Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Harry01 am 29. Juni 2010, 13:41:22

Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Harry01 am 29. Juni 2010, 13:41:22
Hallo Forum!

Wie schon in anderen Beiträgen zu lesen war, versucht EON Avacon nun den Erdgas Classic zu kündigen und den Kunden in die Grundversorgung einzustufen, wenn man den ErdgasIdeal nicht abschließt. So erhielt ich nun auch das entsprechende Schreiben.

Daß der Classic-Tarif grundsätzlich gekündigt werden darf, ist ja unstreitig. Nur auf welche Kündigungsfrist bezieht man sich hier?

Die Frist in der GVV kann es ja nicht sein, denn wenn EON darauf beharrt, daß der Classic-Tarif ohnehin ein Grundversorgungstarif sei, kann er ja wegen der Grundversorgungspflicht nicht aufgekündigt werden. Sollte es ein Sondervertrag sein, würde die GVV nicht anwendbar sein.

Der Kündigung zu widersprechen würde ins Leere gehen, denn aus der Vergangenheit ist bekannt, daß sowas ignoriert werden würde.

Wer hat auch die Kündigung erhalten und wie wurde darauf reagiert?
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Christian Guhl am 29. Juni 2010, 15:35:38
In der Broschüre, auf die sich die Classic-Klage beruft, ist von einer Kündigungsfrist von 4 Wochen die Rede. Wer auf die Preise von Sept. 2004 gekürzt hat, zahlte bisher 3,32 ct/kwh (Grundgebühr lassen wir mal außen vor).
Goldgas bietet zur Zeit 3,33 ct/kwh (Goldgas12) und das mit 12 Monaten Preisgarantie. Müssen wir da wirklich noch diskutieren ? Man sollte die Kündigung von Eon-Avacon dankbar annehmen und den Saftladen schleunigst verlassen.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Harry01 am 29. Juni 2010, 15:52:50
Zitat
Original von Christian Guhl
Goldgas bietet zur Zeit 3,33 ct/kwh (Goldgas12) und das mit 12 Monaten Preisgarantie. Müssen wir da wirklich noch diskutieren ?

Also bei mir sind es 3,85 ct/kWh (Classic Duett) im Gegensatz zum GoldGas-Tarif von 4,18 ct/kWh in meiner Region. Das wäre ein Mehrpreis von 66 Euro pro Jahr. Allerdings eine Ersparnis von 240 Euro pro Jahr zum Grundversorgungstarif von 5,38 ct/kWh und von  182 Euro pro Jahr zum ErdgasIdeal von 5,09 ct/kWh
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Didakt am 29. Juni 2010, 15:57:15
@ Harry01

EON hat mir vor einem Monat Vertragsunterlagen für das neue Angebot ErdgasOptimal (als Ersatz für den bisherigen Comfort-Tarif) übersandt. Die Kündigung des laufenden Vertrages, der allerdings nicht schriftlich fixiert ist, steht noch aus. Wahrscheinlich hat EON damit ein Problem. In der Klagsache gegen mich ergeht in Kürze ein Urteil.

Ich warte weder eine Kündigung noch das Urteil ab, sondern bin just dabei, die \"Scheidung\" von EON zu vollziehen. Es ist nunmehr an der Zeit, diesen Schnitt zu machen! Ich wechsele zu Goldgas (Goldgas12).
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Christian Guhl am 29. Juni 2010, 19:21:29
Zitat
Original von Harry01Das wäre ein Mehrpreis von 66 Euro pro Jahr.
Und was gewinnt man für 66 € an Lebensqualität dazu ? Keine Kürzungen und Widersprüche mehr, dazu das gute Gefühl, das Eon an mir nichts mehr verdient.
Das sollte schon 66 € wert sein.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Harry01 am 29. Juni 2010, 20:35:42
Zitat
Original von Christian Guhl
dazu das gute Gefühl, das Eon an mir nichts mehr verdient.
Das sollte schon 66 € wert sein.
Naja besser würde man sich fühlen, wenn man weiß, daß man diesem Laden durch einen Wechsel auch schadet. Es ist wohl eher umgekehrt: Durch das Verhalten gegenüber den Kunden zeigt EON, daß es gewünscht ist, daß der Kunde geht. Das Ziel ist mit dem Wechsel dann erreicht. Die wollen lieber Kunden, die nicht aufmüpfig sind und alles schlucken, was von EON diktiert wird.

