Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Christian Guhl am 23. Juli 2010, 23:03:25
-
Das AG Dannenberg hat in einer Klage von Eon-Avacon gegen einen Grundversorgungs-Stromkunden geurteilt, dass bis zum 31.12.2007 keine Billigkeitskontrolle des Strompreises durchzuführen ist, da eine behördliche Genehmigung vorlag. Für die Preise ab dem 01.01.2008 ist eine Billigkeitskontrolle vorzunehmen. Das Urteil wird hier eingestellt (Az.31C327/09).
-
Eine behördliche Tarifgenehmigung der Stromtarife schließt deren Billigkeitskontrolle nach der Rechtsprechung des BGH gerade nicht aus (BGH NJW 1998, 3188 [3192], BGH X ZR 60/04 unter II 1 b).
-
Das Urteil ist online:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2699/
-
Siehe hier. (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=73389&sid=#post73389)