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Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 03. August 2010, 23:58:46

Titel: AG Delbrück, Urt. v. 02.07.10 Az. 2 C 263/09 Zweifelhafte Aktivlegitimation (E.ON XY Vertriebs GmbH)
Beitrag von: RR-E-ft am 03. August 2010, 23:58:46
AG Delbrück, Urt. v. 02.07.10 Az. 2 C 263/09 Zweifelhafte Aktivlegitimation der E.ON (XY) Vertriebs GmbH (http://www.energieverbraucher.de/files_db/1280401020_64__12.pdf)

Man sollte die Aktivlegimation einer zwischenzeitlich gegründeten Vertriebs GmbH immer bestreiten, da die Rechtsnachfolge in concreto zweifelhaft und eine Rechtsübertragung durch einfaches Nichtwissen zu bestreiten ist.

Um sicherzugehen, dass betroffene Vertragsverhältnisse auf die Vertriebs GmbH wirksam übertragen wurden, bedarf es regelmäßig der Einsichtnahme in entsprechende Ausgliederungsverträge.