Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => T => Stadt/Versorger => TeldaFax => Thema gestartet von: Endverbraucher am 23. November 2010, 11:16:32
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Hat schon jemand Strompreis-Erhöhungen für 2011 von TELDAFAX mitgeteilt bekommen?
Dies wäre nämlich eine schnelle Möglichkeit, aus dem bestehenden Vertrag heraus zu kommen.(ausserordentliche Kündigung). Denn TELDAFAX muß unbedingt verlassen werden (siehe Tagespresse HANDELSBLATT)
Leider habe ich eine fristgerechte Kündigung nach Ablauf des ersten Jahres versäumt und bin daher in die automatische Verlängerung gerutscht, die erst zum 31.08.11 endet. Z.Zt. kämpfe ich um eine 1. Jahresabrechnung, die trotz Zählerstands-Meldung schon 3 Monate überzogen ist. Auf die Fristsetzung zum 10.11.2010 hat man nicht reagiert. Auch auf den Hinweis, daß nach TELDAFAX-AGB\'s eine Abrechnung zu erstellen ist, kam keine Antwort. Es herrscht Funkstille!!!
Sollte man die monatlichen Abbuchungen sperren damit die endlich einmal aufwachen? Oder reicht das, um den Vertrag zu kündigen?
Grüsse an alle
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Hallo und guten Morgen,
warum meldet sich denn keiner? Sonst ist doch hier so viel los.
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@Endverbraucher,
vielleicht ist auch keiner der Forumsteilnehmer mehr Kunde von Teldafax :D
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DOCH!
Ich oute mich jetzt hier :]
Bin noch Kunde bei Teldafax. Bei mir ist bislang kein Erhöhungsbegehren angekommen.
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Hallo,
auch ich bin noch ein Teldafax Kunde.
Heute bekam ich einen Brief, dass nicht mehr abgebucht wird, sondern ich selber überweisen soll. Dies sei angeblich kostengünstiger für Teldafax.
Steckt da mehr hinter?
Gruß
Lillifee
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Schau an, das wundert mich aber......
weil in den meisten Fällen \"Abbuchung\" in den AGB\'s vorgeschrieben ist.
und selbst überweisen mit Dauerauftrag und \"klein gehaltenen Raten\" hat nur Vorteile, weil man beim Versorger am Jahresende nicht um Rückforderungen kämpfen muß.
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Was ist denn das für eine neue Masche bei Teldafax?
Per Dauerauftrag jetzt überweisen?
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Original von Cremer
Was ist denn das für eine neue Masche bei Teldafax?
Per Dauerauftrag jetzt überweisen?
@Cremer, es kann \"gute\" Gründe geben. ;)
Mangelnde Bonität des Einreichers = Risiko für die Bank: Am Lastschriftverfahren lassen Banken nur Einreicher mit hinreichender Bonität zu. Das Lastschriftverfahren birgt aufgrund der Widerspruchsmöglichkeit für die Bank ein ähnliches Risiko wie eine Kreditgewährung. Wird der Kredit wegen unzureichender Bonität gestrichen kann das auch dem Lastschriftvertrag blühen.
Risiko für den Einreicher: Ein Überweisungseingang ist sicher auf dem Konto. Einer Lastschrift kann widersprochen werden und sie wird dann wieder dem Konto belastet. Nimmt die Wahrscheinlichkeit von Widersprüchen zu scheut man dieses an sich bequeme und kostengünstige Zahlungsverfahren aus gutem Grund.
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Auch bei mir lag heute das Schreiben mit Datum 3.12.10 (Eingang 9.12.10) im Briefkasten.
Download Kündigung Lastschrift Teldafax (http://faire-energiepreise.de/web/administrator/index2.php?option=com_docman§ion=documents&task=download&bid=21)
Schon toll, wie Teldafax jetzt auch noch seine letzten Kunden vertreibt.
Zitat aus dem Schreiben: \"Wir beenden nunmehr das mit Ihnen vereinbarte Lastschrifteinzugsverfahren ordentlich und fristgerecht zum 14. Dezember, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Teldafax scheint sich, ob dieser schreibweise selbst nicht sicher zu sein, ob Sie das Laschrifteinzugsverfahren so einfach kündigen können. Der Brief trägt weder Namen noch Unterschrift.
