Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: breneu am 17. September 2010, 17:15:27
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Ich (und mehrere anderer Abnehmer einer Wohnsiedlung) bekommen unser Flüssiggas von Tyczka geliefert, der Tank von Tyczka steht allerdings nicht auf meinem Grundstück, sondern auf dem Grundstück eines anderen Abnehmers.
Da mir die Preiserhöhungen von Tyczka für 2010 (zum 01.04.2010 auf 8,03 Cent/kWh und zum 01.10.2010 auf 8,43 Cent/kWh) zu hoch erschienen, habe ich Widerspruch gegen diese Preiserhöhungen erhoben. Ich habe mich darauf berufen, dass ich als Sonderkunde gelte und daher eine wirksame Preisänderungsklausel im Vertrag enthalten sein muss.
Bei mir steht nur:
(5) Tyczka ist berechtigt, den Kaufpreis nach billigem Ermessen durch Erklärung gegenüber dem Kunden anzupassen (§ 315 BGB). Unbeschadet davon werden beide Seiten bestrebt sein, Einvernehmen über die Höhe des Flüssiggaspreises zu erzielen.
Diese Klausesl halte ich für unwirksam.
Als Antwort auf meinen Widerspruch bekam ich nun die Antwort:
Mit Ihrem Widerspruch zur Preisanpassung sind Sie mir einer Fortführung des Vertrages zu den neuen Bedingungen nicht einverstanden. Wir können unsererseits aus den bereits mitgeteilten Gründen (Entwicklung des Einkaufspreises) die Versorgung zu den bisherigen Konditionen nicht realisieren. Um die weitere Versorgung sicherstellen zu können, bitten wir Sie Ihren Widerspruch zu überdenken. Ein Rücknahmeformular liegt dem Schreiben bei (Termin für Rückantwort 30.09.2010).
Das liest sich für mich so, als wird mein Widerspruch als (Sonder)Kündigung ausgelegt. Ich möchte den Vertrag aber gar nicht kündigen!
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Bei einer Rücknahme akzeptiere ich ja die Preiserhöhungen (was ich eigentlich nicht möchte). Wenn ich den Widerspruch nicht zurücknehme droht eventuell die Kündigung!
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Tach,
den gleichen Schrieb habe ich auch von denen bekommen! Habe wie Du, Einspruch bei Denen für die letzte Preiserhöhung eingelegt und dann genau die gleich Antwort! Wir haben auch eine Flüssiggas Gemeinschaftsanlage von Tyczka bei uns Im Baugebiet!
Ich lese das so: Wenn Du/ich den Einspruch nicht zurück nimmst, dann kündigen die Dir, bzw. mir!!!
Für mich ist das eine Drohung von denen! Entweder Widerspruch zurück nehmen, sonst bekommst Du/ich kein Gas mehr von denen!
Ist das Rechtens? Bei den letzten Einsprüchen kam immer nur ein bla bla bla! Aber dieses mal ne Nummer schärfer!
Wie verhält man sich jetzt? Vielleicht kann sich ja noch mal jemand äußern!
Ich habe Zeit bis zum 30.09.2010, habe den Schrieb aber auch erst heute (18.09.2010) bekommen!
Gruß rbm
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Der genannte Anbieter ist bekannt für seine Härte. Ob das nun eine blose Drohung ist oder der versteckte Hinweis auf den Rausschmiss ist nicht so leicht zusagen. Rechnen sie aber mit dem Schlimmsten.
Da es sich hier um eine Gemeinschaftsanlage handelt wäre natürlich zu überprüfen, wer den eigenetlich der Vertragsnehmer ist - jeder einzelne, die Gemeinschaft, sind es Mieter oder Eigentümer usw.
Alles in allem aber würde ich hier dringend dazu raten, sich einen Anwalt hinzuzuziehen. Rechnen sie damit, dass die andere Seite einen oder gar mehrer Anwälte beschäftigt, um ihr Vorgehen so wasserdicht, wie möglich abzusichern.
Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, gemeinschaftlich zu kündigen und sich als Gemeinschaft nach einem eigenen Tank umzusehen, der dann von einem freien Händler befüllt wird.
Das Problem mit ihrem aktuellen Versorger haben sie evtl. nicht nur dieses eine Mal, sondern in Zukunft jedes Jahr.
Guten Erfolg trotz allem
Berichten sie bitte weiter über den Fortgang der Dinge.
H. Watzl
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Rechnen sie aber mit dem Schlimmsten.
Das ist ja nicht gerade ermutigend.
Da es sich hier um eine Gemeinschaftsanlage handelt wäre natürlich zu überprüfen, wer den eigenetlich der Vertragsnehmer ist - jeder einzelne, die Gemeinschaft, sind es Mieter oder Eigentümer usw.
