Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Agenor am 25. August 2010, 07:59:59
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Hallo!
Wir haben im letzten Oktober unseren Neubau bezogen. Diesen beheizen wir mit einer Wärmepumpe.
Nun überlege ich ob ein Anbieterwechsel für uns sinnvoll ist. In mehreren Informationen die ich gelesen habe wird berichtet, dass ein Wechsel kaum machbar ist, wenn mit Strom geheizt wird. Daher die Frage ob ein Wechsel bei uns möglich ist.
Die Gegebenheiten:
Bei unseren lokalen Stadtwerken haben wir zwei Verträge: Einen für den Normalstrom und eine für den Heizstrom. Beide Verträge sind zunächst noch einmal gleich. Zum Heizstromvertrag gibt es jedoch noch einen zugehörigen Sondervertrag.
Der Sondervertrag regelt, dass der Strom für die Wärmepumpe vergünstigt angeboten wird. Während der Normalstrom 22ct/kWh kostet, kostet der Strom für die Wärmepumpe 16ct/kWh.
Bedingung des Sondervertrages ist, dass der gesamte Haushaltsstrom (also Normalstrom und Heizstrom) von den Stadtwerken bezogen werden muss. Zudem wird der Strom für die Wärmepumpe an zwei Zeiträumen pro Tag abgeschaltet.
Die Wärmepumpe braucht im Jahr ca. 4MW, an Normalstrom verbrauchen wir ca. 4,8MW.
Über Verivox habe ich den Anbieter TelDaFax ermittelt bei dem der Gesamtverbrauch von rund 9MW ca. 16,8 ct/kWh kostet. Also auch wenn es hier keinen getrennten Tarif für Normal- und Wärmepumpemstrom gibt wären wir hier deutlich günstiger.
Alle Informationen die ich bislang gefunden haben besage, dass kaum ein Versorger Heizstrom anbietet weil es für Sie zu aufwändig ist zwei Tarife mit zwei Zählern, etc anzubieten. Wenn aber der Haupttarif eines Anbieters für mich fast so günstig ist wie der Heizstromtarif meines aktuellen Anbieters ist es mich natürlich egal, dass keine zwei getrennten Tarif angeboten werden. Ich wäre ja auch vollkommen damit zufrieden einen Tarif zu haben über den der gesamte Stromverbrauch läuft.
Die gefunden Informationen sagen pauschal, dass ein Anbieterwechsel nicht (bzw. kaum) möglich ist, wenn mit Strom geheizt wird. Als Beispiel wird in diesen Informationen aber immer nur von Nachtspeicherheizungen gesprochen für die günstigerer Nachttarif angeboten werden müsste. Dieses anbieten von zwei Tarif wäre für die meisten Versorger zu aufwändig und daher uninteressant.
Ich verstehe hierbei zwei Dinge nicht:
1. Es wird wie gesagt immer nur von Nachspeicherheizungen als Hindernis gesprochen. Der Wechsel beim heizen mit einer Wärmepumpe also gar kein Problem oder gibt es hier die gleichen Schwierigkeiten.
2. Klar ist es für den Kunden gut, wenn er für die Heizungen ein günstigeren Zweittarif erhält. Wenn aber ein Anbieter B insgesamt so günstig ist wie der Heiztarif von Anbieter A, dann kann man doch einfach den gesamten Strom von Anbieter B beziehen. Als Kunde verlange ich doch nicht zwingend zwei Tarif. Man möchte doch insgesamt einfach das günstigste Modell für sich wählen. Wo ist also das Problem, wenn ein Kunde der mit Strom heizt zu einem Anbieter wechselt wo er insgesamt am günstigen fährt?
