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Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: eon-rebell am 13. Juli 2010, 16:47:40

Titel: Berufungsverhandlung gegen E.ON Hanse vor dem Landgericht Lübeck terminiert
Beitrag von: eon-rebell am 13. Juli 2010, 16:47:40
Der Verhandlungstermin vor der 1. Zivilkammer (Vorsitzender Richter: Dr. Krönert, Präsident des Landgerichts) des LG Lübeck ist anberaumt auf:

Freitag, den 27. August 2010 / 12:00 Uhr / Sitzungssaal 253, im Gerichtsgebäude des LG Lübeck, Am Burgfeld 7, 23568 Lübeck.

Die Verhandlung ist öffentlich!

Die Präsenz zahlreicher Gaskunden etc. kann der Sache Nachdruck verleihen.
Titel: Berufungsverhandlung gegen E.ON Hanse vor dem Landgericht Lübeck terminiert
Beitrag von: flotex am 30. August 2010, 09:38:50
@eon-rebell: Wie war die Verhandlung? Gibt es ein (\"gefühltes\") Ergebnis?

Gruss von flotex
Titel: Berufungsverhandlung gegen E.ON Hanse vor dem Landgericht Lübeck terminiert
Beitrag von: eon-rebell am 31. August 2010, 15:26:57
Nachstehend gebe ich die Einschätzungen des Gerichtstermins vom 27.08.10 bekannt:

Es ist lt. Anwalt/Gericht das fortgeschrittenste Berufungsverfahren in Hamburg und Schleswig-Holstein in diesem Bereich, erfährt insoweit Leitbildfunktion.

Die Kammer hält die Berufung von E.ON Hanse für nicht erfolgversprechend, da kein Preisanpassungsrecht besteht, und zwar aus folgenden Gründen:

- Preisanpassungsklausel im Sonderkundenvertrag unwirksam (§ 307 BGB)
- GasGVV findet keine Anwendung, da Sonderkundenvertrag
- PreisanpassungsR ist nicht aus allg. Rechtsgrundsätzen - wie etwa Wegfall der Geschäftsgrundlage - herzuleiten, da keine Unzumutbarkeit vorliegt
- Europarechtsrichtlinien sind nicht heranziehbar, da diese als Ziel den Verbraucherschutz, nicht aber den Unternehmensschutz haben
- Ein individualvertraglich vereinbartes PreisanpassungsR lässt sich den Schreiben des Beklagten nicht entnehmen
- § 242 BGB zugunsten der Klägerin (E.ON Hanse) findet keine Anwendung, da diese nicht schützenswert ist

Nach vorläufiger Rechtseinschätzung des Landgerichts wird dieses keine Revision zulassen, da es hier im Wesentlichen um allg. zivilrechtliche Auslegungsregeln geht.

Die Gegenseite (E.ON Hanse) hat gerade diesen Punkt kritisiert.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde anberaumt auf Freitag, den 24. Sept. 2010.

Die Gegenseite (E.ON Hanse) will zur Vermeidung eines Urteils noch vor dem Verkündungstermin einen Einigungsvorschlag unterbreiten.