Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => Gelsenwasser => Thema gestartet von: Kampfzwerg am 23. Juli 2010, 20:28:56
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ACHTUNG Sondervertragskunden!
Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=73116#post73116)
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Hallo,
ich habe auch einen neuen Vertrag von der Gelsenwasser bekommen.
Gilt das gleiche wie in dem anderen Thread? Auf keinen Fall unterschreiben?
VG
Eckerhart
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Beteiligungen Gelsenwasser AG
http://www.gelsenwasser.de/fileadmin/flash/beteiligungen/index.html
Gilt das gleiche wie in dem anderen Thread?
Deswegen die Verlinkung. Ja. Gelsenwasser AG ist der Mutterkonzern.
Auf keinen Fall unterschreiben?
Das kann auf der Basis der Informationen in dem anderen Thread wohl jeder für sich selbst entscheiden!
Und vor einer Entscheidung sollte man sich vielleicht noch eine gute Antwort auf folgende Frage überlegen:
Warum möchte der Versorger, dass man einen neuen Sondervertrag zu schlechteren Bedingungen unterschreibt, wenn man schon einen bestehenden zu besseren Bedingungen hat und sich lt. Versorger die \"bestehenden Preise nicht ändern\" ?
Auf diese Antwort warte ich gespannt.... ;)
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Moin Kampfzwerg,
ja der alte Holzmichel lebt auch noch!
Danke auch von mir für deine Recherche. Ich habe dieses Schreiben noch nicht erhalten, obwohl auch die EVS unter der Gelsenwasserfuchtel hängt.
Bin mal gespannt ob und wann was kommt!
Ruf doch mal wieder an! :D
Schwalmtaler
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hallo,
ich habe mir die neuen Bedingungen etwas durchgelesen. Man kann mir ja dann den Gashahn abdrehen. Das möcht ich nicht und werde nicht unterschreiben.
VG
Eckerhart
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Hallo zusammen,
habe gestern erneut ein Schreiben von Gelsenwasser bekommen mit neuem Sondervertragsentwurf, AGB etc.
Darin heißt es Zitat: \" Wichtig: Ihre Annahme der neuen Vertragsbedingungen ist erforderlich für das Fortbestehen Ihres Sondervertrages. Bitte senden Sie uns daher das beiliegende Vertragsformular unterschreiben .... zurück.\"
Was meint ihr ? Wieder in die runde Ablage damit ? Ich habe doch einen Sondervertrag, den ich natürlich behalten will, oder kann Gelsenwasser den einseitig kündigen ?
Gruß Michi
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Jeder Vertragspartner hat das recht den bestehenden Vertrag gem. der gültigen Bedingungen zu kündigen. Eine Kündigung muss vor allem bestimmte Formalien erfüllen (ggf. suchen unter Kündigung)
Doch dieses Schreiben ist nur als Angebot über den Abschluss eines neuen Vertrages anstelle des Alten zu werten.
Wenn Sie dieses nicht annehmen möchten > Brief in die Rundablage.
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Bin sogar schon angerufen worden.
Gelsenwasser, ja, Sie haben die AGBs noch nicht akzeptiert....
Ich habe denen mitgeteilt, das ich dies auch ohne eingehende Rechtsberatung nicht tun werde.
So wie ichs hier lese, werd ichs gar nicht machen.
Danke, Schönen Gruß Thomas
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Ja, ich habe auch einen Anruf bekommen, recht freundlich noch, aber mit einem Hinweis, daß irgendwann ein neuer Vertrag unterschrieben werden muß - Verweis auf ein mögliches zukünftiges Urteil vom BGH wenn ich das richtig verstanden habe. Ich habe das aber erst mal abgelehnt, möchte meinen alten Vertrag behalten - es wären ja nur die AGB und nicht der Vertrag, der dann geändert wird. Ja, ja ...
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Original von schrödi
Ja, ich habe auch einen Anruf bekommen, recht freundlich noch, aber mit einem Hinweis, daß irgendwann ein neuer Vertrag unterschrieben werden muß - Verweis auf ein mögliches zukünftiges Urteil vom BGH wenn ich das richtig verstanden habe. Ich habe das aber erst mal abgelehnt, möchte meinen alten Vertrag behalten - es wären ja nur die AGB und nicht der Vertrag, der dann geändert wird. Ja, ja ...