Besten Dank
Agenor
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Original von Agenor
2. Klar ist es für den Kunden gut, wenn er für die Heizungen ein günstigeren Zweittarif erhält. Wenn aber ein Anbieter B insgesamt so günstig ist wie der Heiztarif von Anbieter A, dann kann man doch einfach den gesamten Strom von Anbieter B beziehen. Als Kunde verlange ich doch nicht zwingend zwei Tarif. Man möchte doch insgesamt einfach das günstigste Modell für sich wählen. Wo ist also das Problem, wenn ein Kunde der mit Strom heizt zu einem Anbieter wechselt wo er insgesamt am günstigen fährt?
Besten Dank
Agenor
Hallo,
für WP gilt das selbe wie für Stromheizung. Technisch ist der Wechsel kein Problem!
es stellen sich folgende Fragen!
- kannst du mit dem WP Strom wechseln, läßt der Versorger das zu?
- wenn nein was ich glaube
-- ist die Vertragliche Bündelung mit dem Normalstrom überhaupt zulässig?
technisch gibt es keine Begründung für die Bündelung!
= > sich mal hier im Forum da gibts schon Beiträge dazu
die offizielle Begründung für die Verweigerungshaltung der Grundversorger die zumeist auch Netzbetreiber sind (Tochtergesellschaften), ist das Sie mit dem Zu und Abschalten der WP`s und der Speicherheizungen die Netzauslastung regulieren können.
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@ Agenor,
ganz so einfach ist das nicht zu beantworten. Die Probleme liegen ähnlich wie bei Nachtspeicherheizungen.
Von Deinem jetzigen Versorger weg zu kommen ist nicht das Problem. Einfach Vertrag kündigen.
Das Problem liegt darin, einen anderen Versorger zu finden, der solche Anlagen beliefert. Wenn Du den findest, ist auch ein Wechsel kein Problem.
Wenn die Wärmepumpe einen gesonderten Zähler hat, sollte ein Wechsel kein Problem sein. Dann kannst Du mit der Wärmepumpe beim jetzigen Versorger bleiben und kannst mit dem anderen Zähler einen anderen Lieferanten Deiner Wahl suchen.
Wenn Du keinen gesonderten Zähler für die Wärmepumpe hast, wird es schwierig. Dann brauchst Du einen Lieferanten der Wärmepumpen versorgt. Das hängt mit der Strombeschaffung für diese Anlagen zusammen. Die Menge, die der Lieferant für jeden einzelnen Tag beschaffen muss ist abhängig von der Tagesmitteltemperatur am Ort. Daher muss für jeden Tag die Energiemenge berechnet werden. Viele bundesweite Lieferanten betreiben den Aufwand der dafür notwendig ist nicht.
Der Versorger vor Ort war bis vor 3 jahren gesetzlich verpflichtet diesen Aufwand zu betreiben und hat daher meist alle notwendigen Voraussetzungen und nutzt das geschickt als Kundenbindungsinstrument.
Du kannst Dir für die Wärmepumpe auch einen gesonderten Anschluss (Zähler) installieren lassen, musst die Kosten für die Installation aber selbst bezahlen. Such Dir da mal einen unabhängigen Energieberater und lasse Dich schlau machen, ob sich das für Dich rechnet.
Zur Problematik der Versorgung von Nachtspeicher- und Wärmepumpenanlagen hat die Bundesnetzagentur als Regulierer vor etwa einem Jahr eine umfangreiche Studie mit 2 Gutachten veröffentlicht. Wenn Du Lust hast die zu lesen
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/132386/publicationFile/1600/GutachtenHeizstrommarktI_Id17128pdf.pdf
http://www.bundesnetzagentur.de/cae/servlet/contentblob/132398/publicationFile/1601/GutachtenHeizstrommarktII_Id17130pdf.pdf
viel Spass dabei und ruhig Mut zum Wechseln
Gruß aus Meck-Pomm
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Original von GridpemWenn die Wärmepumpe einen gesonderten Zähler hat, sollte ein Wechsel kein Problem sein. Dann kannst Du mit der Wärmepumpe beim jetzigen Versorger bleiben und kannst mit dem anderen Zähler einen anderen Lieferanten Deiner Wahl suchen.