Jeder Abnehmer (Eigentümer) hat einen eigenen Vertrag unterschrieben.
Alles in allem aber würde ich hier dringend dazu raten, sich einen Anwalt hinzuzuziehen. Rechnen sie damit, dass die andere Seite einen oder gar mehrer Anwälte beschäftigt, um ihr Vorgehen so wasserdicht, wie möglich abzusichern.
Ich versuche erst einmal ein klärendes Gespräch (Telefonat) mit Tyzcka zu führen. Vielleicht bin ich dann schlauer, was hinter der Aufforderung zur Rücknahme steckt.
Vielleicht gibt es auch die Möglichkeit, gemeinschaftlich zu kündigen und sich als Gemeinschaft nach einem eigenen Tank umzusehen, der dann von einem freien Händler befüllt wird.
Leider nicht, da nicht alle Eigentümer dort mitziehen.
Berichten sie bitte weiter über den Fortgang der Dinge.
Sobald ich weitere Informationen habe melde ich mich wieder.
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Hallo,
bei unserer Anlage ist es auch so, jeder Abnehmer hat seinen eigenen Vertrag mit Tyczka!
Kann Tyczka eigentlich einfach so in das Haus rein und den Zähler abklemmen ?
Weil Absperrhähne außerhalb vom Grundstück, wurden bei uns nicht gesetzt! Von daher können Sie einen nicht ohne weiteres von der Pipeline abklemmen!
@breneu
Kannst Du mich eventuell per PN mal benachrichtigen, was bei dem Telefonat raus gekommen ist ? Ich werde dort auch auf jedenfall anrufen müssen!
Gruß rbm
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Hallo,
ich habe das gleiche Schreiben von Tyczka bekommen. Habe heute einen Anwalt befragt. Das Schreiben ist als Sperrandrohung anzusehen. Wenn der Widerspruch nicht zurückgenommen wird, kann Tyczka den Vertrag kündigen und den Gaszufuhr abdrehen. Hat jemand noch eine Idee was zu tun ist?
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Ich habe heute den Widerspruch erstmal wieder zurück gezogen!
Gruß rbm
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Um weiterem Ärger (z. B. Kündigung des Vertrags durch Tyczka) aus dem Weg zu gehen, habe auch ich den Widerspruch gegen die Preiserhöhung zurückgenommen.
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wie ist der Stand der Dinge.
Vielleicht können sie Neues berichten von dem alle hier im Forum profitieren können.
H. Watzl
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Ich habe am 19.10.10 Post von Tygaz mit folgendem Inhalt bekommen:
Original Text:
Rücknahme des Widerspruches
Sehr geehrter Herr *******,
herzlichen Dank für das weiterhin entgegengebrachte Vertrauen in unser Unternehmen.
Wir bestätigen Ihnen das der Gasversorgungsvertrag zu den in unseren Anschreiben vom 12.08.2010 mitgeteilten Konditionen und ohne Einschränkungen weiter fortbesteht.
Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen oder Fragen haben. Ihr Anruf ist immer herzlich willkommen!
Mfg
Tycka Totalgaz GmbH
Dazu gab es noch ein kleines Multifunktionstool mit Schere, Messer.... in Edelstahl!
Soweit der Stand der Dinge bei mir! Ganz Toll, aber was hat man für eine Chance, außer man stellt sich nen eigenen Tank in den Garten!
Gruß rbm
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Hallo,
ich halt das für den falschen Weg!
- der Anbieter kann und darf nicht alle sperren, schließlich haben wir keine Sippenhaft in D
- Hausverbot erteilen und gut ist!
- ALLES nur schriftlich reglen mit denen und in Kopie direkt an die Netzagentur schicken!
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Die ganz Sache ist sicherlich nicht ganz ohne.
Was ziemlich sicher sein dürfte ist die Tatsache, dass man zu Beginn des Winters keinem so einfach die Heizenergie abdrehen darf.
Das wird T... auch nicht tun, weil sie die Schlagzeilen von erfrorenen Rentnern in der BILD scheuen werden.
Für den Kunden ist das aber auch eine ganz heikle Situation. Vor allem für anständige Menschen ist es einfach unverständlich in einer solchen Lage, aus der es keinen einfachen Ausweg gibt, sich zu befinden.
Gut wäre es aber auch, wenn diese Fälle einmal richterlich überprüft würden und damit dann etwas mehr Rechtsklar- und Sicherheit herschen würde. Dazu kann man sicherlich leicht ermuntern. Für den Betroffenen ist das aber natürlich nicht so ganz leicht und einfach durchzuziehen. Allen das finanzielle Risiko mag so manchen davon abhalten, sich wirlich in den Ring zu stellen mit seinem Vertragshändler.
Die Sache mit dem eigenen Tank hat schon was.
