Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: RR-E-ft am 22. September 2010, 20:20:54
-
Entscheidung bei EWE über Rückzahlungen bis 01.10.10? (http://www.ostfriesische-nachrichten.de/neu/index_volltext.asp?ID=28153)
Aller Voraussicht nach wird der Oldenburger Energieversorger EWE am 1. Oktober darüber entscheiden, ob er seinen Kunden die Gaspreiserhöhungen von 2007 bis 2009 in voller Höhe, teilweise oder gar nicht zurück erstattet.
Amtsgericht Oldenburg hofft auf neue Richterstellen (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=14338&sid=)
-
NDR: Entscheidung erwartet (http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/oldenburg/ewestreit105.html)
-
Heute, 01.10.2010, berichtet die NWZ, das die EWE nur die Hälfte zurückzahlen wird.
Daraus ist im Umkehrschluß doch abzuleiten, das die EWE nur noch die Hälfte der Rechnungsbeträge erwartet. Oder lese ich das falsch?
-
Zu lesen ist, dass noch nichts beschlossene Sache sei. (http://www.nwzonline.de/Region/Ticker/Artikel/2441590/Gaspreis-Streit++100+Millionen+Euro+zur%FCck+an+EWE-Kunden.html)
Entgegen Scherfs kolportierter Meinung wäre die EWE im Umfange von 200 Mio EUR ungerechtfertigt bereichert, sollten in diesem Umfange von den betroffenen Kunden auf die unwirksamen Preiserhöhungen seit 2007 und somit ohne Rechtsgrund Zahlungen geleistet worden sein (BGH VIII ZR 199/04, VIII ZR 246/08].
Betroffen sind rund 600 000 Gaskunden des Versorgers. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juli Klauseln zur Preisänderung in den Verträgen von EWE-Sonderkunden für unwirksam erklärt. Von dem Urteil sind alle Preiserhöhungen seit April 2007 betroffen.
Nach NWZ-Informationen können die Kunden mit Rückzahlungen etwa in der Bandbreite von 70 und 180 Euro rechnen. „Die Höhe des Betrags wird individuell auf Basis des jeweiligen Verbrauchs ermittelt“, heißt es in dem Vorschlag. Der Sonderzahlungsbetrag solle per Gutschrift in der Jahresabrechnung berücksichtigt werden.
Wie es weiter hieß, soll die Lösung von Scherf „das Vertrauensverhältnis zwischen EWE und der Mehrheit seiner Kunden“ wiederherstellen. Für streit- und klagewillige Kunden soll das Angebot nicht gelten.
Klingt danach, als ob sich EWE mit jedem betroffenen Kunden individuell mit diesem Angebot vergleichen wollte. Wer es nicht annimmt, soll klagen müssen.
Sollte es zu einer entsprechenden Prozesslawine kommen, die die Gerichte bereits erwarten, kommen auf EWE weit höhere Kosten zu, denn die Erfolgsaussichten der betroffenen Kunden sind nicht schlecht. Zu den eigentlichen Rückforderungsbeträgen kämen auf EWE die entsprechenden Verfahrenskosten einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten zu. Klagt ein Kunde vor dem Amtsericht zum Beispiel erfolgreich von ihm geforderte 250 EUR ein, so hätte EWE Verfahrenskosten bei Beteiligung von zwei Anwälten in Höhe von 271,36 EUR zu tragen.
-
Danke für die sachliche und gute Darstellung.
Das kann ich auch ohne Rechtschutz wuppen.
Mal sehen, was die Gruppe am kommenden Mittwoch dazu sagt.
-
... wenn das wirklich so kommt, ist es eine noch größere Sauerei und Abzocke als die überhöhten Preise zu fordern.
Ich weiss gar nicht was an dem Urteil nicht zu verstehen ist, alle Summen die seit dem gerichtlich festgesetztem Datum zu viel eingenommen wurden, sind zurückzuzahlen.