Ich werde das zunächst mal \"aussitzen\". Wenn es sich TelDaFax einfach machen kann, kann ich das auch. Ich sehe jedenfalls in diesem Schreiben keine Berechtigung, den Vertrag einseitig zu ändern.
Wie @PLUS ja schon angemerkt hat, könnte es sich um mangelnde Bonität handeln. Wer die Presseberichte der jüngeren Zeit über TelDaFax gelesen hat, kann sich hierzu seine eigene Meinung bilden.
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@ Endverbraucher
Warum hinter Teldafax herrennen? Wenn diese Leute trotz Erinnerung weder die Abrechnung und damit den Nachweis des vertraglich vereinbarten Verbrauchs und Preises erbringen, würde ich sofort die weiteren Zahlungen zunächst einstellen, mich zwischenzeitlich dann um einen neuen Anbieter bemühen.
Dass Teldafax wohl Finanzprobleme haben könnte, erkennt man daran, dass deren Kreditinstitute wohl beim Lastschriftverfahren nicht mehr mitmachen,
Denn beim Lastschriftverfahren kann der Kunde dieses zurückrufen, bei der Überweisung durch den Kunden geht das aber nicht.
Also ist das Lastschriftverfahren für die Bank des Versorgers ein nicht überschaubares Risiko, wenn die allgem. wirtschaftliche Situation des Versorgers zu Bedenken anlass gibt.
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Original von kamaraba
Teldafax scheint sich, ob dieser schreibweise selbst nicht sicher zu sein, ob Sie das Laschrifteinzugsverfahren so einfach kündigen können. Der Brief trägt weder Namen noch Unterschrift.
Ich werde das zunächst mal \"aussitzen\". Wenn es sich TelDaFax einfach machen kann, kann ich das auch. Ich sehe jedenfalls in diesem Schreiben keine Berechtigung, den Vertrag einseitig zu ändern.
In vielen Fällen ist der Lastschrifteinzug per AGB festgelegt. Wenn diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, bedarf eine Änderung wohl der Zustimmung des Verbrauchers.
Aber Achtung: Wenn man jetzt die AGB als wirksam einbezogen ansieht, kann man dieses nicht später bei einer möglicherweise angefochtenen Preisanpassungsklausel anders sehen. ;) Das aber nur am Rande.
Auch beim Nichtzahlen muss man vorsichtig sein. Manche Versorger machen die Zahlung von (Neukunden-)Boni oder die Gewährung von Frei-kWh von dem ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf abhängig. Bei Verstößen verfallen diese Vergünstigungen. Also erst genau den Vertrag und die AGB lesen.
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bolli schrieb:
Manche Versorger machen die Zahlung von (Neukunden-)Boni oder die Gewährung von Frei-kWh von dem ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf abhängig.
Schon wieder ein Versuch der Erhöhung der Zahl der Beiträge !!
Man kann ja zu Allem etwas Sinniges oder Unsinniges schreiben, so auch zu diesem Thema.
Wenn Teldafax vertraglich den Bankeinzug vereinbart hat, stellt dies doch wohl unstreitig den geforderten ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf dar.
Und wenn eben diese Firma selbst diesen Vertragsteil kündigt, wird dem Kunden eine unzumutbare Belastung aufgebürdet. Und das nicht nur durch seine selbst vorzunehmenden (Abschlag-) Überweisungen, die er im Falle eines Lieferstopps durch Teldafax nicht zurückbuchen lassen kann. Dem Bankkunden wird im Regelfalle auch pro Überweisung eine Gebühr auferlegt, die selbst bei Kleingeld eine nicht vertragskonforme Belastung darstellt.
Aber die Gründe für die aufzugebende Einzugsermächtigung liegen ja wohl auf der Hand. Der Kunde kann diese notfalls widerrufen, wenn der Lieferant Probleme hat oder bereitet.
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@h.terbeck
Wenn Teldafax vertraglich den Bankeinzug vereinbart hat, stellt dies doch wohl unstreitig den geforderten ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf dar.
Schon mal was davon gehört, dass das Konto evtl. überzogen ist und der Dispo, sofern man einen hat, ausgeschöpft ist. Dann nützt auch der Bankeinzug nichts, dann wird wieder zurück gebucht.
Und damit ist der Bonus lt. AGB verloren.
