Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Norderstedt => Thema gestartet von: RR-E-ft am 15. August 2010, 21:47:02
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Kunden verklagen Stadtwerke vor dem LG Kiel (http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article1592392/Gas-Rebellen-ziehen-vor-Gericht.html)
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Obwohl es eine Klage von 5 Gasrebellen gegen die Stadtwerke gibt, erwirken die Stadtwerke wie schon 2009 gegen einzelne Mitglieder der Interessengemeinschaft \"Norderstedter Appell\" unzulässige gerichtliche Mahnbescheide. Diese Salami-Taktik ist erneut ein untauglicher Versuch, die Front der Gasrebellen zu zermürben.
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Die Mahnbescheide werden schon nicht unzulässig sein, da sie sonst wohl erst gar nicht zugestellt worden wären. Sie werden wohl unbegründet sein und da hilft ein einfaches Kreuzchen auf der Widerspruchserklärung und dann mit Unterschrift zurück an das Gericht.
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http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article1800185/Streit-um-Gaspreise-endet-vor-Gericht.html
Termin zur mündlichen Verhandlung wurde verschoben auf den 18. Mai 2010
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wie wir hörten, hat der VIII BGH-Senat (also Herr Ball???) die Frage nach den Rechten der Tarif/Grundversorgungskunden auf Basis AVBGas/EltV an den EuGH weitergereicht. Stimmt dass und was bedeutet das?
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@Hugo00
siehe:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=55015&pos=0&anz=26
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Original von RebellA
@Hugo00
siehe:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=55015&pos=0&anz=26
Ich glaube eher nicht, dass DIESER Vorgang gemeint war sondern eher dieser hier (Beschluss v. 18.05.2011 Az. VIII ZR 71/10) (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=56751&pos=7&anz=656) wozu es auch hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=16022) einen Beitrag zu gibt.