-
Meinung von Prof. Markert (http://www.nwzonline.de/index_aktuelles_politik_leserforum_artikel.php?id=2427211)
-
Hallo,
dass ist ja keine neue Aussage für mich, die gleiche Ansicht hatte ich ja schon vor Wochen kurz nach dem Urteil vertreten, leider ohne scheinbar notwendigen Prof.-Titel...
Ein Schlichter macht doch nur Sinn, wenn es Unklarheiten gibt. Die BGH-Entscheidung hat eben alle diese Unklarheiten beseitigt und meines Erachtens will die EWE jetzt nur noch so billig wie möglich das unangenehme Problem durch einen unsinnigen Schlichter verschleiern lassen, mehr nicht.
Bei den Leuten, die bereits ihre Abschläge entsprechend reduziert haben, besteht also keinerlei Handlungsbedarf....
Die Anderen sollten klagen, solche Aussichten, die Klage zu gewinnen und hohe Kosten für die EWE zu verursachen, kommen nie wieder!
Gruß
-
EWE PM: Kunden erhalten einmalige Sonderzahlung (http://www.ewe.com/presse/EWE-AG-Holding-1465.php)
Woher Henning Scherf wissen will, wie sich die Kosten der EWE tatsächlich entwickelt haben, ist nicht ersichtlich.
Seinem Vorschlag mag eine entsprechende Annahme zu Grunde gelegen haben.
Nebenbei erfährt man, dass EWE schon lange eine weitere Preiserhöhung beabsichtigt, die im Dezember kommen soll.
620.000 Kunden haben wohl allen Grund, den Lieferanten dann zu wechseln.
Einige andere Lieferanten bieten neben günstigeren Preisen - teilweise bei Preisgrantie - ein einmaliges \"Begrüßungsgeld\".
Erste Reaktionen laut HB (http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/illegale-preiserhoehung-energieversorger-erstattet-millionenbetrag-zurueck;2665428)
Erste Reaktionen laut Ostfriesische Nachrichten. (http://www.ostfriesische-nachrichten.de/neu/index_volltext.asp?ID=28228)
-
Aus PM von EWE:
• Kunden, die sich bezüglich Gaspreiserhöhungen mit EWE im Rechtsstreit befinden, erhalten keine Sonderzahlung.
Na klar, die erhalten erheblich höhere Erstattungen, nur etwas später!! :D
-
Wer gut beraten war, hatte den Preisänderungen widersprochen und Abschlags- sowie Rechnungsbträge entsprechend gekürzt.
Logisch, dass diejenigen, die ihre Rechnungen selbst kürzten nun keine einmalige Sonderzahlung bekommen können.
-
Ich habe am 10.08.2010 meine Rückzahlungsansprüche mit dem Musterschreiben der Initiative angemeldet. Als Termin habe ich den 25.08.2010 angeführt. Am 02.09.2010 kam dann das Rundschreiben der EWE.
Daraufhin habe ich am 21.09.2010 eine Zahlungserinnerung erstellt und als Termin den 01.10.2010 angegeben.
Am 30.09.2010 erhielt ich dann ein Schreiben der EWE:
Abschrift
Urteil BGH 14.07.2010
Guten Tag Herr xxxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.09.2010,
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch keine verbindliche Entscheidung mitteilen können. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Bis Mitte Oktober werden Sie von uns ein Schreiben erhalten.
Freundliche Grüße nach Oldenburg
EWE Energie AG
Geschäftsregion Oldenburg/Varel
i.A. (leserlich) i.A. (leserlich)
Ende der Abschrift
Was mach ich jetzt als nächsten Schritt?
Anwalt und Pfändung?
-
WRVOL:
- Was mach ich jetzt als nächsten Schritt?
Da würde ich erst mal bis Mitte Oktober warten (und Tee trinken), denn die Vermittlungsentscheidung ist ja erst in den letzten Tagen gefallen. Vielleicht geht EWE ja auf Ihre Rückzahlungsansprüche voll ein. :]
Wenn nicht: hier weiter Rat einholen. Das wird dann ja wohl eine \'\'Massenbewegung\'\'.