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Hier mal ein Auszug aus den AGB (http://www.teldafax.de/fileadmin/pdfs/agb/strom.pdf) von TelDaFax, die aktuell auf der Seite stehen
Abschlagszahlung
7.3. Jede Vertragspartei ist berechtigt, von der Vereinbarung, dass fällige
Zahlungen, per Bankeizugsverfahren geleistet werden, jederzeit und
ohne Angaben von Gründen Abstand zu nehmen, wenn und soweit sie
die Abstandnahme der jeweils anderen Vertragspartei mindestens zwei
Wochen vor dem beabsichtigten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt
hat. Nimmt TelDaFax vom Bankeinzugsverfahren Abstand, erhält der
Kunde eine Schonfrist von vier Wochen ab Zugang der Ankündigung für
die in diesem Zeitraum fällig werdenden Zahlungen; hinsichtlich dieser
Zahlungen tritt dann innerhalb der Schonfrist kein Verzug ein.\"
TelDaFax muss das Wasser ja schon bis zum Hals stehen, wenn man sich nicht einmal der eigenen AGB´s erinnert.
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Original von h.terbeck
bolli schrieb:
Manche Versorger machen die Zahlung von (Neukunden-)Boni oder die Gewährung von Frei-kWh von dem ordnungsgemäßen Zahlungsverlauf abhängig.
Schon wieder ein Versuch der Erhöhung der Zahl der Beiträge !!
Man kann ja zu Allem etwas Sinniges oder Unsinniges schreiben, so auch zu diesem Thema.
Tut mir leid, dass Sie mich auf diese Weise mit Ihrer Beitragszahl nicht einholen können (schon wieder einer mehr :D). Strengen Sie sich mal ein wenig an.
Und zum Thema: Kamaraba hat ja wohl aufgezeigt, dass es zumindest nach den derzeitigen AGB zulässig ist (sein könnte, wenn AGB wirksam einbezogen sind), den Lastschrifteinzug zu kündigen, aber eben mit einer Frist.
Das meinte ich mit
Original von bolli
In vielen Fällen ist der Lastschrifteinzug per AGB festgelegt.
Nur ist es eben wohl nicht ohne Kündigungsmöglichkeit festgelegt. Man muss halt die Vertragsbedingungen studieren und nicht wie Sie direkt loskrakeelen. ;)
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Habe jetzt mal meine Vertragsunterlagen geprüft. In der Auftragsbestätigung vom 11. Juni 2007 waren keine AGB enthalten - somit auch nicht wirksam in den Vertrag einbezogen!
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Strompreis-Erhöhung per 1.3.2011
Heute traf das Weihnachtsgeschenk ein. Der Strompreis wird per 1.3.2011 erhöht
von 18,47 ct auf 23,29 ct/kwh 26,1 %
Nun kann ich endlich den Verein mit einer fristlosen Kündigung verlassen.
Frohe Weihnachten wünscht
Endverbraucher :)
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Hallo,
Sie haben bei TF einen Sondervertrag. Warum zahlen sie nicht einfach den bei Vertragsschluss vereinbarten Preis und warten bis TF Ihnen kündigt. Das kann sich dann einige Jahre hinziehen. Aber solange haben Sie einen guten Preis:-)
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Ja, das könnte man natürlich machen und auch aussitzen. Aber da bei Teldafax offenbar einiges nicht stimmt, der Service erheblich hinkt, Abrechnungen nur nach Monaten erstellt werden, bin ich froh, hier jetzt herauszukommen.
Preismäßig mache ich sogar noch einen Schritt zu meinem Vorteil (ohne Vorkasse/Kaution) -,1632 ct/Kwh.
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@VanZandt
Woran erkenne ich denn, daß ich einen Sondervertrag habe?
Heute habe ich nämlich, nach 3 Jahren Teldafax, auch ein nettes Preiserhöhungsschreiben gekriegt - gut 30% teurer ab 01.03.2011.
Wie ist die beste Vorgehensweise? Widersprechen auf Basis der bisherigen Preise und sich kündigen lassen oder selbst kündigen und neuen Anbieter suchen?
