Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => B => Stadt/Versorger => BürgerGas => Thema gestartet von: Gasyeti am 15. Oktober 2010, 00:36:45
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Als wechselwilliger (ex) Gasprotestler hat man keine Chance bei Bürgergas aufgenommen zu werden. Die Angst sich solche Verbraucher an Land zu ziehen,
scheint Bürgergas im Handeln zu lähmen. Verbraucher werden durchgecheckt.
Durch frühere Mitstreiter hat man erfahren, dass jedes Profil von Wechslern das nicht 150% in das Schema von Bürgergas paßt abgelehnt wird.
Auch so kann man zensierten Wettbewerb betreiben und sich ein neues Monopol aufbauen. Dazu paßt aber nicht der Name Bürgergas.
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@Gasyeti,
vielleicht möchte BürgerGas keine Kunden, die sich über mehrere Jahre mit der Unwirksamkeit von AGB-Klauseln beschäftigt haben.
Soviel ich weiß, bietet Bürgergas keine Festpreis an.
Will man einen Kunden, der sich mit hoher Wahrscheinlichkeit zu den Preisänderungsklauseln schlau machen wird, falls es zu keinen zügigen Wechsel nach angekündigter Preiserhöhung kommt oder der die Schlussrechnung überprüft, ob auch nur die vereinbarten Preise abgerechnet werden.
Ich zum Beispiel hab gelernt, dass AGB nicht die Gottesgebote sind, die unumstößlich den Zahn der Zeit überstehen.
@all,
wer Lust hat kann ja mal ein Blick in die AGB werfen:
http://www.bürgergas.de/userfiles/file/pdf/AuftragPreisblattAGB-ausf510.pdf
Und bei meinen geschulten Bauchgefühl fällt mir schon was auf. Vor allem interessant, was man doch fett und dann wieder nicht fett markiert
unter 5.
..Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 5 Wochen zum Monatsende zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als genehmigt...
Tja und dann 6. sich das Recht einräumen wollen, einseitig die AGB zu ändern....
Und die AGB sollen für Haushalte und Gewerbe gleichermaßen gelten.
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Bürgergas möchte nicht nur nicht Kunden, die sich mit AGB-Klauseln über die vergangenen Jahre hin intensiv auseinandergesetzt haben, sondern auch keine Kunden, die ihre Gasanbieter häufiger wechseln.
Die Aussage des Geschäftsführers Dr. Haar ist hinsichtlich des ersten Punktes eindeutig: Er will keine Querulanten als Kunden, und in bestimmten Regionen sind ihm die Kundschaft wohlbekannt. Aus seiner Sicht hat er die Vertragsfreiheit, Kundenbeziehungen eingehen zu wollen, mit wem er will.
Interessanter ist jedoch, daß auch hohe Wechselfrequenzen von Bürgergas bestraft mit Nicht-Annahme bestraft werden, und hier hat das Unternehmen offensichtlich Einblick in Unterlagen des Netzbetreibers, denn er kann die Gasversorgungs-Historie der Kunden nachvollziehen.
Aus meiner Sicht ist das eindeutig wettbewerbswidrig und verstößt auch gegen den Datenschutz. Wo käme der Wettbewerb auf dem Gasmarkt hin, wenn dies allgemeine Praxis der Versorger würde und häufiges Wechseln in den Grundversorgungstarif führen würde?
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@Evitel2004: Oh, oh, wenn das man nicht in Auge geht! :D
Wenn man bei Google sucht, findet man dort u.a. unter dieser \'bürgerfreundlichen Firma\' folgenden Text:
.\'\'...Es ist unzulässig, Inhalte des Internet-Auftrittes der BürgerGas Gelnhausen GmbH & Co.KG....\'\'
Den weiteren Text (öffentlicher Maulkorb) findet man, wenn man den Google-Link anklickt. Dürfte ja wohl noch erlaubt sein !!
Ansonsten:
Um dieses Thema sollte sich wirklich mal die Wettbewerbsbehörde und der Datenschutz kümmern (vielleicht auf Anregung des BdE ?).
Allerdings muss man auch wissen, dass \'\'häufiges Wechseln\'\' oder bereits ein einmaliger Versorgerwechsel der neuen Firma auch schon durch einen Blick in die Schufa-Daten auffällt. Dort wird ein Wechselvorgang i.d.R. festgehalten und zwar für ein Jahr bis zur automatischen Löschung.