Alles sehr diffus, aber der Versuch ist nicht strafbar.
recht freundlich noch
:D guter Witz!
Wieso muss irgendwann ein neuer Vertrag unterschrieben werden?
Aus verschiedenen Gründen schlichtweg albern.
Verweis auf ein mögliches zukünftiges Urteil vom BGH
Das \"letzte, zukünftig mögliche Urteil vom BGH\" mit direktem ! Bezug auf die NGW hat sich soeben erledigt.
DAS sollte der NGW allerdings bekannt sein, da diese höchstselbst die entsprechende Revision, wohl mangels entsprechender Erfolgsaussichten, zurückzog! :D
siehe hier BGH VIII ZR 178/09 mündliche Verhandlung am 03.11.10 Abgrenzung Tarifkunde/ Sondervertragskunde (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=14345)
Denkt bitte in Bezug auf Beweispflicht und Nachweisbarkeit einmal darüber nach, warum nur ein Anruf erfolgt ist.
Denn beachtet folgenden Grundsatz: wer schreibt, der bleibt. ;)
LESEN bildet!
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ja, ja, der Versuch ist nicht strafbar, das kenne ich auch!
Mal sehen, was als nächstes kommt, mit Datum vom 15.11.2010 jedoch erst mal eine Preiserhöhung, weil Zitat:
\"Nun haben sich unsere Einkaufskonditionen verändert und machen Preiserhöhungen unumgänglich.
Ihr neuer Sonderpreis beträgt .... 5,3 ct/kWh.\"
Mein persönlicher Sonderpreis sieht leider etwas anders aus - also nochmals Widerspruch und kürzen. Das letzte Mahnverfahren ist im Sande verlaufen, mal sehen, was jetzt passiert.
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Original von schrödi
Mein persönlicher Sonderpreis sieht leider etwas anders aus - also nochmals Widerspruch und kürzen. Das letzte Mahnverfahren ist im Sande verlaufen, mal sehen, was jetzt passiert.
Wieso denn \"leider\" ;)
Ob das Mahnverfahren im Sande verlaufen ist, wird sich wohl erst noch herausstellen. Abwarten. Ich habe die Klagebegründung erst 18 Monate nach Zurückweisung des MB erhalten.
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Hallo Leute, frohes Neues erst einmal.
Ich habe bis heute auf meinen MB Widerspruch noch nix zurückbekommen.
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Hallo,
ich habe auch die Kündigung erhalten und bin, wie hier eingangs auch vorgeschlagen wurde, auf diese Kündigung nicht eingegangen.
Habe ihr fristgemäß widersprochen.
Ich fand dazu das Schreiben auf der Eingangsseite des Energienetzes:
http://www.energieverbraucher.de/files_db/1290336293_8877__12.pdf
Heute habe ich einen Brief erhalten, in dem Gelsenwasser schreibt, das der Widerspruch aufgrund ihrer AGBs nicht wirksam sei.
Ihre AGBs erlaubten, das sie jederzeit ohne Angabe von Gründen den Vertrag kündigen dürften und das sie mich mit dem Grundtarif/-versorgung weiterversorgen würden.
Ich habe hierzu auch im EIngangsbereich bei den Musterschreiben keine Alternative gefunden.
Ist mein Widerspruch wirklich rechtsunwirksam?
Was kann ich nun tun?
Schöne Grüße Thomas
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Bei der ordnungsgemäßen Kündigung eines Sondervertrages ist die Kündigungsfrist einzuhalten.
Wurde das Recht zur ordentlichen Kündung und mithin eine Kündigungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart, ist der Sondervertrag als Dauerschuldverhältnis in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB ordentlich unter Einhaltung einer Frist zu kündigen, so BGH, B. v. 15.09.09 VIII ZR 241/08 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&nr=49937&pos=12&anz=16).
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Original von RR-E-ft
Bei der ordnungsgemäßen Kündigung eines Sondervertrages ist die Kündigungsfrist einzuhalten.
