Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => I => Stadt/Versorger => innogy (vormals RWE Vertriebs AG) => Thema gestartet von: Cremer am 19. November 2010, 16:20:52
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Dieser Tage erhalten viele Kunden die Kündigung von Ihren Erdgasverträgen. Es kann angenommen werden, dass gerade den Gaspreisrebelllen diese Verträge gekündigt werden.
Ich empfehle dringend die AGB\'s des bestehenden Vertrages zu lesen.
In zwei Fällen von Mitgliedern unserer BIFEP haben die RWE ebenfalls gekündigt, leider rechtsunwirksam, aus folgenden Gründen:
1.) Die Kunden haben Erdgassonderverträge noch aus den Neuziger Jahren. In dem damals abgeschlossenen Vertrag steht unter der Pos. 13, dass der Vertrag bis spätestens 3 Monate vor Ende des Abrechnungsjahres gekündigt werden muss. Nun ist das Abrechnungsjahrende bei dem einen Mitglied der September, beim anderen der November. Insofern sind die beiden diese Woche ausgesprochenen Kündigungen zum 31.12.2010 rechtsunwirksam.
2.) Die Kündigungen haben keine echte Unterschriften, diese sind eingescannt. Eine Kündigung muss richtig unterschrieben sein. Man muss die Tinte fühlen können.
3.) Die Kündigung enthält gleichtzeitig die Vorlage eines neuen Vertrages und der Hinweis, wenn nicht unterschrieben wird, fällt man ab dem 1.1.2011 in die Grundversorgung. Somit liegt ein Verstoss gegen § 226 BGB \"Schikane\" und § 242 BGB \"Treu und Glauben\" vor.
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Guten Tag Herr Cremer,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Kann man diese \"maschinelle\" Kündigung also ignorieren ? Oder sollte man den Versorger auf die § 226 BGB und § 242 BGB schriftlich hinweisen ? Bei meinem Vertrag handelt es sich allerdings um Wärmespeicherstrom. Die Fristen (...) wurden eingehalten.
Auch interessant: Erteilen Sie RWE keine Einzugsermächtigung, behält RWE sich vor, eine Bearbeitungspauschale von 2,00 Euro (brutto) pro Überweisung mit der Jahresverrechnung zu berechnen\" - 24,- € also pro Jahr.. Frechheit! Ich werde diese Position in der eigenen Jahresrechnung überhaupt nicht berücksichtigen.
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@fortunato,
Bei Wärmestrom liegt die Sache etwas anders.
Bei Wärmespeicherstrom sind Sie an den örtlichen Netzbetreiber gebunden.
Haben Sie Widerspruch eingelegt?
Sie haben jedenfalls einen Sondervertrag.
Bei Widerspruch auf diesen Sondervertrag wird der Versorger Sie höchstwahrscheinlich in die Grundversorgung \"stecken\". Da ist Widerspruch gemäß § 315 BGB dann möglich.
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Original von Cremer
Dieser Tage erhalten viele Kunden die Kündigung von Ihren Erdgasverträgen. Es kann angenommen werden, dass gerade den Gaspreisrebelllen diese Verträge gekündigt werden.
dem ist nicht so!
Ich kenne mitlerweile 2 Fälle von Kündigungen, wo die Verbraucher nicht mal an Wiederspruch gedacht haben!
Beides Fälle mit KWH < 30.000
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Siehe auch Hilfestellung (http://www.energieverbraucher.de/seite1703.htm) des BdEV: Musterschreiben an den Versorger bei Kündigung von Sonderverträgen.
Gruß
Jagni
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Guten Abend :)
Besten Dank für die Tipps! Wiederspruch geht in nächsten Tagen raus.
Was haltet Ihr eigentlich von der \"Bearbeitungspauschale von 2,00 Euro (brutto) pro Überweisung\" ? Kann sowas rechtens sein ? Schliesslich bin ich mit den neuen Konditionen nicht einverstanden..
