Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => eprimo => Thema gestartet von: nub am 26. September 2010, 15:54:32
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Hallo, ganz dringend.
Nachdem Eprimo mir die Sperrung androhte und mir einen Termin zum Ablesen gab, widersprach ich mit Hausverbot.
Gestern kommt plötzlich ein Brief der EnRM, die mir mitteilen:
Ihr Stromlieferant hat die Stromzählernummer xxxx aus der Belieferung bei uns abgemeldet und uns liegt zur Zeit keine neue Anmeldung der Belieferung vor. Der zuständige Grundversorger Emprimo hat die Grunversorgung für Sie abgelehnt. Daher sehen wir uns leider gewzungen am 1.10.10 die Unterbrechung der Anschlussnutzung vorzunehmen
Man, das sind ja nur noch drei Tage.
Ich habe mir jetzt hier aus dem Forum die Musterschreiben für den Grundversorger + Amtsgericht ausgedruckt, aber wieso mischt das jetzt die EnRM mit? Muss ich denen auch noch was schreiben?
Ich habe jetzt natürlich sofort gewechselt, aber so wie gelesen habe, dauert das ja 6 Wochen.
Man, schaffe ich das jetzt noch alles?
Ich wohne im Kreis Groß-Gerau, wer kann mir ggf. schnellstens einen Anwalt emfpehlen, der morgen ggf. ein Schreiben aufsetzt?
Danke
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@ nub,
was ist denn genau passiert ?
Da keine weiteren Hintergrundinfos vorliegen, ist schlecht einzuschätzen, ob das gerechtfertigt ist.
Grundsätzlich kann der Netzbetreiber, die EnRM, den Anschluss sit einer Vorlauffrist von 3 Tagen sperren. Da eprimo als Grundversorger die Versorgung ablehnt, bleibt dem Netzbetreiber EnRM nichts Anderes übrig, da EnRM nicht beliefern kann und darf.
Die Frage ist doch: Warum lehnt denn eprimo die Versorgung als Grundversorger ab ? Was ist dort vorgefallen ?
Gruß aus Meck-Pomm
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Entschuldigung!
Ich habe vor einigen Jahren der Strompreiserhöhung mit einem Muster aus dem Forum widersprochen. Seitdem bekomme ich natürlich Mahnungen und Inkassoschreiben. Dieses Jahr versuchte ich mich friedlich mit dem Versorger zu einigen, aber keine Chance.
Im August dieses Jahres wollten Sie mit mir einen Termin zur Ablesung vereinbaren und dann kündigen, was ich mit Hausverbot ablehnte.
Siehe auch hier: Inkasso + Sperrandrohung von Eprimo (Strom) (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=11425)
Jetzt bekam ich wie o. beschrieben eine Mitteilung der EnRM.
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Ein Termin zum Ablesen des Zählers und die Sperrung sind zwei verschiedene Sachverhalte.
Gem. § 9 StrGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) hat der Kunde die Ablesung des Zählers zu ermöglichen (Zutrittsrecht des Versorgers).
Gegen die Sperrung ist der Kunde gem. § 19 Abs. 2 StGVV geschützt, insbesondere wenn er überhöhte Forderungen plausibel begründet zurückweist.
Mölicherweise liegt also der Grund für die angedrohte Unterbrechung nicht im Widerspruch gegen die Strompreiserhöhungen und den dadurch aufgelaufenen Rückständen, sondern in der Verweigerung der Zählerablesung.
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Im Brief von Eprimo stand, dass sie mir kündigen werden und für die Endabrechnung den Zählerstand benötigen. Daraufhin sprach ich mit einer Anwältin per Telefon von Energieverbraucher http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Hilfe-fuer-Sie/Rat-durch-einen-Anwalt__2191/
Sie sagte mir, ich solle auf jeden Fall sofort Hausverbot erteilen, was ich auch tat.
Ich habe jetzt ein weiteres Fax geschickt mit der Bitte um Zählerablesung.
Wie soll ich mich gegenüber der EnRM verhalten? Sollte ich nicht auch ein Fax schicken mit der Bitte um Weiterführung der Energiezufuhr?
Groteskerweise beliefere ich die EnRM mit meiner PV-Analge....
