Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => T => Stadt/Versorger => Thüringer Energie AG => Thema gestartet von: RR-E-ft am 14. Juli 2010, 14:37:26
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Zum zweiten Mal hat sich die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. vor dem Thüringer Oberlandesgericht Jena gegen Preisänderungsklauseln der E.ON Thüringer Energie AG erfolgreich durchgesetzt.
Thüringer OLG Jena, Urt. v. 08.07.10 Az. 1 U 869/09 Preisänderungsklauseln unwirksam(E.ON Thüringen) (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=72856&sid=#post72856)
Für Freitag, den 16.07.2010 um 10.15 Uhr Sitzungssal 17 ist Termin zur mündliche Verhandlung bei dem AG Erfurt über den Rückforderungsanspruch eines duravat- Kunden bestimmt worden.
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so,
in der Entscheidungssammlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2688/
Auch von mir an die Thüringer Verbraucherzentrale ein Glückwunschgruß :)
Wer weiß, in wievielen Verträgen die Klausel anderer Thüringer Versorger auch so formuliert ist.
Gerade 2007 da erfreuten ja einige Versorger ihre Kunden mit neuen Verträgen begründet, weil die neuen GasGVV seit November 2006 in Kraft getreten sind.
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Glückwunsch an die Verbraucherzentrale!
Da bin ich doch mal gespannt, ob in der nächsten Zeit alle noch bestehenden duravat / maxivat - Verträge ordnungsgemäß gekündigt werden. Bei soviel Gegenwind....
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Besondere Bedeutung für die Gaskunden (http://www.vzth.de/UNIQ128206511808459/link764361A.html)
Das Urteil ist deshalb von besonderer Bedeutung, da E.ON mit dieser Klausel eine früher bereits für unwirksam erklärte Preisänderungsklausel ersetzt hatte.
Mit dem nun vorliegenden Urteil ergibt sich nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen, dass mangels wirksamer Preisänderungsklauseln in den Gassonderverträgen „maxivat“ und „duravat“ die seit 2004 durchgeführten Preiserhöhungen unwirksam sind. Die Verbraucherschützer fordern die E.ON Thüringer Energie AG deshalb auf, ihren Gaskunden die unberechtigt vereinnahmten Gasentgelte zurück zu erstatten.
Individuellen Rat erhalten betroffene Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Thüringen, Kontakt unter Tel.: 0361/ 555140.
Verbraucher brauchen sich für Rückforderungsstreite nicht mehr vor Gericht über die Frage der Unwirksamkeit der Klauseln streiten, wenn das Thüringer OLG Jena diese rechtskräftig für unwirksam erklärt hat.
Verbraucher können sich gem. § 11 UklaG unmittelbar selbst auf diese sie drittbegünstigende Entscheidung berufen.
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Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der E.ON Thüringer Energie AG gegen die vom OLG Thüringen festgelegte Nichtzulassung der Revision (1 U 869/09) durch Beschluss vom 01.02.2011 zurückgewiesen. Az.: VIII ZR 181/10 :D
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Glückwunsch dazu an E.ON! :D
Aber natürlich auch an die Verbraucherzentrale.
dapd-Meldung zum Erfolg (http://nachrichten.t-online.de/e-on-kunden-koennen-auf-erstattung-der-gas-entgelte-dringen/id_44416530/index?news)
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Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale:
http://www.vzth.de/UNIQ129793234704556/link843271A.html
Ich schließe mich den Glückwunschgrüßen an die VZ an :)