Viele Grüße,
Fortunato
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@ fortunato
Der Versuch, 2,00 Euro pro Überweisung zu kassieren ist ebenso unsinnig wie der Hinweis, dass man bei Überweisungen deren Laufzeiten/Bearbeitungszeiten seiner Bank gefälligst berücksichtigen muss.
Wenn ich am 10. eines Monats zu zahlen habe, dann tue ich das gefälligst am 10., und wenn irgendwie möglich, am Bankterminal abends gegen 20 Uhr.
Dann bin ich meiner fristgerechten Zahlungsverpflichtung nachgekommen.
Ob, warum und wie der Versorger dann seine Zahlungseingänge bucht bzw. den einzelnen Kundenkonten zuordnet, ist dessen organisatorisches Problem.
Und ich denke auch nicht daran, mit den gewünschten 2 Euro pro Überweisung die Personalkosten der Buchhaltung der RWE zu co-finanzieren.
Was ist eigentlich mit den Zählergebühren. Das ist doch ebenfalls so ein Goldesel des Versorgers. Das Ding ist doch spät. nach drei Jahren bezahlt, wenn man die Einkaufskonditionen eines Großabnehmers berücksichtigt.
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@ h.terbeck
Ja, das macht Sinn! So sehe ich das auch.
Es wird dieses Jahr also keine zusätzliche Dividende für die RWE-Buchhalter durch die RWE-Kundschaft gesponsert.. Schade…
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Original von h.terbeck
@ fortunato
Was ist eigentlich mit den Zählergebühren. Das ist doch ebenfalls so ein Goldesel des Versorgers. Das Ding ist doch spät. nach drei Jahren bezahlt, wenn man die Einkaufskonditionen eines Großabnehmers berücksichtigt.
was ist mit den Ablesegebühren, die man zahlen soll obwol man selber abließt!
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Wieso zahlt man (eingebaut in die Gebühren) noch fpr die Sicherstellung einer einwandfreien Messung?
Da gibt es doch reichlich Fragen an den ehem. Monopolisten.
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Da gibt es doch reichlich Fragen an den ehem. Monopolisten.
.......... Fragen ja, aber keine Antworten! :D
berghaus 30.11.10
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Man stelle sich vor, Sie kaufen beim Lebensmittelhändler Ihren Wochenbedarf ein und an der Kasse auf dem Kassonbon finden Sie einen Zuschlag von 1,50 Euro für die Erstellung des Kassenbons ?
Man schaue nur auf die Rückseite der RWE-Rechnungen.
Da findet man im Verrechnungspreis auch die Kosten für die Rechnungsstellung, neben der Zählermiete, der Bereitschaft zur ständigen Lieferung und der Gewährleistung einer einwandfreien Messung.
Beim Letzteren sollte man doch denken, dass dies mit der Zählermiete abgegolten ist.
Und nun soll ja auch noch für die vorgenommene Abschlagüberweisung eine Gebühr von 2,00 Euro je Überweisung vorbereitet werden.
Schreibt da doch der Versorger in seiner Luxusdepesche, dass sich der Strompreis ab Januar 2011 erhöhen wird, zwar nur um 0,95 Cent, weil man die Kostensteigerung durch eine optimierte Einkaufsstrategie verringern konnte (EEX ?), aber wenn man einem preiswerteren Alternativangebot mit neuem Namen folgt, bleibt der alte Energiepreis erhalten, zumindest für 1 Jahr.
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Hallo,
ich hänge mich mal hier an (habe auch den Beitrag RWE - Beendigungskündigungen (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=14626&threadview=0&hilight=&hilightuser=0&page=1) gelesen).
Vorweg: Ich kann mich nicht erinnern ein Kündigungsschreiben von RWE erhalten zu haben und kann auch in meinen Unterlagen nichts finden.
Seit 2006 kürze ich den Gaspreis auf den Arbeitspreis von September 2004.
