Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GASAG Berlin => Thema gestartet von: pffffffff am 11. November 2010, 10:42:04

Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: pffffffff am 11. November 2010, 10:42:04
Nachdem ich den Gaspreiserhöhungen der Gasag am 14. September wie üblich widersprochen habe (ich mache das seit Anfang 2006) bekam ich am 28. September eine 14-seitige \"korrigierte Rechnung\" mit einer Berichtigung aller Rechnungen seit 2006. Ich habe den Brief einfach ignoriert weil ich ja selbst schon alle Rechnungen berichtigt und komplett gezahlt hatte. Meine Kürzungen wegen Widerspruch hat die Gasag natürlich wie üblich ignoriert. Gestern, am 10. November kam ein gerichtlicher Mahnbescheid (1.028,68 Euro) der sich explizit auf die \"korrigierte Gasrechnung\" vom 28. September berief.

Was tun? Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gasag es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt?

Hätte ich den \"korrigierten Rechnungen\" auch widersprechen müssen, obwohl ich ja selbst bereits die Rechnungen korrigiert/gekürzt habe? Kann ich um die Sache zu verzögern einfach behaupten ich hätte die Rechnung nicht bekommen (sie wurde ganz normal per Post geschickt)?
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: PLUS am 11. November 2010, 11:02:03
Zitat
Original von pffffffff
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gasag es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt?
Die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit bringt überhaupt nichts. Ein Gerichtsverfahren ist möglich, darauf gilt es sich einzustellen. Jetzt ist zunächst der Widerspruch zum Mahnbescheid das nächste Handlungsgebot. Dazu steht ja alles ausreichend erläutert im Mahnbescheid.
Zitat
Original von pffffffff
Hätte ich den \"korrigierten Rechnungen\" auch widersprechen müssen, obwohl ich ja selbst bereits die Rechnungen korrigiert/gekürzt habe? Kann ich um die Sache zu verzögern einfach behaupten ich hätte die Rechnung nicht bekommen (sie wurde ganz normal per Post geschickt)?
Nein, fair bleiben, die falsche Behauptung, man hätte Post nicht bekommen, ist nicht in Ordnung und bringt überhaupt nichts, der Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist jetzt angesagt.
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: pffffffff am 11. November 2010, 11:21:23
Gut danke!

Auch wenn die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit wie die Gasag generell vorgeht angeblich nichts bringt würde es mich trotzdem interessieren. Hat jemand Erfahrungen damit?
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: userD0009 am 11. November 2010, 11:31:20
Durch Angabe des genauen angemahnten Betrages, sowie der weiteren individualisierten Angaben, ist es ein Leichtes Sie zu identifizieren.

Grüße
belkin
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: PLUS am 11. November 2010, 11:35:55
Zitat
Original von pffffffff
Gut danke!

Auch wenn die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit wie die Gasag generell vorgeht angeblich nichts bringt würde es mich trotzdem interessieren. Hat jemand Erfahrungen damit?

Bitte, aber die Frage war \"Wie wahrscheinlich ist es, dass die Gasag es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt?\"

Wie die Gasag in der Vergangenheit vorgegangen ist, ist hier im Forum ja schon mehrfach dokumentiert:

hier mal klicken und die diversen Beiträge lesen (http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=193&x=12&y=3&sid=)

...und wie @belkin schon deutlich gemacht hat, mit der \"nicht erhaltenen Post\" wird das jetzt ohnehin nichts mehr.  ;)
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: Cremer am 11. November 2010, 12:45:27
@pffffffff,

die Rechnungen mit Datum aus 2006 sind verjährt.

Haben Sie einen Sondervertrag?
Wenn ja, dann dem Mahnbescheid komplett widersprechen (Kreuzchen an der richtigen Stelle setzen).

Sodann obliegt es dem Versorger den Mahnbescheid weiter zu verfolgen, sprich Klage zu erheben. Sollte die Klage später als 6 Monate erhoben werden, dann könnte ggf. auch eine Verjährung des Mahnbescheides eingetreten sein, so bei meiner Mutter, ist abhängig vom Gericht.
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: pffffffff am 11. November 2010, 14:52:11
@PLUS:

\"Vielen Dank\" für den Link zum allgemeinen Gasag-Forum was ich mir schon angeschaut habe. Ich weiß übrigens auch durchaus wie die Suche funktioniert und habe Sie auch bevor ich hier gepostet habe benutzt. Leider kann ich dort nur einen einzigen ähnlichen Fall (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=13782 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=13782)) finden, wobei der Thread nach kurzer Zeit vom eigentlichen Thema abschweift.