Bürgergas sichert in den AGB aber zu, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten. :evil:
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ehemaliger Gasrebell im Main Kinzig Raum Tilmann Haar (Geschäftsführer Bürgergas) verwehrt Mitstreitern aus der Gasprotestszene den Anbieterwechsel zu Bürgergas. Streiter für transparente und billige Preise bei den Versorgern werden vom bürgernahem Bürgergas bestraft.
Hier stimmt doch in der Firmenphilosophie was nicht.? Oder?
Angst vor ehemaligen Mitstreitern?
Angst vor Kunden die eventuell irgedwann mal auf ungereimtes stoßen.
Mißtrauen.?
Ist das die Vertrauensbasis die man Kunden entgegen bringen sollte ?
Also momentan hab ich zu dem Versorger kein Vertrauen mehr.
Der Gasyeti
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Original von Kettner
Aus seiner Sicht hat er die Vertragsfreiheit, Kundenbeziehungen eingehen zu wollen, mit wem er will.
Damit dürfte er nach geltender Rechtslage wohl Recht haben. Das Diskriminierungsverbot gilt derzeit nicht für privatrechtliche Verträge - auch nicht im Massengeschäft.
Insofern könnten theoretisch (ehemalige) Energierebellen und Dauerwechsler durch die überteuerte Grundversorgung tatsächlich bestraft bzw. schikaniert werden.
Original von Kettner
... und hier hat das Unternehmen offensichtlich Einblick in Unterlagen des Netzbetreibers, denn er kann die Gasversorgungs-Historie der Kunden nachvollziehen.
Äußerst fraglich, ob die Netzbetreiber alle ihnen zur Verfügung stehenden Daten von Endkunden zu deren Nachteil weitergeben dürfen. Damit käme ihnen eine ähnliche Funktion zu wie der SCHUFA im Finanzsektor.
Etwas Gutes hat die Aktion von BürgerGas aber: Da sie ihren Tarif ganz offensichtlich nicht \"jedermann\" anbieten, werden sie schon alleine deshalb kaum erfolgreich behaupten können, es handele sich um einen Allgemeinen Tarif.
Gruss,
ESG-Rebell.
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der Rechtfertigungsversuch von Bürgergas.
http://www.buergergas.de/?page=246&ide=1,0&content=246&site=Ablehnungen
Schaut mal im Einzelfall auf die Beurteilung bei Verivox
Gasyeti
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Die Kundenpolitik von Bürgergas ist doch verständlich.
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Kundenpolitik ala Türsteher: Du kommst hier nit rein !
Dieser Anbieter wird vielleicht noch mal um jeden Kunden froh sein, der sich zu ihm verirrt. Manche haben eben noch nicht begriffen, was Wettbewerb heißt !
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Manche haben eben noch nicht begriffen, was Wettbewerb heißt !
So isses !!
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Wenn sich jemand seine Kunden aussuchen kann, ist nichts dagegen einzuwenden, wenn er hiervon auch Gebrauch macht.
Das fällt unter die grundgesetzlich geschützte Handlungsfreiheit Art. 2 GG, worunter auch die Freiheit fällt, zu entscheiden ob und ggf. mit wem man überhaupt Verträge schließt.
Fraglich nur, wie er davon Gebrauch macht.
Wie kommt der Lieferant an die maßgeblichen Daten, auf denen seine entsprechenden Entscheidungen gründen?
@Gasyeti
Einiges verwendete Vokabular erscheint jedenfalls leider unangemessen (04.01.2011 23:36).
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\"Die Kundenpolitik von Bürgergas ist doch verständlich\". Ja, die Frage ist allerdings, nach welchen Kriterien und Methoden wird hier vorgegangen?
Zitat aus der o.a. Hompage: \"Im Einzelfall könnten unsere Auswahlkriterien vielleicht zu einer unberechtigten Ablehnung führen. Dann überzeugen Sie uns bitte mit kurzen, stichhaltigen Worten...\".
Wie bitte? Vielen Dank. Da verzichte ich, auch wenn ich die \"Auswahl\"-Kriterien (über-)erfülle.
