Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Seb am 12. Juli 2010, 12:08:27

Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: Seb am 12. Juli 2010, 12:08:27
Gibt es einen Weg, die Installation eines Stromzählers der neuesten Generation zu verweigern oder hinauszuzögern ? Die vielfach hochgejubelte Intelligenz der Dinger beinhaltet auch, daß der Versorger sie von Ferne per Knopfdruck unterbrechen oder den Stromdurchfluß begrenzen kann. Für Preisprotestler kann das dazu führen, daß sie plötzlich von sich aus etwas unternehmen müssen (einstweilige Verfügung beantragen, sehr schön am Wochenende !) um die Versorgung wieder herzustellen.
Ich finde bisher keinerlei kritische Stimmen zu diesem Umstand, selbst auf dieser Seite nicht. Aber die Gefahr ist doch naheliegend !
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: superhaase am 12. Juli 2010, 14:08:54
Da kann man vorbeugen, indem man einen Messtellenbetreiber auswählt, der nicht mit dem Stromversorger geschäftlich verbandelt ist.
Laut Gesetz ist das ja möglich.
Wie groß die Auswahl an Messstellenbetreibern sein wird, steht aber noch in den Sternen.
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: Pedro am 12. Juli 2010, 16:53:00
@Seb : \'\' Für Preisprotestler kann das dazu führen, daß sie plötzlich von sich aus etwas unternehmen müssen (einstweilige Verfügung beantragen, sehr schön am Wochenende !) um die Versorgung wieder herzustellen.\'\'

Ich halte diese Befürchtung für relativ unrealistisch, da eine Unterbrechung der Energielieferung angekündigt werden muss. Und dann ist es egal, welche Art Zähler vorhanden ist. Ob alter oder neuer Zähler, dann darf man den \'Kopf nicht in den Sand stecken\'\'.
Hierzu ist aber im Forum schon viel Hilfreiches geschrieben worden.
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: Seb am 13. Juli 2010, 11:02:04
Der alte Zähler läßt sich nur durch Eingriff im Haus unterbrechen, setzt also voraus, daß der Energieversorger Zutritt zum Haus hatte und darauf habe ich Einfluß. Die neuen Zähler können per Fernimpuls vom Versorger unterbrochen werden. Dafür muß das Haus nicht betreten werden können. Ich habe also keinen Einfluß darauf.
Daß die Versorgungsunterbrechung angekündigt werden muß ist schöne Theorie.
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: Pedro am 13. Juli 2010, 11:17:27
Es ist mir bekannt, dass die Sperrung des Zählers \'\'alter Art\'\' den Zutritt zum Haus erfordert. Das ändert jedoch nichts an der Rechtslage und dem vertraglichen Recht des Versorgers, das Haus zu betreten, und natürlich auch nicht an  dem Anspruch des Verbrauchers, seine vertraglichen Rechte zu beachten.
Vielleicht bringt der nachstehende Link (soweit noch nicht bekannt) auf die entsprechende Hilfestellung des Bundes der Energieverbraucher etwas Klarheit in die Diskussion:
http://www.energienetz.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: superhaase am 13. Juli 2010, 11:36:04
@Pedro:

Seb hat aber in einem entscheidenden Punkt Recht:

Die Versorger halten sich sehr oft nicht an Recht und Gesetz. Der Strom ist schnell mal gesperrt - auch wenn der Versorger nicht das Recht dazu hat.
Und die Versorger werden das mit Sicherheit ausnützen, wenn man ihnen einen Rechtsbruch so einfach macht.
Wer das nicht sieht, ist naiv.
Der Verbraucher hat dann den Ärger (keinen Strom) und muss dann hinterherrennen.
Er ist zwar im Recht, aber er hat nichts davon.

Wie gesagt ist die wohl beste Lösung in diesem Fall, einen Messstellenbetreiber zhu wählen, der nicht mit dem Versorger verbandelt ist. So kann der Versorger auch nicht auf den Zähler so zugreifen, dass er den Strom abstellen kann. Man kann ja sogar dem Messstellenbetreiber untersagen, dass dem Versorger oder dem Netzbetreiber vom Zähler direkt irgendwelche Daten übermittelt werden.