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BGH, B. v.29.09.09 EnVR 14/09 Grund- und Ersatzversorgung Gas
Immer dann, wenn Energie aus einer Abnahmestelle entnommen wird, die keinem anderen Lieferverhältnis zugeordnet ist, kommt ein Rechtsverhältnis mit dem Grundversorger zustande. [...] Kommt dabei kein Grundversorgungsvertrag konkludent zustande,
dann handelt es sich um Ersatzversorgung gem. § 38 EnWG
Der örtliche Grundversorger ist nach §38 EnWG verpflichtet, sie im Rahmen der Ersatzversorgung für längstens drei Monate weiter zu beliefern, wenn kein anderer Versorgungsvertrag existiert.
Der springende Punkt dabei ist, dass eben nicht erst ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande kommen muss, dem dieser zustimmen müsste. Endet ein Sondervertrag, ohne dass ein neuer Vertrag nahtlos anschliesst, ist die vorübergehende Weiterversorgung für drei Monate also gesichert. Das reicht allemal um einen neuen Stromlieferanten zu finden.
Original von nub
Ihr Stromlieferant hat die Stromzählernummer xxxx aus der Belieferung bei uns abgemeldet und uns liegt zur Zeit keine neue Anmeldung der Belieferung vor. Der zuständige Grundversorger Emprimo hat die Grunversorgung für Sie abgelehnt. Daher sehen wir uns leider gewzungen am 1.10.10 die Unterbrechung der Anschlussnutzung vorzunehmen
Bei dem letzten Satz des o.g. Zitats handelt es sich m.E. daher um eine krasse Fehlinformation. Nicht auszuschliessen, dass dem Absender des Schreibens selbst die Rechtslage nicht bekannt ist. Dies wäre schon skandalös. Wahrscheinlicher ist aber, dass Sie verschaukelt und schikaniert werden sollen. Beschweren Sie sich bei der Bundesnetzagentur und beim Bundeskartellamt.
Mir ist nicht bekannt, unter welchen Voraussetzungen ein Grundversorger eine Ersatzversorgung ablehnen kann. Vermutlich bedarf dies aber schon erheblicher Vergehen des Kunden wie etwa Manipulationen zwecks Umgehung von Zähleinrichtungen oder dergleichen.
Teilen Sie Ihrem Grundversorger eprimo mit, dass er nach § 38 EnWG zur Weiterbelieferung im Rahmen der Ersatzversorgung verpflichtet ist. Teilen Sie dies ebenfalls dem Netzbetreiber EnRM mit und natürlich, dass damit eine Sperre hinfällig ist.
Gruss,
ESG-Rebell.
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das habe ich getan. Der Versorger hat den Lieferant mit der Sperre beauftragt und der wird sich dran halten, wie er mir heute mitgeteilt hat.
Ich habe 2x versucht mit dem Versorger zu sprechen, keine Chance.
Die \"Damen\" der Hotline leiern ihr Programm runter und geben nocht nicht einmal den Namen des Vorgesetzen preis. Ja, es ist skandalös, aber das nutzt mir auch nichts, wenn ich mit einem Kleinkind in zwei Tagen ohne Strom dastehe.....
Ich habe heute einen Anwalt eingeschaltet, gottseidank bin ich rechtschutzversichert.....
Ich habe vor vier Wochen sowieso den Anbieter gewechselt, leider geht das aber nicht sofort sondern Bedarf wohl 2 Monate Vorlaufzeit, so dass ich erst ab 1.11. wieder versorgt bin.
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Original von nub
das habe ich getan. Der Versorger hat den Lieferant mit der Sperre beauftragt und der wird sich dran halten, wie er mir heute mitgeteilt hat.
Ich habe 2x versucht mit dem Versorger zu sprechen, keine Chance.
Dies könnte ein Fall für die Dokumentationsseite Energieunrecht (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Verein/Energieunrecht__2176/) des BdE sein.
Gruss,
ESG-Rebell.
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seit zwei Tagen keine Antwort, also keine gute Adresse. :(
Noch ne Frage: Um eine wirkliche Stromunterbrechung durchzuführen, müssen die Mitarbeiter des Grundvesorgers ins Haus. Oder drück die EnRM nur auf einen Knopf?
