Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GASAG Berlin => Thema gestartet von: RR-E-ft am 10. August 2010, 16:19:42
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PM der Gasag (http://www.gasag.de/presse/pressemitteilungen/Seiten/EinkaufspreisederGASAGdrastischgestiegen%e2%80%93Preiserh%c3%b6hungzum1Oktober2010um0,8CentkWh(brutto).aspx)
Gasag- Preise (http://www.gasag.de/privatkunden/preise/seiten/startseite)
Bei Jahresverbrauch bis 3.000 kWh steigt der Grundpreis um 37 Prozent! (http://www.gasag.de/privatkunden/preise/gasag-komfort/seiten/startseite)
Der Grundpreis hat regelmäßig gar nichts mit den Beschaffungskosten zu tun.
Gaspreiserhöhung zum 01.10.10 um 0,8 Ct/ kWh (http://www.berlinonline.de/berliner-kurier/berlin/gasag_erhoeht_preise_zum_1._oktober/305845.php)
Gegenüber grundversorgten Kunden besteht ein gesetzliches Leistungsbetimmungsrecht, dessen Ausübung der gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterliegt (BGH VIII ZR 81/08 Rn. 18].
Ob in Sonderverträgen (Gasag Komfort mit Bestpreisabrechnung usw.) eine Preisänderungsklausel gem. § 305 II BGB wirksam einbezogen wurde und ob eine ggf. einbezogene Klausel der Inhaltskontrolle gem. § 307 BGB standhält oder andernfalls gar kein Preisänderungsrecht im konkreten Vertragsverhältnis besteht (BGH VIII ZR 225/07, VIII ZR 246/08] ist fraglich und im Einzelfall zu prüfen.
Betroffene Kunden sollten der Preisänderung schriftlich widersprechen oder gleich den Lieferanten wechseln (BGH VIII ZR 56/08 Rn. 35, VIII ZR 246/08 Rn. 44).