Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: msw am 15. September 2005, 23:25:43
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[ 7-U-140-04 15-02-2005 ; 20-O-450-04 14-06-2005 ab Seite 2 dieses Threads]
Steigende Nachfrage nach Energie hält an – Preise weiter auf hohem Niveau - Preisanpassung zum 1. Oktober 2005 um 0,50 Cent/kWh - GASAG erneuert Fixpreisangebot
Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsförderung (ZEW), Mannheim, erwartet in seinem jüngsten Energiebarometer mittelfristig ein hohes Energiepreisniveau. Rohöl, Benzin und Heizöl erreichen seit 2004 Spitzenpreise, sie sind um mehr als 50 Prozent gegenüber Juni 2004 gestiegen.
Hauptursache für die steigenden Preise ist der weltweit rasant zunehmende Primärenergiebedarf, wobei insbesondere Länder wie Indien und China für das Wachstum verantwortlich zeichnen. Der globale Wettbewerb um Energie wird sich weiter verschärfen. Denn die Schwellenländer sind noch weit von den Bedarfsmengen in Westeuropa oder den USA entfernt. Auch der Einfluss von politischen Instabilitäten und Naturkatastrophen wirkt sich unmittelbar auf den Weltenergiemärkten aus.
Aufgrund der großen Nachfrage und der Tatsache, dass Deutschland bei
Energie weitgehend importabhängig ist, ist die Bundesrepublik vom weltweiten Wettbewerb in besonderem Maße betroffen. Das spiegelt sich auch in den deutschen Importpreisen für Erdgas wider. Der Importpreis für Erdgas ist seit Juni 2004 um mehr als 30 Prozent gestiegen. Er ist heute auf dem höchsten Stand seit 14 Jahren. Auch in vielen anderen europäischen Ländern, wie z. B. in Großbritannien, stiegen seit 2004 die Erdgaspreise um mehr als 50 Prozent, wobei dort monatliche Ausschläge bis zu 105 Prozent registriert wurden.
Trotz umfangreicher interner Kostensenkungsprogramme, wettbewerbsorientierter Einkaufspolitik und dem Einsatz des Berliner Erdgasspeichers erfordern die steigenden Gasbezugskosten, die die GASAG an ihre Vorlieferanten zahlen muss, eine teilweise Weitergabe dieser Kosten an ihre Kunden.
Deshalb wird das Unternehmen zum 1. Oktober 2005 eine Erhöhung des Tarifs und der veröffentlichten Sondergaspreise um 0,50 Cent/kWh (ohne MwSt.) vornehmen. Ein Durchschnittshaushalt verbraucht pro Jahr rund 20.000 kWh. Die monatliche Mehrbelastung beträgt nach der Preisanpassung für diesen Fall ca.10 Euro.
Die GASAG-Kunden haben die Möglichkeit ihren Zählerstand zum 30.09.2005 dem Unternehmen entweder schriftlich und neuerdings auch im Internet (www.service.gasag.de) oder telefonisch unter 0180 1 427242 mitzuteilen.
Außerdem wird die GASAG ihr Fixpreisangebot an ihre Berliner Kunden erneuern. Seit 2001 haben die Kunden in Berlin die Möglichkeit für ein Jahr einen Fixpreis zu wählen, der unabhängig von möglichen Preisbewegungen konstant bleibt. Der neue Fixpreis liegt 0,1 Cent/kWh über dem Normalpreis und bietet den GASAG-Kunden für ein Jahr Planungssicherheit.
Die Erdgaspreise der GASAG gehören heute zu den günstigen in Deutschland. Das haben unabhängige Untersuchungen z.B. der Stiftung Warentest und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erst kürzlich wieder bestätigt. Die bisherige Praxis der Preisgestaltung hat in Berlin dazu geführt, dass sich die Erdgaspreise heute in etwa auf dem Niveau des Jahres 2000 befinden.
Der Erdgaspreis für Haushalte ist jedoch erheblich durch Steuern und Abgaben belastet. Nahezu 30 Prozent des Erdgaspreises gehen als Steuern oder Abgaben an den Staat. Dazu gehört die Erdgassteuer (Mineralöl- und Ökosteuer), Konzessionsabgaben an die Kommunen sowie die Mehrwertsteuer. Bei einem Verbrauch von 20.000 kWh sind das über 300 Euro im Jahr.
Angesichts weltweit steigender Energiepreise ist die Aufklärung über einen sparsamen und effizienten Energieeinsatz von besonderer Bedeutung. Zusätzlich zur ständigen Energieberatung in ihrem Kundenzentrum in der Friedrichstrasse hat die GASAG dort unter der Schirmherrschaft der Senatorin für Verbraucherschutz, Heidi Knake-Werner und gemeinsam mit vielen Partnern, im August 2005 eine Energiesparwoche organisiert.
Die Besucher können sich im GASAG-Kundenzentrum an sechs Tagen in der Woche umfassend über Möglichkeiten des Energiesparens und des Einsatzes moderner Energietechnik informieren. Es ist z.B. viel zu wenig bekannt, dass schon durch geringfügige Veränderungen im Verbraucherverhalten große Einsparerfolge erzielt werden können. So reduziert beispielsweise eine Absenkung der Raumtemperatur um nur 1° C den Wärmebedarf um 6%. Auch in den noch weit verbreiteten alten Heizkesseln stecken erhebliche Einsparpotenziale, wie die von GASAG und dem Land Berlin Anfang des Jahres durchgeführte Aktion „Kessel-Casting“ gezeigt hat. Die Heizung in Verbindung mit der Warmwasserbereitung ist mit ca. 90 % der mit Abstand größte Energieverbraucher im Haus. Mit dem Austausch alter Anlagen durch eine moderne Erdgasheizung mit Brennwerttechnik kann die Heizkostenrechnung um über 30% gesenkt werden.
Trotz der verständlichen Diskussion über steigende Energiepreise bleibt Erdgas eine Erfolgsgeschichte: 47 Prozent der deutschen Wohnungen werden mit Erdgas beheizt. Tendenz steigend. 75 Prozent der zum Bau genehmigten neuen Wohnungen erhalten eine Erdgasheizung. Auch im Verkehrsbereich sind Erdgasfahrzeuge auf dem Vormarsch. Allein in Berlin erhöhte sich der Fahrzeugbestand 2004 um 68 Prozent. Bundesweit sind rund 30 000 Erdgasfahrzeuge unterwegs. Das Tankstellennetz wird permanent erweitert. Über 600 Zapfsäulen stehen zur Verfügung. Bis 2007 werden es über 1000 Tankstellen sein.
Wir sind für Sie da.
24-h-Hotline: 0180 1 427242 (zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)
Alle Services im Internet: www.gasag.de, Fragen per E-Mail unter service@gasag.de.
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mein derzeiger Tarif Vario kostet 4,2 ct/kwh - eine Erhöhung um 0,5 ct/kwh (netto natürlich, also plus 16 Mwst sind es dann schon +0,58 ct/kwh) das sind mal schlapp über 10 %.
Weiss jemand ob die Verbraucherzentrale Berlin da ähnliches anstrebt, wie die Verbraucherzentrale in Hamburg heute gegen Eon-Hanse?
Grüsse aus Berlin. msw
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\"Trotz umfangreicher interner Kostensenkungsprogramme, wettbewerbsorientierter Einkaufspolitik und dem Einsatz des Berliner Erdgasspeichers erfordern die steigenden Gasbezugskosten, die die GASAG an ihre Vorlieferanten zahlen muss, eine teilweise Weitergabe dieser Kosten an ihre Kunden\".
Wenn man die gestiegenen Preise nur teilweise weitergeben möchte, wird die GASAG früher oder später Konkurs anmelden müssen. Schließlich arbeitet man nicht mehr kostendeckend. Es sein denn, die bisherigen Preise waren zu hoch angesetzt ...
Monaco
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Bevor ein Gasversorger Konkurs anmeldet, würden wir wohl erst einmal von Gewinnwarnungen hören..... Unwahrscheinlich.
Die Berliner VZ soll den Berlinern immer noch ernsthaft empfehlen, unter Vorbehalt zu zahlen. Irgendwer scheint da die Zeichen der Zeit (noch) nicht erkannt zu haben.
Gerade in Berlin haben doch besonders viele Haushalte Erdgas.
Aber Icke lässt sich doch nicht uff´n Arm nehmen von die Gaser, wa.
Nach umfangreichen Rechnungskürzungen dürfte auch der dortige Gasversorger ein Bild abgeben, wie Bolle uff´m Milchwagen.
