Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Döbeln => Thema gestartet von: RR-E-ft am 17. Juli 2010, 17:37:47
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OLG Dresden, Urt. v. 13.07.10, Az. 9 U 93/10 Abgrenzung Tarifkunde/ Sondervertrag (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=72958&sid=#post72958)
Die Stadtwerke haben die Prozesskosten für beide Instanzen in Höhe von 7.600 EUR zu tragen.
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Herzlichen Glückwunsch an die Gewinnerin und ihren Prozessbevollmächtigten :)
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Danke.
Ein Dank auch an das MDR Fernsehen, das den Geschäftsführer der Beklagten seinerzeit mit dem Anwalt zusammenbrachte und über die entsprechende Erstberatung im Fernsehen berichtete.
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Das Urteil ist in der Entscheidungsammlung
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2731/