Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 11. November 2010, 19:31:45
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Der Urteilstext ist hier veröffentlicht:
LG Bonn, Urt. v. 03.11.10 Az. 5 S 218/09 - Rückforderung ohne Widerspruch (Regionalgas Euskirchen) (http://www.energieverbraucher.de/files_db/1289499402_8889__12.pdf)
Veröffentlichung in NRW-E (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2010/5_S_218_09urteil20101103.html)
Regionalgas Euskirchen muss Rückzahlung an Kunden leisten.
Überzeugend arbeitet das LG Bonn heraus, dass der Versorger auch im streitgegenständlichen Zeitraum gem. § 433 BGB zu Gaslieferungen zum anfänglich vereinbarten Gaspreis verpflichtet war und deshalb Überzahlungen des Kunden Rückforderungsansprüche gegen den Versorger begründen.