Knorke.
Viellicht geht mal jemand hin, und weckt die VZ Berlin auf.
Die sollen sich mit Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen, und Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung setzen.
Da ist man viel weiter.
Ansonsten haben Sie hier mit Graf Koks einen Berliner Rechtsanwalt im Forum.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Lieber Herr Fricke, bitte vergreifen Sie sich nicht an unserem Dialekt ...
Es ist i.Ü. jemand aufgewacht:
Verbraucherzentrale prüft Klage gegen die GASAG
Die Verbraucherzentrale Berlin begrüßt die Entscheidung des Hamburger Landgerichts, wonach Eon Hanse seine Gaspreis-Kalkulation offen legen muss. Erfreulich ist auch, dass das Gericht der Ölpreisbindung die rote Karte gezeigt hat.
Das Hamburger Beispiel hat die Verbraucherzentrale Berlin ermutigt, ebenfalls eine gemeinsame Prozessführung gegen die GASAG-Preiserhöhungen zu prüfen.
Schon jetzt können alle betroffenen GASAG-Kunden, die sich einer Rechtsgemeinschaft unter der Koordinierung und Unterstützung der Verbraucherzentrale anschließen wollen, Ihre Unterlagen (Rechnung, Preiserhöhungsankündigung, etc.) der Verbraucherzentrale einreichen. Eine solche Rechtsgemeinschaft hat den Vorteil, dass das Prozesskostenrisiko gemindert werden kann.
Entgegen den Vorschriften in § 1 des am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirt-schaftsgesetzes sind die Erdgaspreise der GASAG weder preisgünstig noch verbraucherfreundlich und sind schon gar nicht „billig“ nach § 315 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Es wird erwartet, dass die Prüfung der Erfolgsaussichten bis Ende September abgeschlossen ist, damit die Teilnehmer umgehend benachrichtigt werden können.
Die Anschrift der Verbraucherzentrale Berlin e. V. lautet: Bayreuther Str. 40, 10787 Berlin
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GASAG- Kunden in der Fixpreis- Falle:
Gaspreiserhöhungen bis zu 21 Prozent, höher als angekündigt.
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=11227
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Der RBB sendet heute 19:30 einen Beitrag hierzu in der Abendschau. Meine Wenigkeit kommt hier zu Wort, leider führte das Interview eine Redakteurin der Sportredaktion, die von den Feinheiten der Thematik wenig Ahnung hatte und die entscheidenden Fragen gar nicht stellte.
Ich hatte daher kaum Gelegenheit, die entscheidenden Punkte anzusprechen. Daher hier einmal die wirklich entscheidenden Aussagen:
1. Der empfehlenswerte Tarif bei der GASAG heisst derzeit \"§ 315 BGB\" ; d.h. in der jeweiligen Tarifgruppe bleiben und die Unbilligkeit der Preise einwenden. Danach den bisherigen Preis zahlen. (Stand 11/2004)
Das gilt auch für diejenigen Kunden, deren Fixpreisangebot jetzt ausläuft.
Auf keinen Fall das Fixpreisangebot neu abschließen !
2. An den einmal gewählten Fixpreis- Tarif ist der Kunde nämlich ein Jahr lang gebunden !
3. Unbilligkeit einwenden alleine genügt nicht, es muss zur effektiven Umsetzung des Preispotestes auch die Rechnung bzw. die Abschläge gekürzt werden.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
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Hallo Graf Koks,
ich möchte gegen meinen neuen Gasag-Fixpreis-Tarif auch Widerspruch einlegen und verstehe nun nicht ganz, warum \"zur effektiven Umsetzung des Preisprotestes auch die Rechnung bzw. die Abschläge gekürzt werden\" sollen. Ich kann doch den neuen (höheren) Abschlag unter Vorbehalt zahlen und sichere mir dadurch die Ansprüche. Oder ist das zu kurz gedacht? Als ALG2-Mensch kann ich mir Prozesskosten im Fall des Verlierens nicht leisten.
Außerdem verlängert sich der Fix-Tarif dieses Jahr automatisch, wenn ich nicht bis Ende September einen anderen wähle. Was meinst Du mit \"Auf keinen Fall das Fixpreisangebot neu abschließen !\" Soll ich den nun kündigen oder nicht? Der Vario-Tarif ist ja minimal billiger, aber auch da wird die nächste Preiserhöhung dank \"RITA\" recht bald kommen, denke ich. Ist das alles ätzend! Was tun? Dankeschön für Antworten! ubu
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@ ubu,
bei Fixtarifen können Sie keinen Widerspruch nach § 315 einlegen. Insofern sollte dieser gekündigt werden.
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Hallo nochmals,
jetzt hab ich zur Verdeutlichung unter \"Oft gestellte Fragen und Antworten (zu überhöhten Energiepreisen und BGB $ 315)\" doch noch das gefunden, worauf ich eigentlich hinaus wollte:
\"(44) Mein Gasversorger bietet mir an, Gas künftig zu einem Festpreis zu beziehen. Was ist davon zu halten?
Der Festpreis gilt nur für einen bestimmten Zeitraum von z.B. einem Jahr. Danach kann der Versorger den Preis nach Belieben hoch setzen. Und genau das wird auch getan!
Wer das Festpreisangebot annimmt, der kann sich auf die fehlende Billigkeit nach § 315 BGB nicht mehr berufen. Denn der Festpreis ist dann ein zwischen beiden Seiten vereinbarter Preis. § 315 gilt nur für einseitig festgesetzte Preise.
Zum dritten ist abzuwägen, ob der Festpreis im Vergleich mit den derzeitigen Preisen wirklich günstig ist.\"
Also kann ich mich auf den $ 315 gar nicht berufen, solange ich in dem Fixvertrag bin. Muss ich dann der Gasag bis Ende September mitteilen, dass ich in einen anderen Tarif wechseln möchte, damit ich überhaupt Widerspruch einlegen kann? Und dann, gegen welchen Vertrag, den neuen oder den alten? Diese Spitzfindigkeiten überfordern mich. Wer weiß Rat?
Grad kam die Antwort von Cremer. Nachfrage nun: Wogegen sollte ich denn nun, mit neuem Tarif, widersprechen? Gegen den alten oder den neuen? Ich habe dann doch praktisch gar keine Erhöhung mitgemacht.
Außerdem war ich letzte Woche bei der Verbraucherzentrale Berlin, und dort wurde mir gesagt, dass dieser Unbilligkeitsparagraph auch bei Fixverträgen gilt. Wofür hab ich denn da nun 5 Euro bezahlt? Für eine verkehrte Auskunft? HILFE...
Viele Grüße ubu
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@ubu:
Die Fixgasverträge lohnen sich nur für den GVU, weil er hier nach Auskunft des Koll. Fricke eine niedrigere Konzessionsabgabe zahlt. Der günstigste Tarif heisst auch bei der GASAG § 315 BGB. Lassen Sie sich nach Auslaufen des Fix- Vertrages nach den allgemeinen Bedingungen weiterversorgen, wenden Sie die Unbilligkeit der Preisbestimmung ein und zahlen Sie nach Tarifstand 11/2004.
Dass § 315 BGB bei Fixgasverträgen anwendbar ist, halte ich in der Tat für eine Ente. Denn im Regelfall steht der Preis zur Zeit des Vertragsschlusses dann ja fest und Sie nehmen dieses Angebot ja ausdrücklich an. Anders, wenn Sie einfach faktisch die Leistung des GVU in Anspruch nehmen und er dann einen Preis festlegt. Das ist ein kleiner, aber gewichtiger Unterschied.
Nehmen Sie insbesondere Bezug auf die Entscheidung des OLG München in NJW- RR 1999, S. 421.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
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Hallo Graf Koks und Cremer,
schönen Dank für Ihre Antworten. Langsam blicke ich etwas mehr durch.
Allerdings liegt der Teufel im Detail, denn ich weiß noch nicht ganz, welchen Tarifstand 11/2004 ich im Widerspruch anführen soll, den des bisherigen Fix-Tarifs oder den des für mich entsprechenden Vario1-Tarif, in den ich Ende September wechseln würde. Der Arbeitspreis war bei beiden im November 2004 3,9 Cent netto.
Die Erhöhung zum 1.10.2005 bei dem Fix1-Tarif beträgt übrigens 23,1%, bei dem Vario1-Tarif (ohne Preisbindung) 11,9% und wenn ich unwidersprochen von Fix1 zu Vario1 wechseln würde, dürfte ich 20,5% mehr berappen.
