Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: WRVOL am 05. November 2010, 09:38:29
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Die EWE bucht auch nach einem bestätigten Lieferantenwechsel Abschlagszahlungen für Strom und Gas ab.
Muß ich jetzt einen Anwalt einschalten?
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Nein, einfach zurückbuchen lassen!
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Da ich es erst nach 2 Tagen bemekt habe, macht das bei 125 € je Tag 0,04 € Zins und unnötige 2 mal 0,30 € Buchungsposten. Wer ersetzt mir das?
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Original von WRVOL
Da ich es erst nach 2 Tagen bemekt habe, macht das bei 125 € je Tag 0,04 € Zins und unnötige 2 mal 0,30 € Buchungsposten. Wer ersetzt mir das?
Mit der Frage kann man zu einem Anwalt gehen, um sich gegen gehöriges Honorar beraten zu lassen. ;)
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Da mein Anwalt sowieso schon meine Ansprüche gegen EWE wahrnimmt, wede ich dies auch anbringen
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Da es sich um neue Frage handelt, kann der Anwalt wohl gesondertes Honorar verlangen.