Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENSO => Thema gestartet von: Tempo am 05. Juli 2010, 11:40:02
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Hallo,
ich habe im März ein Einfamilienhaus mit Wärmepumpenheizung gekauft. Das Haus wurde 2001 gebaut. Die Voreigentümer hatten damals ein Sonderabkommen für den Energieanschluss mit der Wärmepumpe abgeschlossen. Die Tarife waren bis zuletzt relativ günstig, HT ca. 13 ct. NT ca. 11 ct.
Nach dem ich mich als neuer Eigentümer der Verbrauchsstellen angemeldet habe, hat mir die ENSO mitgeteilt, dass es ab 01.06.2010 neue Tarife gibt. Aus den bisherigen Tarifen WP und KWL ist jetzt der Tarif \"Wärme\" geworden. Eine Trennung nach HT und NT entfällt ebenfalls. Der Preis liegt jetzt bei über 16 ct. Das bedeutet eine Preiserhöhung von 50 % gegenüber dem vorherigen NT-Preis.
Auf meinen Antrag auf Übernahme des Sonderabkommens, welches der Voreigentümer hatte, geht man nicht ein. Was kann ich tun?
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@Tempo,
nun dem ist mal so.
Neuer Eigentümer, neuer Vertrag, neuer Tarif.
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18,45 Cent/ kwh bei einem Zähler kostet der billigste! (Verivox, keine Vorkasse!
Tip
- ausrechnen was der der HT/Nt Zähler mehr kostet!
- wenn das im Jahr merh als die Preisdifferenz ist
- HT / NT Zähler wechslen lassen und dann den Anbieter wechseln!
=> läßt sich der Grundversorger (WP Strom ist immer Grundversorger) darauf nicht ein!
= > Wiederspruch einlegen, Vertrag prüfen lassen und allen künftigen Zahlungen wiedersprechen und nicht mehr als diese 16cent zahlen!
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@bjo,
nun, so könnte man es auch machen :D
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Der Sachverhalt wird zur Zeit durch einen Rechtsanwalt geprüft.
Im Sonderabkkommen der Voreigentümer steht eindeutig, dass dieses auf den Rechtsnachfolger übergeht, sofern keine der Parteien das SA kündigt.
Weiterhin wurde die 6-Wochen-Frist zur Information über die Preiserhöhung nicht eingehalten.
Schaun mer mal, was dabei rauskommt...
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@Tempo,
als Rechtsnachfolger wird in dem SA ist der versorger gemeint, falls eine (feindlichen) Übernahme durch ein anderes EVU erfolgt
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§ 7 Abs. 1 des Anschlussnutzungsvertrages zum Sonderabkommen WP besagt:
\"Jeder Vertragspartner ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.\"
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@Tempo,
aha, wieder etwas Neues aus Vertragsbestimmungen.