Gruß aus Ostwestfalen
Klaus
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@Klaus, Krs. PB
Ich würde mal behaupten, bei TF gibt\'s nur Sonderverträge. Dazu findet sich hier was
Bin ich ein Tarifkunde oder ein Sondervertragskunde? (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1707/#Tarifkunde1)
Ich war von September 2007 bis April 2010 Kunde von TF, wobei ich die Abschlagszahlungen monatlich bezahlt habe. Viele Kunden laufen ja momentan ihrem Geld hinterher, wenn man sich die einschlägigen Foren so anschaut. Die Rechnungen habe ich nach der ersten Preiserhöhung immer auf den Preis zu Vertragsbeginn gekürzt bzw. die Einzugsermächtigung auf diesen Betrag begrenzt, und natürlich auch Widerspruch gegen die Erhöhung eingelegt mit Hinweis auf eine ungültige Preisklausel nach §307 BGB. Alles was TF zuviel abgebucht hat, habe ich zurückbuchen lassen und dann den korrekten Betrag überwiesen und das jeden Monat seit Sept. 07. In dieser Zeit habe ich ca. 14 Mahnungen bekommen, davon allein 5 „letzte außergerichtliche“. Schließlich hat mir TF im April dieses Jahres gekündigt, und ein Inkassobüro damit beauftragt, den ausstehenden Betrag einzufordern. Das übliche Blabla mit SCHUFA-Drohung etc.. Die Forderung habe ich natürlich mit Hinweis auf den Sachverhalt abgelehnt und zudem gewarnt, irgendwelche Daten von mir an die SCHUFA weiterzuleiten, da dies nur bei unstrittigen Forderungen zulässig ist. Nun erhielt ich vor zwei Wochen diesbzgl. einen gerichtlichen Mahnbescheid, dem ich umgehend widersprochen habe. Die nächste Stufe wäre dann, dass TF die vermeintlichen Ansprüche gerichtl. durchsetzen will. Aber davor ist mir nicht bange.
Man muss sich also auf diverse Unannehmlichkeiten einstellen, wenn man die Sache mit dem Preisprotest konsequent durchziehen will. Aber wenn sie sich davor nicht scheuen, würde ich Ihnen empfehlen, weiterhin den Anfangspreis zu zahlen, bis TF Ihnen kündigt.
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@Klaus, Krs. PB
wenn Sie auf z.B. Verivox oder einem anderen verbraucherportal ihre Postleitzahl eingeben und den Preisvergleich machen lassen, gibt es immer die Möglichkeit, den Preis in der Grundversorgung (als Vergleichsmaßstab) auszuwählen. Da steht in der Regel auch bei, wer denn in Ihrem Gebiet der Grundversorger ist. Der kann und ist in unterschiedlichen Netzgebieten jeweils ein anderer sein. Soweit ich weiss, ist Teldafax derzeit wonirgends Grundversorger.
Zur Frage des Preisprotestes ist zu sagen, dass sich ein Preisprotest doch wohl grundsätzlich nur lohnt, wenn man einen preislichen Vorteil davon hat.
Bei Sonderverträgen gelten bei unwirksamer Preisanpassungsklausel die ursprünglich zu Vertragsbeginn vereinbarten Preise weiter bis zur Kündigung oder einer wirksamen Einbeziehung einer solcher Klausel (durch eine vom Kunden zugestimmte Vertragsänderung). Da einer nachträglichen Einbeziehung wohl nicht zugestimmt wurde/wird ist\'s nichts mit Preisänderung.
ABER: Wenn der Anfangspreis, wie z.B. bei Endverbraucher, höher ist als derzeitige Marktpreise (siehe z.B. hier (http://www.energensued.homepage.t-online.de/40465.html) oder hier (http://www.egnw.de/)) so lohnt meines Erachtens der Preisprotest nicht, da man ja den zusätzlichen Ärger bei TF mit einrechnen muss.
Also ggf. winke, winke TF.
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@bolli
Das stimmt natürlich. Ich gehe logischerweise davon aus, dass der Anfangspreis deutlich niedriger ist, als der aktuelle Preis bei einem anderen Versorger.
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@VanZandt
@bolli
Besten Dank für die Info\'s. Das hilft mir erstmal weiter.
Ich werde die Preiserhöhung zurückweisen und mal schauen, ob und wann sie kündigen.
Gruß aus OWL
Klaus
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Hallo
wir haben gestern (20.01.11) auch die Preiserhöhung zum 01.03.2011 mitgeteilt bekommen. Der Brief wurde am 14.01.2011 ausgefertigt.
Ich habe gestern gleich die Kündigung per Fax geschickt mal schauen was passiert.
