Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Bors am 26. August 2010, 22:01:11
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Hallo!
Ich habe heute eine Mail meines zukünftigen Gasanbieters erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass der Netzbetreiber (Avacon) den Wechsel ohne Angabe von spezifischen Gründen abgelehnt habe. Der neue Vertrag sollte zum 01.09.2010 beginnen. Vertragsabschluss war am 13.07.10. Die Empfangsbestätigung des neuen Anbieters erhielt ich am 16.07.10. Die Avacon selbst schickte Ende Juli
eine Kündigungsbestätigung zum 31.08.10 (bin aus dem Classic-Tarif zum 31.07.10 \"gekündigt\" worden).
Kann die Avacon AG einfach ohne Angaben von Gründen so verfahren?
Liegt es ggfs. am \"Preisprotest/Kürzen\"?
Riskiere ich jetzt eine monatelange vollkommen überteuerte Grundversorgung durch die Avacon?
Was könnte man machen? Macht es Sinn von der Avacon eine Auskunft zu verlangen?
Gruß
Bors
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Schreiben Sie an den Netzbetreiber und fragen Sie ihn nach den Gründen, warum der Wechsel nicht zum 1.9. klappen wird.
Fragen Sie ihn weiterhin, wann (zu welchem Termin) ein Wechsel zum neuen Anbieter möglich sein wird.
Kopie dieses Schreibens senden Sie z. Info. auch an Ihren neuen Anbieter.
Ebenfalls würde ich auch z.K. eine Kopie an Ihre örtlich zuständige VZ senden.
Außerdem sollten Sie eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur senden
(inkl. Kopie Ihres Schreibens a.d. Netzbetreiber).
Der Preisprotest dürfte keinen Einfluss haben, da Netzbetreiber und Versorger getrennt sind.
Solange Sie nicht gewechselt haben, verbleiben Sie leider in der (teuren) Grundversorgung (Ausnahme: Sie schließen einen neuen \"Sondervertrag\" mit Ihrem bisherigen Versorger ab - dies wollen Sie aber sicherlich nicht!?).
Kennzeichnen Sie offen f.d. Netzbetreiber, dass Sie die entsprechenden Stellen p. Kopie informieren werden, damit der Netzbetreiber schnellstens aktiv wird!
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Das be- und verhindern des Anbieterwechsels ist ein altbekanntes Problem bei Eon-Avacon. Schätzungsweise jeder zweite Wechselvorgang geht nicht reibungslos über die Bühne. Es gab Fälle, bei denen die Abnahmestelle plötzlich nicht mehr bekannt sein sollte. Dann war es eine falsche Zählernummer oder ein Komma in der Kündigung war falsch gesetzt. Zur Zeit ist es gerade in Mode, den Wechsel ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Es bleibt nur zu hoffen, das die Betroffenen sich massenweise bei der Bundesnetzagentur beschweren.
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neben dem bereits gesagten würde ich die AVACON davon in Kenntnis setzen das man die Mehrkosten einer Grundversorgung nciht bezhalen wird. Wenn erforderlich die Abschläge bzw. Rechnung reduzieren.
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Original von bjo
neben dem bereits gesagten würde ich die AVACON davon in Kenntnis setzen das man die Mehrkosten einer Grundversorgung nciht bezhalen wird. Wenn erforderlich die Abschläge bzw. Rechnung reduzieren.
Ich hab da so meine Zweifel, ob dieses Zielführend sein wird, da ja nicht der Versorger EON-Avacon für die Wechselprobleme verantwortlich ist sondern EON-Avacon Netz, die eigenständig sind (zumindest ist das vom Gesetzgeber so gewollt und formalrechtlich auch in der Praxis so). Sie können allenfalls mittels Schadensersatzansprüchen von diesem die Mehrkosten verlangen, wenn Sie ihm ein Verschulden nachweisen, was schon auch nicht so einfach wird.