Ich halte von diesem Pushing von \"intelligenten Stromzählern\" bisher recht wenig.
Sinnvoll würde das erst, wenn es variable Tarife gäbe und der Zähler dann Haushaltsgeräte ansteuern könnte. Das ist bisher aber noch lange nicht in Sicht.

ciao,
sh
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: Pedro am 13. Juli 2010, 17:28:01
@superhaase: Ist ja richtig, aber an dem Zutrittsrecht Versorgers/Netzbetreibers (§ 9 StromGVV) kommt man nicht vorbei, egal ob \'\'verbandelt\'\' oder nicht. Natürlich ist bei getrennten Firmen die (förmlich erforderliche) Anweisung des Versorgers an den  Netzbetreiber, den Strom zu unterbrechen, etwas schwieriger ( § 19). Aber in \'\'hartnäckigen Fällen\'\' durchaus möglich, allerdings nicht über Nacht u. auch nicht einfach so mal am Wochenende.
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: superhaase am 13. Juli 2010, 17:55:10
Zitat
Original von Pedro
.. aber an dem Zutrittsrecht Versorgers/Netzbetreibers (§ 9 StromGVV) kommt man nicht vorbei, egal ob \'\'verbandelt\'\' oder nicht ...
Da liegen Sie wohl falsch.
Meines Wissens gibt es so ein Zutrittsrecht zum Stromsperren nicht.
Der §9 StromGVV gibt das zumindest nicht her.

Hausverbot erteilen oder einfach nicht reinlassen, wenn jemand sperren will, und gut ist. Zum Ablesen kann man ja die Leute reinlassen - aber ansonsten Finger weg! ;)
Den Zutritt zum Stromsperren müsste er sich dann gerichtlich erstreiten, was er nicht kann, wenn er im Unrecht ist.
Das ist der springende Punkt.

Bei einer Sperrung mittels ferngesteuertem Zähler sieht das anders aus, wenn der Messstellenbetreiber und der Versorger verbandelt sind.
Da kann ich die unrechtmäßige Sperrung nicht verhindern, sondern muss sie mit Aufwand wieder rückgängig machen lassen.
Helfen tut in diesem Fall vielleicht eine strafbewährte Unterlassungserklärung, die man vorher schon vom Versorger einfordert, wenn dieser mit unberechtigter Sperrung droht.

ciao,
sh
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: Netznutzer am 13. Juli 2010, 22:38:46
@ pedro

Falls jemand ein Messstellenbetreiber (MSB) sein möchte, m u s s er einen entsprechenden Rahmenvertrag mit dem Netz schliessen. In diesem ist haarklein geregelt, dass er die gleichen Pflichten hat, wie zuvor der Netzbetreiiber als Messstellenbetreiber. D.H., sobald ein Lieferant an den MSB herantritt, und diesem glaubhaft versichert, dass die Sperrung in Ordnung ist, m u s s dieser sperren. Tut er\'s nicht, ist er vertragsbrüchig mit dem Netz und dem Lieferanten und wird schadensersatzpflichtig. Daher kann ich nur jedem empfehlen, sich 2-5 Mal zu überlegen, ob er den MSB wechselt. Für den Fall, dass dieser freitagnachmittags sperrt, und dann ins Wochenende an die See fährt, da kommt der Gesperrte an ein Wochenende ohne Strom nicht vorbei. Der Lieferant kann dann, selbst wenn per Blitzüberweisung das Geld eine Stunde später da wäre, nicht mehr auf den Netzbetreiber und seinen Wochenendnotdienst zurückgreifen. Der Netzbetreiber darf den Zähler nicht öffnen. Bei den niedrigen Entgelten, die der MSBetrieb beinhaltet, ca. 1,-- €/Monat, wrird kein MSB einen Wochenend/Feiertagsnotdienst vorhalten. An der Pflicht, elektr. Zähler einzubauen, wird kein MSB vorbeikommen. Dieses Wunschdenken, dass hier manche als \"Fakt\" niederkritzeln, können Sie getrost vergessen.  Dass ist nur Wunschdenken und Gelabere und Wichtigtuerei.

Gruß

NN
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: Cremer am 14. Juli 2010, 07:27:56
Ich glaube hier wird zu sehr spekuliert. :evil:

Der § 9 der StromGVV gibt, wie Superhaase schreibt, ein Zutrittsrecht zum Sperren nicht her. Alles andere kann mit einem Hausverbot geregelt werden.
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: superhaase am 14. Juli 2010, 07:30:06
Zitat
Original von Netznutzer
D.H., sobald ein Lieferant an den MSB herantritt, und diesem glaubhaft versichert, dass die Sperrung in Ordnung ist, m u s s dieser sperren. Tut er\'s nicht, ist er vertragsbrüchig mit dem Netz und dem Lieferanten und wird schadensersatzpflichtig. Daher kann ich nur jedem empfehlen, sich 2-5 Mal zu überlegen, ob er den MSB wechselt.
Das ist doch gerade der Knackpunkt.
Bei einer berechtigten Sperrforderung wird der unabhängige Messstellenbetreiber dies sicher tun müssen, sonst Schadenersatzpflicht gegenüber Lieferant.
Bei einer unberechtigten Sperrforderung wird der unabhängige MSB dies eben sicher nicht tun, sonst Schadenersatzpflicht gegenüber Stromverbraucher.

