Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: RR-E-ft am 15. Juli 2010, 20:31:34
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Das Urteil des BGH vom 14.07.2010 VIII ZR 246/08 ist auch für Kunden der E.ON Avacon wichtig, in deren Verträgen besondere Preisänderungsklauseln enthalten waren. Denn der BGH hat klargestellt, dass es für Rückforderungsansprüche im Falle unwirksamer Preisänderungsklauseln nicht auf einen Widerspruch gegen Preiserhöhungen und Vorbehaltszahlungen ankommt.
Bericht im Hamburger Abendblatt (http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article1568046/Schlappe-fuer-Gasversorger.html)