Das Problem dabei ist, dass alle Heizstromverträge, die ich kenne, Kopplungsverträge sind. Das bedeutet, wenn ich Heizstrom haben will, muss ich auch den übrigen Strombedarf vom selben Versorger beziehen. Ein Vertrag, über den ich ausschließlich mit Heizstrom beliefert werde, bietet nach meiner Kenntnis keiner an.
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@ Christian Guhl
das kann ich nicht bestätigen. Sieh doch einfach hier.
z.B. E.ON edis : http://www.eon-edis-vertrieb.com/html/14231.htm
E.ON Avacon: http://www.eon-avacon-vertrieb.com/CMS/Default.aspx?id=1210&ch=2
oder Vattenfall: http://www.vattenfall.de/de/privatkunden-berlin-elektro-speicherheizung.htm
Da könnte ich noch eine ganze Reihe quer durch Deutschland aufzählen.
Das sind die derzeit aktuellen Angebote, die aber, wie schon gesagt, nur dort angeboten werden wo der Lieferant auch Grundversorger ist.
@ Agenor
bei welchem Netzbetreiber / Grundversorger bist Du denn ? Vielleicht kann ich Dir einen Tipp geben.
Gruß aus Meck-Pomm
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Wenn man sich die Angebote von Eon ansieht, stellt man fest, dass immer HT und NT gemeinsam angeboten werden. Einen Tarif ausschließlich für NT gibt es nicht !
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@ Christian Guhl
und wo liegt das Problem ?
wie schon geschrieben: Voraussetzung sind getrennte Zähler, einer für Hausstrom und einer Wärmepumpenstrom.
Auf dem Hauszähler hab ich einen normalen Vertrag, kann wechseln wie ich will und auf dem Wärmepumpenzähler habe ich einen Sondervertrag, der dann HT und NT hat.
Gruß aus Meck-Pomm
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Original von Gridpem
@ Christian Guhl
und wo liegt das Problem ?
wie schon geschrieben: Voraussetzung sind getrennte Zähler, einer für Hausstrom und einer Wärmepumpenstrom.
Auf dem Hauszähler hab ich einen normalen Vertrag, kann wechseln wie ich will und auf dem Wärmepumpenzähler habe ich einen Sondervertrag, der dann HT und NT hat.
Gruß aus Meck-Pomm
2 getrennte Zähler sind nicht das Problem, könnte man trennen! Das Problem steckt im Vertrag. der sagt \"wenn Sie NT strom wollen müssen sie auch HT Strom von uns nehmen\"
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@ bjo,
Bei getrennten Zählern kann ich für jeden Zähler einen anderen Vertrag abschließen, das kann mir niemand verbieten. das ist ja der Sinn des liberalisierten Energiemarktes.
Der ganz normale Haushaltsstrom, über einen eigenen Zähler hat einen völlig anderen Vertrag, wie der Wärmestromzähler.
Die aufgelisteten Angebote sind genau für Wärmeanlagen gedacht.
Wenn die Nachtspeicherheizung nur im NT verbraucht, ist die HT-Abrechnung 0,00 kWh, auch wenn ich einen HT/NT Vertrag habe.
Bei einer Wärmepumpe, die auch im HT Bereich Strom verbraucht gibt es dann einen Verbrauch im HT und im NT. Da lässt sich aber sicherlich mit einer Steuerung der HT Verbrauch auch einschränken.
Vielleicht noch zur Erläuterung. Mit eigener Zähler ist nicht ein Unterzähler innerhalb der Hausanlage gemeint. Ich muss schon zwei getrennte Zähler haben, die der Netzbetreiber auch getrennt abrechnet.
Gruß aus Meck-Pomm
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@Gridpem,
ist mir bekannt ich habe in meinem Leben schon etliche 2Tarifzähler Anlagen in Anlagen umgebaut die aus 2 Zählern bestehen. Das ist technisch kein Problem.
