Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => T => Stadt/Versorger => TeldaFax => Thema gestartet von: bewin am 21. Juni 2010, 23:42:06

Titel: TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
Beitrag von: bewin am 21. Juni 2010, 23:42:06
1800 Euro zuviel abgebucht - seit 2 Monaten keine Rückzahlung ...

Ich habe Ende Dezember über http://www.verivox.de den Auftrag zum Gasversorgerwechsel von Eon Westfalen-Weser auf TelDaFax in Auftrag gegeben (1.4.10). Mein Verbrauch 2008 lag bei 18.821kWh - ich hatte daher als Jahresverbrauch 19.000kWh abgeschätzt und dort angegeben.

Dann hat mir TelDaFax am 26.4. als Jahresabschlag 2.769Euro (!!!) abgebucht, weil Ihnen der Vorversorge einen Jahresverbrauch von 59495kWh mitgeteilt habe. Der Brief kam bei mir erst am selbsn Tag an, ich hatte also keine Möglichkeit mehr, dies irgendwie zu verhindern.

Mein Verbrauch in 2009 war laut Jahresrechnung von Eon nur 16.171kWh (also fast 4 mal weniger als der Abschlag).

Nach sofortigem Anrufen und faxen des Vorjahresbverbrauchs wurde eine Jahresvorauszahlung für 16.500kWh (974Euro) akzeptiert und die Rüczahlung innerhalb von 14Tagen zugesagt. Drei WOchen später (14.Mai) schrieb mir TelDaFax dass sie den neuen Abschalg ansetzen und die Restsumme \"in den nächsten Tagen\" vorgenommen wird.

Gutgläubig ging ich in Urlaub und forderte die Lastschrift nicht zurück - dumm genug!

Nach dem Urlaub immer noch keine Rückzahlung auf dem Konto. Am 14.6. (!!!) Anruf - die Rückzahlung sei Ende Mai in\'s System \"eingestellt\" und die Mitarbeiterin werde jetzt der Rechnungsabteilung Bescheid geben, dass überwiesen werde (!?!).

Heute ist der 21.6. - immer noch keine Zahlung auf meinem Konto, also knapp 2 Monate nach der ursprünglichen Abbuchung.

Die Bundesnetzagentur fühlt sich nicht zuständig und verweist auf die Verbraucherberatung.

Was kann ich tun? ANZEIGEN wegen VERDACHT AUF BETRUG? Wenn ja, bei wem? KLAGEN?

Wer hier Kunde wird, ist arm dran. Wie solche Unternehmen ungeschoren davon kommen, ist mir ein Rätsel. Ich kann nur jedem raten, bei TeldaFax hier zu kündigen, ihnen niemals eine Einzugsermächtigung zu geben und Fehlbuchungen per Lastschrift SOFORT zurückzurufen, egal wie freundlich oder ahnungslos die Hotleine-Mitarbeiter sind.

TelDaFax ist aus meiner Sicht ABSOLUT UNSERIÖS. FINGER WEG!
Titel: TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
Beitrag von: SteGro am 22. Juni 2010, 07:07:54
Hallo,

also ich wäre wohl so vorgegangen (übrigens schon viel früher):

- Teldafax schriftlich eine Frist setzen (ca. 10 Werktage)
  und dabei gleich unmißverständlich mitteilen, dass man bei Nichteinhalten
  dieser Frist einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner berechtigten
  Interessen beauftragt.
- Wenn die Kohle zum Termin nicht da ist, Anwalt einschalten.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall (nicht Teldafax), bei dem ich auf mein Geld warten musste. Habe einen Anwalt aus dem Internet gesucht, diesen online Beauftragt und der hat dann das Geld + sein Honorar bei der Firma angemahnt. Das ging dann sehr schnell und war recht einfach.
Viel Glück.