An alle anderen:

Vielen Dank für die Hinweise!
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: wartifan am 22. Dezember 2010, 17:37:19
So jetzt hats mich auch \"erwischt\": Heute  gerichtlicher Mahnbescheid! Wird natürlich widersprochen.

Nachdem vor Wochen die 3 letzte Jahres-Abrechnungen von der GASAG als von ihnen korrigiert zugeschickt worden sind. Denen hab ich natürlich auch widersprochen.

Startet die GASAG nun die weitere Eskalationsstufe?
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: superhaase am 22. Dezember 2010, 18:31:50
Diese Masche scheint bei den Versorgern wohl ein neuer rechtlicher Trick zu sein - zumindest erhoffen die sich das wohl.

Auch ich habe vor einiger Zeit eine korrigierte Rechnung für einen Teil des Widerspruchzeitraums von den SWM erhalten.
Auch ich habe diese bisher ignoriert, weil ich derzeit einfach keine Lust und Zeit habe, nachzuprüfen, was da inwieweit \"korrigiert\" wurde und welche Zahlungen da wie verrechnet wurden. Das würde schon einige Stunden Arbeit bedeuten.
Jedenfalls ist der eingeforderte Betrag nicht identisch mit dem des vor einigen Wochen zurückgezogenen Mahnbescheids (der den gesamten Kürzungsbetrag der Widerspruchszeit umfasste).

Die sollen endlich klagen, oder aber aufhören, mich weiter mit Papiermüll einzudecken.  X(

Bin ja gespannt, ob nun einer neuer Mahnbescheid kommt.
Vielleicht dient das ganze dazu, trotz des Zurückziehens des ersten Mahnbescheids nun einen weiteren Mahnbescheid in derselben Sache veranlassen zu können?
Kann damit die Verjährung, die für einen Teil der Forderungen wohl Ende 2010 eintreten würde, weiter gehemmt werden?

ciao,
sh
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: wartifan am 22. Dezember 2010, 20:42:07
Denke auch, daß es nur darum geht (Verjährung verschleppen).
Auch typisch kurz vor Weihnachten. Hatten wohl gehofft ich wär nicht da.
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: berghaus am 23. Dezember 2010, 01:10:56
@pffffffff

Zitat
von pffffffff
....., bekam ich am 28. September eine 14-seitige \"korrigierte Rechnung\" mit einer Berichtigung aller Rechnungen seit 2006.

Was wurde denn in den Rechnungen von der GASAG korrigiert bzw.berichtigt?

Und was hatten Sie früher schon berichtigt? - An einer Versorgerrechnung kann man doch nicht rumfummeln :D. Man kann nur eine Gegenrechnung aufstellen und diese dem Versorger schicken.

berghaus 23.12.10
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: anpestal am 07. Januar 2011, 23:33:23
Hallo,

auch uns geht es jetzt wie einigen Vorrednern:

Im November erhielten wir \"berichtigte Rechnungen 2006 bis 2010\" (mehrere Seiten), in denen angeblich unsere Zahlungen nunmehr gemäß unseren Vorgaben neu eingerechnet wurden. Dies war aber nicht der Fall, lediglich hier und da sind eigenartigerweise und nicht nachvollziehbar Verbrauchsdaten (Beispiel Verbrauch vom 22.02.2006-24.02.2007 - alt, jetzt neu 22.02.2006 bis 19.02.2007) geändert worden. Mehr nicht! Natürlich haben wir wie üblich Widerspruch eingelegt. Nun habe wir auch den Mahnbescheid erhalten. Natürlich legen wir auch hier Widerspruch ein.

Nun meine Frage bei bei den ähnlich gelagerter Fällen: Ist Klage erhoben worden?

Meine 2. Frage: Welcher der genannten Anwälte im Anwaltsverzeichnis des Vereins der Energieverbraucher wird empfohlen und hat mit solchen Fällen bereits Erfahrung. Würden uns dann gern diesem anschließen.

Vielen Dank!