Es geht hierum unberechtigte Sperrungen.

Gerade wenn MSB (Netzbetreiber) und Lieferant verbandelt sind, und die Mitarbeiter beider Unternehmen oft noch auf demselben Flur sitzen, wird die unberechtigte Sperre ja gerne als Druckmittel benutzt. Un das wider besseres Wissen.

Ein unabhängiger MSB dürfte sich dafür nicht so einfach hergeben.
Eine Garantie gegen Unbedarftheit oder Nachlässigkeit des neuen MSB gibts natürlich nicht.

Andererseits ist eine ferngesteuerte Sperrmöglichkeit für elektronische Zähler ja nicht vorgeschrieben, oder irre ich mich?
Vielleicht hat man als Stromkunde da auch die Wahl, welche Art Zähler man sich einbauen lässt?

Wie sieht hier die Vorschriftenlage aus, lieber Netzbetreiber (NN) ?
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: Pedro am 14. Juli 2010, 09:30:27
Zitat
Netznutzer: In diesem ist haarklein geregelt, dass er die gleichen Pflichten hat, wie zuvor der Netzbetreiiber als Messstellenbetreiber.
Mit meinem Zitat des § 19 StromGVV hatte ich doch genau darauf hingewiesen, da ich hier keine Gesetzes-/Verordnungstexte abschreiben möchte.Diese kann jeder selbst anklicken, wenn es ihn interessiert.
Die Spekuliererei um diese Sache treibt wirklich Blüten. Wo leben wir denn, dass ein EVU-Sachbearbeiter mal eben so den Strom sperrt? Ich möchte mal erleben, dass mir ein Netzbetreiber ohne Berechtigung und ohne Einhaltung des nach der StromGVV vorgesehen Verfahrens  den Strom sperrt.
Das gilt natürlich auch für Gas (Zudrehen des Absperrschiebers auf dem Gehweg vor dem Haus). Aber bitte hierzu kein \'neues Fass\' aufmachen, ist schon alles ausdikutiert.
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: bolli am 14. Juli 2010, 09:40:23
Zitat
Original von superhaase
Das ist doch gerade der Knackpunkt.
Bei einer berechtigten Sperrforderung wird der unabhängige Messstellenbetreiber dies sicher tun müssen, sonst Schadenersatzpflicht gegenüber Lieferant.
Bei einer unberechtigten Sperrforderung wird der unabhängige MSB dies eben sicher nicht tun, sonst Schadenersatzpflicht gegenüber Stromverbraucher.
Der Messstellen-/Netzbetreiber wird sich kaum in die rechtliche Bewertung der Sperrforderung einmischen. Er bekommt vom Versorger den Auftrag zu sperren. Ob dieses letztlich zu Recht oder zu Unrecht erfolgt, wird Sache des Versorgers sein und nicht des Messstellen-/Netzbetreibers.

Ich glaube nicht, dass der MSB Schadensersatzpflichtig wird, wenn er der Sperrforderung eines Versorgers nachkommt. Behauptet dieser einen rechtmäßigen Sperrgrund, dürfte der MSB aus dem Spiel (der Verantwortung) sein. Die Vertragsbeziehung, aus der der (angebliche) Sperrgrund hervorgeht, besteht schließlich zwischen Versorger und Verbraucher und nicht zwischen MSB und Verbraucher.

Insofern hilft letztlich tatsächlich nur der Weg, so lange wie möglich den notwendigen Hauszugang zur Sperrung notwendig zu machen, damit man ggf. dem Mitarbeiter nicht nur auf die Finger schauen kann sondern ihm schon vorher den Zugang nur zur Ablesung (§9 GasGVV) und NICHT zum Sperren gewährt. Wenn man für Zuwiderhandlungen mit einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch droht, wird dieser in den meisten Fällen eher wider abziehen und weitere Anweisungen einholen.


@pedro
Zitat
Original von pedro
Wo leben wir denn, dass ein EVU-Sachbearbeiter mal eben so den Strom sperrt? Ich möchte mal erleben, dass mir ein Netzbetreiber ohne Berechtigung und ohne Einhaltung des nach der StromGVV vorgesehen Verfahrens den Strom sperrt.
Es mag ja sein, dass SIE da (mittlerweile) auf dem Stand sind, was man (EVU, MSB)darf und was nicht (wie ICH inzwischen auch, durch intensives mitlesen hier), aber dass der Versuch oft genug unternommen wird, auch unter Missachtung der bestehenden Vorschriften, ist doch nicht nur hier im Forum zahlreich nachzulesen. Und was meinen Sie, warum man die Meldestelle für Energieunrecht ( Meldestelle für Energieunrecht  (http://www.energienetz.de/de/site/Verein/Energieunrecht__2176/)] eingerichtet hat? Weil sich die Versorger alle Rechtstreu verhalten ? Wohl kaum.