Gruß,

SteGro
Titel: TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
Beitrag von: bolli am 22. Juni 2010, 07:35:36
Aus meiner Sicht ist Teldafx nur begrenzt unseriöser als viele andere Versorger auch. Auch bei uns kann man sich die Finger wund wählen und den Mund fusselig reden mit den Hotline-Mitarbeitern. Passieren tut meist nicht das, was angekündigt bzw. abgesprochen ist. Und läuft es ja wohl bei vielen Versorgern, wenn man kontinuierlich hier im Forum liest.

Konsequenz ist also, grundsätzlich NICHTS, aber auch gar nichts, nur per Telefon absprechen. Bei gravierenden Fehlern, wie hier der falschen Abbuchung IN JEDEM FALL die Lastschrift zurückgehen lassen. Den Rest kann man immer noch klären. Ist aber die Rückgabefrist erstmal rum, ist man selbst in der schlechteren Position. Und so verhält es sich auch mit vielen anderen Dingen: Man muss (leider) immer dran bleiben und aufpassen, dass man nicht zuviel in Vorlage treten muss, sonedrn am Ende nur ein geringer Betrag z.B. nach Rechnungsstellung zur Rückzahlung ansteht. Ggf. kann man z.B. den letzten Abschlag zu einem Vertrag einfach auslassen, wenn man danach den Versorger wechselt und Überzahlungen z.B. wegen einer Kaution hat. Dann kommt zwar eine Mahnung, aber bis Vertragsablauf zieht sich das alles hin und dann verlangt man die Schlußrechnung mit Verrechnung der Kaution und gut ist. Hab ich auch schon so gemacht.
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Beitrag von: superhaase am 22. Juni 2010, 07:42:00
Hallo bewin!

Soviel ich weiß, kann man bei einer Bank auch nach Ablauf der 6 Wochen eine Lastschrift stornieren lassen, wenn man dies der Bank begründet.

Ich würde sofort zur Bank gehen und denen nur die Briefe zeigen, die die unrechtmäßige Abbuchung beweisen, und nicht die Briefe, in denen eine Rückzahlung angekündigt wird  :D,  und würde auf einer Stornierung der Lastschrift bestehen. Man kann auch noch den eigenen Urlaub erwähnen (und dabei vielleicht ein bisschen übertreiben.
Dann sollte die Stornierung doch noch klappen.

Teldafax gegenüber würde ich dann eine Unkostenpauschale von 20 Euro geltend machen. und per Einschreiben deutlich machen, dass man nur eine Abbuchung mit Berücksichtigung der Unkostenpauschale akzeptiert und alle höheren Beträge wieder stornieren lässt.

Ein bisschen Erziehung kann dem Laden nicht schaden.
Sie sitzen hier eigentlich am längeren Hebel. ;)

Generell hat bolli Recht:
Man muss heutzutage immer aufpassen, dass man nicht unnötig in Vorleistung geht, denn etwas zurückbekommen ist immer schwierig und leider ist es heut \"normales\" Geschäftsgebaren, den Kunden zu bescheißen und dann ewig zappeln zu lassen.
Ich hab z.B. bei der Auflösung meines Geschäftskontos bei der Hypovereinsbank auch einen Tag vor der Kündigung in der Filliale schon von zu Hause aus mein Konto leergeräumt. Durch die dann noch fälligen Kontogebühren war ich gegenüber der Bank in der Schuld und ich habe ihnen daher eine Einzugserlaubnis gegeben, mit der sie diese Kosten von einem anderen Konto bei einer anderen Bank einziehen durften.
Wie erwartet hat die Bank natürlich nicht richtig abgerechnet und hat mir noch die Kreditkartengebühr für das ganze nächste Jahr draufgeschlagen.
Das habe ich dann telefonisch geklärt und mir wurde eine korrekte neue Abrechnung versprochen, die dann natürlich nicht kam. So hab ich dann am Ende der 6-Wochen-Frist die Abbuchung storniert.
Die Bank hat es dann nochmal versucht, mit einer Mahnung und erneuten Abbuchung (mit Mahngebühren obendrauf). Nach erneuter Rücksprache in der Filiale und Klärung der Sachlage (wie entgegenkommend von mir!), wo mir die Bankangestellte Recht gab und sagte, sie würde es genauso machen (!), war der Fall für mich erledigt.
Seither bekommen ich weiter die Kontoauszüge mit steigendem Minusbetrag.
Aber ich reagiere darauf gar nicht mehr.
Ist nicht mehr mein Problem. Wenn es in der Rechtsabteilung landet und sich mal dort jemand wirklich mit dem Fall befasst, werden sie schon erkennen, dass sie Mist gebaut haben, und werden die Forderungen fallen lassen bzw. auf das richtige Maß kürzen.
Ähnliche Erfahrungen hatte ich auch schon mit der Telekom und mit den Münchner Stadtwerken. Letztendlich wurden die Forderung immer vollumfänglich fallen gelassen.