Im April habe ich die Jahresabrechnung erhalten, aus der ich für mich zum erstenmal entnehmen konnte, dass mein Vertrag zum 1.1.11 auf Gundversorgung umgestellt wurde. Ich habe daraufhin, wie üblich, meine eigene Berechnung erstellt und RWE entsprechend mitgeteilt, wie meine Berechnung aussieht und ich der Vertragsänderung zum 1.1.11 nicht zu gestimmt habe und auch nicht vorhabe dies zu tun.
Heute habe ich nun Antwort auf mein Schreiben erhalten.
Sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrter Herr xxx,
Ihren Widerspruch gegen die Jahresrechnung vom 04.04.2011 haben wir zur Kenntnis genommen.
Selbstverständlich respektieren wir Ihre Meinung zu unserer Preisen, andererseits bitten wir aber auch um Verständnis dafür, dass wir an der von uns vertretenen Rechtsauffassung festhalten. Danach sind unsere Abrechnungen vertragskonform erstellt und gültig.
Unter Hinweis auf den bisher geführten Schriftverkehr fordern wir Sie auf, Ihr Kundenkonto vollständig und fristgerecht auszugleichen. Andernfalls behalten wir uns zur Sicherung der Forderung geeignete Schritte ausdrücklich vor, wofür wir vom Grundsatz her um Ihr Verständnis bitten.
Im November 2010 haben wir unser Kündigungsrecht in Anspruch genommen und den bestehenden Gasliefervertrag ordnungsgemäß zum 31.12.2010 gekündigt. Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige verbindliche Willenserklärung, die keiner Zustimmung des Vertragspartners bedarf. Unser Folgeangebot RWE Pur Erdgas nahmen Sie nicht an.
Es ist uns sehr daran gelegen, dass Sie unser Handeln nachvollziehen können. Wir freuen uns, wenn die Erläuterungen unsere Sichtweise deutlich gemacht haben.
Ich will jetzt gar nicht darüber diskutieren, ob RWE die Kündigung rechtswirksam ausgesprochen hat oder nicht. Ich denke ich werde das Vertragsverhältnis mit RWE beenden und mir einen alternativen Gasanbieter suchen.
Ich habe nur eine Frage zu den Abschlagzahlungen 2011/2011. Ich habe für den Gasbezug für die Monate Mai 2010 bis März 2011 Zahlungen mit dem Text \"Abschlag Gas\" in Höhe von 748 € geleistet, RWE hat in seiner Jahresrechnung diese mit 516,67 € ausgewiesen, d.h. exakt eine Verrechnung mit der Vorderung aus dem Vorjahr vorgenommen! Bei meiner eigenen Jahresrechnung habe ich natürlich die 748 € zum Ansatz gebracht. Wie verfahre ich hier nun am Besten?
Für Hilfe und Tipps bin ich dankbar.
Jürgen F.
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@DeepDiver01
Bei der Rechtmäßigkeit der von den RWE behaupteten \"Änderungs-\"Kündigung des bis verg. Jahr laufenden Vertrages gilt es doch zunächst festzustellen, ob es sich um einen Sondervertrag gehandelt hat, der Kündigungsfristen enthält.
Diese Kündigungsfristen gelten für beide Vertragsparteien.
Auffällig ist hier doch, dass im November 2010 der Vertrag angeblich einseitig von den RWE hätte gekündigt werden durfen.
Bei frühen Verträgen war generell eine Kündigungsfrist von drei Monaten festgelegt, an den sich beide Parteien zu halten hatten.
Bei Einigen hat man versucht, durch eine Vielzahl von Vertragsangeboten, teilweise subtilen Versuchen des Aushebelns von Verträgen die Kunden zur Akzeptanz von neuen Sonderverträgen mit benachteiligenden Bedingungen zu überreden und im Verweigerungsfalle die Überführung in die Grundversorgung durchzusetzen.
Vielfach vergeblich.