Der Weg dahin ist aber für den vertragsgebundenen und -geschädigten Kunden nicht so einfach.
H. Watzl
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Hallo zusammen,
ich hätte noch Kopien von Schreiben die ich an Tuyzka gesendet oder von Tuyzka bekommen habe. Wer ist der richtige Ansprechpartner dafür? Wer interessiert sich dafür? Die Netzargentur, das Kartellamt? Wie sind die Adressen oder e-Mail Adressen?
Eine Bemerkung zu der Sache.
Meine Erfahrung ist, wer sich auf einen Einspruch oder eine Klage einlässt, wird durch T... so unter Druck gesetzt, dass es mit einer Katastrophe enden kann.
T... interessiert es nicht was in der Zeitung steht.
T..... hat die Macht den Preis zu diktieren und tut es. T..... macht soviel Gewinn nach Steuer, dass T...... sich nicht mehr an die geltende Rechtsprechung halten muss.
Das ist die Botschaft von T....
Trotzdem,
fröhliche Weihnachten
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Das Problem ist der Vertrag.
Ein weiteres Problem ist ihre Unterschrift unter diesen Vertrag.
Wir leben in einem Land, wo man bzgl. Verträgen große Freiheit genießt - jeder kann mit jedem alles mögliche vereinbaren.
In diesem Becken schwimmen aber auch viele Haie und viele arglose Kunden.
Probelm No. 3 ist eine wegschauende Politik. Auch die sogenannten Verbraucherschützer halten sich vornehm zurück.
Allein der Bund für Energieverbraucher macht hier eine rühmliche Ausnahme
Was ist zu tun?
Eine ganz schwierige Sache, da Gemeinschaftsanlage.
Gut wäre es, wenn man ALLE, die an diesem Tank hängen zusammenbringen könnte.
Vostellbar ist, dass vielen die ganze Problematik (absolute Abhängigkeit) nicht bewußt ist und diese an eine gemeinsamen Sache gegen T.. nicht interessiert sind.
Wie sieht es mit den anderen Teilnehmern aus?
H. Watzl
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Widerspruch wäre richtig und man sollte es drauf ankommen lassen
Wenn T.... kündigt, dann sucht man einen neuen Anbieter.
Tip: eigenen Tank kaufen, dann kann man Gas einkaufen wo man will.
Niederländische Gaslieferanten liefern per LKW teilweise bis zum halben Preis frei Haus (je nach Lage in Deutschland).
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Das schreibt sich so leicht!
Allles Aufgraben, Tank kaufen, Betonplatte in den Garten, und weniger Platz im Garten! Ich weis ja nicht! Wenn ich Kosten und Nutzen dabei sehe!
!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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@rbm,
wie schon bjo schreibt: drauf ankommen lassen.
Bei Widerspruch gemäß § 315 / § 307 BGB darf nicht gekündigt werden, erst recht nicht gesperrt werden.
das ist vielleicht bei den Jungs im Vorstand von T.. noch nicht angekommen.
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Auch bei uns ist jetzt das neue Schreiben zur Preiserhöhung ab Februar 2011 auf nunmehr 9,21 ct/kwh (incl. Energie- u. MwSt) angekommen. Wir finden es schon ziemlich unverschämt, dass Tyczka bei Preiserhöungen immer an erster Stelle steht. Unseren Widerspruch gegen die letzten Erhöhungen hatten wir zurück genommen, da uns die Firma mit Kündigung des Vertrages gedroht hatte. Aber bei der sich ständig nach oben drehenden Preisschraube bleibt uns wohl keine andere Lösung als erneut Widerspruch einzulegen. Oder kann jemand andere Alternativen anbieten. Wir sind leider nicht Eigentümer des Tanks und haben daher auch nicht die Möglichkeit einen freien Anbieter zu nehmen. Und alle Abnehmer der Gemeinschaft wegen des Widerspruchs unter einen Hut zu bekommen, wird sicher auch schwer aber wir werden es diese Mal auf diesem Weg versuchen (mit hoffentlich mehr Erfolg).
@ Cremer
Bei Widerspruch gemäß § 315 / § 307 BGB darf nicht gekündigt werden, erst recht nicht gesperrt werden.
das ist vielleicht bei den Jungs im Vorstand von T.. noch nicht angekommen.
Das liest sich so einfach, aber wenn der Versorger mit Kündigung oder Sperrung droht, ist es für die Betroffenen schon eine andere Sache. Und leider hat nicht jeder eine Rechtsschutzversicherung, die ggf. die Kosten für einen langwierigen Rechtsstreit übernimmt.
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@breneu,
hallooooooooooo
wohl nicht genau meinen Thread gelesen? X(
Hier nochmal:
Bei Widerspruch gemäß § 315 / § 307 BGB darf nicht gekündigt werden, erst recht nicht gesperrt werden
das sollte man auch der T.. gleich schriftlich mitteilen.
