Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 08. November 2010, 10:56:00
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LG Frankfurt/ Oder, Urt. v. 26.10.10 Az. 19 S 48/09 Zahlungsklage abgewiesen (EWE) (http://www.energieverbraucher.de/files_db/1289207380_4899__12.pdf)
Nach Auffassung des Landgerichts hat EWE die Einbeziehung der Bestimmungen der AVBGasV in das Sonderabkommen nicht hinreichend dargelegt.
Die Entscheidung dürfte sich auf eine Vielzahl von Fällen übertragen lassen.
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EWE hat gegen das Urteil die vom Gericht zugelassene Revision zum BGH einlegen lassen, zunächst nur zur Fristwahrung.
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Die von EWE gegen das Urteil eingelegte Revision BGH VIII ZR 299/10 wurde zurückgenommen.