Also Vertrag lesen und prüfen. Wenn also ohne Einhaltung der Kündigungsfrist die RWE einfach \"nur so\" den Verbrauchspreis in der Grundversorgung angewandt haben, ist eine Kürzung auf den früheren Vertragspreis rechtens.
Dieses Getrommel von wegen rechtliche Schritte ist heiße Luft, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung der Frist beendet werden durfte.
Also durchhalten, sich nicht erschrecken lassen und auf den Vertragspreis auch weiterhin kürzen. Ggf. den Anbieter wechseln. Sollen die doch klagen!
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Nur mal davon abgesehen, dass ich mich nicht an ein Schreiben von RWE erinnern kann, ist in meinem alten Sondervertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Abrechnungsjahresende (bei mir April) möglich. Hätte ich dieses Schreiben erhalten, wäre es demnach innerhalb der Frist gewesen.
Danke für die Antwort. Ich überlege, der RWE ein passendes Antwortschreiben zu schicken, zumal in den vergangenen Jahren (soweit ich das beim schnellen Prüfen sehen konnte) keine Verrechnung der Jahresforderung mit den Monatsabschlägen des Folgejahres gemacht wurde. Scheint mal wieder eine neuer Versuch zu sein.
Wie ist es den anderen RWE Kunden bisher mit dieser einseitigen Kündigung ergangen? Hat es ähnliche Antwortschreiben gegeben? Würde mich sehr interessieren.
Danke und Gruß
Jürgen F.
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Wenn eine Kündigung zu 1.1.11 möglich wäre, dann ist zu prüfen, ob die Kündigungsfrist seitens RWE eingehalten wurde.
Meistens haben die in ihren Verträgen eine 3 monatige Kündigungsfrist, also war die Kündigung rechtsunwirksam.
So war dies auch bei 2 Mitgliedern unserer BIFEP gewesen.
Ich empfehle eine eigene Jahresrechnung nach dem alten Vertrag zu erstellen und die Beträge kürzen.
Eine Verrechnung der Abschlagzahlungen würde ich nicht akzeptieren.
Eine Notwendigkeit zum Wechsel zu einem anderen Versorger wäre daher nicht unbedingt ratsam, wenn Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden.
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Hallo Herr Cremer,
danke für die Ausführungen! In der Tat hatte ich übersehen, dass eine Kündigung zum 1.1.2011 unwirksam ist! Eine Kündigung zum 1.5.2011 wäre möglich gewesen (wie gesagt KEIN Brief ist mir bekannt).
Ich werde somit RWE mitteilen,
- das ich kein Schreiben im November 2010 erhalten habe
- eine Kündigung zum 1.1.2011, wegen der 3 monatigen Kündigungsfrist zum Abrechnungsjahresende, rechtsunwirksam ist
- ich eine Verrechnung meiner Abschläge im laufenden Abrechnungsjahr mit angeblichen Vorderungen aus dem Vorjahr nicht akzeptiere (§366 BGB)
- ich die Nachzahlung für 2010/11 gemäß meiner eigenen Jahresrechnung bereits getätigt habe
Mal sehen wie sie diesmal antworten.
Jürgen F.
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Hallo,
heute kam wieder ein Brief von RWE.
- Es wurde eine Korrektur bei der Berücksichtigung der Abschlagzahlungen vorgenommen (hier war etwas \"vergessen\" worden)
- Auf meinen Einwand der unwirksamen Kündigung wurde nicht eingegangen
- Es wird darauf hingewiesen, dass mein Kundenkonto einen offenen Saldo von xxx € zu Gunsten von RWE aufweist und man sich ausdrücklich weitere Schritte zur Sicherung der Forderung weiter vor
Ich finde es schon sehr merkwürdig, dass RWE mit keinem Wort Stellung zur Kündigung des Sondervertrages und der Überführung in die Grundversorgung nimmt (meinen Einwand also vollständig ignoriert).