DAS IST ALLES EINE BODENLOSE FRECHHEIT!!!
WAS MACHEN DENN ANDERE BERLINER???
Vielleicht bekomme ich ja noch eine (nette) Antwort.
Viele Grüße auch aus Berlin.
ubu
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@ubu:
Was die anderen Berliner machen weiss ich nicht. Ich jedenfalls bin auch im Vario1 und, ja, der Tarifstand für den Arbeitspreis 11/2004 ist 3,9 €ct netto. Und auf den fallen Sie denn auch zurück. Sie können nicht einseitig von der GASAG die Fortführung des befristeten Angebots verlangen.
Die Frage, ob nach dem Fixgasvertrag der Kunde in den alten Vertrag zurückfällt oder wie ein Neukunde nach den allgemeinen Bestimmungen versorgt wird, ist interessant, aber nicht so wichtig, weil Sie im jeden Fall der Bestimmungsmacht des GVU nicht entgehen, solange Sie nicht erneut ... aber das werden Sie ja nun sicherlich nicht tun. Also ist § 315 BGB auf den weiteren Verlauf des Vertragsverhältnisses nach Ablauf der FixGas- Periode anwendbar.
Schaun Sie doch mal nach, was die GASAG zur weiteren Entwicklung Ihres Vertragsverhältnisses schreibt.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
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Hallo Graf Koks,
nun noch eine kleine Frage: Sollte ich der Gasag meinen Widerspruch gleich mit dem Wechsel-Schreiben zu Ende September präsentieren oder erst ein paar Tage später? Bei diesen ganzen rechtlichen Windungen möchte ich keinen Fehler machen.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
ubu
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@hagenk
@ubu
Bei den Stadtwerken Kreuznach kann man Mitglied im sogenannten Energieclub werden. Damit erhält man 10% Rabatt vor Steuerrn und Abgaben. Ebenso 10% Rabatt auf die Eintrittspreise in das Wellness Paradies (Verlust 2004 laut Haushaltspln der Stadt: 1,5 Mio €)
http://www.baederhaus-sauna.de
Einzige Bedingung ist die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Dies ist von der Grundtendenz vergleichbar mit Tarifen von der GASAG und anderen
Nun was passierte?
Einzugsermächtigung begrenzt nach Widerspruch. Da dies nicht \"handhabbar mit unserem Buchungsprogramm ist\", so die Stadtwerke, erfolgte fristloser, rückwirkender, daher vertragswidriger, Rauswurf aus dem Energieclub.
Ich betrachte mich aber weiterhin als Mitglied im Energieclub.
Meine Jahresrechnung wird erstellt unter zu Grundelegung von:
- Preise für Gas Basis September 2004
- Preise für Strom Basis Dezember 2004
- Abzug 10%Rabatt für den Energieclub
- Abzug der Abgaben für EEG und KWKG aus 2004, da kein Nachweis der Spitzenabrechnung,
- 10% Kürzung des Wasserpreises, da nach Haushaltsplan der Stadt die Stadtwerke in 2005 19,8% Gewinn für das Lebensmittel Wasser machen sollen.
- ggf. Abzug wegen falscher Brennwerte, Verfahren bei der Eichdirektion läuft
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Hallo Cremer,
\"Energieclub\" hört sich prima an!!! Ich hab auch mal in B. K. gewohnt, allerdings vor Jahrzehnten, Wilhelmstr. 17 mit einem großen EDEKA-Laden unten. Was es nun alles dort gibt, sogar eine Bäderhaus-Sauna, Wahnsinn!
Trotzdem sehe ich einen Unterschied zu meinem \"Fixvertrag\" (auch nur mit Einzugsermächtigung), weil dieser ja nur auf ein Jahr begrenzt ist. Ich war heute nochmal bei der VZ und bin nun noch verwirrter als vorher. Sie schreiben auf der Website:
Die Verbraucherzentrale Berlin gibt einer Klage gegen die angekündigte Gaspreiserhöhung der GASAG gute Erfolgsaussichten, da der Tarif entgegen den Vorschriften in § 1 des am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes weder preisgünstig noch verbraucherfreundlich und daher gem. § 315 Abs. 3 BGB unbillig ist.
Der Bund der Energieverbraucher e. V. ( http://www.energienetz.de/, Stand 22.09.2005 ) hat für das Jahr 2005 einen „billigen“ Gaspreis von 4,24 Ct/kWh errechnet. Der Basisendtarif der GASAG beträgt aber ab 1. Oktober 2005 7,308 Ct/kWh, wobei noch ein monatlicher Grundpreis von 4,64 € hinzukommt.
Ich denke mir jetzt aber, eigentlich sind alle Tarife, die die Gasag so ab 1.10. anbietet, \"unbillig\", weil > 4,24 Ct/kWh, also auch der Fix-Tarif, weshalb man doch auch gegen den Widerspruch einlegen können müsste, ungeachtet ob der nun einseitig oder zweiseitig geschlossen wurde. Oder ist das nur meine laienhafte Vorstellung?
Ihre Abrechnungen hören sich ja ganz prima an, das zeugt von viel Kenntnis der Materie, da werde ich mit einer Beschäftigungsspanne von 4 Tagen mit diesem Thema ganz neidisch. Gibt es denn bei Ihnen schon eine Gesamtrechnung für 2005 und wenn ja, hat das denn alles so geklappt mit den Kürzungen etc. bzw. was halten die Stadtwerke eigentlich von Ihnen?
Hallo hagenk,
tja, was machen, ich weiß es für mich immer noch nicht so richtig. Aktiv hat eine Laufzeit von 18 Monaten, das ist schon relativ lang, scheinbar braucht die Gasag inzwischen \"Planungssicherheit\"!
So, jetzt mal viele Grüße aus Berlin. Ich muss noch nachdenken.
ubu
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@ubu
Bei Fixvertrag ist ein Widerspruch grundsätzlich nach § 315 nicht möglich.
Aber was heißt Fixvertrag bei Ihnen???, wenn dieser auch erhöht wird. Ich denke, da haben Sie extra einen Vertrag abgeschlossen, nachdem der Preis für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben ist, also fix. Wieso wird durch die GASAG eineErhöhung zum 1.10.05 um 23,1% fälig?
Gehen Sie dem Hinweis von Graf Koks nach, was die vertraglichen Bestimmungen aussagen. Dann ist das kein Fixvertrag mehr, wenn jetzt erhöht wird.
Dann können Sie auch Widerspruch dagegen einlegen.
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@ Graf Koks,
ich habe mal auf der Seite der GASAG geschaut.
Die bieten 3 verschiedene Vertragsmodelle an.
- Vario
- Aktiv
- Fix
mit noch weiteren Preisleistungsspannen je nach Leistungsbezugsgröße
Bieten aber mit dem Preisrechner die Berechnung des günstigsten Tarifes. Insofern sind die m.E. doch dann alles was man so landläufig unter Sondertarife einstuft.
Die Angaben der Vertragslaufzeiten sind Mindestvertragslaufzeiten und keine Maximalvertragslaufzeiten, auch nicht beim Fix-Tarif. Insofern ist dies kein eigentlicher Fix-Tarif, zumal dieser ab 1.10.05 erhöht wird !!! Damit ist auch Widerspruch m.E. möglich.
Dies ist nichts anderes als viele Facetten eines üblichen Sondertarifes wie er bundesweit angeboten wird. Es wird der Eindruck erwirkt, es gäbe viele Tarifgestaltungsmöglichkeiten, zugeschnitten auf die persönlichen Belange eines Kunden. Die werden aber durch den Tarifrechner sehr schnell relativiert, wenn man da seine Angaben macht, denn der Tarifrechner schlägt den besten vor.
Interessant ist, dass die GASAG bereits die neuen Tarife ab 1.10.05 anbieten, andere halrten sich da bedeckt. Die Stadtwerke kreuznach haben noch nicht die neuen Tarife bekanntgegeben.