-
Grüne unzufrieden mit EWE – Schlichterspruch
nachzulesen hier: http://www.radiojade.de/index.php?a=0300&nid=16102
-
Weiter Kritik an EWE (http://www.ostfriesische-nachrichten.de/neu/index_volltext.asp?ID=28248)
-
Rückzahlungen durch EWE
Hallo ist es nicht möglich den erechneten Erstattungsanspruch ab 2007 über die zuleistenden monatlichen Abschläge zu verechnen?
Also diese kürzen bis der Erstattungsanspruch getilgt ist.
-
vielleicht wäre es sogar ne möglichkeit, dann ewe wohl den ball in der hand, das geld einzuklagen.
auf der anderen seite ist die forderung so lange strittig, man keinen titel im konkreten einzelfall hat.
eventuell rutscht man dann in die grundversorgung, theoretisch könnte ewe auch kündigen .... dann könnte man sich einen günstigeren abieter suchen .... und bleibt doch auf den forderungen sitzen ...
-
Original von Mikels
Rückzahlungen durch EWE
Hallo ist es nicht möglich den erechneten Erstattungsanspruch ab 2007 über die zuleistenden monatlichen Abschläge zu verechnen?
Also diese kürzen bis der Erstattungsanspruch getilgt ist.
Eine Aufrechnung ist dann ausgeschlossen, wenn aktuell in den Vertrag wirksam einbezogene AGB nur eine Aufrechnung gegen Forderungen des Versorgers nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässt. Das ist etwa dann der Fall, wenn die von EWE ab 01.09.10 verwendeten AGB wirksam in das betroffene Vertragsverhältnis einbezogen wurden oder die ab 01.04.07 geltenden AGB oder etwa die Bestimmungen der AVBGasV.
-
Was sie wohl nicht sind........... :tongue:
-
Vielen Dank für die präzisen Antworten.
Ich für meinen Teil habe ab 2007 alle Jahresrechnungen gekürzt und das Geld einbehalten. Sodas ich keine Forderungen gegen EWE habe. EWE gegen mich schon.
Bei meinem Nachbar sieht das anders aus. Der hat nicht einmal widersprochen.
Nun will er die Abschlagszahlungen um seinen kompletten Rückzahlungsbetrag auch ohne Klage zu erhalten.
Wenn das jeder tun würde wäre meiner Meinung nach EWE in der Pflicht zu Klagen.
Es ist auch nicht einzusehen, dass EWE die eh zu geringe Rückzahlung erst mit der nächsten Jahresrechnung gut schreiben will. Bei uns wäre das 07/2011.
Und wenn EWE kündigt? Na und !!! Nach der angekündigten Preiserhöhung sind sie nicht lukrativ.
Ich habe meinen Vertrag zum 01.12.2010 gekündigt. Mal sehen was passiert. EWE möchte ja noch Geld von mir aus den Jahren ab 2007.
Was ist mit dem Zeitraum vor 2007 habe seit 2004 widersprochen?
-
Meine Güte, tausendmal hier im Forum beschrieben.........
Man sollte sich schon ein wenig durchlesen!!!!!!! :evil:
-
Original von Mikels
Was ist mit dem Zeitraum vor 2007 habe seit 2004 widersprochen?
Der gesuchte Begriff heißt \"Verjährung\". (§§ 199, 195 BGB). Es kommt dabei auf das Rechnungsdatum, nicht auf den Zeitpunkt der Energieentnahme an. Ob andere Fristen gelten (könnten), ist sehr strittig.
-
EWE-Streit: Keine Rückerstattung an Mitarbeiter
nachzulesen hier:
http://www.nwzonline.de/Aktuelles/Wirtschaft/Nachrichten/NWZ/Artikel/2451627/EWE-Streit+%26%23x200A%3BKeine+R%FCckerstattung+an+Mitarbeiter.html
-
Zitat aus NWZonline:
Die vom Oldenburger Versorger EWE angekündigte Rückerstattung von Gaserhöhungsbeiträgen seit 2007 gilt für mehr als 600 000 Gas-Kunden – aber nicht für die Mitarbeiter des Unternehmens. Die entsprechende Information eines Mitarbeiters wurde konzernintern bestätigt. Demnach gab es ein entsprechendes Schreiben an die Beschäftigten. Darin sei an die Loyalität appelliert worden.
