternativen Anbieter für den Betrieb eines getrennten NT/HT Zählers. e-vita und diverse Genossenschaften bieten ledigleich Heizstrom in Kombination mit Haushaltsstrom über einen gemeinsamen Zähler an und können einen rundgesteuerten NT/HT-Zähler nicht bedienen -> also keine Wechselmöglichkeit
Daraus folgt, dass die Kündigung (trotz Kündigungsklausel für den Versorger) eine Schikane darstellt und unwirksam ist. Ich beabsichtige daher, gar nichts zu unternehmen, weiter zu kürzen und abzuwarten (spart Zeit & Porto). Airbag = Prozesskostenfonds und RA.
Bin für jeden Hinweis und Ratschalg dankbar ...
Gruß
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Original von Elohim.Vista
Daraus folgt, dass die Kündigung (trotz Kündigungsklausel für den Versorger) eine Schikane darstellt und unwirksam ist.
Wenn Sie keine Rechtsausbildung haben würde ich dieses lieber mal von einem RA prüfen lassen, bevor ich mich darauf verlasse. Da gibt\'s einige Fallstricke.
Original von Elohim.Vista
Ich beabsichtige daher, gar nichts zu unternehmen, weiter zu kürzen und abzuwarten (spart Zeit & Porto). Airbag = Prozesskostenfonds und RA.
Bevor ich mich auf den Airbag verlasse, sollte geprüft werden, ob die restlichen technischen Anlagen auch dazu taugen, den Airbag auszulösen. Nen defektes Steuergerät löst auch den Aurbag nicht mehr aus.
Also erstmal anwaltlichen Rat einholen, bevor man GAR NICHTS mehr tut und sich hinterher wundert, dass aufgrund wirksamer Kündigung man nun auf einmal in der Grundversorgung steckt, natürlich zu höheren Preisen und derzeit dank VIII. Senat auch noch zu einem Preis mit anerkanntem Preissockel. Da sollte man sich vorher informieren, ob man vielleicht doch die Wirksamkeit der Kündigung bestreiten muss, damit sie nicht wirksam wird. ;)
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hallo sgrund
sei froh über den günstigen NT-Tarif. In Unserem Versorgungsgebiet liegt der NT-Tarif bei 16,81 Cent!
bolli hat sicherlich mit seinen Ausführungen recht. Wenn die Kündigung wirksam ist, landest du in der Grundversorgung.
Ob du dann bei deinem \"alten\" Anbieter, da es ja keine Wechselmöglichkeit gibt, wieder einen Sondervertrag Heizstrom bekommst ist fraglich.
Aber diese Frage können vieleicht die Experten im Forum beantworten:
Kann es der Grundversorger (Vieleicht weil du Protestler bist) ablehnen dir einen Sondervertrag zu geben?
Würde dies nicht eine Ungleichbehandlung bedeuten und daher gegen das Gleichbehandlungsgebot verstossen?
Fakt ist auf jeden Fall, dies habe ich schon hinter mir, wenn die Kündigung rechtswirksam ist landest du zuerst einmal in der Grundversorgung.
Und wenn du wieder einen Sondervertrag bekommst, natürlich zu den z.Zt. geltenden Konditionen.
Du solltest dich vorsorglich schon einmal nach einen guten Rechtsbeistand umschauen.
Freundliche Grüße
noro
**Ich hoffe ja immer noch das sich im Bereich Heizstrom mehr Widerstand
formiert
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Original von noro Wenn die Kündigung wirksam ist, landest du in der Grundversorgung.
die normale Grundversorgung kann das nicht sein denn bei dieser hat der Anbieter kein Recht und auch keine Möglichket auf den Anschluß einzuwirken!
= >
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bjo -
wie schon gesagt - bei wirksamer Kündigung landest du in der Grundversorgung, da Heizstrom immer ein Sondervertrag ist.
Das heist - du bezahlst das gleiche wie für Haushaltsstrom!!!
Hier hat bolli vollkommen recht.
gruß
noro
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Original von noro
Das heist - du bezahlst das gleiche wie für Haushaltsstrom!!!
@noro, wenn der \"Haushaltsstrom (http://www.energensued.homepage.t-online.de/40465.html)\" woanders günstiger ist wie die NT-\"Strommischung\" vom Versorger vor Ort dann kann man auf den zweiten Zähler locker verzichten.
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PLUS-
da hast du natürlich recht - das muß mann einfach mal rechnen.
Und wenn es sich rechnet -dann würde ich diesen auch Schritt gehen!
Gruß
Noro
**Danke für den Link