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Hallo,
ich finde es schwierig zu sagen, welche Art von Tarif ich eigentlich habe. Die Gasag schreibt auf der Internetseite:
Deshalb wird das Unternehmen zum 1. Oktober 2005 eine Erhöhung des Tarifs und der veröffentlichten Sondergaspreise um 0,50 Cent/kWh (ohne MwSt.) vornehmen. Ein Durchschnittshaushalt verbraucht pro Jahr rund 20.000 kWh. Die monatliche Mehrbelastung beträgt nach der Preisanpassung für diesen Fall ca.10 Euro.
und weiter
Außerdem wird die GASAG ihr Fixpreisangebot an ihre Berliner Kunden erneuern. Seit 2001 haben die Kunden in Berlin die Möglichkeit für ein Jahr einen Fixpreis zu wählen, der unabhängig von möglichen Preisbewegungen konstant bleibt. Der neue Fixpreis liegt 0,1 Cent/kWh über dem Normalpreis und bietet den GASAG-Kunden für ein Jahr Planungssicherheit.
an anderer Stelle
Der Eindruck, der in diesem Artikel (ubu: Tagesspiegel vom 16.9.05, in dem auf die rasante Fixpreiserhöhung eingegangen wird) erweckt wird, dass „die GASAG die Preise stärker erhöht als zugegeben“, ist falsch.
Der GASAG-Fix ist ein Angebot für ein Jahr. Zum 1.10.2005 bietet die GASAG ein neues Festpreis-Angebot mit dem gleichen Namen an.
Der GASAG-Fix ist ein zusätzliches Angebot, das den Kunden für ein Jahr Preissicherheit bietet.
Alle GASAG-Fix-Kunden wurden rechtzeitig persönlich angeschrieben und haben dann die Wahl den (alten) GASAG-Fix zu kündigen, in einen anderen veröffentlichten Preis zu gehen oder ein Jahr Preissicherheit zu haben und dafür etwas mehr zu zahlen. ... Ein Kunde, der sich am 1.10.2004 für den GASAG-Fix entschieden hatte, kann zum 1.10.2005 z. B. in den GASAG-Aktiv wechseln. Dies bedeutet eine Preissteigerung von 12,6 %. Allerdings entfällt die 12monatige Preissicherheit.
Der GASAG-Fix ist ein zusätzliches freiwilliges Angebot des Unternehmens, das gerade in Zeiten stark steigender Energiepreise für die Kunden besonders interessant ist. Aus diesem Grund wurde das Angebot von 150 Mio. kWh auf 300 Mio. kWh verdoppelt.
Im Scheiben, das den \"Fixpreiskunden\" Mitte Sept. zuging, heißt es:
... auch in diesem Jahr können wir unseren Kunden trotz zunehmend steigender Energiepreise erneut ein Festpreisangebot unterbreiten. Der GASAG-Fix bietet Ihnen wieder eine zwölfmonatige Preisgarantie. Heute möchten wir Sie ganz persönlich über unsere neuen Festpreise ab dem 1.10.2005 informieren. ... Fix1 ... Fix2 ... Fix3 (je nach Verbrauch). Für Sie ist es ganz bequem, sich weiterhin für ein Jahr einen konstanten Erdgaspreis (s. §18 unserer AGB) zu sichern. Sie brauchen eigentlich nichts zu tun, da sich Ihr Vertrag zum 1.10.2005 automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. ...
Der GASAG-Fix ist ein zusätzliches freiwilliges Angebot des Unternehmens, das gerade in Zeiten stark steigender Energiepreise für die Kunden besonders interessant ist. Aus diesem Grund wurde das Angebot von 150 Mio. kWh auf 300 Mio. kWh verdoppelt.
(Fettdruck von der Gasag)
Ist dieser Tarif nun widerspruchswert oder nicht???
ubu
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@ubu
Wenn der Vertrag von Anfang an zeitlich besfristet war, also ohne Kündigung automatisch endet, dann ist er eben zu Ende.
Hiernach wird Ihnen ein neuer Fixvertrag angeboten, den Sie annehmen können oder auch nicht.
Deshalb handelt es sich insoweit um keine einseitige Preiserhöhung in einem laufenden Vertragsverhältnis, der man mit § 315 BGB widersprechen könnte.
So hat das auch schon Kollege Graf Koks deutlich zum Ausdruck gebracht und vorgeschlagen, wie man weiter verfahren sollte.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@ubu,
m.E. ist der Fixtarif nicht widerspruchsberechtigt. Er stellt ja gerade ein besonderes vertragsverhältnis dar, also Fixpreis, heißt auch Festpreis, für einen bestimmten Zeitraum dar. Dies ist eine besondere ausgehandelte Preisbasis zwischen versorger und kunden, insofern gilt $ 315 nicht.
Sie erkaufen sich den Festpreis für ca. 7,3% mehr Kosten gegenüber dem Tarif GASAG Aktiv.
GASAG Aktiv ist der günstigste. Der Tarif Vario heißt bei uns Allgemeiner Tarif, der AKtiv bei uns ist der Sondertarif A. Fixpreisangebot gibt es bei uns nicht. Umweltbonus gibt es bei uns auch. Profi kommt für Hauskunden nicht in Frage.
Die GASAG gaukelt den Kunden mit den vielen Tarifen ganz schön was vor. Beim Einsatz des Tarifrechners kommt der Punkt der Wahrheit. Lassen sie ihn mal für verschiedene Leistungen durchrechnen. In weiten Bereichen, da wo wir Kunden Leistungen beziehen müssen, also zwischen 20.000 und 90.000 kWh kommt immer der Aktiv-Tarif als Ergebnis für den günstigsten heraus. Alleine dies besagt \"Finger weg vom Fixpreis\". Ist nur 7% teuerer\", denn da hat man die Perissteigerung gleich mit eingerechnet.
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Hallo RR-E-ft,
Sie brauchen eigentlich nichts zu tun, da sich Ihr Vertrag zum 1.10.2005 automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. ...
Ich habe einen Vertrag, der sich automatisch verlängert, trotzdem ist er so angelegt, dass er aufhört? Versteh ich nicht. Helfen Sie mir...
Dankeschön.
ubu
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Ich bin´s nochmal.
Was ich eben noch vergessen hatte:
In der Abendschau lief gestern ein Beitrag über Gasag und Verbraucherzentralenaufruf usw. Da kam ein Mensch vom Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (glaube ichjedenfalls) zu Wort und meinte, es gäbe ein Urteil vom Landgericht Berlin, was die \"Billigkeit\" der Gasag-Preise belege.
Weiß da jemand was darüber und hat vielleicht sogar einen Link dahin???
Tausend Dank
ubu
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@ubu
Sollte sich der Vertrag automatisch verlängern, dann endet er tatsächlich nicht und § 315 BGB findet Anwendung. Möglicherweise weiß der Versorger selbst nicht, was für ein Konstrukt er sich da ausgedacht hat. So etwas kommt öfter vor....
Den Beitrag habe ich nicht gesehen. Zu Gaspreisen gibt es ersichtlich kein Urteil des LG Berlin. Vielleicht ist dieses hier gemeint:
http://www.khk-kleinheisterkamp.de/shownews_detail.php?news_id=36
Hält alles dem BGH nicht stand.
Mittlerweile hat sich auch das KG Berlin im Urteil vom 15.02.2005 - 7 U 140/04 der Linie des BGH angeschlossen.
Es wurde auch Zeit, dass Berlin sich von seiner Sonderrolle verabschiedet.
Der BGH hat die Berliner Entscheidungen immer wieder aufgehoben.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@forum:
Das Urteil tauchte kürzlich schon in einem Schreiben der Stadtwerke Kreuznach auf: LG Berlin vom 14.06.2005 (AZ 20 O 450/04)
Wurde es evtl. bereits jemandem übersandt ?
Zum Fix- Angebot der GASAG:
Habe mal nachgesehen: Der Vertrag verlängert sich nach den neuen AGB der Gasag selbst. Wenn dann also eine Preisneubestimmung erfolgt, dürfte § 315 BGB anwendbar sein, weil dann das Moment der Einseitigkeit gegeben ist.
Ich war bislang von meinen AGB ausgegangen, die noch den Stand Jan. 2003 haben. Da lief das Angebot noch automatisch aus.
Auf der Seite der GASAG heisst es zu GASAG- Fix:
\"Erdgas zu einem Festpreis für die Laufzeit des Vertrages. Ihr persönlicher Erdgaspreis ist damit unabhängig von Preisschwankungen sowohl nach oben als auch nach unten (ausgenommen Änderungen der Steuern und Abgaben).
Flexibilität, da die Vertragslaufzeit nur ein Jahr beträgt. Damit Sie es in Zukunft noch einfacher haben, verlängert sich der GASAG-Fix-Vertrag nach Ablauf eines Jahres um ein weiteres Jahr, es sei denn, Sie entscheiden sich für ein anderes GASAG-Angebot.\"
Und so ganz unbemerkt - und auf der gesamten Seite unausgesprochen - wird dann bei Gelegenheit der \"Verlängerung\" der Preis erhöht. Ergo: § 315 BGB ist einschlägig.