Und wenn der EVU/MSB-Mitarbeiter schon mal vor der Tür steht, klappts mit der schnellen Information meist auch nicht mehr und schon ist die Energie weg.
Und bei der Abschaltung aus der Ferne werden auch Sie sich kaum gegen eine  unrechtmäßige Sperre wehren können, wenn sie denn rechtswidrig z.B. ohne Einhalten der Frist erfolgt. Daher hilft wohl nur der notwendige Hauszugang.
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: superhaase am 14. Juli 2010, 10:11:37
Zitat
Original von Pedro
Die Spekuliererei um diese Sache treibt wirklich Blüten. Wo leben wir denn, dass ein EVU-Sachbearbeiter mal eben so den Strom sperrt? Ich möchte mal erleben, dass mir ein Netzbetreiber ohne Berechtigung und ohne Einhaltung des nach der StromGVV vorgesehen Verfahrens  den Strom sperrt
Dann haben Sie von dem realen Geschehen nicht viel Ahnung.
Dies kommt immer wieder vor.

@bolli:
Sie haben wohl Recht.
Auch ein unabhängiger MSB wird hier auf die Angaben des Versorgers angewiesen sein.

Aber:
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich denn aus dem Vertrag zwischen dem MSB und dem Stromverbraucher?

Besteht denn nicht auch hier eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden?
Aus dieser heraus wird der unabhängige MSB wohl sicher zumindest die Ankündigungsfristen einhalten und nicht unvermittelt sperren, was Netzbetreiber schon des öfteren getan haben.

Muss die Ankündigung vom MSB und/oder vom Versorger kommen?
Der MSB wird doch wohl einen Beleg für die rechtzeitige Ankündigung einfordern?
Das sollte man im Vertrag mit dem MSB als Stromkunde vielleicht festschreiben lassen, wenn es nicht Standard ist.

Wenn nun die Ankündigung rechtzeitig erfolgt, hat man als Kunde jedenfalls die Chance, innerhalb der Frist (2 Wochen) die Sperre noch zu verhindern, indem man dem MSB z.B. nachweist, dass eine Sperre unrechtmäiß wäre, oder indem man eine einstweilige Verfügung erwirkt, oder den Versorger abmahnt, etc. pp.
Ganz schutzlos ist man ja als Stromkunde auch nicht.

Es gibt jedenfalls keinen Grund zu der Annahme, dass man bei der Tochterfirma des Versorgers als Messstellenbetreiber besser aufgehoben wäre. Im Gegenteil.
Das Pseudoargument mit dem Wochenenddienst ist ja wohl Kokolores ...

Zurück zu meiner obigen Frage:
Ist denn eine ferngesteuerte Sperrmöglichkeit vorgeschrieben?
Wird es auch Stromzähler geben, die nicht ferngesteuert werden können, sondern nur ausgelesen?
Soviel ich weiß, ist hier noch gar nicht viel festgelegt, das muss wohl alles erst noch geregelt werden, oder?

ciao,
sh
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: hko am 14. Juli 2010, 10:46:46
Hallo,

mir scheint die Diskussion darüber, was der Versorger darf und was er schließlich tut, doch sehr theoretisch zu sein.

Meine eigenen Erfahrungen mit EON-Mitte:

Nach Widerspruch und Kürzung der Zahlungen wurde ich mit Mahnungen bombardiert. Das hörte erst auf, nachdem ich das Bundeskartellamt um Hilfe gebeten habe.
Es wurde ein Abschaltversuch unternommen, den ich als Hausbesitzer leicht abwehren konnte. Dafür hat mir EON-Mitte 50 Euro auf die Rechnung gesetzt!
Und schließlich wurde mein Konto zweimal von EON-Mitte geplündert. Für die von mir veranlasste Rückbuchung hat mir EON-Mitte - natürlich - die Kosten auf die Rechnung gesetzt!

Theoretisch waren alle diese Maßnahmen rechtswidrig und EON-Mitte hätte dies nicht tun dürfen. Aber die Praxis - siehe oben.

Deshalb lehne ich einen intelligenten Zähler entschieden ab, mit dem mir der Strom - ob rechtswidrig oder nicht oder auch nur \"versehentlich\" - einfach so abgeschaltet werden kann.

Gruß hko
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: Pedro am 14. Juli 2010, 10:47:03
Zitat
Original von superhaase: Dann haben Sie von dem realen Geschehen nicht viel Ahnung.

Ich weiß, heute ist es heiß, aber solche Aussagen sollten Sie im Forum niemand unterstellen der versucht, sachlich zu diskutieren.