Ich überlege noch ein weiteres Schreiben an RWE zu schicken, weiss aber nicht, ob sich der Aufwand lohnt und ich einfach nichts machen soll?!
Vorschläge/Tipp/Ratschläge willkommen.
Danke.
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Sie haben Ihren Standpunkt ausreichend schriftlich dargestellt, so dass sich ein weiteres Schreiben erübrigt.
Bringt nichts.
Rechnen Sie künftig nach Ihren Vorgaben ab. Sollte der Versorger Geld haben wollen, soll er klagen.
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Eine Kündigung ohne Einhaltung der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist ist meines Erachtens nicht zwangsläufig nichtig. Vielmehr könnte es nach § 140 BGB zu einer Umdeutung des Kündigungszeitpunktes kommen. Der Vertrag würde dann mit Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist enden, ohne dass ein weiteres Kündigungsschreiben des Versorgers notwendig wäre. Auch scheint keine Verpflichtung zu bestehen, dass der Versorger den Kunden darüber in Kenntnis setzt.
Fraglich erscheint hier lediglich, ob die Vorraussetzungen für eine Umdeutung vorliegen bzw. eine Umdeutung tatsächlich möglich wäre.
Dass der Versorger in Kenntnis der Nichtigkeit seiner Kündigung sicherlich dann zum nächstmöglichen Termin hätte kündigen wollen, kann man hier sicherlich vorraussetzen.
Ob eine Umdeutung im Rahmen eines Energieversorgungsvertrages aber tatsächlich möglich wäre, erscheint zumindest fraglich. Schließlich unterrichtet der Versorger nicht nur den Kunden über den Kündigungstermin, sondern auch den Netzbetreiber. Falls ein Kunde also einen anderen Versorger mit der Versorgung beauftragen möchte, würde er das in Kenntnis der Umdeutung des Kündigungszeitpunktes also mit Ablauf der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist tun. Tatsächlich wäre er dann aber nach den Unterlagen des Netzbetreibers womöglich schon in der Grundversorgung gelandet und könnte, ohne selbst den Grundversorgungsvertrag zu kündigen unter Einhaltung dessen Kündigungsfrist, den Versorger überhaupt nicht wechseln.
Womöglich findet also deshalb, und gegebenenfalls auch aus anderen Gründen, keine Umdeutung des Kündigungszeitpunktes statt. Man sollte sich aber vielleicht auch nicht darauf verlassen.
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Ich kann dem nur beipflichten. Ich durchlebe genau den selben Vorgang. Angeblich Kündigung zum 31.12.2011. Unrechtmäßig da mein Vertrag immer im Juli abgerechnet wird ist so auch nur zum Juli kündbar. Ab 01.01.2011 Einstufung in den Grundtarif. Ich rechne nach meinen Vorgaben ab. Will der Versorger Geld haben, soll er klagen. Heute kam eine Korrektur der Rechnung. Hier sind jetzt meine faktischen Zahlungen auf einmal richtig aufgelistet aber jetzt ist in der Rubrik Forderung der 1.Abschlag utopisch angehoben um die die Differenzen der Vorjahre vermutlich auszugleichen. Mein Verbrauch hat sich nicht geändert. Wie gehe ich da am besten vor? Scheint wohl eine neue Masche von RWE zu sein. Hat jemand gleiche Erfahrungen hiermit?
MfG
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Original von Cremer
Wenn eine Kündigung zu 1.1.11 möglich wäre, dann ist zu prüfen, ob die Kündigungsfrist seitens RWE eingehalten wurde.
Soweit ich weiß, sind Kündigungen einseitig empfangsbedürftige Willenserklärungen.
Wenn ich also bereits bestreite, eine Kündigung erhalten zu haben, würde ich mich doch im weiteren gar nicht mehr mit der Kündigungsfrist auseinandersetzen wollen :-))
Nachweispflichtig für den Zugang dieser Willenserklärung ist auch der abgebende Erklärer, sprich die RWE im diesem Fall.
