Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Pedro am 14. Juli 2010, 16:08:51

Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: Pedro am 14. Juli 2010, 16:08:51
Aus Homepage BdEV:  
Zitat
Der Bundesgerichtshof hat zugunsten von Gaskunden geurteilt: Die Gasversorger müssen zuviel bezahlte Beträge an die Kunden zurückzahlen, selbst wenn Sondervertragskunden die Erhöhungen bisher widerspruchslos gezahlt haben.

Da im Bereich \'Urteile\' nicht bzw. nur mit \'Lizenz\' geschrieben werden kann, hier eine erste Frage :
Wann und wo wird  es  wohl die ersten Insolvenzen geben?
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: RR-E-ft am 14. Juli 2010, 16:24:37
Diese erste Frage erscheint angesichts der Pressemitteilungen des BGH vom heutigen Tage wohl doch halbwegs blödsinnig.

Es bedarf zunächst einer vertieften Analyse der neueren Rechtsprechung, die jedoch erst erfolgen kann, wenn auch die Urteilsbegründungen im vollständigen Wortlaut vorliegen.
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: DieAdmin am 14. Juli 2010, 16:55:21
@Pedro,

ich hab den Thread in die \"Grundsatzfragen\" verschoben.

@all,

weitere  Threads zum Urteil hier im Forum:

BGH verhandelt EWE Gaspreise (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=13305)

Der VIII. Zivilsenat, der EuGH oder doch der Große Senat für Zivilsachen des BGH (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=13815)

Kommentierungen im \"Gerichtsurteile\"-Bereich:
BGH Urteile vom 14. Juli 2010 – VIII ZR 245 + 246/08  (EWE) (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=14045)
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: Pedro am 14. Juli 2010, 18:19:35
Zitat
Zitat RR-Eft-:  Diese erste Frage erscheint angesichts der Pressemitteilungen des BGH vom heutigen Tage wohl doch halbwegs blödsinnig.

Zur Klarstellung: ich zitiere aus der heutigen Homepage des Bundes der Energieverbraucher. Ist es wirklich \'\'blödsinnig\'\', aus dieser Meldung den genannten Schluss zu ziehen?
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: Heizer am 14. Juli 2010, 18:45:39
1. Die Kriegskassen werden sehr gut gefüllt sein

2. Man wird alles tun, um Zahlungen zu verzögern, zu vermeiden

3. Vielleicht gibt es ja auch einen Rettungsschirm für systemrelevante Energieversorger?

4. Man könnte Spenden sammeln ....
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: bolli am 14. Juli 2010, 20:03:34
Gehen Sie mal davon aus, dass KEINES der betroffenen Unternehmen pleite gehen wird, weil es entsprechende Rückzahlungen leisten muss. Zum einen sind zahlreiche Verbraucher immer noch sehr mitleidig mit den Versorgungsunternehmen, obwohl sie sie schon seit Jahren \"über den Tisch ziehen\" (\"die können doch auch nichts dafür, wenn die Energie immer teurer wird\" O-Ton mehrerer Verbraucher in unserer Gegend bei entsprechenden Diskussionen), zum zweiten haben zahlreiche Versorger bereits Rückstellungen in 7-stelligen Bereichen gebildet und zum dritten werden sie, auf Teugfel komm raus, weiter verzögern und tricksen, bis in den meisten der betroffenen Fälle eine Verjährung eingetreten ist.

Also bitte kein Mitleid ! :rolleyes:
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: Christian Guhl am 19. Juli 2010, 09:43:53
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass uns der VIII.Zivilsenat mit diesem Urteil ein ganz faules Ei ins Nest gelegt hat. Insbesondere das, was er nicht gesagt, sondern offen gelassen hat, beunruhigt mich : \"Der Bundesgerichtshof hat allerdings offen gelassen, ob eine andere Beurteilung geboten ist, wenn es sich um ein langjähriges Gasversorgungsverhältnis handelt, der betroffene Kunde den Preiserhöhungen und den darauf basierenden Jahresabrechnungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat und nunmehr auch für länger zurück liegende Zeitabschnitte die Unwirksamkeit der Preiserhöhungen geltend macht.\" Mit diesem Passus im Rücken dürfte es für die EVU ein leichtes sein, Rückforderungsansprüche der Kunden auszubremsen.
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: userD0010 am 19. Juli 2010, 18:24:36
@Christian Guhl

\"Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass uns der VIII.Zivilsenat mit diesem Urteil ein ganz faules Ei ins Nest gelegt hat. Insbesondere das, was er nicht gesagt, sondern offen gelassen hat, beunruhigt mich\"

Genau so ist es !