In der Grund- und Ersatzversorgung hat der Versorger allerdings ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht und somit können Sie die Unbilligkeit der Preise gem. § 315 BGB rügen. Da Sie ja wechseln wollen, kommt meines Erachtens als erstes sowieso eine Ersatzversorgung in Betracht, die aber max. 3 Monate betragen kann (§ 38 EnWG, § 3 GasGVV).
Sie können (und sollten) natürlich (auch schon vor Lieferbeginn) die Unbilligkeit der Preise in der Ersatzversorgung und der Grundversorgung gem. § 315 BGB rügen und dieses nach Beginn der Leistungsentnahme nochmals wiederholen. Sie sollten sodann in dieser Phase ggf. auch nur Abschläge bezahlen, die sich in der Höhe möglicherweise an den alten Sondervertragspreisen zu Beginn Ihres Widerspruchs orientieren.
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Original von bolli
Original von bjo
neben dem bereits gesagten würde ich die AVACON davon in Kenntnis setzen das man die Mehrkosten einer Grundversorgung nciht bezahlen wird. Wenn erforderlich die Abschläge bzw. Rechnung reduzieren.
Ich hab da so meine Zweifel, ob dieses Zielführend sein wird, da ja nicht der Versorger EON-Avacon für die Wechselprobleme verantwortlich ist sondern EON-Avacon Netz, die eigenständig sind (zumindest ist das vom Gesetzgeber so gewollt und formalrechtlich auch in der Praxis so). Sie können allenfalls mittels Schadensersatzansprüchen von diesem die Mehrkosten verlangen, wenn Sie ihm ein Verschulden nachweisen, was schon auch nicht so bezahlen, die sich in der Höhe möglicherweise an den alten Sondervertragspreisen zu Beginn Ihres Widerspruchs orientieren.
Diese Schilderung stimmt. Die Praxis sieht aber anders aus. EON-Avacon Versorger ist der Ansprechpartner da dieser auch nur den Kundenkontakt herstellt. EON-Avacon Versorger muß seinerseits Druck machen auf EON-Avacon Netz.
Sie rufen ja auch nicht den Netzbetrieb an wenn Sie eine Störung melden wollen sondern die Hotline auf der Rechnung = > Versorger!
Letzendlich es auch egal, Geld einbehalten und so Druck ausüben!
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Original von bolli
Ich hab da so meine Zweifel, ob dieses Zielführend sein wird, da ja nicht der Versorger EON-Avacon für die Wechselprobleme verantwortlich ist sondern EON-Avacon Netz, die eigenständig sind...
Ein \"neuer\" Versorger hat dem Kunden mitgeteilt, dass der Wechsel nicht möglich sei, da \" die Kündigungsbestätigung vom bisherigen Lieferanten (Eon-Avacon Vertrieb GmbH) nicht erfolgt ist\". Da diese nicht vorliegt, hat der Netzbetreiber den Wechsel abgelehnt. Die Schuld liegt also eindeutig beim Vertrieb. Dort wird wieder mal geschlafen. Seit mehreren Jahren beginnt jedes Schreiben der Vertrieb GmbH mit einer Entschuldigung wegen der verspäteten Beantwortung. Auf Jahresabrechnungen warten die Kunden mittlerweile über vier Monate. Wenn jetzt noch nicht einmal die Kündigungen rechtzeitig bestätigt werden und den Kunden dadurch finanzieller Schaden ensteht, hört der Spass auf ! Der Vorstand sollte diesen Saustall mal gründlich ausmisten !
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Hallo, erst einmal vielen Dank an alle für die Hilfe.
Es ist wie Hr. Guhl schon schrieb, das Problem liegt in der (bewussten?) Inkompetenz der Avacon. Auf tel. Nachfrage bei meinem zukünftigen Versorger hin, teilten die mir mit, dass Sie von Avacon ZWEI Kündigungsbestätigungen bekommen haben und zwar einmal zum 31.07.10 und einmal zum 31.10.10 (???). Das können die auch nicht nachvollziehen. Man sagte mir, es würde jetzt von Seiten meines neuen Anbieters versucht werden, mich zum 30.09.10 aus der Ersatzversorgung herauszukündigen. Dieses Terminchaos ist nur schwer nachvollziehbar. Ich werde jetzt erstmal zwei Wochen warten und dann beim neuen Versorger den Stand der Dinge erfragen. Eine Kommunikation mit der Avacon ist ziemlich zwecklos. Sollte dann nichts passiert sein, werde ich wie schon geraten, die Avacon anschreiben mit der Aufforderung das ganze innerhalb von 14 Tagen zu klären und darzulegen warum ohne Begründung ein Wechsel blockiert wird. Kopien bekomt der neue EV, die VZ und die Bundesnetzagentur.