M.f.G.
Graf Koks
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@Graf Koks
Sehr geehrter Herr Kollege,
fordern Sie bitte das Urteil Ihres LG an.
(Ich tippe auf ameoo energy)
Wir werden es dann gemeinsam unter die Lupe nehmen.
Sollte sich der Fixpreis- Vertrag tatsächlich automatisch verlängern, stellt sich die Frage, ob dabei ein Recht zu einseitigen Preisanpassungen überhaupt vertraglich vorgesehen ist, vgl. Palandt, BGB, § 315 Rn. 19.
Sollte dies nicht der Fall sein, verlängert sich der Vertrag tatsächlich automotisch, jedoch gilt der vertraglich vereinbarte Preis weiter.
Dann kann die Gasag den Preis überhaupt nicht einseitig anheben.
Sollte dem Versorger jedoch ein solches Recht eingeräumt sin, kommt § 315 BGB zur Anwendung.
Dann dürfte eine Verletzung des Äquivalenzprinzips vorliegen (Unbilligkeit), weil der Fixtarif viel stärker steigt als die anderen Tarife.
Vgl. auch hier:
http://www.taz.de/pt/2005/09/16/a0299.nf/text.ges,1
http://www.taz.de/pt/2005/09/16/a0298.nf/text.ges,1
Freundliche kollegiale Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Graf Koks,
was meinen Sie mit Schreiben der Stadtwerke kreuznach in Bezug auf das Urteil des LG Berlin?
Wenn es Ihnen vorliegt, wäre ich interessiert, sofern es nicht bekannt gemacht wird
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An diesem LG-Urteil bin ich auch SEHR interessiert!!!
Hier der Beitrag der Abendschau in gedruckter Form:
Rundfunk Berlin Brandenburg
Abendschau
Beitrag Abendschau vom 27.09.2005
Sammelklage gegen Gaspreise
Als Gaskunde kann man sich auf den Kopf stellen, aber in Berlin hat man keine Wahl: Gas muss man bei der GASAG kaufen und ab Oktober rund elf Prozent mehr zahlen als bisher. Groß ist die Wut, und so koordiniert die Verbraucherzentrale eine Sammelklage von mindestens 50 Gaskunden.
Viele Verbraucher wollen sich mit den immer weiter steigenden Gaspreisen nicht abfinden; groß ist auch die Bereitschaft zur Gegenwehr. Die Erfolgsaussichten für eine Sammelklage sind gut, die Verbraucherzentrale Berlin ist als Koordinationsstelle für die Klagewilligen von der positiven Resonanz überrascht.
Die GASAG will sich zur Sammelklage noch nicht äußern, der zuständige Wirtschaftsverband sieht ihr aber gelassen entgegen und erkennt keine rechtliche Grundlage für den Schritt der Kläger. Wer tatsächlich Recht bekommt, wird frühestens im November geklärt.
Beitrag von Achim Hippel
Man kann ihn sich auch in einem kleinen Video nochmals ansehen unter
http://www.rbb-online.de/_/abendschau/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_mini_3173552.html
Vielleicht ist das der Grund, weshalb die Verbraucherzentrale Berlin eine andere Vorgehensweise vorschlägt als die übrigen Verbraucherzentralen?!
Aber die Frage ist doch, ob das gerechtfertigt ist.
mfg ubu
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http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=11421
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@Fricke
Klartext zu der Aussage \" Die Gaspreiserhöhung ist sehr ärgerlich\" heißt:
Der Wirtschaftssenator in Berlin fällt ja um !!!!
Es ist schon ein Armutszeugnis für den Wirtschaftsenator in Berlin
Er soll sich ein Beispiel bei seinem Kollegen Rhiel in Hessen nehmen.
Man sollte ihn mal darauf aufmerksam machen.
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@Cremer
Wie in der Kleinstaaterei vergleicht der Hessische Wirtschaftsminister allein die Hessischen Versorger untereinander, warum?
In Berlin gibt es nur die Gasag, mit wem also vergleichen?
An den Versorgern im umliegenden Brandenburg sind die Berliner Gasag und deren Gesellschafter beteiligt.....
Dieser Blick auf den eigenen Kleinstaat versperrt den Blick, als habe es den Deutschen Zollverein, die Gründung eines Deutschen Reiches 1871, die Gründung der Bundesrepublik 1949 und die Gründung eines gemeinsamen EU- Binnenmarktes nie gegeben.
Dann hat man die Erdgaspreise steuer- und abgabenbereinigt mit denen im nahen Polen zu vergleichen.
Immerhin dürfte das Erdgas aus Russland aus der selben Pipeline stammen.
Und Zölle fallen beim Grenzübertritt zwischen Polen und Deutschland nicht an, jedenfalls keine staatlich erhobenen.....
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Ich würde mich gern an dem Gaspreisprotest beteiligen. Allerdings sind meine Abschläge so gering, da ich nicht mit Gas heize, daß sich schon die Portokosten für das Einschreiben des Musterbriefes kaum lohnen. Wie könnte ich trotzdem unterstützend handeln? Und was machen denn andere Berliner? Und wieso soll man den Preis von 11/2004 als gültig annehmen? Gab es im Dezember 2004 schon einen Protest?
Herzliche Grüße aus Berlin
Emma Peel
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@Emma Peel,
Sie beziehen doch aber Strom, da gilt das Gleiche!
Auch gegen die Strompreise muss man Widerspruch einlegen!
Ich habe auch gegen die zu hohen Wasserpreise Widerspruch eingelegt!
Die betragen 2,29 €/m³
Der Durchschnitt in Deutschland beträgt nur 1,77 €/m³
30% überteuert. Die Stadtwerke sollen laut Haushaltplan der Stadt in 2005 auch 19,8 % Gewinn mit Wasser machen.
Das ist zuviel für ein Lebensmittel
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Hallo, wie ist denn der folgende Beitrag des RBB in der Abendschau vom 30.9.2005 zu bewerten?
http://www.rbb-online.de/_/abendschau/beitrag_jsp/key=rbb_beitrag_mini_3187854.html
Besonders die Aussagen der Dame von der Gasag im kleinen Video??? Klingt ja so, als wenn es für die Gasag überhaupt keine Probleme mehr gibt selbst bei Zahlung „nur“ unter Vorbehalt, wie es die Verbraucherzentrale empfiehlt. Was ist denn nun los? Wenn die Sammelklage der VZ Erfolg hat, bekommen alle ihr Geld anstandslos zurück, wie das ?
Ist die Gasag doch eine „gute Gasag“?
Hier die Druckversion:
„Abendschau vom 30.09.2005
Neue Gaspreise - Zahlen unter Vorbehalt
Freitag besteht zum letzten Mal die Gelegenheit, bei der GASAG Einspruch gegen die Erhöhung der Gaspreise zu erheben. Falls die Klage der Verbraucherzentralen gegen die Gasversorger erfolgreich sein sollte, gibt es Geld zurück.
Ob kochen oder heizen: Ab Sonnabend wird für die Berliner Gas wieder mal teurer; die Kosten steigen je nach Tarif um bis zu zwölf Prozent. Die Preiserhöhung durch die GASAG muss aber nicht einfach hingenommen werden, die Kunden können auch widersprechen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt vor der anstehenden Preiserhöhung einen schriftlichen Widerspruch zu verfassen und die höheren Preise nur unter Vorbehalt zu zahlen. Ein entsprechender Musterbrief findet sich im Internet bei der Verbraucherzentrale Berlin.
Die GASAG rechnet mit Post in den nächsten Tagen und ist auf den Widerspruch ihrer Kunden vorbereitet. Falls die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen die Preiserhöhung Erfolg hat, können die Kunden, die sich gewehrt haben, ihr Geld zurück verlangen.“
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@ubu
Die Versorger haben nie Probleme mit Vorbehaltszahlungen.
Über diese kann man dort nur müde lächeln.
Viele Versorger wünschen sich solche von den Kunden statt Rechnungskürzungen.
Sie könnten ja auch die Rechnungsbeträge und Abschläge kürzen.
Wenn die Sammelklage Erfolg hat, gilt dies zunächst nur für die beteiligten Kunden. Die Folgen für die anderen Kunden können sich mittelbar ergeben.
Fraglich aber, ob ein Gasversorger gleich freiwillig Rückzahlungen leistet.