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Hallo nub,
Original von nub
Noch ne Frage: Um eine wirkliche Stromunterbrechung durchzuführen, müssen die Mitarbeiter des Grundvesorgers ins Haus. Oder drück die EnRM nur auf einen Knopf?
das hängt davon ab, was für einen Zähler Sie haben. Bei den neuen intelligenten Zählern könnte die Abschaltung bereits mit einem Mausklick in der Zentrale der EnRM erfolgen. Bei den konventionellen Zählern erfolgt die Abschaltung am Hausanschlusskasten, der bei älteren Häusern meistens im Haus liegt, bei neueren Häusern aber auch außen am Haus sein kann.
Gruß hko
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@nub
Wir schreiben den 03. Okt. 2010. Was ist seit dem 30. Sept. geschehen?
Hat man abgesperrt ?
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Ein Anwalt hat es geregelt, weil ich unter dieser TOLLEN Adresse (Dokumentationsseite Energieunrecht des BdE, siehe oben) bis HEUTE keine Reaktion, keine Antwort bekommen habe. Aus dem BdE trete ich jedenfalls aus.
Ich beziehe ab dem 1.10 von den netten Kollegen von xxxx Strom.
Tia, ich weiß nicht genau, ob mein Zähler ein \"alter\" oder ein \"neuer\" ist....?
Außen am Haus ist es jedenfalls nicht.
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Original von nub Datum 26.09.2010
Ich habe jetzt natürlich sofort gewechselt, aber so wie gelesen habe, dauert das ja 6 Wochen.
Original von nub Datum 03.10.2010
Ich beziehe ab dem 1.10 von den netten Kollegen von Dreipunkt Engergie Strom.
Jetzt wollen Sie hier aber ein paar Leute \"auf den Arm nehmen\". Wenn Sie tatsächlich erst Ende September einen Wechselantrag gestellt haben, werden Sie MIT SICHERHEIT nicht ab dem 01.10.2010 von einem neuen Anbieter beliefert. Da sind nämlich einige Formalien zu erfüllen, die zwar vielleicht (aber eher unwahrscheinlich) rückwirkend ERKLÄRT werden können, aber mit Sicherheit nicht in 2 Tagen erledigt sind.
Vielleicht äußert sich ja auch Herr Schlagowski noch mal wegen der Anschuldigung der Nichtreaktion der Dokumentationsseite Enrgieunrecht.
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Bolli:
Jetzt wollen Sie hier aber ein paar Leute \"auf den Arm nehmen\".
Nicht nur das ist ihm zeitweise gelungen, er konnte sogar eine Werbung unterbringen und dazu noch den Bund der Energieverbraucher diffamieren. Hoffentlich fällt niemand darauf herein !!!
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\"ihm\"? Es ist, oder besser, es war eine \"sie\". ;)
Danke und liebe Grüsse
T. Schlagowski :)
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@T.Schlagowski
Es ist ziemlich egal, ob es ein „Er“ oder eine „Sie“ ist. Sein/ihr zukünftig fehlender \"Beitrags-Rücken\" (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=72508#post72508) wird ein Loch reißen.
Gruß
Jagni
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Original von nub
Ein Anwalt hat es geregelt, weil ich unter dieser TOLLEN Adresse (Dokumentationsseite Energieunrecht des BdE, siehe oben) bis HEUTE keine Reaktion, keine Antwort bekommen habe. Aus dem BdE trete ich jedenfalls aus.
Ich beziehe ab dem 1.10 von den netten Kollegen von Dreipunkt Engergie Strom.
Tia, ich weiß nicht genau, ob mein Zähler ein \"alter\" oder ein \"neuer\" ist....?
Außen am Haus ist es jedenfalls nicht.
\"Dokumentationsstelle Energieunrecht\" falsch verstanden? (http://www.youtube.com/watch?v=g1sZ4f5-Uys)
Eine Dokumenationsstelle dokumentiert den Fall lediglich.