Das Problem wird der Vertrag sein. Wenn in dem Vertrag die Anlagenform nicht ausdrücklich erwähnt wird, werden sich die Stadtwerke auf den Standpunkt stellen das egal ob 2Tarif oder 2 Zähleranlage der komplette Strom von Ihnen bezogen werden MUSS.
Derartige Fälle haben wir hier in NRW zu hauf. Dabei ist es egal ob der NT Stom für eine Wärmepumpe oder für ein Stromheitzung verwendet wird.
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In der sogenannten \"Heizstrom-Grundversorgung\" von Eon-Avacon soll nach deren Meinung die StromGVV gelten, auch ohne das sie ausdrücklich als AGB einbezogen wurde. Nach § 4 ist der Kunde verpflichtet, seinen gesamten Elektrizitätsbedarf aus den Lieferungen des Grundversorgers zu decken.
Ein Anbieterwechsel wäre also schon deshalb nicht möglich. Umgekehrt ist es genauso. Wenn der normale Haushaltsstrom in der Grundversorgung bezogen wird, muss zwangsläufig auch der Heizstrom vom Grundversorger geliefert werden. Ein weiterer Aspekt ist, dass die meisten Kunden nicht zwei getrennte Zähler haben, sondern einen Zähler, der sich um eine bestimmte Uhrzeit umschaltet und so den NT-Verbrauch ermittelt. Obwohl ich keinen Anlass sehe, warum der so ermittelten \"Nachtstrom\" nicht getrennt vom sonstigen Haushaltsstrom abgerechnet werden kann, ist ein Wechsel nach Angabe des Versorgers nicht möglich.
@bjo
Der Umbau soll aber angeblich so teuer sein, dass sich ein Wechsel nicht rechnet.
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Original von Christian Guhl
@bjo
Der Umbau soll aber angeblich so teuer sein, dass sich ein Wechsel nicht rechnet.
ist genügend Paltz in der Verteilung vorhanden liegen die Kosten im Rahmen
d. h. im ersten Ja rentiert sich das schon!
für einen 2Tarifzähler werden 2 Zählerfelder bebraucht.
- 1 x Rundsteuerempfänger
- 1 x Zählerfeld
für die Umrüstung auf 2 Zähler werden 3 Zählerfelder benötigt
- 1 x Rundsteuerempfänger
- 1 x Zählerfeld NT
- 1 x Zählerfeld Normalstrom
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Damit kann ich wenig anfangen, da ich kein Elektriker bin. Zählerfelder = ?(
Von einem Bekannten weiss ich, dass die Umrüstung des Zählers bei Anschaffung einer Wärmepumpe ca. 500 € gekostet hat. Soviel spare ich durch einen Anbieterwechsel in 10 Jahren nicht ein !
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Zählerfeld = der Platz in einer Verteilung wo der Zähler montiert ist. Diese Fläche ist genormt und kostet nicht so viel. Ausschlaggebend ist, ob der Platz vorhanden ist. Ist dem Nicht so kommt man schnell an die 500 EUr wie von dir genannt.
was das sparen an geht liegst du falsch!
durch Anbieterwechsel spar ich bei 6000 KWH 293 EUR / Jahr!
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@ bjo,
@Christian Guhl,
warum soll das an einem Vertrag scheitern ?
Beispiel
Ich habe ein Eigenheim (Ausgangslage Agenor) und brauche für das Haus zwei getrennte Zähler mit zwei getrennten Verträgen, weil
- Einliegerwohnung zum Vermieten oder
- Büro für privates Gewerbe im Haus oder
- für jede Etage (Keller, Paterre, Obergechoss) einen eigenen Zähler oder
- auch nur aus lange Weile
Welcher Energieversorger will will mir das auf welcher Grundlage verbieten ?