Wie soll man da ein gutes Gefühl bekommen?
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Didakt am 29. Juni 2010, 20:45:04
Zitat
Original von Christian Guhl
Goldgas bietet zur Zeit 3,33 ct/kwh (Goldgas12) und das mit 12 Monaten Preisgarantie. Müssen wir da wirklich noch diskutieren ?

Auf die preislichen Unterschiede zwischen den hier in Frage stehenden PLZ-Bereichen kann ich mir allerdings keinen Reim machen.

Preise brutto:

Arbeitspreis in Hitzacker = 3,97 ct/kwh, Grundpreis = 17,18 €/Mon

Arbeitspreis im PLZ-Bereich 37... = 4,18 ct/kwh, Grundpreis = 15,94 €/Mon.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Christian Guhl am 29. Juni 2010, 22:31:17
Zitat
Original von Harry01Naja besser würde man sich fühlen, wenn man weiß, daß man diesem Laden durch einen Wechsel auch schadet.
Jeder Wechsel schadet dem Versorger. Auch wenn Eon-Avacon es nicht wahrhaben will und froh ist, einen Widerständler los zu sein. Einer kommt zum anderen. Und plötzlich ist man nicht mehr Grundversorger.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Harry01 am 30. Juni 2010, 12:16:42
Zitat
Original von Christian Guhl
Einer kommt zum anderen. Und plötzlich ist man nicht mehr Grundversorger.
Hmm....netter Gedankengang, aber das wird nie passieren. Zum Einen ist die Mentalität der Kunden sehr Träge, mal was Neues auszuprobieren und zum Anderen gehört EON immer noch das Netz. Selbst wenn alle Kunden bei einem anderen Anbieter sind, würde EON Grundversorger bleiben.

Zu einem jährlichen Mehrpreisarbeitspreis käme noch ein Mehrbetrag für den Grundpreis von 47 Euro hinzu, womit man schon bei 113 Euro Mehrjahrespreis wäre.

Gut, immer noch günstiger als ErdgasIdeal und die Grundversorgung, aber ich bin momentan total unschlüssig.

Theoretisch könnte ich den Stromanbieter ja gleich mit wechseln, denn ich bin ja nur noch wegen dem Duett-Rabatt und dem günstigen, durch die Widersprüche erzielten Arbeitspreis bei EON.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Juni 2010, 12:24:22
Der Grundversorger wird gem. § 36 EnWG alle drei Jahre danach neu bestimmt, welcher Lieferant die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet beliefert. Demnach kann der Grundversorger wechseln unabhängig davon, wer Netzbetreiber ist.

Es gibt Netzgebiete, wo mittlerweile LichtBlick E.ON den Rang des Grundversorgers abgelaufen hat. Die Kunden stimmten dabei wohl im übertragenen Sinne mit den Füßen darüber ab, dass E.ON es nicht wert sei, weiter Grundversorger zu sein.

Wenn man schon Tschüss sagt, wofür vieles spricht, dann sollte man gleich für Strom und für Gas jeweils den günstigsten Lieferanten wählen. Ein Preisvergleich zB. unter http://www.verivox.de wird wohl erbringen, dass E.ON nicht zu den Anbietern mit preisgünstigen Angeboten zählt.

Das Unternehmen führt wohl anderes im Sinn als eine möglichst preisgünstige leitungsgebundene  Belieferung der Kunden. Schließlich deutet auch das ständige Auslaufen von irgend etwas  auf eine gewisse Inkontinenz hin.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Blau Bär am 30. Juni 2010, 13:29:43
Hallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

Ich habe heute auch die Kündigung im Briefkasten gehabt für Erdgas Classic. Man kündigt mir zum 31.07.2010!!!! Das sind gerade einmal 4 Wochen Kündigungsfrist.