Die Masche, dass man dem Kunden zuviel Geld abnimmt und dann ewig die Rückzahlung verweigert, ist weit verbreitet.
Aber man kann sich als Verbraucher häufig dagegen wehren, indem man diese Situation gar nicht erst aufkommen lässt oder sogar ins Gegenteil umdreht:
Man sollte nach Möglichkeit immer dafür Sorgen, dass man dem Dienstleister gegenüber in der Schuld steht - nicht umgekehrt.
Das ist auch der Grund, warum ich auf solche Vorauszahlungsverträge wie die von Teldafax gerne verzichte.
Auf solche Fisimatenten hab ich keine Lust.

ciao,
sh
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Beitrag von: taxman am 22. Juni 2010, 09:02:05
Zitat
Original von superhaaseSoviel ich weiß, kann man bei einer Bank auch nach Ablauf der 6 Wochen eine Lastschrift stornieren lassen, wenn man dies der Bank begründet.

Vor Jahren hat mir die Rechtsabteilung meiner Hausbank bestätigt, dass eine Rücklastschrift bis zu 6 Monate (nach Abbuchung) noch möglich ist! Gegenüber der Bank MUSS der Nachweis erbracht werden, dass die Abbuchung unrechtmäßig erfolgte!
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Beitrag von: PLUS am 22. Juni 2010, 13:03:21
Ja, die berühmte 6-Wochen-Frist

Nur zwischen den Banken ist im Lastschrift-Abkommen eine 6-Wochen-Frist geregelt. Der Zahlungspflichtige ist von diesem Abkommen nicht involviert und somit nicht an diese Frist gebunden. Theoretisch kann er unbegrenzt der Lastschrift widersprechen.

Wurde ein konkreter Abbuchungsauftrag erteilt, gilt das selbstverständlich nicht.

Siehe

Bundesgerichtshof Urteil vom 6. Juni 2000 XI ZR 258/99 (http://www.kanzlei-dr-schmidt.de/follows/urteile/lastschriftwiderruf.htm)

Die AGB und Sonderbedingungen der Banken und Sparkassen wurden daraufhin angepasst. Am Besten dort wo man sein Kontokorrentkonto führt und die Bedingungen vereinbart hat, einfach nachlesen.
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Beitrag von: Christian Guhl am 22. Juni 2010, 15:27:41
In den meisten AGB ist es so geregelt, dass mit dem Rechnungsabschluß (meistens vierteljährlich) allen Kontobelastungen zugestimmt wird. Dann hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückbuchung der Lastschrift. Es stellt sich nur die Frage, ob die AGB von den Banken wirksam in den Kontokorrentvertrag einbezogen wurden. Aus fast 40-jähriger Bankpraxis kann ich sagen, wenn die Kontoeröffnung länger als 3-4 Jahre zurückliegt, war das meistens nicht der Fall ! Praktisch geht die Rückgabe auch nach mehr als 6 Wochen sehr wohl ! Der Energieversorger als Einreicher der Lastschrift wird sich gegen eine Rückbuchung seitens der Bank nicht wehren können. Die 6-Wochen-Vereinbarung gilt nicht zwischen Bank und Energieversorger. Wenn das EVU sich da querstellt, könnte die Bank es vom Lastschriftverfahren ausschließen. Wenn sich eine Bank weigert, die Lastschrift nach Ablauf von 6 Wochen zurückzubuchen, liegt das nicht an den AGB (wie gerne behauptet wird), sondern ist einzig und allein in der Bequemlichkeit der Angestellten begründet !
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Beitrag von: PLUS am 22. Juni 2010, 22:17:18
Zitat
Original von Christian Guhl
 Es stellt sich nur die Frage, ob die AGB von den Banken wirksam in den Kontokorrentvertrag einbezogen wurden. Aus fast 40-jähriger Bankpraxis kann ich sagen, wenn die Kontoeröffnung länger als 3-4 Jahre zurückliegt, war das meistens nicht der Fall !