Es grüßt anpestal
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: DieAdmin am 10. Januar 2011, 08:44:51
@anpestal,

es wäre prima, wenn Sie nicht jedesmal einen neuen Thread eröffnen. Ihr Beitrag ist an den schon vorhandenen Thread zu den Mahnbescheiden angehangen.
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: pffffffff am 10. Februar 2011, 22:50:33
Nur kurz zur Info: Bisher gab es keine Klage der Gasag nach meinem Widerspruch.
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: anpestal am 19. Februar 2011, 00:11:27
Vielen Dank für die Antwort. Meines Wissens hat die Gasag 6 Monate Zeit für ihre Klage. Wäre schön, wenn sie weiter berichten könnten. Auch wir haben zwischenzeitlich Widerspruch eingelegt und auch bereits die Abgabenachricht vom Gericht erhalten. Jetzt heißt es abwarten!
Es grüßt
anpestal
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: wartifan am 22. Februar 2011, 10:27:00
Nach langem hin-und hertelefonieren mit der GASAG habe ich rausgefunden, warum ich für 2010 noch gar keine Abrechnung habe!

Sie haben mich intern auf \"Abrechnungssperre\" gesetzt. Bis zur Klärung passiert nun gar nix mehr, da ich ja im gerichtlichen Mahnverfahren sei.

Ich bat sie, mir diesen Zustand schriftlich zu bestätigen, damit ich was in der Hands habe. Na mal sehen...
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: bolli am 22. Februar 2011, 12:58:49
Zitat
Original von wartifan
Sie haben mich intern auf \"Abrechnungssperre\" gesetzt. Bis zur Klärung passiert nun gar nix mehr, da ich ja im gerichtlichen Mahnverfahren sei.

Ich bat sie, mir diesen Zustand schriftlich zu bestätigen, damit ich was in der Hands habe. Na mal sehen...
Na ja, versuchen können sie\'s. Würde ich aber nicht mitmachen. Ich würde auf einer zeitnahen Abrechnung bestehen. Alles, was noch nicht gefordert (abgerechnet) ist, kann auch nicht angegriffen werden bzw. verjähren.  ;)
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: superhaase am 22. Februar 2011, 14:38:15
Meines Wissens gibt es laut Gesetz die Pflicht, zeitnah mindestens einmal jährlich abzurechnen. Die entsprechenden Paragraphen kann sicher jemand aus dem FF hier nennen. ;)
Oder hab ich da was verwechselt?
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: wartifan am 22. Februar 2011, 16:45:31
Und wenn sie eben nicht zeitnah abrechnen: Was hat das für Konsequenzen? Und ist Mahnung eine Ausnahme nicht abrechnen zu müssen?
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: Didakt am 22. Februar 2011, 17:15:23
Zitat
von Superhaase

Meines Wissens gibt es laut Gesetz die Pflicht, zeitnah mindestens einmal jährlich abzurechnen.

Siehe hier (http://www.buzer.de/gesetz/7425/a146092.htm) und hier (http://www.buzer.de/gesetz/2151/a30525.htm)
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: superhaase am 22. Februar 2011, 17:22:29
Ja gutt - äh ....

Da steht von zeitnah nichts drin.
Da hatte ich wohl noch die Regelung bzgl. der Nebenkostenabrechnung gegenüber Mietern im Kopf, die innerhalb des Folgejahres erfolgen muss ...
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: bolli am 24. Februar 2011, 07:47:28
Zitat
Original von wartifan
Und wenn sie eben nicht zeitnah abrechnen: Was hat das für Konsequenzen?
Zunächst einmal besteht keine Klarheit darüber, in welcher Höhe eine Forderung existiert. Ich würde daher mit den Verbräuchen der Abrechnungsperiode (die Sie hoffentlich aufgeschrieben haben) eine eigene Rechnung aufmachen. Da Sie ja widersprechen, hoffe ich mal für Sie, dass Sie auch Ihre Abschläge entsprechend kürzen. Ich würde nun schauen, ob ich unter den gegebenen Umständen eine Überzahlung vorgenommen habe oder nicht. Wenn ja, würde ich die nächsten Abschläge soweit kürzen, dass der überzahlte Betrag einbehalten ist, wenn nein, würde ich es so belassen. Diesen ganzen Sachverhalt (incl. Verbräuchen) würde ich dem Versorger schriftlich mitteilen und dabei unter Hinweis auf § 40 EnWG nochmals um umgehende Abrechnung bitten. Das alles natürlich mit Empfangsnachweis.
Erfolgt diese Abrechnung über einen längeren Zeitraum nicht, kommt ggf. nach einigen Jahren eine Verwirkung für den versorger in Betracht, wenn er dann mal irgendwann diese Abrechnung erstellt.