(  :D Kann man einem Bären überhaupt kündigen? Frechheit! Ich werde mich zudem beim Tierschutz beschweren.  :D )

Anrufe bei anderen Versorgern z. B. Goldgas ergaben, daß die mindestens 4 Wochen brauchen, um die Versorung über sie in die Wege zu leiten.
Man fiele als u. U. 1 Monat in die Grundversorgung bei E. ON Avacon.

Frage zur Frist:
Mein alter Vertrag mit der Landesgas vom 03.01.1996!!! (Es gibt keinen neueren Vertrag.) sieht folgende Kündigungsregelung vor

9. Der Vertrag läuft zunächst für die Dauer von zwei Jahren und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bei Wohnungswechsel kann kurzfristig gekündigt werden.

So gesehen müßte die Kündigung zum 31.07.2010 eigentlich nicht rechtens/unwirksam sein.

E.ON könnte somit doch erst mit Frist von 3 Monaten zu...03.01.  oder 31.12. oder..? kündigen.

WENN ICH JETZT DOCH FÜR EINEN MONAT IN DIE GRUNDVERSORGUNG FALLE - EIGENTLICH JA VÖLLIG ZU UNRECHT; ZU WANN KANN ICH DA KÜNDIGEN? REGELT DAS DER NEUE VERSORGER?

Mir scheint das Chaos bleibt.

Weitere Frage:
Meine Bärenhöhle äh mein Haus hat eine Gewerbe- und eine Wohneinheit. Bekomme ich bei einem neuen Versorger einen Privat oder einen Gewerbetarif oder einen Mix? Legt das der neue Versorger fest?

Danke im voraus!

Viele Grüße
Blau Bär
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Juni 2010, 13:46:18
Welche Kündigungsfristen und -termine gelten, regelt sich nach dem eigenen Vertrag mit dem Versorger.


Wer zum 01.09.2010 einen neuen Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten abschließt, der fällt wohl auch dann, wenn die Kündigung zum 31.07.10 wirksam sein sollte, ab dem 01.08.10 nicht in die Grundversorgung, sondern in die Ersatzversorgung (insbesondere, wenn er kein Haushaltskunde im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG ist oder die Grundversorgung vor dem 01.08.10 ablehnt).

Das Ersatzversorgungsverhältnis ist ein Schulderechtsverhältnis sui generis und kein Vertrag, so dass auch keine vertragliche Preisvereinbarung besteht.

Alles was nicht Grund- und Ersatzversorgung ist, ist Sondervertrag. Bei einem Sondervertrag kann der Lieferant nichts einseitig bestimmen, insbesondere nicht den Tarif (Preis), sondern es regelt sich alles nach dem konkret neu abzuschließenden Vertrag, also aus der vertraglichen Abrede heraus. Für den wirksamen Vertragsabschluss ist dabei insbesondere auch eine Einigung über den Preis als vertragswesentlichen Punkt erforderlich, § 154 Abs. 1 BGB.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Christian Guhl am 30. Juni 2010, 17:44:33
Muss die Kündigung eigentlich am 30.07. beim Kunden ankommen, um zum 30.08. zu gelten. Oder reicht es, wenn sie rechtzeitig abgesandt wurde und erst am 2./3.08. beim Kunden ankommt ?
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Harry01 am 30. Juni 2010, 18:12:31
Zitat
Original von Christian Guhl
Muss die Kündigung eigentlich am 30.07. beim Kunden ankommen, um zum 30.08. zu gelten. Oder reicht es, wenn sie rechtzeitig abgesandt wurde und erst am 2./3.08. beim Kunden ankommt ?
Die Kündigung muß m.W. bei einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende spätestens am 03.07.2010 zugegangen sein, wenn sie auf den 31.07.2010 wirken soll.

Daß sie und wann sie zugegangen ist, müßte EON aber im Zweifelsfall nachweisen, was wohl bei einfachem Brief nicht ganz einfach sein dürfte.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: AKW NEE am 30. Juni 2010, 18:40:14
In dem Schreiben, welches ich kenne, kommt das Wort Kündigung an keiner Stelle vor!
Der Tarif wird an keiner Stelle genannt!