Vor 40. Jahren haben viele Banken noch schriftliche Saldenanerkenntnisse von jedem Kunden eingeholt. Da waren Kontokorrentkonten von Privatpersonen noch selten. Lohn- und Gehalt wurde oft noch bar in der Lohntüte ausbezahlt. Rechnungen hat man bar bezahlt.

Die bargeldlose Lohnzahlung führte dazu, dass jeder Arbeitnehmer ein Girokonto brauchte.  Bei Millionen Kontokorrentkonten hätte ohne eine konkludente Saldenanerkenntnis des Rechnungsabschlusses die bargeldlose Gehaltszahlung und der Zahlungsverkehr nicht eingeführt werden können. Bei ordentlich geführten und organisierten Kreditinstituten habe ich keine Zweifel, dass bei Abschluss jedes Kontokorrentkontos auch die AGB rechtswirksam vereinbart werden. Ich würde nicht empfehlen, ein Lastschriftstorno mit dem Hinweis auf nicht vereinbarte AGBs durchsetzen zu wollen.  

So sieht das heute aus

Saldoanerkenntnis (http://wapedia.mobi/de/Kontokorrent#5.) Widerspruchsfrist (http://wapedia.mobi/de/Einzugserm%C3%A4chtigung#5.)
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Beitrag von: superhaase am 23. Juni 2010, 07:49:05
Zitat
Original von PLUS
Bei ordentlich geführten und organisierten Kreditinstituten habe ich keine Zweifel, dass bei Abschluss jedes Kontokorrentkontos auch die AGB rechtswirksam vereinbart werden.
Das haben bis vor kurzem sicher auch viele Leute von den ordentlich geführten Strom- und Gasversorgungskonzernen gedacht ...  :tongue:
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Beitrag von: bewin am 24. Juni 2010, 20:52:21
Hallo Leute

vielen Dank für alle Antworten und Vorschläge! :-)

Vor ein paar Tagen haben ich nochmal TelDaFax angerufen und mündlich ein Ultimatum bis Ende des Monats gesetzt, bei dessen Überschreitung ich sie über meinen Rechtsanwalt verklagen werde. Habe der (freundlichen) Mitarbeiterin gesagt, dass ich nicht verstehe, wie man als Firma (wörtlich) so blöd sein kann, Neukunden so zu verprellen, zu erreichen, dass ich eine entsprechende Bewertung (mit ausfürhlichem Text) bei Verivox abgegeben habe und das hier ebenso ausführlich getan habe. Die Mitarbeiterin war (wie die anderen vorher auch) ahnungslos und meinte, ich wäre an der richtigen Stelle - und ich bräuchte nicht zu klagen, sie habe jetzt \"auf den Knopf\" zum Überweisen gedrückt. Nun ja, die baldige Überweisung hat man mir schon 4x mündlich und einmal schriftlich zugesagt und es war nichts passiert. Auf die Frage, was sie sonst noch für mich tun könne, habe ich der MItarbeiterin gesagt, dass ich mit ihrer Firma nichts mehr zu tun haben möchte (natürlich habe ich sehr wohl zwischen ihr persönlich und der Firma unterschieden, sie kann ja nichts dafür).

