Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: sunny180 am 05. November 2010, 21:23:15
-
Hallo...
mein Stromversorger hat mir gestern morgen einfach den Strom abgestellt.Auf nachfrage wieso wurde ich am telefon total blöde von so einem jungen Sesselfurzer angemacht von wegen ich hätte falsche tatsachen erzählt und man hätte keine lust sich weiter mit mir darüber zu unterhalten.Das Problem war folgendes:Wir sind zum 1.7.10 aus der alten Wohnung ausgezogen,hatten aber noch die schlüssel weil wir nicht alles auf einmal mitbekommen haben.Wir kennen den Vermieter privat und es war auch kein nachmieter in sicht .Also hat sich das ganze so hingezogen.Wir haben dann noch den Rasen am am alten Haus gemäht und uns um den Garten gekümmert als dankeschön.Wir haben auch die Zählerstände nach auszug durchgegeben und haben letzte Woche auch die Endabrechnung bekommen.Der Typ am telefon unterstellt mir jetzt anscheind ich würde in zwei wohnungen strom und so verbrauchen weil wir ja noch den schlüssel hatten(was für eine gequirlte sch....,den brauchten wir um unsere Sachen nach und nach raus zu holen)Dann hiess es wir hätten für die neue Wohnung auch keinen abschlag gezahlt,als ich ihm dann erklärte das er persöhnlich ein fax bekommen hat wo die einzugsermäctigung drauf steht,sagte er nur kackenfrech \"das ändert ja jetzt nichts daran das nicht gezahlt wurde.Was er noch sagte brachte mich fast zum Platzen:\"Also,Sie müssen sich jetzt darum kümmern das Ihr alter Vermieter uns nochmal die aktuellen Zählerstände durchgibt,dann werden wir das ausrechnen falls noch was verbraucht worden ist...dann werden Sie eine Rechnung erhalten,und wenn Sie dann gezahlt haben...tja dann werden wir mal sehen was wir für sie tun können damit sie wieder Strom bekommen...als ich ihn dann fragte was ist wenn der Vermieter sich jetzt 3 Wochen Zeit lässt mit den Zählern,meinte er \"Tja das ist Ihr Problem da müssen Sie sich drum kümmern..ich versteh einfach nicht wieso sie desswegen in unserer neuen Wohnung den Strom einfach ohne Vorwarnung abstellen...Für die Restforderung der alten Wohnung von 400,00€ haben wir laut Schreiben bis zum 12.11 Zeit!Ich würde mich am liebsten über diesen Kerl bei der Geschäftsleitung beschweren.Sowas unfreundliches,bei denen bin ich sowieso die letzte zeit Kunde gewesen.Sobal der Strom wieder an ist werde ich wechseln.Aber meine Frage ist...DÜRFEN die das einfach so?Für solange Zeit?Unser Warm Wasser läuft über Strom,wir können nicht duschen,kochen und sonst alles,und der Strom wurde während die Waschmaschine lief abgestellt,die ist noch voll mit Wasser?Wer bezahlt mir diesen Schaden?Bitte helft mir....solll ich mir einen Anwalt suchen?
-
@ sunny180
nein, das dürfen die nicht.
Hier muss streng auseinandergeahlten werden nach dem vertragsverhältnis der alten Wohnung und dem der neuen Wohnung. Das sind zwei völlig verschiedene voneinander unabhängige Verträge.
Wegen Rückstände aus der alten Wohnung kann und darf kein Netzbetreiber (jemand anderes darf nicht sperren) die Versorgung in der neuen Wohnung sperren.
Beim Einzug in die neue Wohnung gilt, wenn kein Stromlieferbertrag mit einem Lieferanten geschlossen wurde, die Grundversorgungsverordnung. Danach ist eine Sperrung schriftlich mit midestens 3 Wochen Vorlaufzeit anzuzeigen. Das geht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Zwei Sachen, die Du jetzt unternehmen solltest.
besorge Dir so schnell wie möglich einen Termin bei der Geschäftsführung des Unternehmens um die sache unbürokratisch zu klären. Parallel dazu setze Dich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung.
Hast Du mit dem Termin bei der Geschäftsführung keinen Erfolg lasse Dich nicht einschüchtern und zögere nicht, einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen.
Zur Zählerablesung nur Folgendes. Nicht der Vermieter muss den Zählerstand ablesen, sondern das Ablesen ist eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers. Auch dafür gibt es gesetzliche Regelungen.
Gruß aus Meck-Pomm
-
Hi,
bei dem dargestellten Sachverhalt dürfen die das auf keinen Fall. Umgehend bei der Geschäftsleitung Montag morgen persönlich beschweren führt vermutlich schneller zum Wiederanschluss, als über einen Anwalt und die Instanzen. Für Schadensersatzforderungen ist der Anwalt dann natürlich die richtige Adresse. Wer einen Schlüssel besitzt, hat einen Versorger absolut nicht zu interessieren. Es gfeht nur um Verträge! Wenn ihr euren beendet habt, muss eben der Eigentümer ran. Will er nicht, wird der Zähler ausgebaut, bis wieder jemand einen Vertrag schliesst. Zahlungsziel 12.11.! Ferner, über Neuverträge \"Altschulden -sofern sie überhaupt vorhanden sind-\" mit Sperrandrohung auf einen Neuvertrag \"anzumahnen\" geht gar nicht.