Ein Wechsel ist aber immer gut.

Eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ( 28 Tage! ) ist nur selten genau einen Monat!
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Christian Guhl am 30. Juni 2010, 23:13:46
Wörtlich heißt es : \"Um unsere Verträge noch kundenfreundlicher zu gestalten, haben wir die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst. Damit diese auch für Sie gelten, beenden wir hiermit Ihr Vertragsverhältnis Erdgas zum 31.Juli 2010 und bieten Ihnen mit E.on ErdgasIdeal einen neuen Vertrag an.\" Zu dem Wort \"Kündigung\" hat Eon-Avacon irgendwie ein gestörtes Verhältnis. Vielleicht ist es auch ein Trauma, weil so viele Kunden von sich aus kündigen. Der Tarif wird nicht genannt, damit man dieses Schreiben vielseitig einsetzen kann. Sonst müsste man ja für jeden Sondervertrag ein extra Schreiben entwickeln. Damit wäre diese Firma hoffnungslos überfordert.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Juni 2010, 23:23:04
Wie wohl einige Gerichtsentscheidungen gezeigt haben, waren ja die bisherigen Sonderverträge im Ergebnis durchaus kundenfreundlich. Dass die neu angebotenen Verträge dem gegenüber kundenfreundlicher wären, darf bezweifelt werden.

It´s  time to say good bye.

Die E.ON Vertriebsgesellschaften entlassen allenthalben ihre Kunden in den Wettbewerb. Nichts wie weg.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Harry01 am 01. Juli 2010, 16:33:03
Also in meinen Augen ist das keine Kündigung, denn ich habe kein Vertragsverhältnis \"Erdgas\", was beendet werden könnte. Zudem bin ich ja auch immer noch der Auffassung, daß wenn überhaupt der Vertrag nur durch die EON Avacon AG, also dem eigentlichen Vertragspartner gekündigt werden kann.

Warum machen die immer so uneindeutige Sachen? Hätte man die Kündigung nicht im Klartext schreiben können?

Zudem ist doch der Classic-Tarif aus Sicht von EON ohnehin ein Grundversorgungstarif.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: bolli am 02. Juli 2010, 08:44:50
Zitat
Original von Harry01
Also in meinen Augen ist das keine Kündigung, denn ich habe kein Vertragsverhältnis \"Erdgas\", was beendet werden könnte. Zudem bin ich ja auch immer noch der Auffassung, daß wenn überhaupt der Vertrag nur durch die EON Avacon AG, also dem eigentlichen Vertragspartner gekündigt werden kann.

Warum machen die immer so uneindeutige Sachen? Hätte man die Kündigung nicht im Klartext schreiben können?

Zudem ist doch der Classic-Tarif aus Sicht von EON ohnehin ein Grundversorgungstarif.
Ich bin mir nicht sicher, ob Sie es nur nicht verstehen wollen oder es nicht verstehen können:
EON möchte den Gasliefervertrag mit Ihnen kündigen, egal wie dieser nun heißt. Die möchten auch nicht abwarten, ob ihre Meinung, der Erdgas-Classic sei ein Grundversorgungsvertrag, nun tatsächlich richtig ist oder die Rechtssprechung bestätigt wird, dass es sich um einen Sondervertrag handelt. Daher kündigen sie lieber vorsorglich, wohl wissend, dass sie für den Fall, dass es sich um eine Grundversorgung handelt, nicht kündigen können. Dieses Recht muss man Ihnen wohl zugestehen.

Das sich die ganzen Schreiben manchmal wie Wischi-Waschi anhören hängt wohl damit zusammen, dass man sich natürlich durch unklug verwendete Begrifflichkeiten in Kundenschreiben nicht in anderen Fällen binden will bzw. durch falsch verwendete Begriffe quasi Aussagen für andere Fälle trifft .