Solange diese Kündigung also nicht per Einschreiben (obwohl man da über den Inhalt streiten könnte) oder gar mittels Zeugen zugestellt wurde, dürfte der Nachweis eben dieses Zugangs sehr schwer bis gar unmöglich werden....
Und wenn ich dann auch noch Monate später gegenüber der RWE mitteile, dass mir keine Kündigung zugegangen ist, halte ich es für mindestens fahrlässig, nicht sofort eine neue Kündigung, diesmal mit Zugangsnachweis, auszusprechen.....
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@Adonis,
so sehe ich das auch.
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Die sichere Zustellung von Willenserklärungen (http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellung_von_Willenserklaerungen-40.htm)
(Für die die es schnell mögen, ganz unten das Fazit.)
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Wie ist es denn eigentlich nach den Kündigungen der Sonderverträgeund den Widersprüchen weitergelaufen. das ist zum teil doch jetzt schon 9 Monate und mehr her? Ich bin auch Preisprotestler, habe angeblich eine Kündigung erhalten, sie aber nie bekommen. Dem habe ich aktuell bereits widersprochen und fürchte (nicht wirklich) nun eine rechtzeitig und richtig unterschriebene Kündigung meines Sondervertrages Erdgas maxi. Ich habe konkret mehrere Fragen:
1. Wenn die Kündigung rechtzeitig und korrekt zugeht. Ist dann die Kündigung wirksam, wenn gleichzeitig ein neues unverschämtes neues Angebot (erdgas pur) dabei ist, was viel teurer ist, als das, was ich im Augenblick zahle (ich kürze bereits seit 2005) ? Schikaneverbot?
2. Was habt ihr hier im Forum gemacht? wegen Schikane der Kündigung einfach widersprochen oder ignoriert und weiterhin als Sonderkunde die gekürzten Beiträge gezahlt?
3. Betrachtet Euch RWE z.B. in der letzten Jahresabrechnung als Grundversorgungskunden?
4. Was macht RWE gegen Eure Kürzungen seitdem? Mahnungen? Nichts? Sperrandrohungen?
Über eine schnelle Antwort hier im Forum würde ich mich sehr freuen
Grüße an alle Preisprotestler ;)
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Hallo,
bei mir ist bisher \"Ruhe\".
- Ich habe der Kündigung und der Jahresrechnung wiedersprochen
- RWE hat mir einen Brief geschickt, indem sie sich rechtliche Schritte zur Sicherung ihrer Ansprüche vorbehalten
- Auf die Unwirksamkeit der Kündigung sind sie nicht eingegangen (obwohl ich nie eine Kündigung erhalten habe - auch nicht nach meinem schriftlichen EInwand, das keine Kündigung eingegangen ist)
- ja, die letzte Rechnung wurde ab 1.1.2011 als Kunde in der Grundversorgung gerechnet
Mal sehen, was nächsten April passiert.
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- Ich habe der ‚im Nov. 2010‘ ausgesprochen BeendigungsKündigung anfang Dezember 2010 widersprochen, weil u.a. die Kündigungsfristen meines m.E. noch bestehenden Ur-Altvertrages (3 Monate zum Jahresende) nicht eingehalten waren.
- Keine Antwort bis zur Jahresrechnung im Juni 2011. Darin Abrechnung bis 31.12.10 nach ‚RWE Erdgas maxi‘ nach einem Vertrag, der 2007 nicht zustande gekommen war, also falsch.
Ab 01.01.11 Abrechnung nach ‚RWE Klassik Erdgas (Gradtag)‘ also Grundversorgung (oder Ersatzversorgung?)
- Mit der Abrechnung kam ein Begrüßungsschreiben im Tarif ‚RWE Klassik Erdgas (Gradtag), Vertragsbeginn 28.05.11 (wahrscheinlich noch mal konkludent), mit 12 Abschlagszahlungsterminen und natürlich (für mich) viel zu hohen Abschlagsbeträgen.
