Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GASAG Berlin => Thema gestartet von: krischy2008 am 29. Juli 2010, 00:01:03
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Hallo!
Ich habe eine blöde Frage und hoffe, daß die mir trotzdem jemand beantwortet.
Ich habe im September 2005 mit Musterbrief und Einschreiben der Gaserhöhung widersprochen. Und da ich das damals so verstanden hatte, daß der Widerspruch erst ab dem Zeitpunkt gilt, an dem man widerspricht, auch bei allen folgenden Rechnungen mit den Preisen vom September 2005 gerechnet.
Also nochmal in einfach: Seit Oktober 2005 zahle ich an die GASAG die Preise von September 2005.
Nun ist das ja falsch, da ja die Preise von September 2004 gelten!
Jetzt habe ich wieder die Jahresabrechnung erhalten, in der ich etwas nachzahlen muß. Das muß ich jetzt wieder nachrechnen und meine eigene Rechnung aufmachen und mit Musterbrief und Einschreiben an die Gasag schicken.
Nun die Frage:
Kann ich rückwirkend noch die Preise von September 2004 geltend machen? Oder habe ich jetzt durch eigene Blödheit Pech gehabt, daß ich immer mit den Preisen von September 2005 gerechnet habe?
Oder könnte ich dann wenigstens jetzt in der Rechnung die Preise von September 2004 ansetzen?
Vielen Dank für eine Antwort!
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Es gilt der letzte unwidersprochene Gaspreis - in Ihrem Falle leider der von Sept. 2005!
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Antworten auf diese und andere Fragen findet man hier:
http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/site__1707/#kuerzungshoehe1
Und noch mehr und eingehender im neuen Buch des BdE \'\'Energie für Verbraucher...\'\' . Siehe hier:
https://www.energienetz.de/de/site/Verein/Energie-fuer-Verbraucher__2672/#con-10752
Das Buch ist eine Fundgrube für Energieverbraucher, die sich nicht länger als \'\'Tanzbär am Nasenring\'\' durch die Energiemanege führen lassen wollen.
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Vielen Dank für die Antworten!!!