Ich an Ihrer Stelle würde aber mal nicht allzuviel Hoffnung da rein setzen, dass nur wegen der unklaren Ausdrucksweise diese Schreiben komplett wirksungslos sind. In vielen Fällen wird ja vom Empfängerhorizont ausgegangen und der besagt nun mal, dass Ihnen, wenn Sie nur einen Vertrag mit Ihrem Gaslieferanten haben, auch nur dieser eine Vertrag gekündigt werden kann, egal in was für einer Art der Versorgung Sie sich befinden. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind (z.B. weil SIE meinen, dass Sie in der Grundversorgung sind und dort in der Regel nicht gekündigt werden kann) müssen Sie halt dagegen vorgehen.

Ich würde mich aber davor hüten, erstmal Jahre mit einer unklaren Vertragssituation ins Land gehen zu lassen, wenn die Gefahr sehr groß ist, dass ich mich statt dessenn in einem ungünstigen Vertragsverhältnis befinde. Und das sehe ich in Ihrem Fall, da ich nach den bisherigen Rechtssprechungen davon ausgehen würde, dass die Kündigung der EON bestätigt würde, auch wenn an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch was nachgebessert werden muss (z.B. Kündigungsfristen oder Lesbarkeit der Unterschriften).
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Harry01 am 02. Juli 2010, 12:26:11
@bolli

Danke für Ihr Statement.

Aber wie will EON denn im Streitfall nachweisen, daß gekündigt wurde? Das ist doch der Knackpunkt.

Bei mir (und bei anderen bestimmt auch) ist es schonmal vorgekommen, daß ich einen Vertrag schriftlich und rechtzeitig gekündigt habe. Die Kündigung wurde nicht akzeptiert, weil man sie nicht erhielt. Ich konnte den Erhalt nicht nachweisen und war eine weitere Vertragsperiode an den Vertrag gebunden, bis ich wieder kündigen konnte.

Das kann bei EON im Streitfall nicht anders sein.

Sicher, auch wenn ich noch unschlüssig bin, was ich jetzt mache, so würde ich es darauf ankommen lassen, wenn ich mich zu einem Wechsel entscheiden sollte und man mich ab dem 01.08. nach einem teuren Grundtarif abrechnet, daß ich darauf bestehe, daß nicht EON, sondern ich (bzw. der neue Versorger) den Vertrag gekündigt hat und ich die Einstufung in die Grundversorgung für diese Zeit nicht akzeptiere.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Christian Guhl am 02. Juli 2010, 15:00:04
Zitat
Original von Harry01Aber wie will EON denn im Streitfall nachweisen, daß gekündigt wurde?
Durch Zeugenaussage ! Ich habe gerade erlebt, wie der Eon-Anwalt durch die Aussage eines Angestellten beweisen will, dass der Kunde das Schreiben wg.Umstellung von AVB auf GVV erhalten haben soll. Mal sehen, wie das ausgeht.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Harry01 am 02. Juli 2010, 15:30:55
Zitat
Original von Christian Guhl
Zitat
Original von Harry01Aber wie will EON denn im Streitfall nachweisen, daß gekündigt wurde?
Durch Zeugenaussage ! Ich habe gerade erlebt, wie der Eon-Anwalt durch die Aussage eines Angestellten beweisen will, dass der Kunde das Schreiben wg.Umstellung von AVB auf GVV erhalten haben soll. Mal sehen, wie das ausgeht.

Hochinteressant. Würde mich auch interessieren. Kann mir nicht vorstellen, daß sich ein Richter auf sowas einläßt. Nicht mal bei Behörden funktioniert sowas. Weshalb wohl stellen die ihre wichtigen Bescheide, wo es gilt Fristen einzuhalten per Urkunde zu?
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: AKW NEE am 02. Juli 2010, 17:33:29
Meine Frage zu dem letzten Schreiben der Avacon ist folgende:

1. Ist ein Schreiben in dem das Wort Kündigung nicht vorkommt eine Kündigung im Sinne des BGB bzw. des Liefervertrages.

2. Ist eine solche Kündigung im Sinne des BGB bzw. des Liefervertrages gültig, wen der Gegenstand, sprich der Vertrag ErdagasClassic, hier nicht benannt wird?
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: RR-E-ft am 02. Juli 2010, 17:42:27
1.