Ich fühle mich auch nicht widerlegt und  freue mich, in Ihrem letzten Beitrag neben der vorstehenden Bemerkung auch zu lesen, dass Sie meine \'\'Ahnungslosigkeit\'\' voll unterstützen.  ;)
Am Rande:
Als \'\'Gas- oder/und Stromprotestler\'\' sollte man wissen, auf welches unseriöses EVU man sich einlässt und vor allem: zur gegebenen Zeit die notwendigen Schritte und Rechte kennen, sich zu wehren.
Dazu gibt und gab es hier im Forum viele sachliche, praxisgeeignete und rechtlich fundierte Beiträge.
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: superhaase am 14. Juli 2010, 11:17:13
Zitat
Original von Pedro
Ich weiß, heute ist es heiß, aber solche Aussagen sollten Sie im Forum niemand unterstellen der versucht, sachlich zu diskutieren.
Das war völlig sachlich.
Sie tun so, als ob es keine unrechtmäßigen Sperrungen gäbe. Dass die Realität anders aussieht, zeigt nicht nur der Beitrag von hko.
Insofern haben Sie entweder keine Ahnung (wie ich, weshalb ich auch mal Fragen stelle ;)), oder aber Sie verstecken Ihre Ahnung recht geschickt.

Ich kann hko nur beipflichten, dass man als Kunde die intelligenten Zähler ablehnen sollte, sofern eine ferngesteuerte Sperrung möglich ist.
Die bisherige Sperrmöglichkeit vor Ort reicht völlig aus und ist auch durchsetzbar, falls berechtigt.
Es gibt keinen Grund, die ferngesteuerte Sperrung einzuführen.

Es geht ja nicht nur um sogenannte \"Protestkunden\". Es treten ja auch Fälle auf, in denen aufgrund irgendwelcher Abrechnungsfehler oder gar Verwechslungen aus heiterem Himmel mit Sperrung gedroht wird bzw. gesperrt wird.

Würden sich alle Versorger an Recht und Gesetz halten, wäre die Diskussion überflüssig.
Würden sich Staat und öffentliche Institutionen immer an Recht und Gesetz halten, dann bräuchte man auch keinen Datenschutz, oder man könnte gar auf die Gewaltenteilung verzichten.
Aber das ist Traumtänzerei.

Gibt man den Versorgern so ein bequemes Werkzeug zur Stromsperre in die Hand, wird das auch sicher gerne und häufig genutzt werden. Es steht zu befürchten, dass mit dieser Möglichkeit noch viel häufiger und schneller gesperrt wird als bisher - ein Mausklick genügt ja.
Es müsste daher unbedingt von Beginn an eine ausreichende prozedurale Hürde vorgesehen werden - oder extrem hohe Strafen bei Missbrauch, damit damit nicht leichtfertig umgegangen wird. Strom ist ja heutzutage schließlich fast lebensnotwendig.

ciao,
sh
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: Seb am 14. Juli 2010, 18:07:37
Zitat
Original von superhaase

Zurück zu meiner obigen Frage:
Ist denn eine ferngesteuerte Sperrmöglichkeit vorgeschrieben?
Wird es auch Stromzähler geben, die nicht ferngesteuert werden können, sondern nur ausgelesen?
ciao,
sh

Bin nicht befähigt, hier Links zu Fundstellen hinzubauen. Googelt man aber Stromzähler kommen Zeitungsberichte über die neueste Generation, die bis 2015 flächendeckend verbreitet werden soll. Manche dieser Artikel jubeln nur die angeblichen Vorteile für den Verbraucher hoch andere beschreiben auch die sonstigen Funktionsmöglichkeiten: Unterbrechung per Fernimpuls oder Begrenzung der Durchflußmenge, ebenfalls per Fernimpuls. Ich gehe also davon aus, daß es nicht daneben auch noch eine harmlose Variante Stromzähler geben wird.
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: DieAdmin am 14. Juli 2010, 19:25:34
in dem Thread hatte ich auch schon meine Bedenken geäußert:

Neue Tarife bei Smart Metering (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=12070)

@Seb, wieso sind Sie nicht befähigt, Links ins Forum zu setzen?

Wenns ein Handlingproblem mit dem Forum ist, das bitte:
http://forum.bdev.de/board.php?boardid=3 einstellen.
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: PLUS am 15. Juli 2010, 14:40:30
Zitat
Für den Bereich der WAN-Kommunikation existieren zahlreiche ältere Standards und Technologien. Hier müssen geeignete Migrations oder Integrationsstrategien entwickelt werden. Für den Zugang zu WANs existieren zahlreiche Kommunikationsstandards, die zum Erreichen der Schaltanlage genutzt werden, jedoch teilweise nicht geeignet sind für den Zugriff auf Daten in Haushalten. Hier müssen daher andere Standards und Normen gewählt werden.