Viel Erfolg wünscht
Netznutzer
-
Ich danke euch für eure Antworten,jetzt bin ich zumindest etwas erleichterter .Hätte ja sein können das ich wirklich was falsch gemacht habe.Ich werde morgen früh sofort versuchen die Geschäftsleitung zu erreichen.Was bestimmt nicht einfach wird :rolleyes:
Ich schreibe sobald ich neues weiß :-)
Vielen Dank nochmal =)Bin echt froh das es solche Foren gibt.
Viele Grüße
Nicole
-
Woher wisse die eigentlich wer einen (von evtl. mehreren) Schlüsseln hat ?
Wo sitzt denn hier der Informant der den (noch existierenden) Schlüsselbesitz mitteilte? und wie sollte eigentlich die Rückgabe des Besitzes dokumentiert werden? Besteht hier evtl. Notarzwang ? :-))
M.E. ist dies doch für ein Vertragsverhältnis absolut unerheblich, oder täusche ich mich da?
-
Woher wisse die eigentlich wer einen (von evtl. mehreren) Schlüsseln hat ?
Evtl. wurde der Eigentümer nach Vertragsbeendigung als neuer Vertragspartner angeschrieben, und der Eigentümer hat gesagt, er wäre nicht der Vertragspartner, sunny habe noch einen Schlüssel uns wäre daher Vertragspartner, dann hätte es aber wieder eine erneute Vertragsbestätigung geben müssen.
Gruß
NN
-
Dass \"die\" das nicht dürfen, ist hinlänglich hier bereits dargestellt worden.
Solche Frechheiten kann und wird sich nur ein Jungspund beim Versorger erlauben, so lange ihm nicht auf die Fingerchen geklopft wird.
Dass eine Beschwerde bei der Geschäftsführung zum sofortigen Erfolg führt, wage ich zu bezweifeln. Die werden sich erst einmal hinter der Notwendigkeit der Prüfung des Sachverhaltes verstecken, sich dann melden wollen, was alles nur noch weiter verzögert.
Da ist es in diesem Falle nicht nur besser, sondern sichert auch jeglichen Anspruch auf Schadenersatz etc., wenn sich sofort ein Anwalt kompetent und konsequent mit dem Fall beschäftigt.
Wäsche (Wert) zerstört
Man musse ins Restaurant, weil man keine Essenszubereitung vornehmen konnte,
sonstige Kosten,
die dann schon mal einen etwas interessanteren Streitwert für den Anwalt herbeizaubern, denn für 400 Euro allein wird er seine Socken nicht qualmen lassen.
-
Also ich hab heute angerufen...wurde von einer netten Dame am Anfang angenommen der ich das so erklärt habe,sie geschockt oder erstaunt wollte mich zu einem zuständigen weiterleiten der mir weiterhelfen könnte(Geschäftsleitung wollte ich sprechen,war aber nicht möglich)da hab ich gleich gesagt mit wem ich nicht sprechen möchte,da meinte sie ja ist gut ich weiß schon jemand nettes...und juhu hatte ich den Typ wieder am telefon(diesmal allerding etwas netter)hab ihn meine neu gewonnen erkenntnisse mitgeteilt und er meinte das es nicht zwei verschiedene Verträge wären und sagte irgendwas von wirtschaftschaften.er sagte er könnte nichts ändern,erst wenn der vermieter jetzt die zählerstände auch abgleicht und diese an den Versorger schickt,und wenn ER dann zahlen hat rechnet er das aus und dann solle ich nochmal anrufen :-(Mir ist heute auch aufgefallen das bei der endabrechnung auch noch vom 1.6.10 bis 30.10.10 abschläge berechnet wurden,obwohl ich mich abgemeldet habe und ausgezogen bin.Dazu meinte er ja sogesehen müsse ich für die zeit auch zahlen da ich zutritt oder die möglichkeit hatte in die wohnung zu kommen?!Zu der frage woher die wissen das ich noch einen schlüssel hatte:die svo wollte wohl in die wohnung um nochmal abzulesen und da hat der vermieter gesagt das ich den schlüssel habe.Kurz gesagt :Ich soll mich jetzt darum kümmern das mein vermieter die zählerstände durchgibt.dann wird er weiter sehen :-(ich fühl mich echt ausgeliefert...
-
Nun aber fix gleich morgen früh einen fachkundigen Anwalt aufsuchen, diesen beauftragen, noch am gleichen Tag eine einstweilige Anordnung zu gegen den Energieversorger zu beantragen und mit dieser ggf. am gleichen Tage der Eile wegen erlassenen Anordnung dem Energieversorger auf die Bude rücken und zum sofortigen Wiederanschluss auffordern.
Was da heute von dem abgegeben wurde, ist nicht nur dreist, sondern unrechtmäßig.
Und schön Belege und Beweise sammeln für die \"enormen\" Kosten, die Ihnen durch die rechtlose Handlung des EVU entstanden sind.
-
@ sunny180,
ich kann Dir nur raten, einen Anwalt zu Hilfe zu nehmen.
Alte Wohnung und neue Wohnung sind ganz sicher zwei verschieden Verträge, die nichts miteinander zu tun haben.
Wedd edr Energieversorger das nicht begreift muss dem das von einem Anwalt klar gemacht werden.
Gruß aus Meck-Pomm
-
Ich kann mich den Vorschreibern nur anschliessen, der Typ hat seine 2. Chance gehabt und vergeigt.
Gruß
NN
-
@sunny180
es wäre mal interessant welcher Versorger hier so dreist war.
