Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Bandit am 04. November 2010, 12:07:35
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Am heutigen Tage verkündete das LG Magdeburg (5 O 220/10) das Urteil des gegen mich angestrengten Verfahrens bezüglich des Tarifes ErdgasComfort.
Die durch den Energieversorger erhobene Klage wurde vollumfänglich abgewiesen, weil keine gültige Preisanpassungsklausel vorhanden war.
Die Kosten des Rechtsstreites wurden der Klägerin auferlegt.
Sobald mir das Urteil in Papierform vorliegt, werde ich es zum Download zur Verfügung stellen.
Bis dahin...
Der Bandit
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Interessant wird, ob Eon-Avacon in Berufung geht. Beim Amtsgericht Dannenberg
hat man das negative (für Eon-Avacon) Urteil rechtskräftig werden lassen.
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Gratulation!
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Mittlerweile liegt mir die Ausfertigung der Entscheidung des LG Magdeburg vor. Wie lässt sich diese hier einstellen?
Danke für Eure Hinweise!
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Urteil anonymisieren, dann als PDF einscannen und sodann an info(at)energienetz.de per mail senden.
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Das Urteil ist nun in der Entscheidungssammlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2739/