Auch von physikalischem Zugriff ist die Rede, was immer da geplant und entwickelt wird. Holzauge sei wachsam!

zur INFO:

DIE DEUTSCHE NORMUNGSROADMAP E-ENERGY / SMART GRID (http://www.e-energy.de/documents/DKE_Roadmap_Smart_Grid_230410_Deutsch.pdf)

Neben dem Daten- und Zugriffschutz ist dabei auch noch das Risiko der Wirtschafts- und Industriespionage (Energieverbrauch etc.) zu beachten.

Zitat
  • Datenschutz (Privacy)

Beispiel: Datenschutz bei Energiezählerdaten (Smart Meter)
  • Informationssicherheit (Security) Beispiel: Schutz der Informationen vor Hackerangriffen oder Verfälschungen
  • Sicherheit von Produkten und Systemen (Safety)

Beispiel: Sicherheit von Produkten mit neuen Smart Grid-fähigen Funktionen
  • Versorgungssicherheit (Critical Infrastructure)

Erhaltung der Versorgungssicherheit und damit insbesondere die Aufrechterhaltung der unverzichtbaren Kernfunktionen der Energieversorgung auch in Krisenlagen
  • IKT-Architektur

Während eine IKT-Architektur sich am Markt entwickelt und schnellen Veränderungen unterworfen ist, sollten die Methodik zur Architekturdefinition und die Entwicklung einer generischen Referenzarchitektur vorangetrieben werden. Die generische Referenzarchitektur für das Smart Grid sollte dabei Grundlage für Nachhaltigkeit, Flexibilität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit sein, aber auch besonderen Anforderungen wie Robustheit und Resilienz der künftigen Energieversorgung genügen.[/list]
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: Christian Guhl am 16. Juli 2010, 16:02:55
Es wurde hier empfohlen, einen Messstellbetreiber zu wählen, der nicht mit dem Energieversorger zusammenhängt. Wie soll man dies machen ? Mein Versorger verweigert die Auskunft mit welchen Messstellbetreibern Verträge abgeschlossen wurden, mit dem Hinweis auf den Datenschutz. Kann man irgendwo erfahren, wer diese Dienste anbietet ?
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: superhaase am 16. Juli 2010, 16:45:29
Zitat
Original von Christian Guhl
Es wurde hier empfohlen, einen Messstellbetreiber zu wählen, der nicht mit dem Energieversorger zusammenhängt. Wie soll man dies machen ? Mein Versorger verweigert die Auskunft mit welchen Messstellbetreibern Verträge abgeschlossen wurden, mit dem Hinweis auf den Datenschutz. Kann man irgendwo erfahren, wer diese Dienste anbietet ?
Das Einfachste ist wohl, Sie fragen die auf dem Markt aktiven Messstellenbetreiber jeweils, ob sie in dem betreffenden Gebiet (Verteilungsnetzbereich) ihre Dienste anbieten.
Bisher gibt es ja noch nicht viele. Einer ist Yellow, soviel ich weiß.
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: DieAdmin am 05. August 2010, 14:06:30
Ein Flickwerk namens Smart Grid

Zitat
Auf der Black-Hat-Konferenz zeigen Sicherheitsexperten weitere Angriffspunkte in den neuen \"intelligenten\" Stromnetzen. Die Energieversorger sind kaum auf die Bedrohungen vorbereitet....

http://www.heise.de/tr/artikel/Ein-Flickwerk-namens-Smart-Grid-1050987.html

... die Kunden aber auch nicht...


Der Artikel vom 27.06.10 auf heise ist auch noch interessant:
US-Energieversorger diskutieren Pannen bei Smart-Meter-Einführung
http://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Energieversorger-diskutieren-Pannen-bei-Smart-Meter-Einfuehrung-1029760.html
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: PLUS am 14. August 2010, 14:46:41
Energieexperte Christian Michaelis von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg überzeugt die \"Intelligenz\" nicht:

Zitat
Weniger Stromverbrauch und damit auch weniger Umweltbelastungen: Mit den neuen «intelligenten Stromzählern» sind große Hoffnungen verbunden. Seit Januar müssen sie bei Neubauten und Vollrenovierungen eingebaut werden.