Nennen Sie diesen bitte.
da muss noch mit einer gehörigen Portion Personalschulung bei dem Versorger nachgeholfen werden. :D
-
@Cremer
@sunny180
Möglichst nicht nur Namensnennung des Versorgers, sondern auch des \"auskunftsfreudigen\" Mitarbeiters nebst e-Mail-Adresse.
Da wäre doch mal eine LOBPREISUNG an diese Firma und ihr Personal mittels einer kurzen e-Mail durch möglichst viele Forenteilnehmer erforderlich, um der dortigen sog. Geschäftsfuhrung aufzuzeigen, wie wenig man doch von deren Handlungsweise hält.
Wie wär´s mit einer eindrucksvollen Formulierung als Standard-Brief?
-
Original von h.terbeck
@Cremer
@sunny180
Möglichst nicht nur Namensnennung des Versorgers, sondern auch des \"auskunftsfreudigen\" Mitarbeiters nebst e-Mail-Adresse.
...
Wenn der Mitarbeiter bzw. dessen Email-Adresse nicht öffentlich auf der Versorger-HP genannt wird, da bitte diesen hier auch nicht nennen.
Da bitte ich um entsprechende Zurückhaltung.
-
@Evitel2004
Wie wär es, wenn der BdEV einmal jährlich dem Meistauffälligen Unternehmen eine besondere Auszeichnung zuteil werden ließe?
Es müsste doch möglich sein, aus den zahlreichen im Laufe eines Jahres eingegangenen Hinweisen/Beschwerden durch eine Mitgliederbefragung die TOP 3 auszuwählen.
Und vermutlich würde das hier noch nicht genannte Unternehmen mit zu den Favoriten zählen.
Und im Resultat wären vermutlich so manche Versorger bemüht, nicht auf breiter Front Aufmerksamkeit zu erregen.
Sollten wir nicht versuchen, das hohe Roß solcher Versorger zu einem kleinen Schaukelpferd zurückzutrimmen?
-
Guten Morgen Ihr lieben,
ich bin \"Kundin\" bei der SVo Energie Gmbh Celle. Den Namen des verantwortlichen Mitarbeiters soll ich ja hier nicht öffentlich nennen ;-)Eine E-mail adresse hab ich von dem persönlich leider nicht nur eine Faxnummer.Mir ist da noch was eingefallen...Wir haben vor etwa 8 Wochen schon mal ärger mit dem Mann gehabt da hatte er uns den Strom schonmal in der neuen Wohnung wegen eines Zahlungsrückstandes der alten Wohnung abgestellt.Da ging es auch um die Zählerstände der alten Wohnung(das war aber unsere schuld da wir dachten wenn man umzieht wird die alte Wohnung automatisch abgemeldet.Da mach ich der SVO keinen Vorwurf.Sollten 637,00€ bezahlen inkl.der entsperrkosten und Wegekosten.Meine Bankberaterin hat mir in der Sache geholfen und da angerufen,haben dann 500,00€ sofort überwiesen,und der Strom war am nächsten Tag wieder an.Danach kam nichts mehr von der SVO.Und gestern hat er das auch als \"Grund\" mit eingebracht warum wir jetzt keinen Strom haben weil da ja noch 137,00 € offen wären.Aber eine Rechnung habe ich nicht bekommen oder sonst was...Aber das ändert ja nichts daran das dies nichts mit der neuen Wohnung zu tun hat oder?Also es war da auch so das wegen der alten Wohnung in der neuen der Strom aus war.Also hab die öffentliche e-mailadresse doch: kundenservice-celle@svo-vertrieb.de
-
Original von h.terbeck
Sollten wir nicht versuchen, das hohe Roß solcher Versorger zu einem kleinen Schaukelpferd zurückzutrimmen?
Sollen die entsprechenden Versorger vielleicht im Gegenzug mal eine Liste aller säumigen Zahler und Widerspruchskunden veröffentlichen?
-
Original von BlackSollen die entsprechenden Versorger vielleicht im Gegenzug mal eine Liste aller säumigen Zahler und Widerspruchskunden veröffentlichen?
Au ja, würd mich sehr interessieren, wieviel Widerspruchskunden es gibt. Bisher halten die Versorger sich ja sehr bedeckt mit Zahlenangaben in dieser Richtung.
Eine Liste säumiger Kunden wird ja bereits regelmässig im Schuldnerverzeichnis veröffentlicht. Eine gute Idee wäre ein Schwarzbuch der Energieversorger mit einer Rangliste der größten Dumpfbacken.
-
@Christian Guhl
@Black
Sollen die entsprechenden Versorger vielleicht im Gegenzug mal eine Liste aller säumigen Zahler und Widerspruchskunden veröffentlichen?
Sollten wir nicht versuchen, das hohe Roß solcher Versorger zu einem kleinen Schaukelpferd zurückzutrimmen?
Black: Welch Empörungsschrei namens bzw. im Auftrag der arg gebeutelten Versorger ? :P
Christian Guhl: Es sind doch leider immer noch viel zu wenige Widerspruchskuinden und damit offenbar immer noch zu wenig Grund für die Versorger, mit ihren Zahlentricksereien und \"Kostenkonstruktionen\" trotz geringeren Verbrauchs der Versorgten exorbitante Gewinne einzustreichen vor den Augen und Nasen des Verbraucherschutzes und unserer Politstrategen.
Über die Widerspruchskunden wird die Cosa Nostra der Energie doch nur denken: Was kümmert es die Eiche, wenn sich daran die ...... scheuert ?