In wie weit ich gegen die Billigkeit der Preise in der Ersatzversorgung vorgehen kann, ist für mich aber fraglich. Im Prinzip hat E.ON ja doch durch seine Verschachtelung Narrenfreiheit, weil der letzten Vertriebsstufe ja mit ein wenig Kreativität ein Billigkeitsnachweis gelingen würde. Die großen Gewinne sind doch auf die Vorstufen verlagert worden....
Gruß
Bors
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Wir haben einfach, nachdem Eon zunächst einfach den Wechsel ohne Angabe von Gründen verweigert hatte und daher auch keine Vertragsbestätigung des neuen Anbieters eintraf (der verschickt immer erst eine Auftragsbestätigung), einfach den Zählerstand zum beantragten Wechseltermin beiden Unternehmen mitgeteilt.
Außerdem an Eon die Mitteilung, dass wir ab dem beantragten Wechseltermin keine Zahlungen mehr leisten werden, sondern monatlich einen angemessenen Betrag auf einem eigenen separaten Konto bereithalten. 8 Wochen nach Vertragsbeginn bekamen wir die Vertragsbestätigung für den beantragten Termin des neuen Anbieters, nach 12 Wochen eine falsche Abrechnung von Eon auf Grundlage eines geschätzten Verbrauchs (obwohl uns Eon den Empfang des Zählerstandes per Mail bestätigt hatte. Es funktioniert also manchmal doch etwas in diesem Unternehmen.;)).
Auf telefonische Nachfrage (bei der damals geschalteten kostenlosen Akzent-Service-Nummer: \"Wo haben Sie denn diese Nummer her??? Mit Gas haben wir nix zu tun, aber ich leite es mal weiter.....\") wurde per Mail ein \"Systemfehler\" als Ursache für die Ablehnung des Wechsels angegeben. Glaub ich unbesehen!!!
War allerdings schon 2008. Is halt immer noch dasselbe System.....
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Original von derblöde
Is halt immer noch dasselbe System.....
Kann ich nicht glauben ! Immer wenn etwas schiefgeht (und das ist ziemlich oft), muss eine \"Systemumstellung\" als Ausrede herhalten. Seit 2008 wurde \"das System\" bestimmt schon fünfmal umgestellt. Gebessert hat sich nichts. Im Gegenteil, es ist kontinuierlich schlechter geworden. Heute wurde mir zugetragen, dass zur Zeit eine \"Abrechnungssperre\" herrscht. Es können keine Jahresabrechnungen erstellt werden. Wahrscheinlich ist \"das System\" nun endgültig zusammengebrochen. Die dauernden Umstellungen waren zuviel ! ;)
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@Christian Guhl:
Ich meine nicht das System \"Abrechnung Perfect 2.0, Modul Wechselbearbeitung\", sondern das System Eon!;)
Sollte ich nebenbei erwähnen, dass wir gegen Eon wegen ungültiger Preisänderungsklausel klagen?
Oder dass der neue Anbieter EWE war/ist, und die dortige Preisänderungsklausel lt. BGH ungültig ist?
Man muss es wohl oder übel sportlich nehmen (und klagen oder sich verklagen lassen und wehren), oder kennst du einen Weg, die Machenschaften der Branche dauerhaft und endgültig einzudämmen?
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Original von derblöde
.... oder kennst du einen Weg, die Machenschaften der Branche dauerhaft und endgültig einzudämmen?
Mir ist noch keiner eingefallen. Aber @ Black hatte schon mal einen Vorschlag :
Original von Black
...oder aber auch generell auf die Energieabnahme verzichten.