Wenn eine Auslegung des Schreibens ergibt, dass bisherige vertragliche Erdgaslieferungen, die bisher auf einer bestimmten Vertragsgrundlage erfolgen, zu einem bestimmten Termin beendet werden sollen sollen, dann kann darin eine Kündigung gesehen werden. Wenn der Chef zu seinem Angestellten sagt, dass der ab Montag nicht mehr kommen braucht, kann darin wohl auch eine das Dienstverhältnis beendende Kündigung gesehen werden, unabhängig von der Frage, ob eine solche Kündigung der erforderlichen Form entspricht. Das Wort Kündigung muss nicht unbedingt auftauchen, wenn sich nur ergibt, was gemeint ist.

2.

Worauf sollte sich die oben genannte Kündigung denn sonst beziehen, wenn nicht auf den derzeit noch  bestehenden Gasliefervertrag?
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: bolli am 05. Juli 2010, 08:51:04
Zitat
Original von Harry01
Zitat
Original von Christian Guhl
Zitat
Original von Harry01Aber wie will EON denn im Streitfall nachweisen, daß gekündigt wurde?
Durch Zeugenaussage ! Ich habe gerade erlebt, wie der Eon-Anwalt durch die Aussage eines Angestellten beweisen will, dass der Kunde das Schreiben wg.Umstellung von AVB auf GVV erhalten haben soll. Mal sehen, wie das ausgeht.

Hochinteressant. Würde mich auch interessieren. Kann mir nicht vorstellen, daß sich ein Richter auf sowas einläßt. Nicht mal bei Behörden funktioniert sowas. Weshalb wohl stellen die ihre wichtigen Bescheide, wo es gilt Fristen einzuhalten per Urkunde zu?
Gehen Sie mal davon aus, dass sich Richter sehr wohl auf so was einlassen.

Es gab schon einige Fälle, in denen Angestellte angeblich eine Kündigung \"auf den letzten Drücker\" als Boten zugestellt haben, obwohl der Verbraucher felsenfest behauptete, sein Briefkasten sei am fraglichen Tag um 23.59 Uhr noch leer gewesen.
Und auch bei Verfahren in der Grundversorgung sind in der Frage der Billigkeit schon des öfteren Zeugenbeweise in Form von Aussagen von entsprechenden Mitarbeitern der Firma zum Tragen gekommen, selbst in BGH-Verfahren.
Man hat da ein hohes Vertrauen in die Ehrlichkeit der Mitarbeiter in Verbindung mit der strafbedrohten Falschaussage. Allerdings hab ich da auch sehr wohl ne Menge Zweifel, was mir in der Situation wichtiger wäre, nen Job (denn den wäre man in absehbarer Zeit bestimmt los, wenn man gegen den Chef bzw. die Forma aussagen würde) oder ne diffuse Konsequenzen- oder Strafandrohung, die nur zum Zuge kommt, wenn sich die Firma oder der Chef selbst reinreist.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: HarryS am 12. Juli 2010, 20:33:28
Die hier genannten Preise für Goldgas 12 kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. In meinem PLZ Bereich 30xxx unterbreitet man folgendes Angebot:
Arbeitspreis 4,56 ct/kWh
Grundpreis  8,93 Euro/Monat

alles ohne MWSt.

Diese Angebot liegt somit über den Preisen von ErdgasIdeal.

Hat jemand eine Erklärung für die erheblichen Preisunterschiede?

Günstiger erscheint der Tarif Goldgas Trend = 3,65 ct/kWh Grundpeis 14,37 Euro/mon, ebenfalls alles ohne MWSt. allerdings ohne Preisgarantie.

Eine überlegenswerte Alternative scheint Sauber Energie mit den Tarifen Fix 12 sowie Flex zu sein. Hat schon jemand Erfahrungen mit diesem Anbieter gemacht?

