Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: matzinger am 13. August 2010, 11:53:30
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Hallo,
ich habe einen Flüssiggasvertrag bei der Firma Progas, noch abgeschlossen 1997 bei der Firma Menke, die von der Firma Progas übernommen wurde. Laufzeit 10 Jahre, also von der Laufzeit kein Problem. Nun meine Frage, in diesem Vertrag steht unter §1 eine Mindestabnahmemenge von 2000l pro Jahr. Diese Menge habe ich aber aufgrund guter Dämmung usw in der gesamten Laufzeit nie abgenommen. Ich habe immer alle 2 Jahre ca. 2000l getankt. Kann das jetzt bei einer Kündigung irgendwelche Auswirkungen haben. In der gesamten Laufzeit hat sich jedenfalls niemand von der Firma Progas beschwert.
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naja, der Vertrag läuft nun noch 7 Jahre.
Aber ich würde vorsichtshalber schon mal mit Progas reden und die Klausel versuchen raus nehmen zu lassen.
Wenn sie Pech haben, dürfen sie zahlen
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wieso 7 Jahre, der Vertrag ist doch schon 2007 abgelaufen, verlängert sich jetzt jedes Jahr wieder um ein weiteres.
Das Problem (oder auch nicht) ist die Mindestabnahmemenge pro Jahr die ich nicht erreiche.
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Gibt es eine neue Entwicklung in ihrem Fall.
Die Sache mit der Mindestabnahmemenge ist doch schon etwa seltsam.
Vielleicht können sie hier berichten und anderen Lesern in ihrer Situation weiterhelfen.
Vielen Dank schon mal
H. Watzl