Scheint mir aber auch kein Ausweg zu sein.
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Am 25. 08. 2010 wurde dem neuen Anbieter, Stadwerke Bramstedt, der Vertrag geschickt. mit Datum vom 30. 08. 2010 kam von der E.ON Avacon die Kündigungsbestätigung.
Sie können auch anders, wenn Sie wollen!
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Jetzt wird es immer schöner, heute haben wir einen Brief von unserem neuen Anbieter bekommen mit einer weiteren Verzögerung und einer Erhöhung um fast 20 % zu dem Preis, den wir bei Auftragserteilung über Verivox angeboten kamen.
Hier unsere Reaktion:
Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten am 13.07.2010 über Verivox einen Wechsel zu Ihnen in die Wege geleitet. Der Vertragsbeginn sollte schnellstmöglich sein. Am 25.08. teilten Sie uns noch mit, dass der Wechsel zum 01.09.2010 nicht klappen werde, sondern voraussichtlich zum 01.10.2010. Nun teilen Sie uns mit, dass sich der Wechsel bis zum 01.11.2010 hinziehen werde. Weiterhin erhöhen Sie den Preis je kWh um fast 20 %! Warum kommt der Wechsel erst zum 01.11.2010 zu Stande, wenn der alte Versorger uns doch zum 31.08.2010 aus seinem Vertrag entlässt (Schreiben liegt uns vor). Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar! Für uns liegt der Verdacht nah, dass der Wechsel bewusst bis zum 01.11.2010 herausgezögert wird, da ab 01.11.2010 Ihre neuen Tarife gelten. Wir bitten um eine kurzfristige Stellungnahme und widersprechen in aller Form der neuen Preisgestaltung. Bitte unterbreiten Sie uns ein faires Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
Ist das alles noch normal? Hier wird man doch nach Strich und Faden von den EVU`s verar....
Kann man gegen dieses Gebaren vorgehen? Wie kann es sein, dass die Avacon die Kündigung zum 31.08.2010 bestätigt, der neue Versorger aber bis zum 01.11.2010 herumzögert. Der will uns doch nur in seine Erhöhung hineinpressen! Das ist eine absolute Unverschämtheit.
Macht es Sinn sich bei der Bundesnetzagentur zu beschweren?
Gruß
Bors
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Original von Bors
Kann man gegen dieses Gebaren vorgehen? Wie kann es sein, dass die Avacon die Kündigung zum 31.08.2010 bestätigt, der neue Versorger aber bis zum 01.11.2010 herumzögert. Der will uns doch nur in seine Erhöhung hineinpressen! Das ist eine absolute Unverschämtheit.
Macht es Sinn sich bei der Bundesnetzagentur zu beschweren?
Fraglich ist, inwieweit die Schreiben, die Sie erhalten und die, die der neue Versorger erhält, inhaltsgleich sind. Möglicherweise (warum auch immer) bekommen SIE zwar die Kündigungsbestätigung, der Netzvetreiber aber keine Freigabe des Anschlusses mitgeteilt. Dann wäre es nicht die Verantwortung des neuen Versorgers. Da Sie diesen Schriftwechsel aber nicht kennen (wenn überhaupt, höchstens vom Hörensagen eines Sachbearbeiters), wird ein Nachweis des Verschuldens wohl schwierig werden. Aber beschweren können Sie sich natürlich mal.
Ich würde parallel zum Schriftweg (der aus Nachweisgründen sicher anzuraten ist) aber auch mal beim neuen Versorger und ggf. beim Netzbetreiber (den ich übrigens per Kopie ebenfalls in Kenntnis setzen würde, auch wenn man als Kunde mit diesem nichts zu tun hat) anrufen und persönlich nachfragen, was da abläuft.
Ich bin mir nicht sicher, ab es Sinn macht, ein paar wechselwillige Kunden auf die Art hinzuhalten, um die Preiserhöhung mitzubekommen aber wohl wissend, das dann einige (wie z.B. Sie) mit Sicherheit einen Aufstand betreiben und ggf. doch nicht wechseln. Da ist weniger (Gewinn beim Einzelnen) oft mehr (Gesamtgewinn).