Bisheriger Preis 18,88 Ct./ kwh
Neuer Preis 21,71 Ct/ kwh
Gleichzeitig war aber noch ein Schreiben drin dass ich bis zum 28.02.2011 den Preis von 21,71 Ct sichern kann- Kosten für 12 Monate 60,00€ und 24 Monate 120,00€
sammy
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@sammy06,
haben Sie sich vorher einen neuen Lieferanten gesucht?
Eigentlich macht der dann die Kündigung. Sonst landen Sie nämlich wieder beim Grundversorger in dessen Allgemeinen Tarif.
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@ Evitel2004
Ich habe mir noch keinen direkt ausgesucht, aber ein Tarif von Vattenfall scheint nicht schlecht zu sein: 19,5 ct/ kwh und 7,50 € Grundpreis, monatliche Kündigung möglich.
Ich habe mit Vattenfall telefoniert, und die meinten der Wechsel würde erst zum 1.04. möglich sein- also müßte ich einen Monat zum Grunversorger. Zur Vorsicht solle ich selbst kündigen, eine Kopie der Kündigung dass den Vertragsunterlagen beifügen.
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EGNW Energiegenossenschaft Nordwest, Garbsen
bloß nicht auf die Angebote von TELDAFAX reagieren, insbesondere nicht auf die Verlängerungs-Optionen gegen Vorkasse. Das Geld könnte weg sein.
Wechsle zur EGNW(stehen auch hier in der Übersicht), da klappt\'s zum 1.3.11.
Gruß Endverbraucher
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Auch die Energiegenossenschaft Sued (Energen Sued) ist wohl eine gute und günstige Adresse. Auch die findet man beim Suchen. ;)
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Der Vollständigkeit halber, da nun hier Genossenschaften genannt werden.
@sammy06,
wenn Ihnen der Gedanke, Teil einer Genossenschaft zu werden, zusagt. In Thüringen gibts auch eine:
EnergieGenossenschaft Mitte eG
http://www.eng-mitte.de/main.php?Energie%26nbsp%3B
Wieso ist eigentlich erst der Wechsel zum 01.04. möglich? Wie wurde das begründet?
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Hallo,
auch ich bin noch (für 17 Tage :D ) Kunde von Teldafax und habe während der letzten 3 Jahre auch wirklich günstigen Strom bezogen - wenn man das mit meinem Grundanbieter E.ON WW vergleicht.
Allerdings hat Teldafax passend zum Ablauf dieser 3 Jahre (der Preis war seinerzeit fixiert worden gegen Zahlung von 48,- €) mir eine Erhöhung mitgeteilt, der ich widersprochen und die weitere Zahlung des bisherigen Preises angekündigt hatte.
Weiter hatte TF mit dann kurz darauf den Lastschrifteinzug gekündigt. Auch diesem Vorgehen habe ich widersprochen und gleichzeitig unter Bezug auf die Erhöhung zum 28.02.11 gekündigt.
Ich habe daraufhin keine Überweisungen an TF mehr vorgenommen, sondern warte auf meine Schlussrechnung und werde meine Unterdeckungen mit der seinerzeit bei Vertragsbeginn bei TF geleisteten Kaution verrechnen, falls TF das nicht von sich aus macht.
Dann kam ein Schreiben von TF, in dem sie mir anboten, für noch weitere 6 Monate den \"alten\" Preis zu bezahlen. Hab ich aber abgelehnt und die Kündigung aufrecht erhalten. -
Natürlich habe ich bis heute keine Kündigungsbestätigung erhalten. Naja, die haben vermutlich gar keine Zeit zum Antworten, da sie in mittlerweile 4 oder 5 E-Mails, in denen sie mich um Verständnis für die langen Bearbeitungszeiten baten, weiter als Grund für die Verzögerungen angaben, allein in den letzten 2 Monaten rund 80000 Neukunden hinzugewonnen zu haben. Glückwunsch! Dann können sie meinen Abgang ja gut verkraften...
Statt einer Kündigungsbestätigung von Teldafax erhielt ich heute eine Nachricht von meinem lieben Grundversorger, E.ON WW, der mich ab 1. 3. 11 wieder beliefern möchte ... glaube ich aber nicht ... weil ich mich (nach Infos von Forenmitgliedern hier) bei der Genossenschaft EGNW angemeldet habe und von dort auch schon eine Bestätigung vorliegt.
Soviel als kurze Übersicht zu meinen TF-Erfahrungen.
