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Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 31. August 2010, 19:00:08

Titel: OLG Celle, Urt. v. 17.06.10 Az. 13 U 155/09 (Kart) Vollständige Rückzahlung bei Unbilligkeit
Beitrag von: RR-E-ft am 31. August 2010, 19:00:08
OLG Celle, Urt. v. 17.06.10 Az. 13 U 155/09 (Kart) Vollständige Rückzahlung bei Unbilligkeit (http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5368&ident=)

Ein Netznutzer hatte die geforderten Netzentgelte nur unter Vorbehalt bezahlt.

Sodann klagte er auf Rückzahlung des so insgesamt gezahlten  Entgelts für die Netznutzung infolge Unbilligkeit aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 BGB.

Das OLG Celle kam zu dem Ergebnis, dass der beklagte Netzbetreiber die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit seiner Netzentgelte hatte, dieser jedoch nicht genügte, weil er die Kalkulation nicht offen legte, so dass das billige Entgelt gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB nur auf 0,00 EUR festgesetzt werden konnte und deshalb die vom Netznutzer unter Vorbehalt geleisteten Zahlungen gem. § 812 BGB  vollständig zurückverlangt werden konnten.

Siehe auch:

OLG Düdo, Urt. v. 26.11.08 Az. VI- 2 U (Kart) 12/07 Vollständige Rückzahlung unbilliger Tarife (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=53814&sid=#post53814)