In Heilbronn war dies nicht der Fall. Vielmehr wird man die Verfahren bis vor den BGH bringen wollen, wie in HH. Das kann einige Zeit dauern, weil vorher noch das OLG bzw. Berliner Kammergericht kommt.
Deshalb hätten Sie in bei einem Erfolg in jedem Falle ihren Versorger über lange Zeit zinslos kreditiert, ohne Not.
Fraglich, ob Sie ihn nicht doch erst noch auf Rückzahlung verklagen müssen, wenn der sich quer stellt und dann sitzt Ihnen möglicherweise schon die dreijährige Verjährungsfrist im Nacken.
Deshalb rate ich dazu, Rechnungsbeträge zu kürzen.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Liebes Forum,
die Versorger werden sowohl hinsichtlich der Feststellungsklagen wie auch hinsichtlich der kartellrechtlichen Verfügungen (Stichwort: langfristige Bezugsverträge) den Rechtsweg ausschöpfen, aber allein, um Zeit zu gewinnen.
Dass sowohl in Heilbronn als auch anderswo keine abweichende Entscheidung zu erwarten ist, ergibt sich zweitinstanzlich schon aus dem Novenausschluss (kein neues tatsächliches Vorbringen, damit Präklusion hinsichtlich Tatsachen, welche die Billigkeit der Preisbestimmung belegen könnten) , beim BGH landet der Streit dann nach der Geschäftsverteilung beim VIII. Senat, dessen Ansicht ja spätestens seit den Urteilen 278 f. /02 bekannt ist.
Daher entbehrt es auch nicht der Komik, wenn man von versorgernahen Rechtsgelehrten und Anwälten hören darf, dass die \"Rechtslage unklar sei\" etc. . Alzheimer ? Demenz ?
Den Voersorgern geht es alleine darum, noch zu holen was zu holen ist. Rechtlich war die Sache schon entschieden, bevor die erste Sammelklage abgegeben wurde. Solange aber zum großen Teil brav unter Vorbehalt gezahlt wird, lohnt sich ein Hinausziehen des Streits für die Versorger schon aus dem gesichtspunkt des Zinsgewinns. Man hat ja schließlich noch Einkäufe vor.
Vielleicht ist ja ein Berufungsgericht so mutig und düpiert die Versorger in der Berufungsinstanz mit einem Zurückweisungsbeschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO wegen offensichtlich fehlender Erfolgsaussicht. Das wäre für die GVU wenigstens eine richtig schöne Blamage ...
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
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Hallo,
ich verfolge hier die Diskussion und bin vollkommen irritiert, was man denn nun als kleiner Verbraucher tun soll???????
Ich habe all die Jahre anstandslos meine Energiekosten gezahlt und wäre gar nicht auf die Idee gekommen, daß die Erhöhungen eventuell nicht rechtmäßig wären.
Aber was soll man denn jetzt machen?
Die einen sagen, Einspruch muß per Einschreiben sein, die anderen meinen, einfacher Brief reicht.
Selbst die Musterbriefe der Verbraucherzentrale und dieser Seite hier sind verschieden.
Und soll man jetzt unter Vorbehalt zahlen, oder einfach kürzen? Aber was soll man kürzen? Die Abschläge sind doch nach den alten Preisen entstanden, also ja eigentlich korrekt.
Oder ist das nur ein Streit für Fachleute und die einfachen Leute sind sowieso die Dummen und zahlen?
Und gilt das, was für Berlin gilt, auch für Hannover - ich habe dort einen Zweitwohnsitz?
Viele Fragen - hoffentlich eine Antwort!
Mike
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@MikeV2002
Gehen Sie erst einmal auf die Startseite und lesen Sie dort in aller Ruhe die meistgestellten Fragen und Antworten.
Wie klein sind Sie denn überhaupt?
Die Verbraucher können sich selbst effektiv zur Wehr setzen und tun dies auch- bundesweit in zunehmendem Maße. Sie kürzen ihre Rechnungen und Abschlagsbeträge, allerdings erst, nachdem sie mit dem Musterbrief die Unbilligkeit eingewandt haben.
Schauen Sie auch zum Beispiel bei
http://www.vzth.de/text.php?id=276
vorbei.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Vielen Dank für die Antwort!
Aber muß ich diesen Musterbrief per Einschreiben schicken?
Und wieso soll man den Preis von September 2004 akzeptieren? Danach kam doch noch eine Erhöhung, die ich z.B. ohne Widerspruch akzeptiert habe.
Kann ich einfach diesen Musterbrief abschicken? Oder sollte ich mich eher absichern bezüglich der Sammelklage über die Verbraucherzentrale (ich habe keine Rechtsschutzversicherung)?
Ich bin einfach ein Normalverbraucher und habe Angst, daß durch meinen Widerspruch wesentlich höhere Kosten auf mich zukommen.
Für einen Anwalt oder eine Bürgerinitiative ist ja so eine Aktion einfach, aber für einen Einzelnen???
Und soll ich dann in Hannover auch vorsichtshalber diesen Musterbrief verschicken oder auf eine Erhöhung dort warten?
Vielleicht mache ich hier einen dummen Eindruck mit meinen Fragen, aber wie gesagt - ich bin in keiner Initiative und habe keine Rechtsschutzversicherung.
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@MikeV2002
Wenden sie sich ggf. per pn an Graf Koks.
Dieser ist Rechtswanwalt in Berlin und kennt sich mit der Materie bestens aus.
Keine Bange!
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@MikeV2002,
sehen Sie, wir sind ebenso kleine Verbrauchewr und haben uns in dem zurückliegenden Jahr seit September 2004 durchgekämpft und haben sehr viel dazugelernt.
Vor allem stecken wir den Kopf nicht in den Sand, wie viele von meinen Bekannten - leider - sondern gehen konstruktiv die Sache an. Was meinen Sie was man da in einem Jahr alles an Kenntnissen dazugewonnen hat.
Heute erhalten meine Stadtwerke in der Regel mindestens 1 Brief pro Woche, öfters sogar 2. Regelmäßig bei jeder Preiserhöhung gehen gebetsmühlenhaft die Musterbriefe an die SW. Nach dem wir uns als BIFEP organisiert haben, gehen wir auch gegen falsche Brennwerte vor und gegen den 11% Gewinn der SW, der gemäß eines Gewinnabführungsvertrages an die anderen defizitären Betriebe der Stadt abgeführt werden, um diese am Leben zu halten, dies ist eine kommunale Steuer.
Fangen Sie und beginnen mit dem Widerspruch gemäß Musterbrief, auch in Ihren anderen Liegenschaften.
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Hallo MikeV2002 und alle anderen,
erstmal herzlichen Dank an ALLE, die sich mit unermüdlichem Eifer befleißigen, meine Erkenntnisse zu diesem leidigen
Thema zu erweitern, manchmal sind mir die Sphären allerdings doch einfach zu hoch. Dennoch ist es dann aber lustig,
mitzulesen.
Trotzdem:
Hier in Berlin kommt zu dem Ganzen noch hinzu, dass die Alg2-Bezieher sich u. U. gar keine neuen \"Abschlags\"-Erhöhungen
mehr \"leisten\" können, da die Obergrenze der vom AA übernommenen Warmmiete (Brutto-Kaltmiete + Heizkosten) bei 360,00
€ liegt. Danach muss ab 1.1.2006 in kostengünstigere Wohnungen umgezogen werden oder der überschüssige Betrag darf
noch aus der Regelleistung von 345,00 € beglichen werden! Das nur nebenbei... (Obwohl, so nebenbei ist es nicht, weil auch
ich davon betroffen bin.)
Ich hab mal die Entwicklung des Arbeitspreises \"meines\" Gasag-Fixpreis-Tarifs (\"Fixpreis\" und \"Vario\" wurden 05/2001
eingeführt, davor gab es eine verbrauchsmäßige BEST-Preis-Abrechnung) von Ende 1998 bis Ende 2005 aufgelistet und von der
Internetseite der Gasag den Jahresüberschuss übernommen, andere Zahlen sagen mir dort nichts und sowas wie \"Gewinn\"
finde ich da nicht. DM-Beträge sind in € umgerechnet.
In der 1. Spalte sind die Laufzeiten, in der 2. Spalte der Grundpreis/Monat (netto), in der 3. Spalte der Arbeitspreis (netto) von
\"Best\"-Preis und \"Fixpreis\", in der 4. Spalte die Erhöhung / Minderung des Arbeitspreises, in der 5. Spalte der Arbeitspreis (netto)
des äquivalenten Tarifs \"Vario\" und in der 6. Spalte der o. a. Jahresüberschuss. (Eine richtige Tabelle bekomme ich hier aus
Formatgründen leider nicht rein.)