Und wir sollten mit Spannung darauf warten, wie die Begründung der nächsten Strompreis-Erhöhung nach der Atomstromsteuer ausfällt !
AAAAABER: Im Falle \"dürfen die das\" hätte der Themenstarter doch wohl besser von Anbeginn an die Karten offen auf den Tisch legen sollen !!
Oder war im Ansatz bereits von \"vergessenen\" Restschulden die Rede?
Und woher die Höhe des Rückstands, wo man doch keine Rechnung/Zahlungsaufforderung erhalten haben will?
-
@ Sunny180
so wie ich das jetz verstanden habe, wurde 2 mal der Strom in der neuen Wohnung wegen Zahlungsrückständen in der alten Wohnung gesperrt.
Das ist laut Energiewirtschaftsgesetz, Grundversorgungsverordnung und Netzanschlussverordnung nicht zulässig.
Damit wurden euch nach dem Preisblatt von Celle
\"Unterbrechung/Wiederherstellung der Anschlussnutzung gem. §24 NAV/NDAV
Die Unterbrechung der Anschlussnutzung sowie die Aufhebung der Unterbrechung
und die Wiederherstellung der Anschlussnutzung wird nach Aufwand berechnet,
mindestens jedoch je Anfahrt mit 67,83 EUR (57,00 EUR)\"
für 2 mal Sperren und 2 mal Entsperren insgesmt mindestens 271,32 Euro gesetzeswidrig in Rechnung gestellt.
Nehme Dir einen Anwalt und die Verbraucherzentrale zu Hilfe und fordere die Sperr- und Entsperrkosten zurück.
Auch ein Schreiben an die Bundesnetzagentur würde ich noch absetzen. Hier der Link dazu:
https://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/sid_CEF67015BC61D4E49D87C8DA1E2E6ADA/DE/Service/VerbraucherserviceFormular/verbraucherservice_node.html
Wenn ein Versorger Rückstände aus der alten Wohnung eintreiben will, muss er das über den Klageweg tun, aber nicht über eine Sperrung.
Das ist Nötigung und somit ein Straftatbestand. Wenn du einen guten Anwalt hast, ist sogar noch Schadensersatz drin.
Also berichte mal, was draus geworden ist
Gruß aus Meck-Pomm
-
Wenn man die Berichte von sunny180 in der Reihenfolge liest und dabei aufmerksam die einzelnen Angaben miteinander vergleicht, begegnet man doch einigen Widersprüchen, die hier wie folgt aufgeführt sind:
- Auszug 01.07.2010
\"Nach Auszug Zählerstand durchgegeben\"
Ende Okt. Endabrechnung bekommen\"
- Einzugermächtigung für neue Wohnung per Fax !
- Wurde denn vom neuen Konto für laufenden Bezug auch Geld abgebucht?
Wenn ja, in welcher Höhe und auf Grund welcher Verbrauchsangaben?
War bei evtl. Abbuchung Kontodeckung vorhanden ??????
- Für die Begleichung der Rechung für die Altwohnung Zahlungsfrist bis 12.11.
- Am 19.10. ist sunny180 \"aufgefallen\", dass für die Altwohnung noch
Abschläge für die Zeit vom 01.06. bis 30.10.2010 \"\"berechnet\"\" wurden.
Interessant dabei ist folgende Darstellung:
tatsächlich ist keine Abmeldung erfolgt, da wir dachten, dass die alte Wohnung automatisch abgemeldet wird, wenn man umzieht.
Aus angebl. Forderung Altwohnung von 637,00 Euro dank Hilfe der Bankmitarbeiterin als Abschlag noch 137,00 Euro offen.
Aber bislang keine Rechnung ???
Wo liegt denn nun der Fehler bzw. wer ist der böse Bube?
Wer sich nicht abmeldet, ist zu weiteren Zahlungen, auch Abschlägen, verpflichtet, da der Versorger weiteren Verbrauch unterstellt.
Wird dann evtl. -aus welcher Veranlassung auch immer- der Liefervertrag auf die neue Adresse übertragen (??), ist zunächst die alte Verbindlichkeit auszugleichen und sogar ggf. für die neue Wohnung Abschläge zu entrichten.
Es fehlt nur noch, dass beim Einwohnermeldeamt keine neue Adresse gemeldet wurde.
Die Story ist bei aufmerksamer Analyse entweder unvollständig oder nicht glaubhaft.
-
Original von h.terbeck
Wenn man die Berichte von sunny180 in der Reihenfolge liest und dabei aufmerksam die einzelnen Angaben miteinander vergleicht, begegnet man doch einigen Widersprüchen, die hier wie folgt aufgeführt sind:
- Auszug 01.07.2010
\"Nach Auszug Zählerstand durchgegeben\"
Ende Okt. Endabrechnung bekommen\"
- Einzugermächtigung für neue Wohnung per Fax !
- Wurde denn vom neuen Konto für laufenden Bezug auch Geld abgebucht?
Wenn ja, in welcher Höhe und auf Grund welcher Verbrauchsangaben?
War bei evtl. Abbuchung Kontodeckung vorhanden ??????
- Für die Begleichung der Rechung für die Altwohnung Zahlungsfrist bis 12.11.
- Am 19.10. ist sunny180 \"aufgefallen\", dass für die Altwohnung noch
Abschläge für die Zeit vom 01.06. bis 30.10.2010 \"\"berechnet\"\" wurden.