Hätte mich auch gewundert, da Mitarbeiter von Versorgern i.d.R. ohnehin ihre Energie zu \'\'Friedenspreisen\'\' beziehen. :D
-
@Pedro,
das war auch meine Überlegung. Wenn die einen anderen Vertrag haben, müssten die erstmal diesen rechtlich versiert überprüfen lassen, ob der ebenso eine solche Klausel enthält.
-
Es ist doch wohl allen bekannt das die EWE nichts mit der deutschen Rechtsprechung am Hut hat.
Für die EWE gilt das \" Ostfriesische Landrecht\"
-
Original von dieter potthoffFür die EWE gilt das \" Ostfriesische Landrecht\"
Das werden die Ostfriesen aber nich auf sich sitzen lassen!
Es gilt natürlich das Oldenburger Landrecht (Sachsenspiegel)!
Damit genug kluggesch..........;)
-
Am 05.11.2010 berichtet die NWZ über die erste, am LG Oldenburg eingereichte Klage über 6500,00 € Rückerstattung
-
Rückzahlungsklagen laufen (http://www.ga-online.de/index.php?id=540&did=34018)
-
Das Amtsgericht hat entschieden
EWE muß zahlen
-
Hier der Bericht in NWZ-Online (http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2478879/Aurich++Gasversorger+EWE+erleidet+Niederlage+vor+Gericht.html)
Update 19. November 2010
Bericht in NDR \"Hallo Niedersachsen\" (http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/media/hallonds331.html) über die Verhandlung in Aurich. Der Bericht beginnt etwa bei 00:07:10.
-
EWE-Vorstand Heiko Harms geht. (http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2479677/Oldenburg++EWE-Vorstand+Heiko+Harms+geht.html) Das erste Bauernopfer?
Hat Heiko Harms das sich anbahnende Desaster allein zu verantworten oder soll er nur den Druck von \"Sonnenkönig\" Dr. Werner Brinker (Titel verliehen im Oldenburger Stadtrat) nehmen?
Die EWE kann das Vertrauen der Kunden nicht durch Bauernopfer zurückgewinnen, sondern nur durch Offenheit und Transparenz der Preispolitik. Die von den Bürgern gewählten Eigentümervertreter in der Verbandsversammlung des EWE-Verbandes (http://www.ewe-verband.de) sowie in den Aufsichtsräten des \"öffentlichen\" Unternehmens EWE müssen nun intensiv und öffentlich darauf drängen.
Tun sie das nicht, dann werden sie sich im kommenden Kommunalwahlkamf 2011 mit all diesen Fragen auseinandersetzen müssen.
Die EWE hat im Stile einer \"kaiserlichen Gasanstalt\" eine Preispolitik nach Gutsherrenart betrieben. Wenn Preisanpassungen aus Rücksicht auf die Landtagswahl 2008 verschoben wurden und damit dem Unternehmen ein Schaden von 50Mio€ entstanden ist, dann haben die Verantwortlichen ihre Pflichten verletzt.
Die Bürger und Kunden verstehen und akzeptieren Preisanpassungen, die aufgrund transparenter Regeln durch den Markt erzwungen werden. Die geheimniskrämerische und von sachfremden Überlegungen geleitete Preispolitik der EWE hat jedoch maßgeblich den Widerstand angefacht, dessen Erfolg sich nun offenbar abzeichnet.
-
Hallo liebe Mitstreiter -
hier ist der aktuelle Bericht der NWZ Zeitung....
EWE hat wieder \"verloren\"....
http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2485190/Gaspreis-Streit++EWE+erleidet+erneute+Schlappe+vor+Gericht.html
Gruß Biene