12/98-12/99 7,24€ 3,1 ---------- --- ---------
12/99-12/00 7,67€ 3,4 +09,7% --- 27Mio €
12/00-04/01 8,18€ 4,0 +11,8% --- ---------
05/01-04/02 8,18€ 3,9 -02,5% 4,0 55Mio €
05/02-12/02 8,00€ 3,5 -10,3% 3,6 57Mio €
01/03-09/03 8,00€ 3,7 +05,7% 3,9 --------
10/03-09/04 8,00€ 3,7 +00,0% 3,9 60Mio €
10/04-09/05 8,00€ 3,9 +05,4% 4,2 54Mio €
10/05-09/06 8,00€ 4,8 +23,1% 4,7
Die Gasag rühmt sich ja damit, lt. Stiftung Warentest im \"unteren Preissegment\" beim Vergleich der GVU zu liegen und auch
die Preise im Lauf der Zeit nur moderat erhöht zu haben.
Es gab ja auch Preisminderungen wohl im Unterschied zu anderen Versorgern. Aber lassen diese Prozentsätze
Rückschlüsse auf \"billige\" Preisgestaltung zu? Gibt´s die überhaupt in unserem Wirtschaftssystem? Oder nutzt dieser
Versorger doch nur seine Monopolstellung hier in Berlin aus? Einen anderen Anbieter kann ich mir ja schließlich nicht
aussuchen. Ich kann das leider alles nicht nachvollziehen mangels Billigkeitsnachweis.
Und ab 10/2005 fühle ich mich doch einfach nur noch über den Tisch gezogen! Eine 23 %ige Erhöhung bei \"meinem\" Tarif,
eine 11%ige Erhöhung bei den anderen Tarifen oder gar eine 20 %ige, wenn ich z. B. in den Vario-Tarif gewechselt wäre, wie
von der Gasag freundlicherweise im Erhöhungsschreiben von Mitte September vorgeschlagen, KANN einfach nicht
rechtmäßig sein! Außerdem bleiben bei der Gasag doch noch ein paar Millionen übrig, obwohl die Mitarbeiter/innen lt.
Website von 2000 bis 2004 um 1/3 geschrumpft sind, nämlich von 1271 auf 843.
Bekannte von mir, die im Vario-Tarif sind, haben Mitte September ein Schreiben von der Gasag bekommen, in dem sie NICHT
auf die kommenden Preiserhöhungen aufmerksam gemacht wurden, sondern nur ein freundliches Angebot bekamen, doch
ab 1.10. in den Fixtarif (\"Für ein Jahr Preisstabilität\") wechseln zu können \"...man habe die Kapazitäten für diesen Tarif erhöht.\"
Beim Querlesen habe ich mir behalten (von der VZ?), dass die Gasag 5 Zulieferfirmen für ihr Gas hat, da wird doch wohl eine
andere Preisgestaltung möglich sein, alle müssen doch irgendwie billig wirtschaften.
VZ-Berlin: \"Entgegen den Vorschriften in § 1 des am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetzes sind die
Erdgaspreise der GASAG weder preisgünstig noch verbraucherfreundlich und sind schon gar nicht „billig“ nach § 315 Abs. 3
des Bürgerlichen Gesetzbuches.\"
So, das musste mal geschrieben werden.
Viele Grüße
ubu
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@ubu,
es stimmt nicht, dass die GASAG zu den Günstigsten zählt. das trifft vielelicht auf den Großraum Berlin/Brandenburg zu, nicht jedoch zu anderen Ländern. Wir haben jetzt einen Bruttoprteis von 4,62 Cent/kwh inkl. Mehrwert bei einem Grundpreis von 180 €
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Hier in Berlin kommt zu dem Ganzen noch hinzu, dass die Alg2-Bezieher sich u. U. gar keine neuen \"Abschlags\"-Erhöhungen
mehr \"leisten\" können, da die Obergrenze der vom AA übernommenen Warmmiete (Brutto-Kaltmiete + Heizkosten) bei 360,00
€ liegt. Danach muss ab 1.1.2006 in kostengünstigere Wohnungen umgezogen werden oder der überschüssige Betrag darf
noch aus der Regelleistung von 345,00 € beglichen werden! Das nur nebenbei... (Obwohl, so nebenbei ist es nicht, weil auch
ich davon betroffen bin.)
@ubu
Das ist nicht nur in Berlin so!
um so wichtiger ist es, sich zu informieren und sich dann gegen Willkür zu wehren. Egal ob bei Behörden oder Gasversorgern.
Leider verhalten sich immer noch zu viele Bürger passiv nach dem Motto \"ich kann es sowieso nicht ändern\". Eine typisch deutsche Wesensart.
Wenn das alle machen würden, gäbe es definitiv noch mehr (Amts-)Mißbrauch als jetzt.
Nur Mut!
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@Kampfzwerg
Speziell in Preußen kamen Revolutionen (fast) immer nur von oben.
Man denke an Bismarck.
Vielleicht hoffen nun wieder alle auf den Präsidenten des Bundeskartellamtes.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Teil- Urteil des LG Berlin 20 O 450/04 vom 14.06.2005 liegt vor.
Es fand keine Billigkeitskontrolle der Gasag- Preise statt, weil das LG § 315 BGB durch § 30 AVBV als ausgeschlossen ansah, auf einen Rückerstattungsprozess verwiesen hat.
Hierbei hat das LG offensichtlich die neuere Rechtsprechung des KG Berlin, Urt. v. 15.02.2005, WuM 2005, 257 hierzu noch nicht gekannt.
Das LG setzt sich nicht nur in offenen Widerspruch zum BGH NJW 2003, 3131, sondern auch zum KG Berlin, aaO.
Es ist nicht ersichtlich, ob Berufung eingelegt wurde.
Einer solchen sollte Erfolg beschieden sein, vgl. BGH, Urt. v. 05.07.2005, NJW 2005, 2919.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@Cremer
Sie schreiben, ich solle an alle Energieversorger den Musterbrief mit meinem Einspruch schicken.
Aber bei der GASAG gibt es jetzt einen konkreten Grund wegen der angekündigten Erhöhungen. Da macht das Sinn.
Von der BEWAG erhielten wir nur ein Schreiben, daß die jetzt Vattenfall heißen. Von Erhöhung stand da noch nichts. Soll ich trotzdem einen Widerspruch auf Preiserhöhung schicken - oder ist das nicht aus heiterem Himmel etwas lächerlich?
Mit den Preiserhöhungen in Hannover kenne ich mich gar nicht aus. Ich lese die Erhöhungen immer nur auf den Rechnungen. Habe ich diese Erhöhungen denn nicht durch meine Zahlung die ganzen Jahre hindurch stillschweigend gebilligt? Wie soll ich da einen plötzlichen Widerspruch - ohne daß konkret Preiserhöhungen angekündigt wurden - begründen?
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@MikeV2002
Warum machen Sie nicht ein gesonderten Thread zur Vattenfall (BEWAG) auf, damit wir hier nicht durcheinander kommen?
Haben Sie schon einmal die Vattenfall- Kundenpreise in Berlin mit denen im Hamburg mittels Tarifrechner verglichen:
www.verivox.de
Suchen Sie einmal die Beiträge zum Thema \"Strom\" heraus und machen Sie sich ein Bild davon, warum man sich überhaupt gegen die derzeitigen Strompreise zur Wehr setzen sollte und welche Möglichkeiten dazu bestehen.
Es ist leider nicht möglich, für jeden Beginner alles von Anfang an neu zu erklären.
Sie müssen sich schon selbst ein wenig Mühe machen und die zum Thema hier zur Verfügung stehenden Beiträge lesen. Immerhin diskutieren wir bereits seit über einem Jahr.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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@RR-E-ft
Mit der Antwort kann ich nicht viel anfangen!
Da ich GASAG -Kunde bin, habe ich diesen Thread durchgelesen und Fragen gestellt, die garantiert nicht nur ich als \"Beginner\" habe.
Einerseits werde ich auf dieser Seite dazu \"aufgestachelt\", Musterbriefe zu verschicken - und anscheinend liegt doch auch Ihnen und den Bürgerinitiativen hier, daß sich möglichst viele Menschen am Widerstand beteiligen.
Anderseits bekommt man außer Polemik gegen die Energieversorger und die Unwissenheit von Ottonormalverbrauchern wenig sachliche Antworten.