Interessant dabei ist folgende Darstellung:
tatsächlich ist keine Abmeldung erfolgt, da wir dachten, dass die alte Wohnung automatisch abgemeldet wird, wenn man umzieht.
Aus angebl. Forderung Altwohnung von 637,00 Euro dank Hilfe der Bankmitarbeiterin als Abschlag noch 137,00 Euro offen.
Aber bislang keine Rechnung ???
Wo liegt denn nun der Fehler bzw. wer ist der böse Bube?
Wer sich nicht abmeldet, ist zu weiteren Zahlungen, auch Abschlägen, verpflichtet, da der Versorger weiteren Verbrauch unterstellt.
Wird dann evtl. -aus welcher Veranlassung auch immer- der Liefervertrag auf die neue Adresse übertragen (??), ist zunächst die alte Verbindlichkeit auszugleichen und sogar ggf. für die neue Wohnung Abschläge zu entrichten.
Es fehlt nur noch, dass beim Einwohnermeldeamt keine neue Adresse gemeldet wurde.
Die Story ist bei aufmerksamer Analyse entweder unvollständig oder nicht glaubhaft.
Ganz ehrlich?Ich steig da selber nicht mehr durch.Ich fang nochmal ganz von vorne an.
Am 1.7.10 sind wir aus Wohnung A ausgezogen.Der Vermieter von Wohnung B hat uns bei der SVO als neue Mieter angemeldet.Abschlag für Wohnung B 48.90€ für Strom.Abschlag für Wohnung A lag bei 120,00€ Nach ca 8 Wochen stellte die SVO in Wohnung B den Strom ab,weil wir uns in der Wohnung A nicht abgemeldet haben und somit die abschlagszahlungen weiter liefen.Zählerstände nochmals per Fax durchgegeben+einzugsermächtigung für Wohnung B erteilt.500€für die fehlenden Abschläge gezahlt für Wohnung A+aktuelle Rechnung Wohnung B bezahlt.Nächsten Tag Strom wieder an.AM 26.10. Endabrechnung für Wohnung A erhalten.1.7.10 Strom wieder in Wohnung B abgestellt.Weil wir noch im Besitz des Schlüssels waren und der Vermieter von Wohnung A nochmal de Zählerstände durchegben muss weil wir zutritt möglichkeit zu Wohnung A hatten.Der Mann am Tel.sagte solange wir einen Schlüssel hätten sind wir für die Wohnung verantwortlich.Nächsten Tag wieder angerufen,das selbe nochmal+die offenen 137,00€ für entsperrkosten von der ersten Stromsperre.Sollen uns darum kümmern das der Vermieter von Wohnung A die Zählerstände durchgibt.Dann werde er berechnen ob noch was verbraucht wurde.Dann werden wir eine Rechnung bekommen die wir zahlen müssen,und dann werde er sehen das wir wieder Strom bekommen.
-
Aus allem folgt doch als Lehre für künftige Mieter:
Nur Sie als Mieter sollten die An- und Abmeldungen einschließlich Zählerstandsmeldungen beim Energieversorger tätigen.
Voreilige Vermieter \"ich mache dies für Sie\" sollte man strikt zurückweisen.
Es liegt der begründete Verdacht nah, dass Stromkosten aus dem Leerstand einer Wohnung dann der Vermieter dem nachfolgenden Mieter auf diese Weise belasten will.
-
@Cremer
@sunny180
Es liegt der begründete Verdacht nah, dass Stromkosten aus dem Leerstand einer Wohnung dann der Vermieter dem nachfolgenden Mieter auf diese Weise belasten will.
?
Wie kann man hier von Leerstand sprechen, wenn die \"ehem.\" Mieter in der \"ehem.! Wohnung noch einen Teil ihrer Möbel gelagert haben, aus welchen Gründen auch immer?
Kann es nicht doch sein, dass die ehrenwerten Mieter die ehem. Wohnung auch noch abends betreten, um Teile ihres Hausrates herauszuholen und dafür auch den/die Lichtschalter betätigen?
Und eine Ummeldung der Wohnadresse ist üblicher Weise Aufgabe/Pflicht des Mieters und damit einhergehend auch im Falle des Energieversorgers die Sicherstellung der eigenen Interessen durch genaue Abgrenzung von Energiekosten mit der Bekanntgabe des Zählerstandes, den heute fast jeder mittels Fotohandy fotografieren und dokumentieren kann.
Hier in diesem Falle aber scheinen doch noch andere Gründe für das \"vergessene\" Abmelden vorhanden zu sein, wenn man allein die Zahlungen, Forderungen, Rückstände, Sperrmaßnahmen usw. in die logische Reihenfolge stellt.
Ungeklärt ist doch nach wie vor, wer wieviel wann an wen gezahlt oder nicht gezahlt hat und wofür?
Das dortige EVU wird doch nicht so unvorsichtig sein, sich irgendwelche juristische Komplikationen einzuhandeln, wenn auch nur das geringste Risiko von Prügeln besteht.
-
@h.terbeck,
ich habe es nicht auf diesen Fall gemeint :evil:
Es ist doch eine altbekannte Tatsache, dass Vermieter die An- bzw. Abmeldungen bei den Versorgern deshalb tätigen wollen, um die Energiekosten für die Überbrückungszeit dem ehemaligen bzw. dem neuen Mieter aufzudrücken.
-
@ Cremer
Hatte auch nicht angenommen, dass Sie das auf den aktuellen Fall beziehen.