Und nicht einschüchtern lassen !!!
So schnell werden die nicht sperren, dazu müssen sie das auch schriftlich ankündigen und dann kann man noch weitere Schritte einleiten.
Mal hier u.a. lesen
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Ihr-gutes-Recht__221/ContentDetail__2947/
Aber wenn man gleich den Kopf in den Sand steckt..........
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Sie haben es letztes mal angekündigt, das Sie für den alten Preis nicht mehr liefern können!
Um die Versorgung sicher zu stellen, mußte der Widerspruch zurück genommen werden!
Auch dieses mal wird es auf das gleiche Spielchen raus laufen! Ich vermute auch mal ganz stark das so olle Rebellen, die schon mehrmals Widerspruch eingelegt haben, eh ein Klotz am bein für die sind!
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Bei diesen gemeinschaftlich genutzten Tankanlagen scheint es offensichtlich so zu ein, dass etliche Teilnehmer über genügend Geld verfügen und immer brav die neuen und höheren Rechnungen bezahlen.
Nur ein geringer Teiol oder gar nur einer hat sich schlau gemacht und will das Spielchen nicht meht mitmachen.
Es wäre interessant zu erfahren, aus welchen Gründen, hierbei keine gemeinsame Aktion gegen den Versorger gestarte werden kann.
Ist es Bequemlichkeit, Unwissen, Unwillen, Arglosigkeit, ......?
H. Watzl
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Original von Watzl
Ist es Bequemlichkeit, Unwissen, Unwillen, Arglosigkeit, ......?
H. Watzl
oder auch \"Vertrag ist Vertrag, ich hätte ja nicht unterschreiben müssen\"
diesen Spruch hab ich schon oft gehört auch wenn derjenige gar keine Vertragsalternative hatte!
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Hallo, wir haben seit diesem Jahr ebenfalls Flüssiggas von der Firma Tyczka mit Miettank und bereits die dritte Preiserhöhung.
Insgesamt hat sich der Bezugspreis somit um insgesamt 24,6 % erhöht. Damals hieß es vom Architekten, dass die Kosten im Vergleich zu Erdgas in etwa gleich sind und auch der Vertreter von Tyczka hat versichert, das die Preise ziemlich stabil seinen. Dem ist wohl doch nicht so. Während der örtliche Versorger für die KWh 5,41 bzw. im online Tarif sogar nur 4,42 cent seit 2009 nimmt, verlangt Tyczka hier nun 9,21 cent. Das sind nun 70 bzw. 108 % mehr als der Preis für Erdgas.
In meinen Augen ist das Wucher!
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat man hiergegen vorzugehen?
Habe bereits gelesen, dass man Widerspruch einlegen soll. Ist dies wirklich sinnvoll und mit welchen Konsequenzen hat man zu rechnen? Können/dürfen die im extremfall die Lieferung einstellen. Ich habe bisher nur von öffentlichen Grundversorgern gehört, die die Lieferung nicht einstellen dürfen und man zur Nachzahlung gebeten wird sobald über Musterprozesse entschieden wurde.
Es ist in meinen Augen eine Sauerei, dass man einerseits als Eigentümer in Energieeffizienz investiert und anderseits von Tyczka aufgrund des reduzierten Verbrauchs gleich nochmals zur Kasse gebeten wird und sich die Einsparungen egalisieren.
Welche Möglichkeiten haben hier z.B. die Verbraucherzentralen?
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@AudiTTR
bin auch leidgeplagter T... Kunde, hatte auch schon mehrfach den Preiserhöhungen wiedersprochen! Bei der letzten Preiserhöhung wo ich wieder Widerspruch eingelegt hatte, kam dann ein Schreiben, was indirekt eine Kündigung von T....... Ihrer Seite zu deuten war, wenn ich den Widerspruch nicht zurück nehme!
Hier wird es wirklich nur mit Anwaltshilfe was werden!
Gruß rbm
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nicht nur im Forum lesen!
sondern auch die anderen Seiten
http://www.energienetz.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Kartellverfahren__2130/ContentDetail__7078/
Tycka war beim Gaskartell dabei. d. h. GELD zurückfordern ist angesagt!
Die werden jetzt kleine Brötchen backen.
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Das Bußgeld stammt allerdings aus dem Jahr 2008 und bis heute hat sich an der Preisgestaltung offensichtlich nicht viel geändert.
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Meine Adressdaten hatte ich damals in dem Link auch eingegeben, bis heute kein Feedback!
Man müsste es wirklich auf eine Klage ankommen lassen und die Folgen (eigener Tank, Leitungen verlegen..........) in Kauf nehmen!
Aber wer macht den Anfang :(