Ich möchte mich ja gerne am allgemeinen Widerstand beteiligen. Aber aus meinem Gerechtigkeitsempfinden her finde ich es schon seltsam, wenn ich plötzlich gegen zu hohe Strompreise rebellieren soll, wenn ich nicht einmal eine Ankündigung auf eine Erhöhung erhalten habe.
Aber anscheinend ist dies hier nur ein Forum für Eingeweihte, die sich die neuesten Urteile in Paragraphendeutsch mitteilen.
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@MikeV2002
Haben Sie schon mal eine persönliche Ankündigung einer Erhöhung für Gas oder Strom erhalten?
Ich bin mir sicher, Nein.
Wir Kunden bekommen immer dann die kalte Dusche, bzw. bemerken immer nur die Erhöhungen, auf den Jahresrechnungen. Man ärgert sich dann nur mal kurz und das wars. Die Überweisung wird getätigt.
Hier geht es aber auch darum, möglichst viele Kunden in Deutschland zu sensibilisieren. Sie sind ja auch jetzt irgendwie durch die Presse, Fernsehen und Nachrichten \"wach geworden\".
Auch jetzt machen die großen Versorger auf die Preissteigerungen zu Jahrewechsel aufmerksam und stellen die Anträge dazu. Das erste was ich tat, war einen Brief am 3.10.05 an Herrn Minister Arthur Bauckhage, vom Wirtschaftministerium (Landeskartellbehörde) in Rheinland-Pfalz zu schicken und habe ihn auf gefordert, den anstehenden Erhöhungen nicht stattzugeben.
Genauso widerspricht es eben meinem Gerechtigkeitsempfinden, dass die Versorger keine persönliche Schreiben zur Verkündigung einer Preiserhöhung schicken, sondern man liest es irgendwo rein zufällig in der Tagespresse, wenn man eine hat.
Deswegen kann ich es nur wederholen: Legen Sie Widerspruch gegen Strompreiserhöhungen ab dem Oktober 2004 ein, bei Ihrer Liegenschaft in Hannover als auch in Berlin.
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@Cremer
Das ist doch eine Antwort!!! Vielen Dank!!!!!
Ich eröffne gleich einen neuen Thread mit ein paar Fragen zu Ihrer Antwort, um diesen GASAG-Thread nicht zu verärgern ;-)
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Hallo an alle Leser,
wer ist noch von diesem \"Fixpreis\"-Tarif der Gasag in Berlin betroffen und will was dagegen unternehmen?
Bitte meldet Euch bei mir per pn zum Aktivwerden oder auch im Forum, mit mehreren wird´s wahrscheinlich durchschaubarer.
Was gibt es für Erfahrungen mit § 315 BGB und Fixpreis-Bindung???
Hoffe auf regen Austausch!
ubu
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Etwas mühselig zwar, aber ich habe einmal die Anteilsverhältnisse an der GASAG recherchiert:
http://www.gazdefrance.de/content/gdfd/gasag/
Man trifft einmal wieder alte Bekannte ...
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
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http://www.gasag.de/de/privatkunden/unternehmen/portraet/index.doc.html
http://www.gasag.de/de/privatkunden/unternehmen/anteilseigner/index.doc.html
http://www.gasag.de/de/privatkunden/unternehmen/konzernstruktur/index.doc.html
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@Fricke,
@Graf Koks,
interessante Links die Sie hier anbieten.
Da sieht man mal wieder, dass die Kommunen, hier das Land Berlin, mal wieder Geld gebraucht hatten und das \"Tafelsilber\" verscherbelten.
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Heute abend kommt aus gegebenem Anlass eine Sendung im RBB um 20:15 h (Klipp und Klar vom 18.10.2005)
zum Thema
Strom und Gas immer teurer – Verbraucher machtlos?
http://www.rbb-online.de/_/klippundklar/naechste_jsp/key=rbb_beitragex_3245282.html
u. a. mit
Ditmar Staffelt
Parlamentarischer Staatssekretär, bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, SPD
Johannes Altmeppen
Konzernsprecher Vattenfall Europe
Klaus Haschker
Sprecher der Gasag, Berlin
die 5
Fünf engagierte BürgerInnen aus Berlin und Brandenburg
Man darf gespannt sein!
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Neues von der Gasag:
http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/2005/10/30/titel/789029.html
http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/2005/10/30/wirtschaft/789042.html
http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/2005/10/30/wirtschaft/789044.html
Direkt daneben in dieser Zeitung (obwohl Springer) etwas Erfreulicheres vom Bund der Energieverbraucher:
http://morgenpost.berlin1.de/ausgabe/2005/10/30/wirtschaft/789045.html
Aber auch hier:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/496461.html
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=11850
Auf die Frage an unsere dunkelrote \"Sozial- und Verbraucherschutz\"-Senatorin Heidi Knaake-Werner auf einer öffentlichen PDS-Zusammenkunft vor 1 1/2 Wochen, ob denn der Senat nicht vielleicht doch mal langsam mit der Gasag ins Gespräch kommen müsste, die Antwort: \"...Warten wir erstmal ab, was da so bei der Sammelklage der Verbraucherzentrale und bei der Kartellbehörde rauskommt.\"
Ich glaube, in Berlin schnappen zur Zeit alle einfach nur noch über!!!
Ein Bekannter, der \"nur\" den Vorbehalts-Widerspruch gegen die Preiserhöhung vom 1.10. eingelegt hatte, bekam heute einen üblichen Standarbrief von der Gasag mit viel BlaBla, und dass sein Konto als \"Vorbehaltskunde\" gekennzeichnet sei. Er könne ja später das Geld zurück fordern.
Auf alle Fälle müssten jedoch jetzt bei Einwendung der Unbilligkeit nach § 315 erstmal alle Beträge und Rechnungen nach einem Urteil des
LG Berlin vom 14.6.2005, 20 O 450/04
richtig gezahlt werden, und zwar ohne Kürzung!
Dieses Urteil wurde hier im Thread etwas weiter oben schon mal erwähnt als Teil-Urteil. Was heißt das? Kommt da noch ein anderer Teil?
Immerhin muss die Gasag 20000 Briefe verschicken. Bin mal auf meinen gespannt.
ubu
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@ubu
Wenn Sie Ihren Brief bekommen, verweisen Sie gegen das genannte Urteil des LG Berlin auf Kammergericht Berlin, Urteil vom 15.02.2005 - 7 U 140/04, welches das Gegeneteil feststellt.
Verweisen Sie weiter auf BGH NJW 2003, 3131 und BGH NJW 2005, 2919 sowie auf Held NZM 2004, 169 ff. und Fricke, WuM 2005, 547 ff..
Ich kann Ihnen an dieser Stelle natürlich nicht alle Urteile dezidiert erläutern. Sie können diese selbst über das Netz runterladen:
BGH, Urt. v. 30.04.2003 VIII ZR 279/02
BGH, Urt. v. 05.07.2005 X ZR 60/04.
Das KG- Urteil an der genannten Stelle unter www.kammergericht.de
http://www.n-tv.de/596136.html
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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An die Herren Rechtsanwälte,
die Gasag führt in ihren Widerspruchs-Antwortschreiben jeweils das ominöse Urteil des Landgerichts Berlin an:
LG Berlin vom 14.6.2005, 20 O 450/04
Dabei ist es unerheblich, ob eine Zahlung \"nur\" unter Vorbehalt geleistet wird, oder ob die Abschlagszahlungen und Rechnung gekürzt gezahlt werden (sollen).
Ich weiß nun inzwischen, was ich darauf erwidern sollte, aber nicht, was dieses LG-Urteil aussagt. WO KANN ICH MICH DARÜBER INFORMIEREN? Ich kann es leider nirgends finden.
Schließlich sollen ja lt. Gasag 20000 Berliner davon betroffen sein.
Vielen Dank für eine Antwort sagt
ubu
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@ubu
Nach diesem Teil-Urteil wurden die Gaspreise der Gasag nicht gerichtlich überprüft. Das LG Berlin ging vielmehr wieder - im Widerspruch zur neueren Rechtsprechung des KG Berlin und des BGh davon aus, § 30 AVBGasV sei gegenüber § 315 BGB vorrangig, was eindeutig im Widerspruch zur BGH- Rechtsprechung steht.
Mehr ergibt sich aus diesem Urteil schon nicht. Sie erhalten es sicherlich auf Anfrage von der Gasag in Kopie übersandt.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Merci, Herr Fricke!