Gruß aus dem Paderborner Land
Klaus
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Handelsblatt, 12.02.11
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/zahlungsprobleme-stromanbieter-teldafax-verliert-3-000-kunden;2753240]Stromanbieter Teldafax verliert 3 000 Kunden (http://)
Massenhafte Kundenbeschwerden, Überschuldung, staatsanwaltliche Ermittlungen: Der Discountanbieter Teldafax sorgt für Aufruhr in der Strombranche. Jetzt hat ein weiterer Netzbetreiber den Stecker gezogen. Für den Konzern bedeutet dies den Verlust mehrerer Tausend Kunden.
der westen, 11.02.11
Enervie dreht Teldafax die Leitung ab (http://www.derwesten.de/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/Enervie-dreht-Teldafax-die-Leitung-ab-id4272279.html)
Schlechte Nachrichten für 3000 Gas- und Stromkunden des Energieversorgers Teldafax in Hagen und Südwestfalen: Sie müssen sich darauf einstellen, ab dem 1. März Kunde bei ih rem jeweiligen Grundversorger vor Ort zu werden. Hintergrund: Teldafax hat laut Netzbetreiber Enervie AssetNetWork die Miete für die Nutzung der Verteilnetze nicht bezahlt und auch nicht auf Mahnungen reagiert. Ei ne Sprecherin von Teldafax räumte die Zahlungsverzögerungen ein. Mittlerweile sei die Rechnung aber beglichen.
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Hallo Klaus,
toller Werdegang bei TELDAFX!!!
Beifall und herzlichen Glückwunsch für den Wechsel zu EGNW.
Grüsse
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Ja, auch mir flatterte der Brief mit der >Änderung der Zahlungsmodalitäten< am 28.12.10 zu. Zuvor, am 17.12.10 erhielt ich eine Strom-Preiserhöhungsforderung zum 1.3. Am 29.12.10 kam dann ein Korrekturschreiben von TDF auf Zurücknahme des Termins per 1.2.11.
Nun ging ich davon aus (ich habe schon mit meinem 1. Zähler gewechselt wg. der Unannehmlichkeiten im Kundenumgang etc.), dass dies die Chance wäre, mit dieser Preiserhöhung auch gleich den Anbieter zu wechseln. Wie ich meine, korrekt, habe ich am 5.1.11 von meinem gesetzl. Sonderkündigungsgesetz Gebrauch gemacht und Kontakt mit einem neuen Anbieter aufgenommen. Die Kündigung erfolgte per Einschreiben.
Dies wurde aber nicht von TDF als Kündigung, sondern als Widerspruch zur Preiserhöhung gewertet. Plötzlich bot man mir an, weitere sechs Monate nur den alten Preis zu erheben. Das irritierte mich, weil dadurch für mich kalr war, dass die Preiserhöhung wohl beliebig war und nicht auf der Anhebung fiskalischer, Bezugs-, Vertriebs- und verteilungskosten fußen kann.
Ich antwortete umgehend und bestand auf meinem Sonderkündigungsrecht unter Nennung des neuen Anbieters.
Inzwischen erhielt ich Nachricht vom neuen Anbieter, TDF hätte dem Netztreiber (hier Stadtwerke Norderstedt) noch nicht gekündigt.
Dann rief mich der neue Anbieter an, TDF hätte auch die Wechselverhandlung abgewiesen, da ein gesetzl. Sonderkündigungsrecht bei Preisänderung ihrerseits nicht anerkannt sei.
Ich verwarte mich dagegen bei TDF, mir Folgen und Verantwortung aufzubürden, weil TDF das gesetzl. verbiefte Sonderkündigungsrecht ignoriere und nicht zeitnah in die AGB eingearbeitet habe. Für mich gelte: Öffentliches Recht geht vor Privatrecht! Un d gleiches Recht für alle! Und sie könnten sich nicht nach der Rosinentheorie die Rechtsvorschriften heraussuchen, die ihnen in den Kram passten.
Da - wie üblich - keine Reaktionen kamen, habe ich zweimal Ultimaten gestellt, bis wann sie schriftlich die Kündigung und die Rücknahme der Torpedierung meines Wechsels zu einem anderen Anbieter bestätigen sollten. Andernfalls würde ich Beschwerde bei der BNetzA führen.
Und nu kömmst DU!