Nun ja - heute, also nach zwei Monaten und 4 Tagen, 5 Telefonaten und viel Ärger habe ich jetzt das Geld überwiesen bekommen. Uffff ....

Ich werde solch einer Firma nie wieder eine Einzugsermächtigung erteilen. Bin gespannt, wie die Abschluß-Abwicklung nächstes Jahr werden wird - habe natürlich Ende April gleich gekündigt.
Titel: TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
Beitrag von: superhaase am 25. Juni 2010, 07:42:50
Zitat
Original von bewin
Ich werde solch einer Firma nie wieder eine Einzugsermächtigung erteilen.
Wieso?
Die Teilnahme an einem Lastschriftverfahren (\"Einzugsermächtigung\") hat doch gegenüber dem manuellen Überweisen den Vorteil, dass man das Geld später noch zurückholen kann.
Man muss das halt nur tun.
Dieses Verfahren ist für alle beteiligten im Normalfall sehr vorteilhaft, und für den Kunden völlig risikolos.

ciao,
sh
Titel: TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
Beitrag von: bewin am 25. Juni 2010, 19:23:02
Zitat
Original von superhaase
Zitat
Original von bewin
Ich werde solch einer Firma nie wieder eine Einzugsermächtigung erteilen.
Wieso?
Die Teilnahme an einem Lastschriftverfahren (\"Einzugsermächtigung\") hat doch gegenüber dem manuellen Überweisen den Vorteil, dass man das Geld später noch zurückholen kann.
Man muss das halt nur tun.
Dieses Verfahren ist für alle beteiligten im Normalfall sehr vorteilhaft, und für den Kunden völlig risikolos.

ciao,
sh

Hallo sh

im Prinzip ist das richtig - aber wenn man eine Rechnung bekommt, sieht man einen falschen Betrag sofort und es ist im Interesse des Gasanbieters zu reagieren, damit er überhaupt Geld bekommt.

In meinem Fall war es ja auch eine Jahres-Vorauszahlung - bei monatlichen Beträgen würde ich natürlich auch nicht mit Rechnung arbeiten - und die Versuchung für den Versorger, sich einen zinsfreien Kredit über eine überhöhte Abbuchung zu besorgen ist drastisch geringer.

Vieleicht sollte man grundsätzlich vorsichtig bei Verträgen mit Jahres-Vorauszahlung sein. Bei TelDaFax ist das auf jeden Fall angebracht.

bewin
Titel: TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
Beitrag von: bolli am 28. Juni 2010, 07:52:27
Zitat
Original von bewin
Vieleicht sollte man grundsätzlich vorsichtig bei Verträgen mit Jahres-Vorauszahlung sein. Bei TelDaFax ist das auf jeden Fall angebracht.
bewin
Nun, das ist keine ganz neue Erkenntnis und trifft nicht nur auf TelDaFax zu sondern auch auf viele andere. In der heutigen Zeit weiss keiner, welche Firma morgen noch existiert und dann ist das Geld weg. Aber für dieses Risiko bekommt man ja einen NOCH günstigeren Preis. Daher muss jeder selbst entscheiden, wieviel Risiko er bereit ist, für einen günstigen Preis in Kauf zu nehmen.