Zitat
Original von wartifan
Und ist Mahnung eine Ausnahme nicht abrechnen zu müssen?
Warum sollte die Mahnung für eine ALTE Rechnung einen Grund darstellen, für einen ANDEREN Abrechungszeitraum keine Rechnung gem. § 40 EnWG erstellen zu müssen ? Das eine dürfte mit dem anderen nichts zu tun haben.
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: wartifan am 24. Februar 2011, 11:49:38
Ja danke. So isses, ich kürze meine Abschläge seit Jahren.

Warum sollte die Mahnung für eine ALTE Rechnung einen Grund darstellen, für einen ANDEREN Abrechungszeitraum keine Rechnung gem. § 40 EnWG erstellen zu müssen ? Das eine dürfte mit dem anderen nichts zu tun haben.

Nur weil die GASAG sich am Telefon so ausgedrückt hat: \"Abrechnungssperre wegen offenem Vorgang\".
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: bolli am 24. Februar 2011, 13:54:44
Zitat
Original von wartifan
Warum sollte die Mahnung für eine ALTE Rechnung einen Grund darstellen, für einen ANDEREN Abrechungszeitraum keine Rechnung gem. § 40 EnWG erstellen zu müssen ? Das eine dürfte mit dem anderen nichts zu tun haben.

Nur weil die GASAG sich am Telefon so ausgedrückt hat: \"Abrechnungssperre wegen offenem Vorgang\".
Deswegen muss das nicht richtig sein, was die machen. Um um nicht hinterher gesagt zu bekommen, dass man sich ja nie gemeldet hätte und ihnen die gelegenheit zu geben nochmal genau darüber nachzudenken, würde ich denen meine Wünsche und Gedanken diesbezüglich (Energiebezug) schriftlich mitteilen. Dann lässt sich nicht mehr \"aus dem Bauch heraus\" ne Antwort geben. Man weiss es dann (besser).  ;)
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: wartifan am 24. Februar 2011, 16:19:22
Schaue ben in den Briefkasten. Oh Wunder einen Endbarechnung 2010
Zwar höherer Verbrach, aber ich kann nun Abrechnen wie immer.
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: pffffffff am 18. März 2011, 19:52:13
Huch die Gasag hat mich inzwischen verklagt!

Wem geht es auch so? Ich glaube es wäre ganz gut wenn man sich zusammenschließt und sich gegenseitig austauscht. Meine E-Mail ist bodo@superdigi.de, mein Anwalt Christian Weise ist unter c.weise(at)weise-law.de zu erreichen.
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: wartifan am 18. März 2011, 21:08:54
Hier! GASAG macht schriftliches Verfahren über Anwaltsbüro. Meine Anwälting ist eingeschaltet.
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: pffffffff am 19. April 2011, 12:06:41
Ich habe inzwischen herausgefunden was die Gasag an den Rechnungen geändert hat: Den Brennwert. Habe hier mal einen Vergleich der originalen Rechnungen mit den von der Gasag \"korrigierten\" Rechnungen:

PDF (0,5 MB) (http://www.superdigi.de/gasag32.pdf)

Zwei Dinge wundern mich doch sehr:

1. Wie kann sich der Brennwert plötzlich nachträglich ändern?

2. Warum wurden nicht die Rechnungen aller Gasag-Kunden deswegen korrigiert?

Wer übrigens Lust hat: Mein Gerichtstermin ist am 20. Mai um 9:45 Uhr am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Möckernstr. 130, 10958 Berlin), 2. Stock, Raum 254 (Altbau).
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: anpestal am 01. Juni 2011, 12:43:04
Hallo, leider kann ich meine korregierte Rechnungen nicht mehr prüfen, weil diese im Original beim RA liegen - sind nun auch verklagt!
Aus der Erinnerung heraus, wurden bei uns Abrechnungsdaten um 2 bis 3 Tage verändert - warum auch immer?

Über unsere Klage werde ich zur gegebenen Zeit berichten.

Wie ist die Klage am 20.05. ausgegangen?

Gruß
anpestal
Titel: Berichtigte Rechnung, dann gerichtlicher Mahnbescheid
Beitrag von: Phoenics am 19. Juli 2011, 03:23:26
Hallo pffffffff,

mich würde der Ausgang der Verhandlung vom 20.05.2011 auch sehr interessieren.