Wegen unrechtmäßig verweigerter Grund- und Ersatzversorgung durch den Grundversorger kann man sich an die Bundesnetzagentur sowie die Landeskartellbehörde wenden oder muss gegen den betreffenden Grundversorger gerichtliche Hilfe (ggf. im Wege vorläufigen Rechtsschutzes einstweilige Verfügung) in Anspruch nehmen. Eine solche Entscheidung geht regelmäßig recht flott über die Bühne.
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Tja, ich weiß nicht ob mein Zähler ein alter oder neuer ist. Außen am Haus ist er jedenfalls nicht
Oh wie schwierig ist es doch, dies festzustellen! Besonders, wenn man durch den BdE in Stich gelassen worden sein soll !
Hatten wir nicht früher bereits solch verworrene Geschichten ?
Binnen Stunden neuer Stromlieferant, Zählerstandort unbekannt und als i-Tüpfelchen auch noch durch den BdE alleingelassen auf breitester Front.
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Erschreckend, welch ein Niveau hier! Brr.
muss gegen den betreffenden Grundversorger gerichtliche Hilfe (ggf. im Wege vorläufigen Rechtsschutzes einstweilige Verfügung) in Anspruch nehmen. Eine solche Entscheidung geht regelmäßig recht flott über die Bühne.
Da ich rechtschutzversichert bin, habe ich genau das getan, und genau das ist passiert.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! :-)
Ich habe vor vier Wochen sowieso den Anbieter gewechselt, leider geht das aber nicht sofort sondern Bedarf wohl 2 Monate Vorlaufzeit, so dass ich erst ab 1.11. wieder versorgt bin.
Ich habe den Namen meines neuen Stromanbieters gelöscht, damit Sie glücklich sind. Ich muss hier keine Werbung machen. Jemanden zu diffamieren war nicht meine Absicht.
NUR: da ich seit vielen Jahren zahlendes Mitglied im BdV bin, hätte ich eine klitzekleine Reaktion erwartet, AUCH wenn es nur eine Dokumentationsstelle ist.
Der Widerspruch gegen die Preiserhöhung hat sich für mich nicht gelohnt, sondern hat nur Zeit, Geld und Nerven gekostet.
Am besten: einfach bei Preiserhöhung den Anbieter wechseln. Das geht wirklich schnell und problemlos.
Vielen Dank an alle, die mir weiterhelfen wollten.
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Original von nub
Ich weiß nur eins: Der Widerspruch gegen die Preiserhöhung hat sich für mich nicht gelohnt, sondern hat nur Nerven, Zeit und Geld gekostet.
Man darf halt nicht der irrigen Meinung sein, dass das alles ganz klar und einfach sei. Man hat es hier mit einigen dicken Brettern zu tun, die gebohrt werden wollen. Formaljuristisch sauberes Handeln (für den ggf. später stattfindenden Gerichtsprozess), große Energiekonzerne, die \"dickes Geld\" verdienen wollen, Anwälte von Versorgern, die ebensolches auch gerne hätten. Wenn man sich mit denen einlässt, sollte man nicht mit nem Handbohrer anfangen und damit selbst Hand anlegen sondern muss profimäßiges Werkzeug haben.
Dazu muss man sich dann mal informieren, wie man sich profimäßig verhält. Und wenn man an einer bestimmten Stelle angekommen ist, muss man sich ggf. auch Profis mit an die Seite holen, sonst ist der mögliche Erfolg tatsächlich in Gefahr. An dieser Stelle zu sparen, bedeutet meist, an der falschen Stelle gespart zu haben.
Falls man keine Rechtsschutzversicherung hat, bietet die BdEV Mitgliedschaft UND die jährliche Einzahlung in den Prozesskostenfond auch eine gewisse Beruhigung bei den möglicherweis anfallenden Kosten.
Aber dann muss man sich natürlich an die dort gegebenen Hionweise und Tipps halten.
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Man darf halt nicht der irrigen Meinung sein, dass das alles ganz klar und einfach sei. Man hat es hier mit einigen dicken Brettern zu tun, die gebohrt werden wollen. Formaljuristisch sauberes Handeln (für den ggf. später stattfindenden Gerichtsprozess), große Energiekonzerne, die \"dickes Geld\" verdienen wollen, Anwälte von Versorgern, die ebensolches auch gerne hätten. Wenn man sich mit denen einlässt, sollte man nicht mit nem Handbohrer anfangen und damit selbst Hand anlegen sondern muss profimäßiges Werkzeug haben.
