Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Dies & Das => Thema gestartet von: RR-E-ft am 08. September 2005, 20:27:20
-
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=11080
-
@Forum,
nach dem neuen EnWG sind alle Betreiber von Strom- und Gasnetzen verpflichtet, unternehmensspezifische Daten an die Bundesnetzagentur zu liefern. (Mitteilung Nr. 200/2005 im Amtsblatt Nr. 15)
Die Stammdatenerhebung ist u.a. Voraussetzung für das von der Bundesnetzagentur durchgeführte Vergleichsverfahren gemäß § 21 Abs. 3 EnWG sowie der entsprechenden Entgeltverordnungen für Strom und Gas, dem alle Netzbetrieber unterliegen.
siehe:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/11575638d201310a940155d327f88841,0/1u0.html
In der Mitteilung Nr. 223/2005 im Amtsblatt Nr. 17 der Bundesnetzagentur wird bekanntgegeben, dass:
Betreiber von Energieversorgungsnetzen können den Zugang zu ihren Netzen verweigern, soweit sie nachweisen, dass ihnen die Gewährung des netzzuganges aus betriebsbedingten oder sonstigen gründen unter Berücksichtigung der Ziele des § 1 EnWG nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
siehe:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/11575638d201310a940155d327f88841,55a304092d09/1u7.html
-
@Cremer
Für Sie persönlich hat das erst einmal keinerlei Auswirkungen., es sei denn Sie möchten zukünftig ein Netz benutzen.
Vgl. nur hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1400
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt