Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: Sigma am 20. Juli 2010, 00:01:55
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Hallo ich bin bei Einem Neuen Stromanbieter seit dem 1.04.2010.Habe aber Noch Altschulden bei Meinen Alten Anbieter,habe eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der BS Energy Abgemacht 45 euro im Monat ,da ich aber Harz4 Beziehe kann ich die 45 euro nicht Zahlen ich habe nur 15 euro überwiesen nun Drohen sie Mir den Strom abzustellen . Meine Frage Dürfen die BS Energy mir den Strom abstellen obwoll ich nicht mehr Kunde von innen Bin. Bin Jedst bei 123 Strom und zahle da schon seit den 01.04.2010
MfG:M.Th
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Original von Sigma
Meine Frage Dürfen die BS Energy mir den Strom abstellen obwoll ich nicht mehr Kunde von innen Bin. Bin Jedst bei 123 Strom und zahle da schon seit den 01.04.2010
nAin Nix sperre Strom geht 123 when stromlieverer Schon seid den Ersten april wirklich real Verwechselt wurde
liest Mann wo Andere so problem auch mit Ihrem Alten Hatten - dringend hilfe
MfG:HalLo
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Danke für die Schnelle Antwort Leider kann ich nicht sehen was das jedst Heißt
(Sorry aber ich kann das meiste nicht entziffern) Ich Deute das mal als ein Nein sie dürfen mir den Strom nicht abstellen..??..Richtig..
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Ja, richtig, die dürfen eigentlich nicht sperren.
Aber wenn Sie Pech haben, machen die das trotzdem.
Sie sollten auf jeden Fall mir der ARGE (oder Arbeitsagentur oder wie das heißt) darüber reden. Vielleicht bekommen Sie da einen Kredit für die Stromschulden. Oder man kann Ihnen helfen, gegen eine Sperrdrohung vorzugehen.
Auch die Verbraucherzentrale kann hier vielleicht helfen.
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@Sigma,
was heißt strom abstellen?
Haben die denn schon konkrekt eine Sperre zu einem bestimmten Termin angedroht?
Ggf. aufpassen, dass die nicht unbemerkt an Ihren Stromzähler kommen.
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@ superhaase
Gut so! Denn: Edel sei der Mensch, hilfreich und gut. :]
MfG
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@ Cremer
Nein eine Korecket androhung Hab ich noch nicht bekommen aber so Steht es in der Ratenzahlung,s Vereinbarung ( wen eine Rate nicht gezahlt wird oder nur teilweisse dann wird nach 3 Werktagen die Versorgung sofort und ohne vorherirg Benachrichtigung eingestellt)Deshalb war ja meine Frage ob die das Können obwoll ich da nicht mehr Kunde bin
Und nochmals danke an alle Für die schnelle hilfe
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@Sigma,
ich bin der meinung, dass eine Sperre schriftlich angekündigt werden muss.
Außerdem würde ich mal sc hauen, ob der Versorger an Ihren Zähler einfach rankommen kann (Klingeln bei jemand anderem im Haus um reinzukommen)
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Original von Cremer
Außerdem würde ich mal sc hauen, ob der Versorger an Ihren Zähler einfach rankommen kann (Klingeln bei jemand anderem im Haus um reinzukommen)
@Cremer
Dann lassen Sie sich mal die Adresse geben und schauen Sie mal nach. ;)
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Deshalb war ja meine Frage ob die das Können obwoll ich da nicht mehr Kunde bin
Können und dürfen Sie nicht!
Der Ablauf würde folgendes verursachen. Ihr ehemaliger Vertrieb muss beim Netz die Sperre in Auftrag geben. Das Netz stellt fest, dass die Abnahmestelle nicht durch Ihren ehem. Lieferanten sondern durch einen neuen Lieferanten versorgt wird. Somit würde das Netz dem n e u e n Lieferanten die Versorgungsmöglichkeit verwehren, wozu es nicht die Befugnis hat. Nur Ihr neuer Lieferant ist derzeit befugt, den Anschluss z.B. wg. Zahlungsaussenständen, durch das Netz sperren zu lassen. Er wäre mit Sicherheit auch Ihr Verbündeter, wenn der Anschluss aufgrund des Wunsches vom ehem. Vertrieb, gesperrt würde. Wenn das Schule machen würde, dann kommt irgendwann Ihr Vermieter, und wünscht sich auch, dass der Anschluss gesperrt wird. In diesem Fall ist das Leben aber kein Wunschkonzert. Somit gibt\'s das Mahnverfahren und Titel usw., und wenn Sie Pech haben, und irgendwann mal wieder in die Grundversorgung kommen sollten, ein Gespräch mit dem Grundversorger.
Gruß
NN
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Wenn mit \"Sie\" der alte Lieferant gemeint ist, trifft die Aussage von Netznutzer voll zu.