Und wenn ein Mieter bei Auszug so dumm ist, alle Ab- und Ummeldungen seinem ehem. Vermieter zu überlassen, darf er sich nicht für Überraschungen bedanken.
Aber im vorliegenden Falle glaube ich inzwischen nicht mehr, dass es sich um einen vom Forum aufzuklärenden und berechtigten Fall handelt.
Die Angaben sind weder nachvollziehbar noch durchschaubar.
-
@ sunny180,
Zitat \" Nach ca 8 Wochen stellte die SVO in Wohnung B den Strom ab,weil wir uns in der Wohnung A nicht abgemeldet haben\"
Geanu das ist nicht zulässig und gesetzlich verboten.
Unabhängig von den aufgelaufenen Stromkosten und der nicht durchgeführten Abmeldung in Wohnung A darf deshalb der Strom in Wohnung B nicht gesperrt werden. Das Du die Stromkosten, die in Wohnung A nach deinem Auszug entstanden sind bezahlen musst, hast Du deinem \"netten\" Vermieter zu verdanken. Die Kosten musst Du wohl oder übel schlucken.
Aber die Sperr-/ und Entsperrkosten sind auf jeden Fall ungerechtfertigt und die kannst Du Dir zurückholen.
Gruß aus Meck-Pomm
-
@Gridpem
Wenn das mal nicht schiefgeht.
Wieso soll der Energieversorger unterscheiden, ob die rückständigen Zahlungen für A oder B zu berücksichtigen sind. Der Abnehmer hat doch die Stromentnahme für A nicht abgemeldet, sondern fleißig in B Strom verbraucht, obwohl für A nicht nur Forderungen von 637 Euro offen standen, sondern vermutlich auch noch die Abschlagzahlungen bis 10/2010 nicht entrichtet wurden. Diese Abschlagzahlungen waren zu entrichten bzw. beim EVU in der Forderungsliste eingestellt mangels Abmeldung.
Und woher wissen wir, ob für B überhaupt Abschlagzahlungen geleistet wurden oder ob dort nicht auch die Zahlung vergessen wurde.
Insgesamt ist doch wohl eindeutig, dass dem Versorger, dessen Gebahren ich insgesamt auch nicht für das eines ordentlichen Kaufmannes halte, nur noch ein Druckmittel blieb, nämlich das Licht auszumachen. Denn ohne dieses Druckmittel hätte der Abnehmer vermutlich auch seinen freundlichen Bankmenschen nicht dazu überreden können, auf die zuerst anstehende Forderung von 637,00 Euro einen Abschlag von 500,00 Euro zu entrichten.
Dass danach keine Zahlungen mehr erfolgt sind, hat doch wohl den Versorger veranlasst, wieder die Notbremse zu ziehen, da sich dies als das einzig proibate Mittel zum Forderungseinzug herausgestellt hat.
Übrigens woher wissen wir, ob nicht Wohnung A und Wohnung B im gleichen Komplex bzw. in unmittelbarer Nachbarschaft befinden oder, wie dies nicht selten ist, sich diese Standorte für Energieversorger als problematisch bzw. prekär darstellen.
-
Original von h.terbeck
@Gridpem
Wenn das mal nicht schiefgeht..
Für HT/NT Strombezug gibts Ausnahmen. in allen anderen Fällen gilt,
anderer Zähler anderer Vertrag.
Mit der alten Wohnung war eigenes Verschulden.
in dieser Wohnung hätte man nach Mahnung usw.. den Strom sperren dürfen!
In der neuen nicht!
meine Reaktion wäre
- die Vertragslage darlegen und sofortige Freischaltung fordern!
sämliche Kosten einfordern, wenn keine Zahlungen erfolgen mit zukünftigen Abschlägen verrechnen
- alten Vertrag abwickeln
- nicht telefonieren sondern alles nur schriftlich, Kopieen immer an die zuständigen Behörden!
-
@ h.terbeck,
zu Beginn erst einmal folgende Feststellung
Da keine Verträge aktiv geschlossen (unterzeichnet) wurden, muss davon ausgegangen werden dass die Verträge durch die Grundversorgungsverordnung (GVV) zu Stande gekommen sind, zumindest der für die neue Wohnung.
In der GVV ist der Vertragsschluss eindeutig geregelt
ein Vertrag gleich eine Abnahmestelle gleich ein Zähler
Somit sind die Verträge und damit auch die möglichen Sperrungen auseinander zu halten. Auch eine Verrechnung zwischen den Verträgen ist nur mit Zustimmung möglich.
Selbst wenn es sich im gleichen Haus um benachbarte Wohnungen handelt, sind die Stromlieferverträge grundsätzlich auseinander zu halten.
Es ist ja auch noch die Frage zu beantworten, ob die Sperrungen rechtzeitig angekündigt und damit überhaupt zulässig waren.
Gruß aus Meck-Pomm
-
@Gridpem
Woher wissen Sie bzw. wir, dass bzw. ob keine gültigen Verträge geschlossen wurden. Die Darstellungen sind doch so verwirrend, teilweise widersprüchlich, dass man keine gesicherte Aussage auf Grund gesicherter Daten treffen kann.
Und eines sollten wir alle nicht unbeachtet lassen:
Der Versorger ist kein Newcomer, weiß also vermutlich wohl, welche Rechte bzw. Pflichten er aus der Energielieferung hat.