Doch Verbraucherschützer und Experten des Preisvergleichsportals Verivox dämpfen die Erwartungen an die digitalen Messgeräte deutlich. Probleme gibt es aus ihrer Sicht bei Kosten, Datenschutz und durch fehlende einheitliche Standards. «Die meisten intelligenten Stromzähler sind nicht so intelligent, dass der Verbraucher daraus einen Nutzen ziehen könnte», sagte der Energieexperte Christian Michaelis von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der dpa.

z.B.Rhein-Zeitung (http://www.rhein-zeitung.de/themenwelten/bauen-wohnen-umwelt/bauen-wohnen-umwelt-tipps_artikel,-Viele-%C2intelligente-Stromzaehler%C2-wenig-intelligent-_arid,123581.html)
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: opferlamm-ma am 14. August 2010, 16:21:57
Da es ja immer mal wieder \"Computerirrtum\" bei den Versorgern gibt, lege ich persönlich Wert darauf, dass mir nicht durch irgendwelche \"Programmfalschbedienungen\" durch irgendwelche Mitarbeiter (die ja im Nachhinein auch nicht feststellbar sind) einfach mal so die Energiezufuhr abgestellt wird.
Wir haben wohl schon alle mal hier erlebt, dass irgendwelche (vom Computerprogramm erstellete Schreiben) auf individuelle (schriftliche) Argumente des Kunden nicht nach vollziehbar eingehen. Entweder passt die Antwort zur Frage nicht oder vice versa.
Generell ziehe ich eine Abwehr des physischen Zugangs zum Zähler etc. einer wie auch immer juristischen Abwehr vor.
Wie kann der Kunde denn eigentlich beweisen, dass der Versorger überhaupt die Energiezufuhr vorsätzlich per \"Befehl\" an den Zähler ausgelöst hat?
Man sitzt dann einfach mal ohne die entsprechende Energiezufuhr da.

Evtl. mögliche Schadensersatzansprüche dürften wohl, sowohl dem Grunde nach als auch insbesondere der HÖHE nach ihre eigene Problematik haben.

Da m.E. das Verehalten unserer Vertragspartner oftmals nur schwerlich mit der \"christllichen Sozialethik\" :-)) vereinbar sind wird es vermutlich auch im
\"Schadensfall\" Probleme geben.

Ist ja immer mal so, dass plötzlich z.B. der Internetzugang nicht funktioniert.
Wo sitzt denn dann der qualifizierte Problemlöser?
Beim Provider ? im eigenen Netzwerk (Konfiguration) ?

Immer ist doch dann der \"König Kunde \" der in den PoPo gekniffene wie es einer meiner Bekannten formulierte.

Also: wenn ich ich dem Mitarbeiter, der vor meiner Haustür steht auf Anfrage mitteilt \"ich komme wegen dem Strom\" dann den Zutritt verwehren kann ist mir einfach wohler als mich auf irgendwelche sonstigen (Beweis) Verfahren, weil plötzlich der gesamte Haushalt keine 220 volt bekommt einlassen zu müssen.


Gruss
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: superhaase am 15. August 2010, 13:36:30
\"Intelligente\" Stromzähler bringen meines Erachtens überhaupt nichts, wenn es nicht gleichzeitig variable Tarife und die Steuerung von Haushaltsgeräten gibt.

Diese neuen Zähler können also nur ein erster Schritt sein.
Ferner sind sie nur dann ein erster Schritt, wenn sie für variable Tarife und Steuerungsmöglichkeiten bereits vorbereitet sind, denn sonst muss man sie ja beim nächsten Schritt schon wieder austauschen.

Spielereien wie \"Momantanverbrauch ablesen\" oder \"Tagekurven übers Intranet oder Internet ansehen\" sind was für Hobbyelektriker. Auswirkungen auf das Verbrauchsverhalten oder die Netzbelastung und den Lastgang hat das keine. Die meisten Verbraucher wird das nicht einmal interessieren.

\"Intelligente\" Zähler, die nur solche Spielereien bieten, sollte man auch gleich bleiben lassen und gar nicht erst zwangsweise einführen.

Reine Geldverschwendung.  :P

ciao,
sh
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: newmoon am 27. September 2010, 12:46:10
Manipulation ist strafbar. Wie kann man so eine Frage in einem Forum stellen!? Zahl mal lieber ordentlich deine Rechnung und lasse den Stromzähler vernünftig laufen.
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: bolli am 27. September 2010, 12:55:59
Zitat
Original von newmoon
Manipulation ist strafbar. Wie kann man so eine Frage in einem Forum stellen!? Zahl mal lieber ordentlich deine Rechnung und lasse den Stromzähler vernünftig laufen.
Aber nur, wenn sie bewiesen wird. Sonst ist es halt ein \"einfacher Fehler, der immer mal vorkommen kann\".  8)

Warum habe ich nur das Gefühl, dass viele Ihrer Beiträge, die Sie im Augenbblick schreiben, eher Spamcharakter haben ?  ?(  Gibt\'s hier jetzt nen Preis für das Erreichen ner bestimmten Beitragszahl?