Oftmals entpuppen sich vermeindliche Schnäppchen hinterher als das Gegenteil von diesen.  ;)
Titel: TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
Beitrag von: superhaase am 28. Juni 2010, 08:24:08
Zitat
Original von bolli
Oftmals entpuppen sich vermeindliche Schnäppchen hinterher als das Gegenteil von diesen.  ;)
Der Mechaniker sagt: Nach fest kommt ab.
Der Ökonom sagt: Nach Gier kommt blank. ;)
Titel: TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
Beitrag von: hugo00 am 08. September 2010, 15:06:20
Ich kann jetzt mitschimpfen:
man kann wirklich mehr und mehr feststellen, dass Energieversorger sich auf hohem Ross ihr eigenes Recht bilden und sich darin sogar nicht dreinreden lassen.
 Ich habe so eine Ablöse-Verkrampfung am Hals - mit TelDaFax, die beim BdE bekannt sind für ihre schwache fehlerhafte Buchhaltung.
Zum Fall: Ich hatte nach Preiserhöhungs-Avis gekündigt, weil TelDaFax nach meiner rechtzeitigen Information (Fax) vom 3.8.2009, wir hätten ab 1.9.09 neue Mieter, statt korrekt iund wie gewünscht zu handeln, Kuddelmuddel erzeugte. Nachdem wir aus versch. Gründen eine Zeit lang nicht vermieteten, haben wir in 2008, ohne dass es - ausser etwas Zeitverzögerung - keine Probleme gab, statt vom \"Haus\"Konto die Abschläge für die freistehende Doppelhaus-Hälfte (früher Eltern-Whg.) vom Giro-Konto abbuchen lassen. Denn es kamen keine Mieten und NK auf das \"Haus\"Konto, weswegen Deckung fehlte.
Zuerst haben sie um den 3.8.09 vom Giro eingezogen. Dann passierte nichts mehr, ohne dass wir es zunächst mit bekamen. Nun muß man wissen, dass lt. deren AGB für einen Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegen muss. Diese funktionierte ja noch, trotz Kontowechsel in 2008. Jetzt als wir dann im August 2009 entsprechend unserer Obliegenheitspflicht rechtzeitig informierten, außer Allgemein-Strom für das ganze Doppelhaus, werde durch die neuen Mieter ab 1.9.09 auch Eigenstrom verbraucht und somit seien die Abbuchungen wieder vom Hauskonto mit einem entsprechend erhöhten Abschlag zu erfolgen. Dies hat man komplett ignoriert und irgendwann begonnen, wegen der austehenden Abschlagszahlungen zu mahnen. Da wies ich dann TelDaFax darauf hin, dass sie versäumt hätten, gemäß Infos und vorliegender Einzugsermächtigung, die Abschläge weiter abzubuchen. Ich kriegte trotzdem bis hin zu einer sog. \"allerletzten vorgerichtlichen\" Mahnung mehrere Mahnungen, weil es sie nicht interessierte, dass sie selbst  ihre eigenen AGB sowie die vorliegende, seit Vertragsbeginn benutzte Einzugsermächtigung ignoriert haben.

 Ich hatte dann von den nicht abgebuchten Abschlägen zunächst einmal 6 Abschläge überweisen und von ihnen gefordert, endlich die Mahnungen einzustellen. Trotzdem gingen die Mahnungen weiter, bis ich darauf hinwies, dass rechtlich durch Zahlung solche Mahnverfahren unterbrochen sind. Stattdessen switchte man auf \"Offene Posten\"-Mitteilungen um, ohne weiter meine Einlassungen zu beachten. Da die Probleme seitens TDF weiter bestanden, trotzdem ich sogar bei den GeschF zweimal in März und April Beschwerde führte (1 x Einschreiben, dann 1 x Fax), habe ich zu Ende Mai gekündigt, als sie eine Preiserhöhung ankündigten. Bin jetzt ab 1.6.10 mit dem Zähler für die vermietete Do.-Haus-Hälfte bei MeckPommStrom. Dann kam die TDF-Schlußrechnung, die natürlich nicht stimmte, weil die ebenso ein Problem mit ihrer elektron. Buchhaltung haben, wie unsere örtl. Stadtwerke. Zunächst glaubte ich allenfalls € 50,16 insges. nachzahlen zu müssen, was ich überwies. Kratzte die überhaupt nicht. Sie verlangten weiter und mehrmals streotyp zwei weitere mtl. Abschläge.
Ich träumte inzwischen schon von \"offenen Posten\". Nun bekam ich einen 2-Jahres-Auszug vom TelDaFax-Debitoren-Kontokorrent über die bei denen verbuchten Zahlungs-Eingänge.
 Jetzt entschloß ich mich, den objektiven Herrn Kreisel einzuschalten; der macht bei Dr. Peters die Rechnungsüberprüfung für BdE-Mitglieder. Ich gab ihm eine Aufstellung meiner \"Abgänge\" von meinen Konten über die gesamte Vertragszeit von zwei Jahren, wie die es mir auch geschickt haben. Dabei stellte sich unabhängig von meiner Überweisung eines vermeintlichen Restpostens über € 50,16 heraus, dass ich sogar eine Rückzahlung fordern müßte, denn u.a. hat TelDaFax in 2008 mit unterschiedlichen Bezeichnungen von sowohl dem \"Haus-\" wie dem Giro-Konto und zu unterschiedlichen Zeitpunkten je €100 für den Sonderabschlag lt. Vertrag abgebucht.