-Paterre/Obergeschoss (Haushaltsstrom)
-Keller (Wärmepumpe und Nachtspeicherheizung)
Ich als Anschlussnehmer (Eigentümer) bestimme wie wiele Anschlüsse mein Haus erhält und nicht der Energieversorger (Netzbetreiber).
Das steht auch in den ergänzenden Bestimmungen zur NAV unter Punkt 2.3. Da wird noch nicht einmal ein Baukostenzuschuss fällig. Ich brauche also nur die Zähler- und die Inbetriebnahmekosten tragen.
Ich habe dann zwei Anschlüsse, die getrennt abgerechnet werden. Wird übrigens bei Solaranlagen fast ausschließlich so gemacht.
Wer alle Vorzüge der Liberalisierung nutzen will, muss sich auch Anlagentechnisch darauf einstellen.
@ Christian Guhl
Zitat: Ein weiterer Aspekt ist, dass die meisten Kunden nicht zwei getrennte Zähler haben, sondern einen Zähler, der sich um eine bestimmte Uhrzeit umschaltet und so den NT-Verbrauch ermittelt. Obwohl ich keinen Anlass sehe, warum der so ermittelten \"Nachtstrom\" nicht getrennt vom sonstigen Haushaltsstrom abgerechnet werden kann, ist ein Wechsel nach Angabe des Versorgers nicht möglich.
Da ist das Problem, dass die Kosten für Netznutzung (Grundgebühr), Zählung, Messung und Abrechnung getrennt abgerechnet werden müssen.
Aber wie ? nach Verbrauch ? halbe/halbe.
Da geht der Streit dann los. Dafür gibt es einfach noch keine Regeln und die Abrechnungssysteme unserer Energieversorger können solch eine Aufteilung nicht berechnen.
Aber vielleicht entwickelt sich da was, wenn die Wechselprozesse im Messwesen (WiM) durch die Bundesnetzagentur verabschiedet werden.
Mit dem Sparen muss ich bjo schon recht geben. Da sind bestimmt mehr als 50 Euro im Jahr drin.
Hallo Agenor, meld Dich doch mal zurück.
Gruß aus Meck-Pomm
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Original von Gridpem
@ bjo,
@Christian Guhl,
warum soll das an einem Vertrag scheitern ?
Gruß aus Meck-Pomm
bekanntlich ist Papier geduldig, hier in NRW gibts Ecken dort versucht ein Versorger einen ansonsten problemlosen Wechsel mit Berufung auf den Vertrag zu verhindern.
Aussage für EFH´s
- mit Abnahme des NT Stromes haben Sie sich verpflichtet auch den HT Strom
bei uns abzunehmen unabhängig von der Zählerform.
Wenn man trotzdem versucht, aus diesem Vertrag rauszukommen in dem den HT Zähler kündigt bekommt man als Antwort entweder
- wir bedauern das Sie zukünftig weder HT oder NT Strom beziehen wollen,
bis zum endgültigen Wechsel werden Sie als Ersatzversorungskunde eingestuft (es gibt keinen NT - Anbieter in diesen Gegenden)
die Alternativantwort lautet
- eine Kündigung des HT Stromvertragsteils ist nicht möglich
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@ bjo,
die Reihenfolge, wie man das anstellt ist entscheidend.
Erst den neuen zweiten Anschluss herstellen lassen und dafür einen ganz normalen Vertrag machen, ohne HT/NT.
Dann die eigene Hausanlage so umklemmen, dass auf den alten, bestehenden HT/NT Zähler nur noch Heizung / Wärmepumpe draufbleibt.
Dannach kann ich mit dem anderen Zähler wechseln wohin ich will.
Schon ist das Problem gelöst. Was soll denn jetzt passieren ? Ich brauche den alten Vertrag noch nicht einmal kündigen. Wenn da dann keine HT-Abnahme mehr gemessen wird, ist das ebend so.