Auf einmal. Schauen Sie mal hier in die Jahre 2005 und 2006. Vollmundig wurde jedem zugerufen: Kürzen bis auf Null, keine 2 % Inflationsausgleich verschenken, risikolos, jederzeit während eines Verfahrens kann man den Preis akzeptieren, nur der Versorgter hat ein Risiko, so wurde es jedem aufgetischt. SYuchen Sie nach Standards von \"Cremer: Absolut risikolos, kein Versorger wird klagem, die haben Schiss, ihre Kalkulation zu veröffentlichen. Das wird keiner machen, daher kein Klagerisiko\".
Natürlich weiss jeder, dass dies Kalkül war. Die Anwälte besorgten sich so feine Einnahmequellen, und der Verband erschuf eine Urteilssammlung. Jedes Urteil gg. einen Versorger wurde mit Hurra aufgenommen, jede Niederlage mit \"das ist Pech, aber diese Niederlage bezieht sich nur auf den Einzelfall und ist nicht anderweitig anwendbar\" abgetan, auch beliebt \" nder unfähige Richter vom Amtsgericht\". Alles schon vergessen?
Neulich hat hier jemand ein ähnliches Leid nach einer Niederlage verlauten lassen, wozu hat man ihm hier geraten: Weitermachen, obwohl nutzlos, weitermachen!! Gehörklage einreichen o.ä.
Man sollte mal drüber nachdenken, warum einem hier immer diese Durchhalteparolen zugerufen werden, unjd wer letztendlich davon profitiert.
Schön wie einig sich alle sind, wenn mal jemand kritisch hinterfragt.
Gruß
NN
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Mancher erinnert sich vielleicht noch daran, dass 2005/ 2006 zuweilen versorgerseitig nachdrücklich behauptet wurde, der Kunde habe gar kein Recht zum Widerspruch und kein Recht, Abschlags- und Rechnungsbeträge zu kürzen, es bestünde jedenfalls ein Preisänderungsrecht und die Preisänderungen seien jedenfalls wirksam, insbesondere eine Billigkeitskontrolle derselben erfolge nicht, der Versorger brauche die Billigkeit nicht nachweisen. Unbilligkeit könne nicht vorliegen, weil die Kartellbehörde keine Beanstandungen geltend gemacht hätte, auf die Kosten und deren Entwicklung käme es nicht an, jedenfalls könne mit einer vorgelegten Wirtschaftsprüferbscheinigung die Billigkeit bewiesen werden...
Über all diese Argumente ist nach durchaus zähem Ringen vor den Schranken der Justiz die Zeit hinweggegangen, auch wenn sie heute noch zuweilen gebracht werden, dann jedoch eher peinlich erscheinen.
Der Verein bietet nicht \"erst seit gestern\" eine ziemlich umfangreiche Darstellung (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest__600/) zu den einzelnen Problemstellungen und offeriert die vielfältigsten Angebote zur Unterstützung betroffener Kunden. Es findet sich der deutliche Hinweis darauf, dass man sich darüber frühzeitig und umfassend informieren und ggf. auch Rechtsberatung im konkreten Einzelfall in Anspruch nehmen sollte. Wann betroffene Kunden je zuvor die Möglichkeit hatten, sich umfassender darüber zu informieren, ist nicht ersichtlich.
Und ein jährlich 2%iger \"Inflationsaufschlag\" ist bei nicht wirksam einbezogener oder unwirksamer Preisänderungsklausel tatsächlich ebenso unsinig wie bei unbilliger einseitiger Leistungsbestimmung im Sinne von § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB.
Der Verein ermöglicht nicht nur die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen, sondern auch die fachlich qualifizierte und sachliche Kommentierung der selben. Soweit ersichtlich nutzt so mancher Netznutzer regelmäßig die vielfältigen Informationsangebote des Vereins im Netz, was wohl seinen Grund haben mag.