Wenn alles zum Besten liefe, bräuchten wir das Forum nicht und damit wären tatsächlich auch Ihre Beiträge überflüssig (wenn sie das nicht größtenteils eh schon sind).
Aber leider sieht die Wirklichkeit anders aus. Wenn Sie das anders sehen, sind Sie vielleicht im falschen Forum.
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: samasaphan am 22. Oktober 2010, 21:23:29
http://www.heise.de/ct/meldung/Sekundengenaue-Stromverbrauchserfassung-vom-Dienstleister-1102235.html
 
http://discovergy.com/start/
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: DieAdmin am 24. November 2010, 20:32:53
Energieversorger warten noch ab

so eine Studie:

http://www.pressetext.de/news/101124029/intelligente-stromzaehler-energieversorger-warten-noch-ab/
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: samasaphan am 13. Januar 2011, 18:57:42
Intelligente Stromzähler als Krebsauslöser

http://www.futurezone.at/stories/1665243/
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: DieAdmin am 07. Juni 2011, 18:04:59
Erfreulich, dass das Thema Datenschutz mal angesprochen wird

Datenschutz in Smart Grids
http://www.energie-experten.org/experte/meldung-anzeigen/news/datenschutz-in-smart-grids-2627.html
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: DieAdmin am 29. Juni 2011, 17:06:36
Pressemitteilung des ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) vom 28. Juni 2011:

Zitat
P R E S S E M I T T E I L U N G
Bundestag will aus Datenschutzsicht „gefährlichen Unsinn“ zu Smart Metern regeln

Angesichts der angekündigten morgigen Beschlussfassung über den Atomausstieg ist vorgesehen, dass der Deutsche Bundestag auch datenschutzrechtlichen Regelungen zustimmt, mit denen die extensive Erfassung von Energieverbrauch und -einspeisung von Endverbrauchern über sog. „Smart Meter“ erlaubt wird. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hatte, gemeinsam mit anderen Landesbeauftragten für Datenschutz, im Vorfeld die geplanten Regelungen kritisiert.

Der Bundesrat hat diese Kritik aufgegriffen und darum gebeten, „im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob die datenschutzrechtlichen Regelungen ausreichen, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gegen eine Ausforschung des Nutzerverhaltens zu schützen“. Als zusätzliche Maßnahmen schlug der Bundesrat gesetzliche Festlegungen vor, „dass die Nutzung von Fernmessdiensten für den Kunden erkennbar sein muss“ sowie die „Prüfung eines Koppelungsverbots zwischen günstigen Tarifen und Offenlegung des Nutzerverhaltens“ (BT-Drs. 17/6248, Stellungnahme des Bundesrates Nr. 10). In ihrer Stellungnahme ging die Bundesregierung auf diese Vorschläge inhaltlich überhaupt nicht ein (BT-Drs. 17/6248, Gegenäußerung der Bundesregierung).

Dazu äußert sich der Leiter des ULD, Dr. Thilo Weichert: „Wer unprofessionell Stromsparen und Stromeinspeisen regelt, muss sich nicht wundern, wenn die gesetzten Ziele und die Akzeptanz bei den Betroffenen nicht erreicht werden. So richtig die Geschwindigkeit bei der Beschlussfassung über den Atomausstieg sein mag, so kontraproduktiv ist es, nicht auf berechtigte Kritik zu achten. Sollte der Bundestag morgen nicht noch umlenken, so geht am Nachbessern kein Weg vorbei. Die geplanten Normen schaffen die Basis für den „gläsernen Verbraucher“. Energiesparen und dezentrale Energieproduktion gehen auch ohne das Erstellen von detaillierten Verbraucherprofilen. Die derzeitigen gefährlichen und teilweise unsinnigen Regelungen müssen modifiziert werden.“

Die Stellungnahme des ULD und dessen Presseerklärung vom 15.06.2011 ist im Internet verfügbar unter
https://www.datenschutzzentrum.de/smartmeter/20110615-pm-smartmeterregelung.htm
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https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20110628-smartmeter.htm
Titel: neue intelligente (manipulierbare) Stromzähler
Beitrag von: der_thomas am 21. September 2011, 17:52:01
Zitat
Original von Seb
Der alte Zähler läßt sich nur durch Eingriff im Haus unterbrechen, setzt also voraus, daß der Energieversorger Zutritt zum Haus hatte und darauf habe ich Einfluß. Die neuen Zähler können per Fernimpuls vom Versorger unterbrochen werden. Dafür muß das Haus nicht betreten werden können. Ich habe also keinen Einfluß darauf.
Daß die Versorgungsunterbrechung angekündigt werden muß ist schöne Theorie.

Wie funktionieren diese neuen Zähler? sind die ans Telefonetz angeschlossen - also Internetzugang darüber oder mit eigener Simkarte, oder geht der Impuls über die Stromleitung?