Was verstehen die Herrschaften dort unter \"langjährigem Versorgungsverhältnis?

Für einen BGH-Richter selbst ist 3 jähriges \"Tätigkeits\"-Verhältnis langjährig, zumindest wenn es um seine Versorgung geht.

Und was man nicht gesagt hat, stört auch nicht das Verhältnis zu den EVU und damit eventuelle Honorar-Vorträge.

Aber was will man in diesem unserem Land noch Konkretes erwarten, außer von zurücktretenden Politikern ?
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: bolli am 21. Juli 2010, 09:07:04
Ich denke, wir sollten zuerst mal das schriftliche Urteil abwarten und nachlesen, was sich die Damen und Herren des VIII. Senats nun wieder ausgedacht haben. Erst danach lohnt ein intensiveres diskutieren, wenngleich auch ich durchaus in einigen Bereichen pessimistisch gestimmt bin.
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: userD0010 am 21. Juli 2010, 10:24:20
@bolli

    

\"Ich denke, wir sollten zuerst mal das schriftliche Urteil abwarten und nachlesen, was sich die Damen und Herren des VIII. Senats nun wieder ausgedacht haben.\"

Das ist der exakte Begriff für sog. Entscheidungen all dieser Sesself.......
Ob BGH oder Brüssel, der gesunde Menschenverstand ist ausgeschaltet und irgendwelche abstrusen Vorstellungen werden auf Biegen und Brechen um- oder durchgesetzt. (Siehe Steinkohle/Zechenschließungen, da werden die Folgen und Kosten ausgeblendet, denn SPÄTER interessiert diese Herrschaften nicht, weil sie dann in wohlverdientem RUHEstand sind)
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: bolli am 22. Juli 2010, 08:02:16
Na ja, zum einen sollten wir uns trotz allem Ärger doch einigermaßen im Ton mäßigen. Davon wird die Situation nicht besser und Ernst genommen wird man schon mal gar nicht, wenn man ausfallend wird.

Und OffTopic nur soviel dazu, dass ich es viel mehr bedenklich finde, dass ein System wie das unserige LEIDER anscheinend kein vernünftiges Mittel gegen die UNFEHLBARKEIT DER RICHTER gefunden hat bzw. man danach noch nicht gesucht hat. Es mag sicher nicht einfach sein, dieses System zu optimieren, jedoch zeigen mir viele Entscheidungen, die heute getroffen werden, dass hier erheblicher Handlungsbedarf besteht, und zwar auf allen Ebenen. Solche Alleingänge, wie sie u.a. ja auch der Ball-Senat geht, DÜRFEN nicht vorkommen, da muss von den anderen \'normalen\' Richtern mehr Gegenwind kommen  bzw. es müssen Instrumente geschaffen werden, sowas zumindest für die Zukunft zu verhindern.

Aber, und auch das sei gesagt, wir \'normale\' Bürger müssen uns sicher manchmal auch an die eigene Nase packen und uns selbst fragen, ob das alles, was wir teilweise vor die Gerichte tragen, notwendig und angemessen ist. Da sind ne Menge Kleinigkeiten bei, die man früher z.B. mit einem Gespräch unter Nachbarn geklärt hätte. Heute geht nach dem ersten Gerichtstermin da gar nichts mehr und der weitere Weg des Miteinanders ist leider vorgegeben. Das nennt man Eskalationsprinzip.

So, nun aber genug des Schwafelns an dieser Stelle. Wir warten weiterhin mal auf die Urteilsbegründung und hoffen das Beste.
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: Heizer am 22. Juli 2010, 09:17:13
@ bolli

Kann ich jeden Satz unterschreiben, vielen Dank!
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: userD0010 am 22. Juli 2010, 09:29:21
@bolli

Aber, und auch das sei gesagt, wir \'normale\' Bürger müssen uns sicher manchmal auch an die eigene Nase packen und uns selbst fragen, ob das alles, was wir teilweise vor die Gerichte tragen, notwendig und angemessen ist. Da sind ne Menge Kleinigkeiten bei, die man früher z.B. mit einem Gespräch unter Nachbarn geklärt hätte.

Einer der Gründe, warum heute Alles und Jedes vor Gericht getragen wird, liegt m.E. darin begründet, dass der sog. Rechtsschutz versichert ist. Und dabei kommt es nicht unbedingt darauf an, dass oder ob man Recht hat.
Das Resultat sind die unzähligen Nichtigkeiten, mit denen Gerichte bombardiert werden, uns sei es nur wegen eines Maschendrahtzauns.

