Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: 9mar5e68se am 14. Juli 2010, 16:49:55
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Hallo, liebe Mitstreiter
seit 2004 widerspreche ich allen Preisherhöhungen von E.ON Hanse Hamburg.
Anfang dieses Jahres erhielt ich von E.ON einen Mahnbescheid über die strittigen Beträge.
Das Amtsgericht HH teilte mir nun mit, das der Widerspruch vor dem Landgericht verhandelt wird.
Ist es für mich sinnvoll, jetzt einen Anwalt zu nehmen im Hinblick auf das kommende Verfahren?
Und wer kennt den \"richtigen\" Anwalt für diese Angelegenheit?
Vielen Dank für Rückmeldungen!
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Vor dem LG besteht Anwaltszwang, daher kommen Sie bei einer Verteidigung gar nicht um einen Anwalt herum.
Schauen Sie mal hier Anwaltsliste des BdEV (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Rechtsanwaelte__1713/) auf der Anwaltsliste, ob da nicht was in Ihrer Nähe dabei ist.
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1) Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang, d.h. man kann sich dort nicht selbst vertreten. Dies ist nur vor dem Amtsgericht möglich.
2) Als Anwalt kann ich
Rechtsanwalt Kai-Erik Peters
(Kanzlei Dr. Frhr. v. Blittersdorff & Partner)
Hermann-Balk-Str. 131
(direkt am U-Bahnhof Berne)
22147 Hamburg
Tel.: 040 / 64428088
http://www.rae-vblittersdorff.de
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