Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Döbeln => Thema gestartet von: RR-E-ft am 17. Juli 2010, 17:37:47

Titel: Stadtwerke unterliegen vor dem OLG Dresden
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Juli 2010, 17:37:47
OLG Dresden, Urt. v. 13.07.10,  Az. 9 U 93/10 Abgrenzung Tarifkunde/ Sondervertrag (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=72958&sid=#post72958)

Die Stadtwerke haben die Prozesskosten für beide Instanzen in Höhe von 7.600 EUR zu tragen.
Titel: Stadtwerke unterliegen vor dem OLG Dresden
Beitrag von: DieAdmin am 17. Juli 2010, 18:48:54
Herzlichen Glückwunsch an die Gewinnerin und ihren Prozessbevollmächtigten :)
Titel: Stadtwerke unterliegen vor dem OLG Dresden
Beitrag von: RR-E-ft am 17. Juli 2010, 21:08:34
Danke.

Ein Dank auch an das MDR Fernsehen, das den Geschäftsführer der Beklagten seinerzeit mit dem Anwalt zusammenbrachte und über die entsprechende Erstberatung im Fernsehen berichtete.
Titel: Stadtwerke unterliegen vor dem OLG Dresden
Beitrag von: DieAdmin am 04. November 2010, 18:34:17
Das Urteil ist in der Entscheidungsammlung

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2731/