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Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Christian Guhl am 10. Juli 2010, 22:04:28

Titel: Ergänzende Bedingungen gelten nicht mehr/Änderung der Vertrags-Nr.
Beitrag von: Christian Guhl am 10. Juli 2010, 22:04:28
Eon-Avacon teilt den Kunden mit dem Strom-Grundversorgungstarif \"Alpha\" und den Kunden in der \"Grundversorgung Heizstrom\" mit, dass ab 01.09. die ergänzenden Bedingungen nicht mehr gelten. Sind diese \"Ergänzenden Bedingungen\" eine Verordnung, wie die GVV, oder Allgemeine Geschäftsbedingungen, die wirksam in den Vertrag einbezogen werden mussten ? Bei der \"Grundversorgung Heizstrom\", die ja ein Sondervertrag ist, wurde jedenfalls nie eine Einbeziehung vereinbart. Viele Kunden wittern hinter der Mitteilung eine Falle. Ich kann daran nichts Aufregendes entdecken. Ist hier jemand schlauer ? Zusammen mit der \"Außerkraftsetzung\" wurde den Kunden auch eine Änderung der Vertragskontonummer mitgeteilt. Den meisten Kunden wird das nun schon zum dritten mal innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt. Nun sind doppelte Schreiben bei Eon-Avacon nichts ungewöhnliches (die rechte Hand kann nun mal nicht immer wissen, was die linke tut), aber wenn dann bei jedem Schreiben auch noch unterschiedliche neue Vertragskontonummern mitgeteilt werden, wird die Sache unübersichtlich. Kunden, die unterschiedliche Nr. bekommen haben, sollten mal bei der Hotlinie anrufen. Ich habe zwar wenig Hoffnung, aber es könnte ja sein, dass dort einmal eine Frage beantwortet werden kann.
Titel: Ergänzende Bedingungen gelten nicht mehr/Änderung der Vertrags-Nr.
Beitrag von: RR-E-ft am 10. Juli 2010, 22:16:03
Zur Unwirksamkeit \"Ergänzender Bedingungen\" siehe BGH VIII ZR 326/08 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&nr=51830&pos=0&anz=1).

Bei Sonderverträgen bedarf grundsätzlich sowohl die Einbeziehung als auch die Änderung Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Zustimmung der Kunden. Der Vorbehalt innerhalb von AGB, diese einseitig abzuändern, verstößt regelmäßig selbst gegen § 307 BGB und ist unwirksam. Der Lieferant kann also nicht einseitig neue AGB stellen mit der Wirkung, dass diese ohne Einverständnis des Kunden im konkreten Vertragsverhältnis Geltung erlangen.
Titel: Ergänzende Bedingungen gelten nicht mehr/Änderung der Vertrags-Nr.
Beitrag von: FrankyDee am 12. Juli 2010, 10:26:01
Diese Schreiben, (bei mir auch mit 3 unterschiedlichen Vertragsnummern!), bekommen auch \"Kunden\", die noch nie in der Grundversorgung waren und seit über 5 Jahren auch schon bei einem anderen Anbieter sind...

Anscheinend vergibt die Avacon die Nummern, um in der Region nicht den Status des Grundversorgers zu verlieren.  :)
Titel: Ergänzende Bedingungen gelten nicht mehr/Änderung der Vertrags-Nr.
Beitrag von: Christian Guhl am 13. Juli 2010, 14:14:37
Von einer betroffenen Kundin habe ich gehört, dass die Service-Hotlinie vollkommen überlastet ist. Man kommt nicht mehr durch. Bei einem Anruf in Helmstedt wurde dies bestätigt. Eon-Avacon hat versäumt in dem Schreiben anzugeben, ob die neue Vertrags-Nr. für Strom oder für Gas ist. Dafür brechen sie nun unter den Kundenanfragen zusammen. Ich müsste lügen, wenn ich sagte, dass mir das leid tut  :D Typisch Eon-Avacon !
Titel: Ergänzende Bedingungen gelten nicht mehr/Änderung der Vertrags-Nr.
Beitrag von: Harry01 am 13. Juli 2010, 22:14:08
Also in den Schreiben, die ich darüber erhielt, ist die alte Vertragskontonummer und die Neue angegeben. So konnte ich zweifelsfrei zuordnen, ob es das Gas- oder Stromvertragskonto betraf.
Titel: Ergänzende Bedingungen gelten nicht mehr/Änderung der Vertrags-Nr.
Beitrag von: Christian Guhl am 13. Juli 2010, 23:33:37
Die meisten Kunden können dies anscheinend nicht. Deshalb wird der Kundenservice angerufen. Dafür ist er schließlich da !
Titel: Ergänzende Bedingungen gelten nicht mehr/Änderung der Vertrags-Nr.
Beitrag von: Harry01 am 13. Juli 2010, 23:38:54
Zitat
Original von Christian Guhl
Die meisten Kunden können dies anscheinend nicht. Deshalb wird der Kundenservice angerufen. Dafür ist er schließlich da !

Ja genau! Und der Kundenservice ich natürlich eine Sonderrufnummer, wo EON wieder dran verdient, wenn man sich nicht die passende Festnetzrufnummer dazu raussucht  8o