Bei nub soll es so gewesen sein, dass der Versorger aus dm RWE- Konzern nach Widersprüchen und Rechnungskürzungen wohl kündigen wollte oder gekündigt hat, wobei eigentlich nur die ordentliche Kündigung eines Sondervertrages vorstellbar erscheint. Der Versorger soll die Netznutzung zum 30.09. beim Netzbetreiber abgemeldet und auch eine Grund- bzw. Ersatzversorgung ab 01.10. abgelehnt haben, der Netzbetreiber deshalb mit nur drei Tagen Vorlauf die Unterbrechung der Anschlussnutzung angekündigt haben. nub konnte sich nach eigenen Angaben schnell durch eine Rechtsanwältin aus der Anwaltsliste des Vereins (telefonisch) beraten lassen und konnte sich zudem Unterlagen von den Internetseiten des Vereins zum Thema gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Grundversorger wegen Versorgungssperre herunterladen, was auch erfolgte.
Ob nub zurecht gekürzt hat oder nicht, ist ebenso wenig ersichtlich, wie die Tatsache, ob die zurückbehaltenen Beträge noch weiter bei nub \"unter dem Kopfkissen\" liegen. Davon, dass nub vom bisherigen Versorger wegen der erfolgten Zahlungkürzungen überhaupt und ggf. mit Erfolg verklagt worden sei, ist jedenfalls nichts bekannt geworden.
Ersichtlich geworden ist nur eine Verärgerung bei nub darüber, dass von der genannten Dokumentationsstelle des Vereins keine schnelle Reaktion kam, obschon eine solche bei Lichte betrachtet wohl schon nicht zu erwarten stand. Zu erfahren war noch, dass die Belieferung ab 01.10. überraschend durch einen anderen Lieferanten erfolgt, obwohl der Lieferantenwechsel sonst längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Dienste eines Anwalts sollen insoweit weitergeholfen haben.
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Original von Netznutzer
Auf einmal. Schauen Sie mal hier in die Jahre 2005 und 2006. Vollmundig wurde jedem zugerufen: Kürzen bis auf Null, keine 2 % Inflationsausgleich verschenken, risikolos, jederzeit während eines Verfahrens kann man den Preis akzeptieren, nur der Versorgter hat ein Risiko, so wurde es jedem aufgetischt. SYuchen Sie nach Standards von \"Cremer: Absolut risikolos, kein Versorger wird klagem, die haben Schiss, ihre Kalkulation zu veröffentlichen. Das wird keiner machen, daher kein Klagerisiko\".
Natürlich weiss jeder, dass dies Kalkül war. Die Anwälte besorgten sich so feine Einnahmequellen, und der Verband erschuf eine Urteilssammlung. Jedes Urteil gg. einen Versorger wurde mit Hurra aufgenommen, jede Niederlage mit \"das ist Pech, aber diese Niederlage bezieht sich nur auf den Einzelfall und ist nicht anderweitig anwendbar\" abgetan, auch beliebt \" nder unfähige Richter vom Amtsgericht\". Alles schon vergessen?
Na, Sie sind ja gut drauf. :rolleyes:
Zwischen 2005 und 2010 ist ja wohl einiges an Zeit vergangen, da darf man auch neue Erkenntnisse sammeln. Und dazu gehört, dass man sich schon darüber im klaren sein muss, dass einem auch mal Wind ins Gesicht blasen kann.
Es ist erstaunlich, wie viele Verbraucher zwar \"mal eben\" einen Widerspruch zu schreiben bereit sind, aber dann völlig konfus und ungläubig sind, wenn denn mal einer von ihnen gemahnt oder gar verklagt wird. Und dieses, obwohl mittlerweile bekannt ist, dass dieses gelegentlich vorkommt und auch in Angesichts der Tatsache, dass mittlerweile die Masse der Klagen zumindest im Sondervertragsbereich zugunsten der Verbraucher entschieden wird, wenn man sich ordentlich vertreten lässt.
Und sagen Sie jetzt nicht, dass früher behauptet wurde, das NIE geklagt wird. Wenn man sich den Prozentsatz der Klagen im Verhältnis zu den Verweigerern anschaut, so ist dieses sicherlich auch sehr gering. Aber irgendwie muss ja jede Seite sehen, wie sie ihre Forderungen durchgesetzt bekommt. Und wenn wir gekürzt haben und der Versorger so Zahlungsausfälle hatte, so war doch wohl zu vermuten, dass er versuchen wird, sich dieses Geld widerzuholen. Und wenn gute Worte nicht helfen, auch über andere Wege. Zu dieser Erkenntnis brauche ich keinen höheren Bildungsabschluss sondern nur gesunden Menschenverstand.