Gruß aus Meck-Pomm
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Das ist zwar gut gedacht, wird aber so nicht funktionieren ! Mir ist die Aussage unseres Versorgers bekannt, dass er nicht verpflichtet ist, NT-Strom zu liefern. Das macht er nur aus reiner Großzügigkeit. Und sozusagen als Gegenleistung, erwartet er, dass auch HT-Strom abgenommen wird. Ohne HT kein NT ! Da kann man 10 Anschlüsse herstellen und umklemmen, soviel man will. Es ist und bleibt eine einzige Abnahmestelle mit einem einzigen Hausanschluss.
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Original von Christian Guhl
Ohne HT kein NT ! Da kann man 10 Anschlüsse herstellen und umklemmen, soviel man will. Es ist und bleibt eine einzige Abnahmestelle mit einem einzigen Hausanschluss.
BINGO
es gibt 2 Wege
- Wiederspruch und weniger Zahlen
oder
- HT + NT zusammenlagen zu einem HT Anschluss und dann einen billigeren Versorger suchen! (Rechenexempel)
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@ Christian Guhl
bei welchem Netzbetreiber und welchem Versorger bist Du denn ?
Ein Hausanschluss heisst nicht zwangsläufig ein Vertrag. Das funktioniert ja schon bei jedem Mehrfamilienhaus nicht.
Bei diesen Sachen musst Du Netzbetreiber und Versorger auseinanderhalten.
Der Netzbetreiber darf Dir keine Vorgaben zum Liefervertrag machen und der Lieferant (Versorger) kann nicht bestimmen, wie ich meine Hausanschluss gestalte.
Außerdem will ich doch gar keinen reinen NT-Vertrag haben. Ich kann doch einen normalen HT/NT Vertrag schließen oder den bestehenden behalten. Was will denn der Versorger machen, wenn ich HT nichts verbrauche? Am Tage zu mir nach Hause kommen und und den E-Herd anstellen ?
Wenn ich zwei Zähler für verschiedene Anlagen habe kann ich für jeden Zähler einen gesonderten Vertrag schließen. Der Versorger und auch der Netzbetreiber kann doch z.B. meinen Untermieter nicht zwingen seinen Strom über meinen Vertrag zu beziehen.
Dass der Versorger nicht dazu verpflichtet ist HT/NT mag jetzt noch stimmen. Im Energiewirtschaftsgesetz § 40 (3) sind Energieversorger verpflichtet spätenstens ab 30.12.2010 derartige Tarife anzubieten.
Dazu kommt, dass der Netzbetreiber jetzt schon gesetzlich verpflichtet ist für Nachtspeicherheizung gesonderte Netzentgelte zu berechnen. Wenn dein Versorger die nicht weiterreicht, dann ist das ein Betrüger, der seine Kunden bescheißt.
Also nix wie weg von dem.
Gruß aus Meck-Pomm
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Original von Gridpem
bei welchem Netzbetreiber und welchem Versorger bist Du denn ?
Ich persönlich bin von der Problematik nicht betroffen. Aber in die Beratung unserer IG kommen haufenweise Leute mit Nachtstromheizung. Der Versorger unseres Vertrauens heisst Eon-Avacon.
Original von Gridpem
Außerdem will ich doch gar keinen reinen NT-Vertrag haben. Ich kann doch einen normalen HT/NT Vertrag schließen oder den bestehenden behalten.
Da bin ich mir nicht sicher. Kann ich einen Vertrag für eine Anschlußstelle abschließen, wenn schon ein anderer Vertrag besteht ? Erteilt der Netzbetreiber dann die Freigabe ?
Original von Gridpem
Wenn ich zwei Zähler für verschiedene Anlagen habe kann ich für jeden Zähler einen gesonderten Vertrag schließen. Der Versorger und auch der Netzbetreiber kann doch z.B. meinen Untermieter nicht zwingen seinen Strom über meinen Vertrag zu beziehen.
Das sind dann ja verschiedene Abnehmer für verschiedene Anlagen. Das müsste gehen.
