Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: DieAdmin am 06. August 2010, 09:19:01
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und zwar im folgenden: Beschluss des 5. Strafsenats vom 7.7.2010 - 5 StR 555/09
Aus der Pressemitteilung von gestern zu entnehmen, wegen eines Verfahrensfehlers:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0158/10
Da das Thema \"Rechtsbeugung\" schon im Forum diskutiert wurde, dachte ich, dass es für den einen oder anderen interessant sein dürfte.