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Habe bei Eon-Avacon angefragt, warum viele Wechsel nicht problemlos durchgeführt werden. Antwort : \"Eine fehlerhafte Einstellung im System.\"
So langsam glaube ich, die wollen die Kunden verar..... :evil:!!!!
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Nun hat auch die Avacon als Netzbetreiber der Kündigung zugestimmt.
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Original von Christian Guhl
So langsam glaube ich, die wollen die Kunden verar..... :evil:!!!!
Da auch mein Anbieterwechsel bezüglich Gaslieferung bewußt oder unbewußt verzögert wird, bin ich mir der Ver****ung sicher! Umso erschreckender ist es, dass es keinen effektiven Verbraucherschutz gibt, der dem \"System E.ON\" auch ohne zivil- oder strafrechtliche Eigeninitiative der Kunden die Grenzen aufzeigt.
Gruß
Simon
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So der Wechsel wird wohl zum 01.11. klappen, heißt also 2 bzw. 3 Monate Grundversorgung - je nachdem wie man die verwirrenden Kündigungsbestätigungen der Avacon deutet. Für mich heißt das, auch für diese 3 Monate Unbilligkeitseinwand gegen die Preise der GV erheben. Außerdem sollen die mir jetzt mal erklären, warum der Ideal zum 31.07.10 eingestellt wurde, die Kündigungsbestätigung aber dann den 31.08.10 nannte, um dann am 06.09.10 zu verkünden, dass wiederum ab 01.08.2010 der Erdgastarif gelte (???).
Das beste ist: Im dem Willkommensschreiben zur GV teilten die mit, dass die Abschläge gemäß der Fälligkeitstermine der letzten Rechnung zu leisten seien.
In dieser Rechnung (Abschlussrechnung zum Classic) fehlten allerdings jegliche Termine für neue Abschläge, so dass ich seit dieser Schlussrechnung Anfang August gar nichts mehr bezahle. Um so besser...
Dann schauen wir mal wie die Verzögerung beim Wechsel erklärt wird. Und dann das ganze ab zur Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale etc.
Und im nächsten Jahr heißt es hoffentlich \"Tschüss Gas\", dann können mich diese ganzen Abzocker mal gerne haben.
Gruß vom
Avacon-Geplagten Bors
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Jetzt torpediert E.ON Avcon auch meinen Versorgerwechsel.
- Kündigung des Erdgas Classic seitens E.ON Avacon zum 31.07.
- Beauftragung eines neuen Lieferanten durch mich Mitte Juli
- E.ON Avacon Vertrieb bestätigt schriftlich Kündigung/Versorgerwechsel zum 30.09.
Auf Nachfrage schreibt mir der neue Versorger jetzt:
\"Wir haben die Kündigung bei Ihrem Altversorger sowie die Anmeldung bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber fristgerecht für Sie vorgenommen. Ihr Altversorger E.ON Avacon hat uns die Kündigung zum 30.09.2010 bestätigt. Von Ihrem örtlichen Netzbetreiber E.ON Avacon Netz haben wir jedoch die Mitteilung erhalten, dass wir Sie nicht beliefern können, da Ihr Altversorger keine Abmeldung an den Netzbetreiber versandt hat. Daher bleibt uns nur die Möglichkeit, zum 01.12.2010 erneut eine Anmeldung für Sie vorzunehmen.\"
Hurra! Endlich mal wieder Ärger mit dem Saftladen!
(noch) E.ON-Kunde
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Hier (http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Verbraucher/VerbraucherserviceTelekommunikation/KontaktVerbraucherservice/KontaktVerbraucherservice_node.html) beschweren ! Die betteln ja förmlich um eine Geldstrafe !
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Original von Christian Guhl
Hier (http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Verbraucher/VerbraucherserviceTelekommunikation/KontaktVerbraucherservice/KontaktVerbraucherservice_node.html) beschweren ! ..