Und eine weitere Frage ergibt sich aus dem Durcheinander wohl:
Ist für die neue Wohnung evtl. auch keine Meldung über den Zählerstand bei Einzug erfolgt bzw. wurde dort ggf. sogar weiter Strom abgenommen, ohne dass eine Abgrenzung zu einem vorherigen Mieter erfolgt ist?
Und wenn tatsächlich seit dem 01.07.2010 Strom nach einer erfolgten Anmeldung erfolgt ist, wird doch wohl der Energieversorger Abschlagzahlungen mit entsprechenden Zahlungsterminen eingefordert haben.
Darüber ist bislang nichts gesagt und somit zu vermuten, dass dazu ggf. erfolglose Erinnerungen veranlasst wurden.
Und wer den ersten Abschlagzahlungen nicht Folge leistet, darf nicht erwarten, dass auch wegen der noch ausstehenden Altverbindlichkeiten Großzügigkeit entgegengebracht wurde. Da wird der Versorger sich wohl rechtlich abgesichert haben.
Also sollten wir vorsichtig sein, den Schuldner irgendwie zu ermutigen bzw. ihm zu erzählen, dass gegen ihn rechtswidrig vorgegangen worden ist, so lange uns zum Thema trotz weitschweifender Ausführungen nicht alle Fakten bzw. nichts Konkretes bekannt ist.
-
Original von h.terbeck
Und eines sollten wir alle nicht unbeachtet lassen:
Der Versorger ist kein Newcomer, weiß also vermutlich wohl, welche Rechte bzw. Pflichten er aus der Energielieferung hat.
Das ist doch wohl nicht Ihr Ernst, dieses Argument ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Sie können sich doch schon hier im Forum in fast jedem zweiten Beitrag anschauen, wie die Versorger mit ihren Rechten und Pflichten aus der Energieversorgung umgehen und da sind auch alle großen mit enthalten, wenn nicht sogar mit führend. Da laufen selbst Sperrungen, ob mit oder ohne rechtzeitige Ankündigungen, ohne mit der Wimper zu zucken, trotz Unbilligkeiteinwandes. Und diese Frage ist nicht nur schon im Gesetz geregelt sondern mittlerweile gerichtlich mehrfach entschieden. Nicht umsonst kriegen sie diese Dinge bei Einschaltung eines Rechtsbeistandes sowie Anrufung eines Gerichtes und Erlass einer Einstweiligen Verfügung regelmäßig \"um die Ohren gehauen\". Und trotzdem machens immer wieder welche, die Verbraucher sind ja oft unwissend. :evil:
Mich bei den Versorgern darauf zu verlassen, dass die ihre Pflichten schon kennen und diese ordentlich einhalten sowie sie sich an Recht und Gesetz halten, ist so ziemlich das letzte, was ich mache und empfehlen kann.
-
@bolli
\"Der Versorger ist kein Newcomer, weiß also vermutlich wohl, welche Rechte bzw. Pflichten er aus der Energielieferung hat.\"
Mit diesem Hinweis habe ich N I C H T generalisiert, sondern ausschließlich auf diesen Einzelfall verwiesen.
Und da werden Sie mir hoffentlich zustimmen, dass bei der Darstellung des Verbrauchers aus seiner Sicht nur der Versorger der Böse ist, obwohl man bei genauem Auswerten der Ausführungen des Verbrauchers mehr Fragen als Antworten erhält.
Dass die EVU generell nciht zimperlich sind, wenn es um das Durchsetzen ihrer vermeintlichen Rechte geht, ist hinlänglich bekannt und hat im Regelfall auch zu Konsequenzen geführt, die von den eVU nicht erwartet wurden.
Aber dort, wo der/die Verbraucher gegenüber den EVU mit dem Feuer gespielt, nicht gezahlt, angeblich keine Mahnung erhalten haben oder ohne Abmeldung in eine nächste Wohnung \"verzogen\" sind, sollte man bei seiner Entrüstung ob des hier dargestellten Falles erst einmal alle Behauptungen hinterfragen, denn so klar und deutlich ist die Position des Verbrauchers wahrlich nicht!
Hat er nun gezahlt? Wofür, wann und in welcher Höhe?
Hat er für seine neue Wohnung Abschläge gezahlt oder nicht?
Ist er dafür gemahnt worden ?
Abgemeldet aus der Altwohnung hat er sich bekanntlich nicht und damit wohl auch seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem EVU nicht abschließend erfüllt.
Dafür dem Vermieter die Schuld zuzuschieben, ist wahrlich etwas kühn, hat er doch in der Altwohnung noch Möbel hinterlassen, die er wegen Zeitrmangels nicht entfernt hat?
Und in der neuen Wohnug lebt er seit dem 01.07.2010.
Hat er sich dort korrekt angemeldet und zur Ermittlung einer Abschlagzahlung irgendwelche Daten hinterlassen?
Hat er dann eventuelle Abschlagzahlungen geleistet, um zumindest bei der Neuwohnung nicht den Eindruck zu hinterlassen, dass es mit seiner Zahlungsmoral nicht unbedingt zum Besten steht, denn er schuldet doch wohl unstreitig aus der Altwohnung noch 137,00 Euro.?
Amgeblich zunächst ohne Kenntnis einer Rechnung, die dann doch wohl vorhanden war, weil er deshalb ja seinem Bankmenschen für die Bereitstellung einer Abschlagzahlung auf diese 637 Euro-Rechnung von 500,00 Euro sehr dankbar war.
Was denn nun?
Wem nachweislich unberechtigt der Strom abgestellt wird, der verdient unser aller Unterstützung, auch hier, wenn alle Fakten wirklich auf den Tisch gelegt werden.