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Guten Abend,
ich bin weder ein Vielwechsler noch Preisjäger oder Kostenverursacher und wäre deshalb wohl ein Wunschkunde für Sie. Ich bin allerdings empfindlich gegen Arroganz. Und die ist bei Ihnen (ich beziehe mich da auf Ihre u.a. Sätze) wirklich kaum zu überbieten. Deshalb \"kurz und stichhaltig\": Ich verzichte darauf, bei Ihnen Kunde zu werden. Und werde mit Gewissheit auch anderen raten, sich lieber einen anderen Anbieter zu suchen.
Freundliche Grüße
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Antwort von BürgerGas, erstaunlicherweise sogar vom Geschäftsführer persönlich:
Sehr geehrte ...,
zunächst einmal danke ich Ihnen für die Kritik, die Sie nicht wie andere anonym, sondern im Klartext vorbringen. So haben wir die Chance darauf zu antworten.
Vielleicht wirkt die Erläuterung der Ablehnungsgründe für den ein oder anderen lehrerhaft oder gar arrogant. Das haben wir versucht zu korrigieren, es kann ja nicht unsere Absicht sein, jemanden zu provozieren. Der Übergang vom Monopol zum Wettbewerb durchläuft leider einige Kinderkrankheiten im Verhältnis von Versorger und Verbraucher.
Es ist natürlich ihr gutes Recht, mit unserer Position oder unserem Stil nicht einverstanden zu sein und einen anderen Versorger zu wählen. Das ist Wettbewerb und es ist doch immerhin gut, dies am Anfang festzustellen ob man zusammenpasst oder nicht.
Wir haben vielleicht einen Wunschkunden nicht gewonnen. Gewonnen hat aber auf jeden Fall der Wettbewerb im Energiemarkt!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tilmann Haar
Geschäftsführer
Tel.: 06055 / 90 73 56 -20
Fax: 06055 / 90 73 56 -29
e-Mail: haar@buergergas.de
Internet: http://www.buergergas.de
Und ein wohl eher wenig geglückter Versuch, der gezeigten Arroganz mit einer neuen Formulierung die Schärfe zu nehmen:
BürgerGas für alle, aber im Einzelfall nicht für jeden
Immer mehr Energieverbraucher suchen sich ihren Anbieter sorgfältig aus. Aber auch BürgerGas wählt seine Kunden gewissenhaft aus. Einzig der Grundversorger ist verpflichtet, alle Kunden mit Strom und Gas zu beliefern und verlangt dafür deutlich höhere Preise.
...
http://www.buergergas.de/?page=246&ide=1,0&content=246&site=Ablehnungen
Ihr BürgerGas-Team
[edit Evitel2004: Beitrag gekürzt. Bitte lesen: Verlinkung von Medienberichten (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=8109) ]
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Es stellt sich die Frage, wie Bürgergas bei der Anmeldung eines Kunden an die Daten gelangt, die nach Eigendarstellung des Unternehmens für die Entscheidungsfindung notwendig sein sollen:
Vor allem Verbraucher, die sich immer nur für den Billigsten entscheiden, offensichtlich Vielwechsler sind, und dem Versorger zusätzliche Kosten zu Lasten aller Bestandskunden bereiten.
Entsprechende Informationen ergeben sich weder aus der Anmeldung des Kunden, noch aus der Kündigungsbestätigung des bisherigen Lieferanten, noch aus der Bestätigung des Netzbetreibers über die Netznutzung.
Irgendwie scheint es da ein datenschutzrechtliches Problem zu geben, wenn systematisch - von wem auch immer - entsprechende personenbezogene Daten erhoben, zu Verfügung gestellt und verwendet werden, von denen der Betroffene gar nichts weiß.
Bürgergas wird ja wohl nicht mit dem Ministerium für Staats- und andere wichtige Angelegenheiten zusammenarbeiten.
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@RR-E-ft
Es stellt sich die Frage, wie Bürgergas bei der Anmeldung eines Kunden an die Daten gelangt,
Vielleicht wird die Frage durch einen Blick in die (eigene) Schufa-Auskunft beantwortet. Die Fa. EnergieHoch3 schreibt dort z.B. solche \'Mitgliedschaften\' hinein. Und andere machen das sicherlich auch, so dass ein \'Vielwechsler ein umfangreiches Verzeichnis haben dürfte. Denn diese Einträge sind längere Zeit sichtbar (siehe weiter oben).
Ich werde mich diesbezüglich an die Schufa u. wenden, was solche Einträge - im Gegensatz zu anderen Rechtsgeschäften - in der Schufa-Auskunft zu suchen haben.