Per Einschreiben zu Ende Juli stellte ich nun meine Forderung über das von Hn. Kreisel errechnete Guthaben mit Herleitungsberechnung und Listen mit deren Abbuchungstexten/-nummern und stellte eine angemessene Zahlungsfrist über vier Wochen (26.8.), die ich stillschweigend verlängerte.
 Am 9.8.10 mailten sie mir nun: \"Ein  Guthaben können wir laut unseren Daten nicht bestätigen. Nach Prüfung Ihres Falles  teilen wir Ihnen mit, dass stattdessen weiterhin offene Posten ausstehen [dass die seriös geprüft haben, bezweifele ich, meine Anm.]. Es handelt sich hierbei um einen Teil Ihres mtl. Abschlages für November 2009. [wie das? Die haben nichts abgebucht und ich hatte nichts überwiesen nach deren und meinen Aufstellungen]. Der Restbetrag stammt aus Ihrer Schlußrechnung.\"
 Ich schrieb am 13.8. zurück: \"Kein Wunder, dass Sie durcheinander geraten mit Ihrer Buchhaltung. Und seltsam und irritierend, dass Sie früher formalistisch, weil so mehrmals von Ihnen unkritisch gemailt,  immer wieder zwei Abschläge verlangten und nun plötzlich einen kleineren Restbetrag als zuvor errechnet haben. Sie haben offensichtlich immer noch nicht verstanden, dass meine Gegen-Rechnung stimmen muss, weil Sie in 2008 unter obiger KdNr den Sonderabschlag über € 100,- unzulässigerweise (und  wegen der Einzüge dazwischen auch von uns, damals unbemerkt geblieben) zweimal eingenommen und wohl irgendwo hingebucht haben.Beachten Sie Ihre unterschiedlichen Buchungs-Deklarationen:...Es besteht weiterhin unsererseits die im Einschreiben vom 30.7. genannte Forderung!\"  Heute erhalte ich eine Mahnung für 50 € + Mahngeb. und Verzugszinsen mit Drohung eines autom. Inkasso-Verfahrens sowie Sperrandrohung.Was kann man da noch tun, wo die ein \"Aussage-gegen-Aussage-Spiel\" fortführen?
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Beitrag von: bolli am 08. September 2010, 16:44:38
Zitat
Original von hugo00
Was kann man da noch tun, wo die ein \"Aussage-gegen-Aussage-Spiel\" fortführen?
Gibt wohl nur zwei Möglichkeiten:
1. Die jetzt einfach weiter agieren lassen und bei einem Mahnbescheid Einspruch einlegen. Falls die aber den Fall doch nicht weiter verfolgen, haben Sie Ihre Überzahlung noch nicht zurück.

2. Rückzahlungsklage erheben, da falsche Abrechnung nicht korrigiert wird. Ist allerdings wahrscheinlich mehr Aufwand für Sie, da Sie agieren müssen und nicht der Versorger. Selbst wenn Sie Rechtsschutz haben, wird sich ein Anwalt nicht um den Fall um 100,- EUr Streitwert reißen.

