Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON edis => Thema gestartet von: thx222 am 29. Juni 2010, 19:26:12
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\"Ihr aktueller Vertrag Wärmepumpenstrom WP läuft demnächst aus und wird ersetzt durch unser neues und attraktives Angebot EON Wärmestrom WP\"
wie soll ich mich jetzt verhalten...
Habe bisher alle Preiserhöhungen wiedersprochen und zahle noch die alten Tarife und nun wollen sie mich in den neuen Vertrag zwingen. Waren der Kampf der letzten Jahre umsonst und können sie einfach so den Tarif einstellen und dann einen neuen auflegen?
Laut Sondervereinbarung:
Die Sondervereinbarung tritt mit Unterschrift beider Vertragspartner in Kraft.
Sie gilt zunächst für die Dauer von 2 Jahren und verlängert sich um ein weiteres Jahr,wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Ich habe auch damals ein Bonus von 500€ bekommen dafür das ich 60 Monate den Strom beziehe...
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@thx222
\"Ihr aktueller Vertrag Wärmepumpenstrom WP läuft demnächst aus und wird ersetzt durch unser neues und attraktives Angebot EON Wärmestrom WP\"
m.E.. geht das so einfach nicht. es sollte iene ordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
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Es handelt sich bisher lediglich um ein Inkontinenzschreiben des Versorgers. Irgendwer oder irgendetwas sei nicht ganz dicht und deshalb würde in Zukunft etwas auslaufen.
Der bestehende Vertrag kann allenfalls ordnunsgemäß unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zum vereinbarten Kündigungstermin gekündigt werden.
Im Falle einer solchen Kündigung (nicht zu verwechseln mit einem Inkontinenzschreiben) wird auch nichts automatisch ersetzt, sondern man sucht sich zB. unter http://www.verivox.de ein Angebot, das am besten zu einem passt.
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Original von thx222
wie soll ich mich jetzt verhalten...
Ruhig !!!
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ich muß aber den Strom für die Wärmepumpe von EON nehmen...es gibt doch sonst keinen anderen Anbieter
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was bringt mir der Preisprotest,wenn EON einfach mal so einen neuen Tarif zaubert und einfach mal so mir den alten Tarif kündigt?
EON ist auch der einzige Wärmepumpenstromanbieter...
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Sollte es sich um einen Monopolanbieter handeln, bei dem man besorgt, es solle durch Vertragsbeenigung und Neuvertragsbschluss eine Billigkeitskontrolle von Preisänderungen ausgehebelt werden, um den Gewinnanteil an den Preisen zu erhöhen, kann man sich deshalb an das Bundesklartellamt wenden. Nicht zu beantanden sein könnte hingegen, wenn alle Sonderverträge, die keine wirksame Preisänderungsklausel enthalten, beendet werden und durch neue Vertragsangebote sollen.
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Original von RR-E-ft
Sollte es sich um einen Monopolanbieter
Wärmepumpenstrom WP + Nachtspeicherstrom sind grundsätzlich von einem Monopolanbieter und zwar dem örtlichen Netzbetreiber. Die Begründung dafür ist
das man mit dem Fern zu und abschalten dieser Anlagen die Netzauslastung besser im Griff hat.
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Das mag überwiegend so sein, ist indes nicht zwingend. In manchen Netzgebieten soll es auch dritte Anbieter von sog. Schwachlastregelungen und Wärmepumpen- Strom, also insbesondere für Kunden mit Zweitarifmessung geben.
enQu (http://www.enqu.de/pr/02/100118_Presseinfo.pdf)
Man könnte den zur wettbewerblichen Neutralität verpflichten Netzbetreiber [E.ON edis AG] befragen, welche Stromlieferanten, mit denen er Netznutzungsverträge abgeschlossen hat, entsprechende Leistungen anbieten.
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Original von RR-E-ft
Das mag überwiegend so sein, ist indes nicht zwingend. In manchen Netzgebieten soll es auch dritte Anbieter von sog. Schwachlastregelungen und Wärmepumpen- Strom, also insbesondere für Kunden mit Zweitarifmessung geben.
das mag in Ausnahmefällen gelten! Im PLZ Gebiet 462.. gilt es nicht!
Hier ist ein ganzer Stadtteil Dorsten-Barkenberg, der in den 70 èrn errichtet worden mit Stromheizungen ausgerüstet. Ein wechseln ist nicht möglich!
(RWE)
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@bjo
Möglicherweise ist die besondere Situation bei Ihnen vor Ort für betroffene Wärmepumpenstrom- Kunden der E.ON edis Vertrieb GmbH von besonderem Interesse.
Besonders Interessierte könnten sich per pn bei Ihnen melden, um sich das ggf. in Dorsten vor Ort gemeinsam noch genauer anzusehen.
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\"Wärmepumpenstrom WP + Nachtspeicherstrom sind grundsätzlich von einem Monopolanbieter und zwar dem örtlichen Netzbetreiber. Die Begründung dafür ist
das man mit dem Fern zu und abschalten dieser Anlagen die Netzauslastung besser im Griff hat.\" =bullshit. der netzbetreiber beliefert niemanden, so schlau sollten doch mittlerweile alle sein.
selbstverständlich besteht die möglichkeit diese kunden zu versorgen. schließlich hat die rwe netzentgelte und lastprofile für die verschiedenen versorgungsarten veröffentlicht. durch die anwendung des lastprofils ist es für einen lieferanten auch gelinde gesagt scheißegal ob der netzbetreiber eine abschaltung vornimmt oder nicht. dass der netzbetreiber mit einer abschaltung seine netzlast steuern kann stellt sich ja auch in den geringen netzentgelten dar. wer der jeweilige lieferant ist, ist hierbei vollkommen wurscht.
man muss halt nur nen lieferanten finden.
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es gibt aber keinen anderen...