- Widerspruch im Juni 2011 gegen die Jahresrechnung 2011 und gegen die Einstufung in die Grundversorgung ab 01.01.11. Einbehalt der der RWE zustehenden Abschläge nach dem Altvertrag wegen Aufrechnung mit Rückforderungen.
- Antwort RWE im Juli 2011: Wir haben den Vertrag von 2007 wirksam gekündigt. (Der war aber damals nicht zustande gekommen –anwaltlich geprüft.) Anmahnung des 1. Abschlags.
- 03.08.11 noch mal Hinweis von mir, dass der gekündigte Vertrag von 2007 nicht zustande gekommen ist mit Unterlagen.
Und nun kommt‘s dick:
RWE 11.08 und 18.08.11:
Zwei automatisierte Mahnungen mit 5,- EUR Mahnkosten und folgendem Text: „…..Falls Sie die angeforderte Zahlung nicht leisten, werden wir gemäß den gesetzlichen bzw. vertraglichen Bestimmungen bei einem offenen Gesamtbetrag größer 100,00 € den örtlichen Netzbetreiber beauftragen, die Unterbrechung der Energieversorgung vier Wochen nach Zugang diese Schreibens durchzuführen…….“ Das ist wohl morgen!
Soll ich jetzt, wie auf Seite 38 der neuesten Energiedepesche 3 – 2011 vom Büro für Umweltrecht unter „Der Bluff mit der Sperrandrohung“ beschrieben, auf eine richtige Sperrandrohung warten?
Wer sagt mir, dass nicht mit dem gleichen Automatismus, wenn auch drei Tage vorher angekündigt oder auch nicht, der Sperrbeauftragte erscheint.
Ich empfinde dieses Vorgehen in meinem Fall, in dem rechtliche Fragen offen sind, als Nötigung, Zahlungen auf einen Vertrag zu leisten, der nicht existiert.
Die Zahlungen nach den Vertragspreisen meines Ur-Altvertrages habe ich inzwischen wieder aufgenommen.
Und jetzt warte ich mal auf ein paar Vorschläge von Euch!
berghaus 11.09.11
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Moin berghaus,
da du ja das nichtzustandekommen des Vertrages 2007 hast anwaltlich prüfen lassen, lass nun deinen Anwalt von der Kette!
Lass ihn eine Antwort faxen mit der Drohung Bundesnetzagentur, Presse etc.!!
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Da wäre aber auch noch die Frage, die ich getrennt unter Grundsatzfragen ins Forum gestellt habe:
Muss der Versorger die Kosten anwaltlicher Beratung oder auch anwaltlicher Tätigkeit zur Abwendung der Sperre oder zur Rücknahme der Androhung tragen, wenn sich herausstellt, dass die Androhung rechtswidrig war, z.B. wenn die Kündigung des Altvertrages unwirksam war und der Versorger den Kunden nach Gutsherrnart in die Grundversorgung gesteckt hat, oder, wenn z.B. § 315 BGB eingewendet wurde?
berghaus 12.09.11
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Netzbetreiber informieren, dass Sperrung wegen nicht fälliger Beträge vom Versorger angestrebt wird und du mit Anwalt dagegen vorgehen wirst. u.a. auch bei Bundesnetzagentur!
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Der Netzbetreiber ist doch auch die RWE!
berghaus 15.09.11
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Original von berghaus
Der Netzbetreiber ist doch auch die RWE!
berghaus 15.09.11
Aber ne andere Sparte/Firma. DIE müssen eher auf fehlerhafte Vorgehensweise achten wie der Vertrieb, da sie ansonsten eine Rüge der Bundesnetzagentur wegen missbräulichem Verhalten zu erwarten haben.