HarryS
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Christian Guhl am 12. Juli 2010, 22:51:09
Wer zu spät kommt.....
Zum 01.07. hat Goldgas die Preise im Goldgas12 um 63% angehoben. Wer noch im Juni abgeschlossen hat, konnte sich den günstigen Preis für 1 Jahr sichern. Aber der \"Trend\" ist auch nicht schlecht. Schließlich hatte man ja auch beim Classic keine Preisgarantie und auch bei den neuen Produkten \"Ideal\" und \"Optimal\" sind die Preise nicht fest. Diese Angebote haben zusätzlich den Nachteil, dass sie von Eon-Avacon kommen. Und da gibt es zig Gründe, dort keine Verträge zu unterschreiben !
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Didakt am 13. Juli 2010, 11:43:48
@ HarryS

Zitat
Eine überlegenswerte Alternative scheint Sauber Energie mit den Tarifen Fix 12 sowie Flex zu sein. Hat schon jemand Erfahrungen mit diesem Anbieter gemacht?

Schauen Sie sich doch mal die Kundenbewertungen dieser Anbieter unter Verivox an. Nicht gerade berauschend!

Goldgas ist hochgejubelt worden und inzwischen mit seinem Tarif \"goldgas 12\" tief gefallen. Ich bin mir sicher, der Preisanstieg beim \"Trend\" lässt nicht lange auf sich warten.
Und die AGB von goldgas sind mit Vorsicht zu \"genießen\", wie übrigens die AGB der anderen Anbieter auch, die inhaltlich keine großen Unterschiede aufweisen.

@ Christian Guhl

Ob goldgas die in Textform (per E-Mail) abgegebene Zusage an die Antragsteller bezüglich des bis zum 30.06.10 gültigen Preises einhält, bleibt abzuwarten. Das Gegenteil ist gemäß AGB nicht auszuschließen. Der Vertragsabschluss erfolgt erst mit Lieferbeginn.
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: bolli am 13. Juli 2010, 13:34:22
@Didakt

Das der Goldgas12 auf Dauer nicht so günstig bleiben würde war denjenigen, die die Szene kennen, auch vorher klar. Schließlich war dieser Vertrag MIT Preisbindung günstiger als der des gleichen Anbieters ohne eine solche (Trend). Das wiederspricht dem bisherigen Markt und gab daher Anlass zur Skepsis. ABER: Wer sich den günstigen Preis gesichert hat, hat seine Schäflein für ein Jahr im Trockenen.
Und bezgl. des Preises kann ich Ihnen mitteilen, das Goldgas bei mir den Preis der Anmeldung und nicht den des Lieferbeginns angesetzt hat, obwohl sich der Lieferbeginn aufgrund Verzögerungen des Vorversorgers  sogar zwei Wochen verzögert hat (7 Wochen).

Sie sagen es ja schon selber: Wer \"saubere\" AGB\'s sucht, muss lange suchen und wird vermutlich den Brennstoff wechseln und das Holz im Wald selbst suchen müssen (letzteres ist natürlich eine Schlussfolgerung von mir). Ohne Beanstandungen gibt\'s ja wohl keine.  Also hilft es an der einen oder anderen Stelle nichts. Da hilft nur: Mut zur Lücke. Hat uns beim § 307 BGb ja auch schon geholfen. Nicht alles was die Versorger in die AGBs schreiben, hält ja auch einer Überprüfung stand.  ;)
Titel: ErdgasClassic soll gekündigt werden
Beitrag von: Didakt am 13. Juli 2010, 18:06:34
@ bolli

Zitat
...und wird vermutlich den Brennstoff wechseln und das Holz im Wald selbst suchen müssen (letzteres ist natürlich eine Schlussfolgerung von mir).

Das ist es. Vorwärts, zurück in die Vergangenheit. Wie sich die Ansichten doch ähneln. Und unsere Wälder sahen in den 50iger Jahren gegenüber heute wie leergefegt aus.

Die aktuelle Marktzsenerie lässt sich mit ironisch, sarkastischer Begleitmusik am allerbesten beschreiben. ;)