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ich gehe sogar davon aus, dass mein neuer Versorger weiß, ob ich Preisprotestler bin oder nicht. Genauso wie eine Bank, die mir einen Kredit gibt, weiß, ob ich bisher meine
Kredite immer anstandslos zurückgezahlt habe, weiß das neue VU auch, ob ich meine Gas/Stromrechnungen bisher immer pünktlich und vollständig bezahlt habe oder gekürzt habe. Da bekommt man bei einem Lieferantenwechsel genauso ein Zeignis, als ob man den Arbeitgeber wechselt.
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Zitat:
Original von Kettner
... und hier hat das Unternehmen offensichtlich Einblick in Unterlagen des Netzbetreibers, denn er kann die Gasversorgungs-Historie der Kunden nachvollziehen.
Äußerst fraglich, ob die Netzbetreiber alle ihnen zur Verfügung stehenden Daten von Endkunden zu deren Nachteil weitergeben dürfen. Damit käme ihnen eine ähnliche Funktion zu wie der SCHUFA im Finanzsektor.
Ein Netzbetreiber kennt keinen Protestkunden namentlich, diese Info wird von keinem Lieferanten elektronisch übermittelt! All diese Daten stehen nur in den Datenbanken von Lieferanten, weil dort der Protest \"abgegeben\" wird. Der Netzbetreiber bekommt sein Geld vom Liefranten, egal, ob dessen Kunde protestiert, zahlt, oder auch nicht zahlt.
Gruß
NN
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Wo dazu Anlass besteht, muss man die Datenschutzbeauftragten einschalten, damit sie den Bürger schützen.
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Für die BürgerGas Gelnhausen GmbH & Co.KG ist nach deren Sitz Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich nach § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) das
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Tel.: (06151) 12 - 81 40
Fax : (06151) 12 - 57 94
Datenschutz@RPDA.Hessen.de
http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
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Auch ich mache nun die Erfahrung, daß BürgerGas Neukunden ablehnt. Die Gründe werden nicht genannt. Wenn diese (nicht genannten) Gründe aber nicht zuträfen solle man eine email schicken. Hä ?
Ich glaube, diese Anbieter braucht keiner wirklich.
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Wieso kann sich ein Energieanbieter wie Bürgergas der nur auf Gewinnmaximierung aus ist Genossenschaften als größte Vertragsfalle am Markt bezeichnen. Dieses Unternehmen sollte vom Kunden abgestraft werden.
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Warnung:
Bürgergas hat zum 01.01.2013 drastisch die Strompreise aufgund der Abgabenerhöhung verteuert!
Da Strom vorher wohl zu teuer eingekauft wurde, sind die Preise natürllich nicht mehr konkurrenzfähig.
Nach meiner Kündigung und Strom-Lieferantenwechsel haben die in selbstherrlicher Gutsherrenart meinen Gasvertrag gekündigt!
So nach dem Motto "Beleidigte Leberwurst".
Ob das rechtlich zulässig ist, sei mal dahingestellt. Also, entweder alles oder nichts bei dem Laden. Zum Glück gibt es auch viele andere günstige Anbieter.
Bei diesem Geschäftsgebaren wette und hoffe ich, dass der Lieferant bald verschwunden ist. Der Kunde ist ja nun mündiger, wie die meinen...... ;D So dumm kann man doch nicht sein?
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@ angeljustus
Nach meiner Kündigung und Strom-Lieferantenwechsel haben die in selbstherrlicher Gutsherrenart meinen Gasvertrag gekündigt!
Frage: Lassen die Vertragsbedingungen die fristlose Kündigung seitens des Versorgers so mir nichts, dir nichts überhaupt zu?
Wie dem auch sei, schicken Sie dieser „Made im Sumpf“ doch obendrein ein Dankschreiben, in dem Sie Ihre Freude und Genugtuung darüber ausdrücken, dass Sie die Kündigung als Ermunterung verstehen, nun zu einem kundenfreundlichen und preiswerteren Anbieter wechseln zu können. Und merken Sie zudem noch an, dass sich mit dem Dank die Hoffnung verbindet, dass Versorger solcher hochnäsigen Couleur sicherlich bald vom Markt verschwinden werden, denn Hochmut kommt bekanntlich vor den Fall! >:(