Liege ich richtig, oder kann TDF sich weiter weigern, das gestzl. Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung ( bei mir ist es auch ein Sprung um ca. 20 -25%) zu ignorieren und mich nicht entlassen aus dem Vertrag?
Die vorgestrige Nachfrage von TDF, ob ich inzwischen einen Dauerauftrag für die neuen Abschläge eingerichtet hätte, habe ich als irrelevant im Sinne meiner Kündigung vom 5.1.2011 abgelehnt.
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Wenn Sie TelDaFax nicht aus dem Vertrag lässt, einfach aussitzen und die Preiserhöhung nicht bezahlen - so mache ich es derzeit, da TelDaFax nicht in der Lage ist, irgendwelche Schreiben (ob per Post oder Mail) zu beantworten.
Ich habe auch der einseitigen Kündigung des Einzugsverfahrens widersprochen. Auch da tut sich wenig, bis auf ein sehr höfliches Schreiben, dass ich wohl im Eifer des Gefechts die Überweisung vergessen hätte.
Für Ihre Beschwerde dürfte wohl die Bundesnetzagentur nicht zuständig sein, da TelDaFax kein Stromnetz betreibt. Meine Anfrage dort wurde abschlägig beantwortet.
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@hugo00
Bezüglich der angekündigten Preiserhöhung dürften Sie wohl in jedem fall ein Sonderkündigungsrecht haben, von dem Sie, wie Sie sagen, dann auch Gebrauch gemacht haben. Inwieweit dieses, quasi rückwirkend, durch die Rücknahme der Preiserhöhung durch TDF wieder aufgehoben wird, kann ich nicht beurteilen. Ggf. müssten Sie eine ordentliche (fristgemäße) Kündigung als sicheren Weg wählen. Sollte nach 6 Monaten erneut eine Preiserhöhung kommen, haben Sie natürlich erneut ein Sonderkündigungsrecht.
Dieses Geschäftsgebaren ist aber bei TDF normal. Mit mir wurde seinerzeit ähnlich verfahren und bei meinem tel. Kontakt sagte mir die Bearbeiterin, dass das ganz normal wäre: Erst gehen die Preiserhöhunegn raus und wenn die Kunden sich beschweren, werden sie zurückgenommen. Auch das dieses erstmal nur für 6 Monate gelte, sei normal. Danach käme wieder ne Erhöhung und bei erneutem Widerspruch des Kunden erneut die Rücknahme.
Diese Verfahrensweise hat anscheinend 2 Vorteile. Einmal kann man von den Kunden, die sichnicht wehren, maximal Geld abgreifen und zum anderen hat man sein Personal beschäftigt, da ja ständig die Verträge angepackt werden müssen. :D
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Also völlig sinnlos sind Beschwerden bei der BNetzA nicht:
Bundesnetzagentur greift Stromhändler Teldafax an
http://nachrichten.rp-online.de/wirtschaft/bundesnetzagentur-greift-stromhaendler-teldafax-an-1.332715
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@Evitel2004
Bei mir war es nutzlos:
Die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden nehmen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag die Aufgabe der Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze wahr. Das Energieversorgungsnetz wird sowohl von Energielieferanten (\"Netznutzern\") zur Belieferung von Kunden als auch von Kraftwerksbetreibern zur Einspeisung von Elektrizität benötigt. Die Adressaten der Tätigkeit der Bundesnetzagentur sind daher in erster Linie die oben genannten Netzbetreiber, daneben zumindest mittelbar auch Netznutzer und Kraftwerkbetreiber.
und weiter....
Die Zuständigkeit der Regulierungsbehörden erstreckt sich auf Fälle, bei denen es um missbräuchliches Verhalten der Netzbetreiber geht. Im Rahmen dessen kann bei Verstößen gegen die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens nach § 31 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt werden. Vor diesem Hintergrund ist zum Missbrauchsverfahren nach §§ 30, 31 EnWG folgendes zu sagen: Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften im EnWG kann grundsätzlich nur gegen einen Betreiber eines Energieversorgungsnetzes ein Missbrauchsverfahren durchgeführt werden. Insofern ist der Anwendungsbereich für ein Missbrauchsverfahren nach §§ 30, 31 EnWG - gegen einen Energielieferanten - nicht eröffnet.
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ich will aber nicht aussitzen!!!! Ich will diesen dubiosen Verein loswerden!