Es ist nicht die Schuld \"der Rechtsanwaltsbranche\", dass da in den Verfahren meist sehr viel Wert auf\'s formale gelegt wird. Wenn man das nicht berherrscht, muss man sich halt Hilfe holen. Das ist überall so; wenn ich nicht fliegen kann, muss ich mir nen Piloten suchen. Ein Vorgehen nach dem Try and Error-Prinzip bedeutet meistens einen Absturz.
Das man in den Anfangsjahren der Bewegung, insbesondere als es noch keine gefestigte Rechtsprechung gab, auch Durchhalteparolen gab ist doch wohl verständlich. Erst die Masse hat dazu geführt, dass unterschiedliche Sachverhalte beurteilt wurden und nun in vielen Bereichen Erfahrungen bis in die höchste Rechtsprechung vorliegen, auf die man schauen kann. Und da leistet diese Forum hervorragendes. Eine Gebrauchspflicht gibt es meines Wissens noch nicht. ;)
Für manche widersprechenden Verbraucher ist schon EIN negatives Urteil fast ein Scheitern der gesamten Initiative. Da werden oft die positiven Aspekte übersehen. Da ist es auch schon mal nötig, ein solches negatives Urteil zu relativieren. Und wenn man sich heute Urteile anschaut, die über die Verfahrensleiter gegangen sind und die in der ersten Stufe für die Verbraucher negativ beschieden wurden, so sind diese doch zu einem hohen Prozentsatz später revidiert worden. Und bei einer hohen Anzahl solcher Verfahren spielte die Kompetenz der Richter in den unteren Ebenen eine nicht unwichtige Rolle. Da kennen einige selbst die passenden Gesetze und die höchstrichterliche Rechtssprechung zum behandelten Themengebiet nicht geschweige denn wird sauber gearbeitet. Das ist wohlgemerkt nicht bei allen so, kann aber durchaus vorkommen. Und nichts anderes wird mit solchen Bekundungen wie der von Ihnen monierten zum Ausdruck gebracht.
Übrigens sind wir mit der Protestbewegung beileibe noch nicht dahin gekommen, wo man hin will, nämlich zu gerechten, angemessenen Preisen, wie sie wohl auch der Gesetzgeber mit dem § 1 EnWG vorgeben wollte.
Die derzeitige positive Welle ist ja lediglich auf die formalen Fehler der Versorger bei ihren Verträgen zurückzuführen, zumindest im Sondervertragsbereich. Es wird ja bisher nur sehr selten über die Angemessenheit der Preise im Rahmen des Unbilligkeitseinwandes entschieden. Da ist noch einiges zu tun bzw. zu entscheiden.
Ich glaube allerdings mittlerweile, dass dieses ohne Regulierung und Vorgaben (Preiskontrolle) nicht funktionieren wird. Der Markt, auch wenn es angeblich ein freier ist, ist (leider) zu trickreich, als dass man ihm mit den normalen Marktregulierungsmechanismen zu Leibe rücken könnte.
Das sieht man wenn man sich die Preisentwicklungen auf verbraucherseite einierseits und die entsprechende Entwicklung auf der Zuliefererseite beobachtet. Selbst unter Beachtung der Tatsache, dass es auch noch andere preisbildende Faktoren gibt, ist eine Verbindung dieser beiden Ebenen oft nicht zu erkennen.
Wenn man mal dahinter schaut, ist es doch einfach ein Oligopol, was sich in aller Ruhe die Gelder einstreicht. Die großen vier sind auf allen Ebenen vertreten (direkt oder indirekt) und GEWINNEN IMMER. Wenn man dass nicht deutlicher entkoppelt bekommt, wird das Ziel der angemessenen Preise wohl eine Vision bleiben.
Aber mit der \"Kopf in den Sand steckt\" Mentalität kommt man ebensowenig zum Ziel wie mit \"ewigem Wehklagen\".