Denke, das wäre richtige Kontaktlink (http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Verbraucher/VerbraucherServiceEnergie/KontaktZumVerbraucherservice/KontaktVerbraucherservice_node.html)
Original von Christian Guhl
...Die betteln ja förmlich um eine Geldstrafe !
Das ist aber schön formuliert :D
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Was bisher geschah (zur Erinnerung):
- Kündigung des Erdgas Classic seitens E.ON Avacon zum 31.07.
- Beauftragung eines neuen Lieferanten durch mich Mitte Juli
- E.ON Avacon Vertrieb bestätigt schriftlich Kündigung/Versorgerwechsel zum 30.09.
- Neuer Versorger kann nicht liefern, da E.ON Avacon Vertrieb keine Abmeldung an den Netzbetreiber (E.ON) geschickt hat.
... und so ging es weiter:
- Anfang Oktober Beschwerde an Bundesnetzagentur und Info an E.ON Avacon
- Mitte November schriftliche Auftragsbestätigung des neuen Gasversorgers; Lieferbeginn: 01.09. 2010 (!)
- Grund für den nun rückwirkenden Lieferbeginn laut neuem Versorger: \"... aufgrund eines Systemfehlers ...\"
Bei wem der ominöse \"Systemfehler\" lag, bleibt ebenso offen wie die Frage, ob meine Beschwerde bei der BNA etwas mit dem Sinneswandel zu tun hat.
Ist mir auch Wurscht. Hauptsache, meine Romanze mit E.ON Avacon findet nun ein Ende. Je eher desto besser.
(Ex- [?]) E.ON-Kunde
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Original von Evitel2004
Original von Christian Guhl
Hier (http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Verbraucher/VerbraucherserviceTelekommunikation/KontaktVerbraucherservice/KontaktVerbraucherservice_node.html) beschweren ! ..
Denke, das wäre richtige Kontaktlink (http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1931/DE/Verbraucher/VerbraucherServiceEnergie/KontaktZumVerbraucherservice/KontaktVerbraucherservice_node.html)
Original von Christian Guhl
...Die betteln ja förmlich um eine Geldstrafe !
Das ist aber schön formuliert :D
Ob das wirklich so ist wage ich zu bezweifeln.
Gasliefervertrag zum 31.03. gekündigt, nach erhalt der Kündigungsbestätigung beim neuen Anbieter angemeldet. Lieferung sollte ab 01.04. stattfinden.
Beschwerde an Bundesnetzagentur. Bis zur Klärung hat es 4 Monate gedaurt, bedingt durch unklarheiten und Hinhaltetaktik meines Grundversorgers - bis er letztendlich zähneknirschend eingeräumt hat das er geschlampt hat. Systemeinflegung toll
Und nun soll der neue Anbieter noch einmal zum 31.12.2010 kündigen.
War heute beim Anwalt und konnte mir auch keinen anderen Vorschlag machen ,als meinen neuen Anbieter zu informieren ihn anzuraten noch einmal zum Jahresende zukündigen.
Wenn eine Staatsagentur nicht mehr durchsetzen kann, ist sie für mich ein Tiger ohne Zähne.
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Sicherlich wird die BNA nicht gleich tätig, wenn sich ein Kunde beschwert. Wenn das aber überhand nimmt, kann das (http://www.die-mark-online.de/nachrichten/land-brandenburg/brandenburg/eon-edia-muss-strafe-zahlen-977024.html) passieren. Da hat der Tiger schon mal die Krallen ein wenig ausgefahren.
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@Nachtfalke:
Naja, als Nichtjurist würde ich mal vermuten, dass derjenige, der den Wechsel schuldhaft verhindert hat (Vertrieb? Netzbetreiber?) schadensersatzpflichtig ist. Ob sich eine Auseinandersetzung lohnt, steht auf einem anderen Blatt.