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@Berghaus
Dein Termin mit der Sperrandrohung ist doch verstrichen. Wr der Sperrbauftragte da oder was hast du gemacht?
ich habe ein Schreiben bekommen, dass Sie mit bedauern zu Kenntnis nehmen, dass ich (ha, ha, ha) gekündigt habe. Ich habe aber nicht gekündigt. Das habe ich denen auch geschrieben. Jetzt ein Brief von RWE, in dem Sie mich als neuen Kunden in Klassik begrüßen und ich soll sehr hohe Abschlagszahlungen leisten. Von alten Forderungen aber keine Rede. Ich werde noch mal meine AGB\'s in Tarif maxi anfordern und Sie anschreiben, Sie sollen mir doch bitte einmal eine Kopie meiner Kündigung schicken.
Gibt es ähnliche Fälle hier bei Preisprotestlern?
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Bei der RWE gibt es wohl Parallelwelten:
Eine Mannschaft bearbeitet die laufenden Widersprüche und kümmert sich nicht um das automatisierte Mahnverfahren mit den brutalen Sperrandrohungen. Da kann man schreiben was man will.
Oben unter \"bei mir ist jetzt Unruhe\" habe ich den Vorgang bis zur 2. Mahnung mit Sperrandrohung vom 18.08.11 beschrieben.
Zurück aus dem Urlaub habe ich am Montag, 29.08.11 die Versorgungseinstellung und deren Androhung als rechtswidrig und unverhältnismässig zurückgewiesen und Haus- und Grundstücksbetretungsverbot für die RWE und ihre Beauftragten erteilt. Fax am 30.08.11 gesendet. Brief am 30.08.11 am Kundencenter in Arnsberg mit Empfangsbestätigung abgegeben. Nach Musterbrief: Frist zur Rücknahme der Drohung bis Freitag 02.09.11
Am Montag 12.09.11 war die Vierwochenfrist der 1. Sperrandrohung rum:
Orginalton: \"Falls Sie die angeforderte Zahlung nicht leisten, werden wir gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen bei einem offenen Gesamtbetrag größer 100,00€ den örtlichen Netzbetreiber beauftragen, die Unterbrechung der Energieversorgung vier Wochen nach Zugang dieses Schreibens durchzuführen.\" Auch wenn das Schreiben nur mit \"Mit freundlichen Grüßen RWE Vertrieb AG Kundensevice\" unterschrieben ist, ist das für mich (anders als auf S. 38,39 der Energiedepesche 3 - 2011 beschrieben) eine richtige Drohung.
Am Dienstag 06.09.11 kam eine der üblichen Antworten der RWE verfasst am 02.09.11: \"Zur Klärung der Angelegenheit benötigen wir noch etwas Zeit.\"
Und nun kommt der Hammer:
3. Mahnung vom Sonntag!!!, 11.09.11 eingegangen am 15.09.11 mit verschärfter Drohung:
3. Abschlagszahlung, Mahnkosten und vorhergehende zwei Abschlagszahlungen angemahnt: \"Fälligkeitstermin 30.07.11 deutlich überschritten: Die hierfür schon angekündigte Liefersperrre wurde bereits eingeleitet.\" Meine Zahlung unter Vorbehalt auf den alten Vertrag, natürlich unter Angabe der Alten Kundennummer (siehe Thread hierzu an anderer Stelle) wurde nicht angerechnet.
Mein Anruf bei der RWE Vertrieb AG am 15.09.11 bewirkte, dass mir fernmündlich zugesichert wurde, dass die Versorgungssperre bis zu \"Klärung der Angelegenheit\" nicht durchgeführt würde. Der \"Außendienstmitarbeiter würde benachrichtigt.\"(?)
Dies und eine Beschreibung der Vorgänge habe ich dem Netzbetreiber (RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH) per Fax am gleichen Tag mitgeteilt.
(Fax auch an RWE Vertrieb AG)
Meine Meinung zu diesen Vorgängen habe ich hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=85721#post85721) kundgetan.
Gibts es noch weitere Vorschläge zum weiteren Vorgehen?
berghaus 17.09.11
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Presse, Netzaufsicht, Anwalt einschalten!!!