Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: RR-E-ft am 16. September 2005, 14:36:22
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http://www.faz.net/d/invest/meldung.aspx?id=52261801&news=unt
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Diese Einsicht kommt aber ziemlich spät. Oder sollte man sagen: Gerade noch rechtzeitig vor den Wahlen?
Monaco
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http://service.manager-magazin.de/digas/servlet/find/ON=manager-356637/DD=20050519
Ersichtlich wird:
Es gibt keine juristische Handhabe, außer § 315 BGB.
Das neue EnWG erlaubt allenfalls eine Kontrolle der Netznutzungsentgelte, mehr nicht.
Mit § 315 BGB sich jedoch nur die Kunden selbst zur Wehr setzen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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na ja,
sein Amtsvorgänger kümmert sich auch \"schon\" um Energiepreise,
oder ?