Original von Gridpem
Dass der Versorger nicht dazu verpflichtet ist HT/NT mag jetzt noch stimmen. Im Energiewirtschaftsgesetz § 40 (3) sind Energieversorger verpflichtet spätenstens ab 30.12.2010 derartige Tarife anzubieten.
Das war mir nicht bekannt. Ich hatte mal eine Auskunft erhalten, nachdem man durch die BOElt verpflichtet war, NT anzubieten. Das wäre dann aber weggefallen. Übrigens werden NT-Tarife ja schon jetzt angeboten. Aber immer nur in Verbindung mit HT.
Original von Gridpem
Dazu kommt, dass der Netzbetreiber jetzt schon gesetzlich verpflichtet ist für Nachtspeicherheizung gesonderte Netzentgelte zu berechnen. Wenn dein Versorger die nicht weiterreicht, dann ist das ein Betrüger, der seine Kunden bescheißt.
Welcher Versorger tut das nicht ? Ich habe von einem anderen Anbieter von NT gehört, dass Eon-Avacon die Netzentgelte so hoch angesetzt hat, dass für andere Anbieter ein konkurrenzfähiges Angebot nicht möglich ist.
@bjo
Das mit dem Zusammenlegen lohnt sich manchmal tatsächlich. Wir haben das schon in mehreren Fällen praktiziert. Die ENGW (http://www.egnw.de/) bietet z.B. den HT-Strom nur wenig teurer an, als Eon-Avacon den NT.
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@ Christian Guhl
das Problem bei den meisten ist, dass nur ein Zähler vorhanden ist, der zwei Zählwerke (HT/NT) hat. Dort klappt das ganze nicht, da kann ich nur einen Lieferanten wählen, für beides.
Ich muss vom Netzbetreiber eine zweite Abnahmestelle am Anschluss herstellen lassen, so wie bei einem Mehrfamilienhaus, da sind ja auch mehrere Zähler (Zählerplätze) an einem Hausanschluss. Gründe dafür gibt es viele, z.B. eigenes Gewerbe oder Zimmervermietung oder oder
Solch ein Verlangen darf mir ein Netzbetreiber nicht verbieten, siehe § 20 und §22 der NAV. Auch in in den TAB (technischen Anschlussbestimmungen) des Netzbetreibers gibt es dazu Festlegungen.
Dann kann ich mit jedem Zähler wechseln, wohin ich will.
Dem Versorger muss man einfach Folgendes klar machen: Entweder Du ermöglichst mir das, oder ich bin komplett weg. Dann verdienst Du gar nichts mehr mit meinem Stromverbrauch. Wenn das alle so machen, wird er sich das schon überlegen.
Das mit dem \"hoch ansetzen\" der Netzentgelte funktioniert nicht. Die Netzentgelte sind durch die Regulierungsbehörde, bei Avacon die Bundesnetzagentur, geprüft und genehmigt. Zur Ermittlung der Netzentgelte für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen gibt es Vorschriften, die ebenfalls durch die Bundesnetzagentur überwacht werden. Da kann kein Netzbetreiber willkürlich zu hohe Kosten verlangen.
Gruß aus Meck-Pomm
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Original von Gridpem
Das mit dem \"hoch ansetzen\" der Netzentgelte funktioniert nicht. Die Netzentgelte sind durch die Regulierungsbehörde, bei Avacon die Bundesnetzagentur, geprüft und genehmigt. Zur Ermittlung der Netzentgelte für Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen gibt es Vorschriften, die ebenfalls durch die Bundesnetzagentur überwacht werden. Da kann kein Netzbetreiber willkürlich zu hohe Kosten verlangen.
Wird denn auch geprüft, ob allen Lieferanten die gleichen Netzentgelte berechnet werden ? Oder kann der Netzbetreiber (Eon-Avacon AG) dem Lieferanten (Eon-Avacon-Vertrieb GmbH) kräftige \"Preisnachlässe\" gewähren und so Konkurrenten kaltstellen ?