Kost`ja nix, hab ja ne Rechtschutz......   heisst es da vielfach.
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: angeljustus am 22. Juli 2010, 09:59:33
Was hat die Polemik mit der Sache zu tun?
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: superhaase am 22. Juli 2010, 10:04:26
Zitat
Original von h.terbeck
Kost`ja nix, hab ja ne Rechtschutz......   heisst es da vielfach.
Das ist aber ein Irrtum.
Wenn man ein paar mal wegen solcher \"Kleinigkeiten\" vor Gericht geht bzw. gezerrt wird, dann kommt danach meist ganz schnell die Kündigung der Rechtsschutzversicherung.
Und dann wirds schwer, eine neue zu finden.

Man sollte sich die Rechtsschutzversicherung wohl überlegt für die wirklich wichtigen Fälle \"aufheben\".
Ich hab z.B. trotz bestehender RS auch in den Prozesskostenfonds des BDEV eingezahlt, da ich meine RS für diesen Streit nicht unbedingt in Anspruch nehmen will. Das ist für mich kein \"wichtiger\" Streit.

ciao,
sh
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: Cremer am 22. Juli 2010, 10:39:15
@h.terbeck,

\"Vor Gericht und auf hoher See ist man mit Gott alleine.\"
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: RR-E-ft am 22. Juli 2010, 13:09:50
@Cremer

Wenn man Glück hat, ist der eigene Anwalt vor Gericht auch noch mit dabei.  ;)
Die polemische Dampfplauderei ist indes nicht nachvollziehbar.
Erst mal die Urteilsgründe abwarten.
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: Pedro am 06. August 2010, 15:07:49
@ RR-Eft:
Zitat
Erst mal die Urteilsgründe abwarten.

Die liegen ja nach Ihrem heutigen Beitrag unter \'\'Gerichtsurteile\'\'  vor, und man darf über die diversen Auslegungen gespannt sein!
Vor allem zu den immer wieder unterschiedlichen und sich widersprechenden Urteilsaussagen zu ein und derselben Sache unter dem Dach des BGH.
Ich habe den Eindruck, dort macht jeder was er will.
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: RR-E-ft am 06. August 2010, 15:19:35
Die Urteilsbegründung VIII ZR 327/07 liegt vor, nicht aber VIII ZR 246/08.

Zu Tage treten einmal mehr Widersprüche innerhalb der Rechtsprechung des VIII.Zivilsenats des BGH selbst. Siehe hier.  (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=73449&sid=#post73449)
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: Black am 06. August 2010, 19:59:01
Wenn zwei sich streiten wird vermutlich einer verlieren.

Hat keiner der großen Preiskämpfer einkalkuliert, dass er einen Rechtsstreit auch mal verlieren könnte?

Dann herrscht plötzlich immer großes Entsetzen und es wird auf die Richter, die Politik und den lieben Gott geschimpft. Aber wer austeilen kann muss auch einstecken können.
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: RR-E-ft am 06. August 2010, 20:16:31
Zitat
Original von Black
Wenn zwei sich streiten wird vermutlich einer verlieren.

Hat keiner der großen Preiskämpfer einkalkuliert, dass er einen Rechtsstreit auch mal verlieren könnte?

Dann herrscht plötzlich immer großes Entsetzen und es wird auf die Richter, die Politik und den lieben Gott geschimpft. Aber wer austeilen kann muss auch einstecken können.

Black out?

Der BGH hat mit der Entscheidung VIII ZR 327/07 das Urteil des LG Oldenburg aufgehoben, welches zu Lasten der Gaskunden ergangen war, und den Rechtsstreit dorthin zurückverwiesen, wo erst noch geprüft werden muss, ob der Versorger überhaupt im konkreten Verteragsverhältnis ein Preisänderungsrecht hatte oder ob die Preisänderungen nicht ebenso unwirksam waren wie dessen einseitigen Preisänderungen nach dem 01.04.07.

Damit hatte man schon gerechnet.
Deshalb wurde die Revision ja durch die betroffenen Gaskunden überhaupt nur geführt.
Titel: BGH-Urteil 14.7.10 - offener Teil -
Beitrag von: Black am 06. August 2010, 20:34:21
Ich bezog mich auf das allgemeine Gejammer hier im Thread über die ach so bösen Richter.... Sie hatten es selbst zutreffend \"Dampfplauderei\" genannt.