Andererseits: Was spricht gegen einen Lieferbeginn ab 01.03.? Hat bei uns auch funktioniert, auch wenns in unserem Fall nur für 2 Monate rückwirkend war. Ein kleiner Hinweis an neuen und alten Versorger könnte durchaus sinnvoll sein. Am besten noch in 2010.;)
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Die Behinderungen beim Anbieterwechsel gehen mittlerweile soweit, dass Kunden Verträge untergeschoben werden, die sie niemals unterschrieben haben.
Einem Kunden wurde der Gasvertrag (Comfort) gekündigt. Falls er bis zum 01.11. keinen neuen Vertrag unterschreibt, sollte er in die Grundversorgung kommen. Er hat nicht unterschrieben ! Das hat jetzt Eon-Avacon für ihn getan ! Der Anbieterwechsel wurde abgelehnt, da angeblich eine Vertragsbindung besteht. Der größte Hammer ist, das ein Kunde, der seit 01.01.2010 bei Goldgas ist (er hat auch eine Bestätigung von dort und zahlt Abschläge), plötzlich eine Rechnung von Eon-Avacon bekommen hat. Angeblich wurde er im Mai 2010 in der Ersatzversorgung beliefert. Trotz Vorlage der Vertragsbestätigung von Goldgas ist man bei dem Chaotenhaufen in Helmstedt nicht in der Lage, die Angelegenheit aufzuklären. Es wurde jetzt sogar mit Sperre gedroht.
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Dass E.ON-Avacon (bzw. eigentlich der ganze E.ON-Konzern) sich in letzter Zeit auf Grund von System-Pannen nicht mit Ruhm bekleckert hat, ist wohl wirklich wahr......
Jedoch ist eine vorliegende \"Vertragsbestätigung\" eines Lieferanten noch kein Beweis dafür, dass dieser den Wechselprozess sauber und fristgerecht nach den vorgegebenen Regelungen beim Netzbetreiber und dem bisherigen Lieferanten vollzogen hat.....dies gilt wohl auch (aber nicht nur) für GOLDGAS....
Sofern dem neuen Lieferanten die Kündigungsbestätigung des Alt-Lieferanten und die Anmeldebestätigung des Netzbetreibers vorliegt, sind solche Streitigkeiten recht schnell beigelegt.
Falls GOLDGAS diese Nachweise jedoch nicht vorweisen kann, wirds wohl schwierig...
Wie auch immer......der neue Lieferant wird dies dem Kunden gegenüber wohl nur in den seltensten Fällen so ehrlich darstellen.
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Das Drunter und Drüber nimmt kein Ende. Zur Zeit erhalten Kunden, die wechseln wollen, an einem Tag die Kündigungsbestätigung und zwei Tage später werden sie wieder als neuer Kunde begrüßt. Teilweise geschieht das zwei-bis dreimal hintereinander. Wird ein Sondervertrag mit einmonatiger Frist gekündigt und der Wechsel dauert länger, wird dieser abgelehnt, da die inzwischen eingetretene Grundversorgung nicht gekündigt wurde. Völlig unmöglich wird ein Wechsel bei Mietern, wenn dieser zeitgleich mit einem Mieterwechsel vorgenommen werden soll. Der Anbieterwechsel wird regelmässig abgelehnt, da der Zähler noch auf den alten Mieter läuft. Bis die Umschreibung auf den neuen Mieter erfolgt ist, kann durchaus schon einmal ein halbes Jahr vergehen. Dieses verbringt man dann in der Grundversorgung.
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Original von Christian Guhl
Das Drunter und Drüber nimmt kein Ende. Zur Zeit erhalten Kunden, die wechseln wollen, an einem Tag die Kündigungsbestätigung und zwei Tage später werden sie wieder als neuer Kunde begrüßt. Teilweise geschieht das zwei-bis dreimal hintereinander.
Das war schon bei meinem ersten Anbieterwechsel Anfang 2006 ganz ähnlich. Erst Kündigungsbestätigung und dann danach Begrüßung als Neukunde ab 2004!
Die Abläufe wurden offenbar bei dem für viele Unzulänglichkeiten verantwortlich gemachten Systemwechsel sehr genau migriert. Man muss dem Diestleister perfekte Arbeit bescheinigen.