Wurde das Recht zur ordentlichen Kündung und mithin eine Kündigungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart, ist der Sondervertrag als als Dauerschuldverhältnis in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB ordentlich unter Einhaltung einer Frist zu kündigen, so BGH, B. v. 15.09.09 VIII ZR 241/08 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&nr=49937&pos=12&anz=16).
(Hervorhebungen durch mich)
Wenn ich das richtig interpretiere, bedeutet das, dass im Fall einer de facto nicht vorhandenen Kündigungsklausel in einem mehr als/über 5 Jahre andauernden Vertrag (Dauerschuldverhältnis) die Gelsenwasser und NGW eine Kündigungsfrist von 6 Monaten hätten einhalten müssen!
Und dem entsprechend die oftmals vermutete \"allgemein übliche, gesetzliche\" Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende des nächsten Monats nicht korrekt wäre.
siehe auch
Kann die Gelsenwasser mir fristgerecht kündigen? (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=81099#post81099)
Kein Schutz für Sondervertragskunden bei ordnungsgemäßer Kündigung (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=15159&hilight=gelsenwasser)
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Also, ich habe das Gefühl, das mir das Musterschreiben, welches ich wie angedacht fristgerecht umgeschrieben versendet habe, nicht viel geholfen hat.
Ob mit oder ohne Frist scheint doch die Gelsenwasser mit ihrer Kündigung des Vertrages durchzukommen und mir die höheren Grundversorgungspreise aufzudrücken.
(AGBs nicht erhalten, rausgenommen, weil ichs im vorspann gefunden habe..)
Was kann ich jetzt tun?
Schöne Grüße Thomas
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Der Versorger muss nachweisen, welches Kündigungsrecht ihm vertraglich eingeräumt wurde. Er muss also insbesondere die wirksame Einbeziehung einer entsprechenden Klausel in das konkrete Vertragsverhältnis nachweisen.
Gibt es demnach keine wirksame Vereinbarung über das Recht zur ordentlichen Kündigung, kommen auch in Energieleieferungsverträgen die Kündigungsfristen entsprechend BGH VIII ZR 241/08 zum Tragen, was auch bedeuten kann, dass die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt.
Man muss dann den Versorger darauf hinweisen, dass der Vertrag mangels anderweitiger wirksamer vertraglicher Abrede erst zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden kann und beendet wird und er deshalb bis zur wirksamen Vertragsbeendigung an den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis gebunden bleibt, insbesondere zuvor durch die weitere Energienetnahme kein Grundversorgungsvertrag begründet wird (BGH VIII ZR 144/06 Rn. 20), Rechnungen, die andere als die vertraglich vereinbarten Preise ausweisen, jedenfalls nicht ordnungsgemäß sind und auch keine entsprechende Zahlungsverpflichtung begründen.
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Original von RR-E-ft
Man muss dann den Versorger darauf hinweisen, dass der Vertrag mangels anderweitiger wirksamer vertraglicher Abrede erst zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden kann und beendet wird und er deshalb bis zur wirksamen Vertragsbeendigung an den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis gebunden bleibt, insbesondere zuvor durch die weitere Energienetnahme kein Grundversorgungsvertrag begründet wird (BGH VIII ZR 144/06 Rn. 20), Rechnungen, die andere als die vertraglich vereinbarten Preise ausweisen, jedenfalls nicht ordnungsgemäß sind und auch keine entsprechende Zahlungsverpflichtung begründen.
Na, das wäre doch jetzt die Stelle, an der einige sich wieder fragen, ob SIE den Versorger darauf aufmerksam machen müssen, WAS er falsch sieht oder ob es ausreicht, Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen (ggf. noch wegen nicht eingehaltener Kündigungsfrist).
Und dazu kommt noch die Frage, ob, falls nicht die Formulierung \"hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt\" verwendet wurde, überhaupt ein neuer Kündigungszeitpunkt (nach den 6 Monaten) AUTOMATISCH gilt oder ob der Versorger ne neue Kündigung mit korrektem Kündigungsdatum schicken muss.
EDIT: Wen eine Antwort aus Sicht eines Anwaltes interessiert, kann hier (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,15850.0.html) nachlesen.
Edit Evitel2004: Link korrigiert
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Hallo bolli,
leider funktioniert Ihr Link nicht. Können Sie den nochmal korrigiert einstellen ?