Aber bekanntlich sind in vielen Fällen immer nur die Anderen schuldig.
-
Hallo Ihr Lieben,
so nun sind genau 3 Wochen vergangen seitdem der Strom weg ist,und er ist es immernoch :-(
Zum letzten Beitrag sag ich jetzt mal nur:Ich habe hier alle fakten auf den Tisch gelegt!!!Und ich hab mich an dieses Forum gewand um Hilfe zu suchen,nicht um mir unterstellen zu lassen ich hätte hier nicht alles auf den tisch gelegt oder sonst was.Natürlich hat die SVo auch die Daten der neuen Wohnung bekommen,hab das \"Willkommens\" schreiben ja hier liegen.Und ich wollte nur wissen ob die in der neuen Wohnung wegen Sachen der alten Wohnung sperren dürfen.wenn Sie der Meinung sind ich würde hier falsche angaben machen möchte ich Sie doch bitten hier nicht weiter \"mitzureden\"
So:
Jedenfalls haben wir jetzt pnklich zum 12.11 alles bezahlt(restforderung+abschlag neue Wohnung) aber nein das genügt denen nicht.Ich habe mit meinem alten Vermieter gesprochen und er wollte sofort die Zählerstände nochmal schriftlich an die SVO schicken.Aber pustekuchen!Das war letzte Woche Montag,jetzt hab ich diese Woche Dienstag wiedermal bei der SVO angerufen weil ich wissen wollte wann denn jetzt der Strom wieder angestellt wird,ja erst wenn das schreiben vom Vermieter da ist,der hatte das nämlich doch nicht abgeschickt.Ich wieder den Vermieter angerufen..Ja hab ich am Freitag weggeschickt.TOLL jetzt kann ich warten bis der endlich mal lust hat das wegzuschicken oder wie?Heute ist Donnerstag das hätte schon längst da sein müssen.Ich habe dem Vermieter sogar vorgeschlagen das ich vorbei komme er mir die Zählerstände unterschreibt und ich das an den \"netten\"Mann faxe.(der hatte mir egsagt das geht auch per fax)Mein vermieter hatte Freitag übrigens extra bei der svo angerufen und wollte die Stände telefonisch bestätigen!Nein geht alles nur schriftlich!!!Also auch nicht per fax.ich fühl mich sowas von verarscht von denen.Es kann doch nicht sein das ICH mich jetzt darum kümmern muss das der das Schreiben mit den Ständen abschickt!!!!Das ist doch aufgabe der SVO die Stände abzulesen.ich habe meine Stände abgeschickt,aber die zählen wohl nicht mehr.Ich kann nicht mehr,ich bin fix und fertig:-( Ich musste mir für nächste Woche urlaub nehmen weil ich mich schon garnicht mehr konzentrieren kann auf der Arbeit.Und einen Anwalt kann ich mir jetz nicht leisten.
-
Hallo hallo,
hat sunny nicht erklärt, seit Juli 2010 in der neuen Wohnung zu sein.
Und am 12.11. wird der erste (?) Abschlag für die neue Wohnung gezahlt ?
Jedenfalls haben wir jetzt pnklich zum 12.11 alles bezahlt(restforderung+abschlag neue Wohnung)
Wenn man bei Auszug dem EVU die End-Zählerstände meldet, sollte dieser in der Lage sein, die Schlußabrechnung zu erstellen.
Was der Vermieter anschließend mit der Wohnung treibt, muss den Mieter nicht interessieren, zumal er ja wohl auch nachweisen kann durch Ab-/Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, dass der an besagtem Tag seinen Umzug gemeldet hat.
War das nicht zum 01. Juli 2010 ?
-
Hallo,
also,den ersten Abschlag für die neue Wohnung haben wir am 1.7 gezahlt,gleich in dem Monat wo wir eingezogen sind.Und die wurden auch immer gezahlt.Ende Oktober haben wir dann die endabrechnung von der alten Wohnung bekommen die wir bis zum 12.11 zahlen sollen.Angeblich hätten wir uns nicht ORDNUNGSGEMÄß abgemeldet,da wir ja noch einen schlüssel hatten,desswegen zählten unsere zählerstände die wir angegeben haben wohl nicht :-( und die wollten dann die zählerstände vom Vermieter bestätigt haben.Hätte ja sein können das wir da noch tag und nacht ein und aus gehen.Den Schlüssel haben wir ja gleich einen Tag später abgegeben nachdem sie uns den strom abgestellt haben desswegen.Aber unser Vermieter hat jetzt 2,5 Wochen gebraucht um die wegzuschicken.
Ich hab dem Bearbeiter ein fax geschickt das ich jetzt zum anwalt gehe und das nicht mehr mit mir machen lasse und das es ja wohl nicht angehen kann das ich jetzt dem vermieter hinterher rennen muss damit er die wegschickt ect.ich wurde dann schon ein bisschen sauer.jedenfalls hat 30 minuten später mein Handy geklingelt und siehe da auf einmal ist der Brief vom Vermieter doch da und der Strom wurde noch am gleichen Tag wieder angestellt.Das war am Tag meines letzten Beitrags.Den Versorger werde ich jetzt auf jedenfall wechseln.das hätte man auch anders lösen können,dafür muss man nicht gleich den Strom ohne vorwarnung abstellen!
Ich danke euch ALLEN jedenfalls für eure Ratschläge.Ihr seit Super!!!
Vielen dank!!!