Immerhin habe ich schon eine Interessentennummer bei MerckPommStrom, deren AGB mir eher gefallen, als das hinterkünftige Gesülze - wenn überhaupt was kommt - das TDF AGB nennt.
Nach der letzten Schlussrechnung für den ersten Zähler laufen die Ablösungsverhandlungen seit Juli letzten jahres, weil sie trotz meiner praktisch nicht widerlegbaren Nachweise keine Gegenposition mithilfe ihrer ganz offensichtlich sehr mangelhaften, lückenhaften Debitoren-Buchhaltung aufbauen können. Es werden einfach nur stereotyp die anfangs schon behaupteteten \"Tatbestände\" wiederholt, Kontenklärungen geschickt und Mahnungen. Dabei korrespondiere ich sozusagen \"multipurpose\" mit der GF, Teldafax Services und Customer Care via Mail, Fax, Einschreiben. Fazit: Sie meinen ein Anrecht auf eine Nachzahlung über 58 € zu haben. Ich habe Ihnen nachgewiesen (sie haben z.B. von meinem Giro- wie von meinem Kontokorrentkonto je einen Sonderabschlag über EUR 100 zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgebucht mit unterschiedlichen Buchungstexten, aber nur einmal zurückgezahlt. Sie konnten aber bis dato nicht nachweisen, dass tasächlich noch eine Rückzahlung über 100 EUR offen ist), so dass sie bei mir noch Verbindlichkeiten über rund 150 EUR aus dem aufgelösten vertrag haben. Das Rennen ist offen. Sie kriegen kein Geld. Der neue Anbieter arbeitet bereits seit einem halben Jahr.
Wie aber kriegt man Sie aber wegen der Ignoranz des mir zustehenden gesetzl. Sonderkündigungsrechtes nach Preiserhöhung zu packen?
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Hallo Hugo00,
auf jeden Fall hat man bei einer so drastischen Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Auch ich habe davon Gebrauch gemacht und werde TF per 1.3.11 verlassen.
Gleichzeitig habe ich meinem neuen Versorger EGNW eine Kopie zukommen lassen und die Weiterführung meiner Strom-Versorgung wurde per 1.3.11
bestätigt, und das auch noch zu einem günstigeren Tarif mit Garantie für 2011.
Das kann ich nur jedem raten, da das Hick-Hack bei TF einem nicht nur auf die Nerven geht sondern auch die BnetzA auf den Plan gerufen hat.
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Original von Endverbraucher...auf jeden Fall hat man bei einer so drastischen Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.
Genau das bestreitet TelDaFax. Bereits mehreren Kunden gegenüber wurde behauptet, das bei Preiserhöhungen keine Sonderkündigung möglich ist.
Eine interessante Auskunft erhielt eine Kundin :
\"Widersprechen Sie der Erhöhung doch, dann zahlen Sie bis zum Vertragsablauf nur den alten Preis.\" Ich kenne die AGB von TDF nicht. Ist dort tatsächlich kein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen vorgesehen ? Und wie lautet die Preisänderungsklausel ?
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Ich habe sowohl diejenige zu Zeiten des Vertragsschlusses in 2007, wie die neueste auf der WebSite angesehen: Mein Vorwurf stimmt. TDF kann mir nicht anlasten, nicht zeitnah seine AGB an die aktuelle Rechtslage angepasst zu haben. Da öffentliches Recht (s. EnWG, StromGVV..) vor Privatrecht gehen, sind die AGB von TDF gerichtlich angreifbar. Es steht drin, dass bei Preisanpassungen (Angabe Erhöhung Bezugskosten, betriebl. Kosten, fiskalische Kosten...) kein Kündigungsrecht besteht. Und das halte ich für einen Verstoß gegen geltendes Recht.
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Original von hugo00Und das halte ich für einen Verstoß gegen geltendes Recht.
Woraus sollte sich denn das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung herleiten, wenn nicht aus den AGB ?
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Selbst wenn TelDaFax in seinen AGB ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen ausschließt, muss diese Klausel nicht automatisch wirksam sein. AGB können auch in Teilen unwirksam sein, ohne dass hierdurch die ganzen AGB unwirksam werden.
Es wurde zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einer bestimmten Laufzeit und einem bestimmten Preis ein Vertrag geschlossen. Wird der Preis erhöht sind die Vertragsbedingungen nicht mehr erfüllt und mir steht ein Sonderkündigungsrecht zu.