Übrigens: Das mit der Sperrandrohung können Sie wohl vergessen, da Sie mit dem betroffenen Zähleranschluss ja garnicht mehr bei TDF sind. Und ihren anderen (eigenbewohnten) Anschluss, so der denn bei TDF ist, dürfte man deswegen wohl nicht sperren, da hier ja keine Rückstände sind.
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Beitrag von: hugo00 am 09. September 2010, 18:14:13
Da bin ich Ihrer Meinung.
Trotzdem ist das eine zutiefst ärgerliche Plage mit diesen EVUs, die weiter unbelehrbar auf ihren Standpunkten bestehen. Wenn sie nicht dauernd mit ihren Kunden wegen ihrer seltsamen, wirklichkeitsfremden Auffassungen überkreuz gerieten, hätten die doch ebenso das Leben leichter und könnten sogar Personal sparen, das durch die Korrepondenz bei Reklamationen gebunden wird und für andere Aktivitäten nicht zur Verfügung steht. So könnten sogar Kosten gespart werden, muß man diesen sog. Kaufleuten vorhalten.

Andererseits, wenn die das autom. gerichtl. Mahnverfahren anwenden, hat man auch Ärger, weil man dann seitens des Gerichts an das örtl. AG verwiesen wird nach Widerspruch. Doch diese kleinen AGs, wie unseres in Norderstedt, haben keinerlei Erfahrung mit derartigen Fällen und so wird man verfrühstückt wie jeder andere säumige Zahler.

Nun ich werde mal versuchen, das meinerseits bzw. mithilfe von Hn. Kreisel ermittelte Guthaben bei dem Zähler für die von mir bewohnte Do-Haus-Hälfte einzubehalten. Dann haben sie da auch Ärger und ich komme dann in eine Rille, die mir den Ausstieg, den Wechsel auch bei diesem Zähler ermöglicht.
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Beitrag von: bolli am 10. September 2010, 08:43:02
Zitat
Original von hugo00
Nun ich werde mal versuchen, das meinerseits bzw. mithilfe von Hn. Kreisel ermittelte Guthaben bei dem Zähler für die von mir bewohnte Do-Haus-Hälfte einzubehalten. Dann haben sie da auch Ärger und ich komme dann in eine Rille, die mir den Ausstieg, den Wechsel auch bei diesem Zähler ermöglicht.
Das dürfte Ihnen kaum gelingen, da ich davon ausgehe, dass es sich um zwei getrennte Abnahmestellen und somit um zwei getrennte Verträge handelt. Eine Aufrechnung ist schon in EINEM Vertrag nicht ganz unproblematisch (vertraglicher Auschluss ?, rechtskräftig festgestellte Forderung ?), bei zwei unterschiedlichen Verträgen drüften aber die o.g. Punkte kaum zutreffen. Da wird TeldaFax SEHR schnell mahnen und im Zweifelsfall recht bekommen, da fallen für Sie höchstens zusätzliche Kosten an.

Bleibt Ihnen jetzt nur, an der Rückforderung INTENSIV zu arbeiten (nach zwei bis drei Monaten rückfordern und ggf. auch \"andere Wege\" beschreiten) und ggf. mit Ihrem Vertrag der selbstbewohnten Haushälfte bei einem günstigerem Angebot zu wechseln.
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Beitrag von: hugo00 am 10. September 2010, 12:38:04
Das verstehe ich nun wieder nicht, wieso ich mein Guthaben nicht über den noch existierenden Zähler für unsere Do-Haus-Hälfte einbehalten können sollte?

Beide Zähler gehören den hiesigen Stadtwerken. Das Do-Haus, in dem auch die Mieter Wand an Wand mit uns wohnen, gehört meiner Frau und mir. Die beiden Zähler hängen im gemeinsam von Mietern und uns begangenenen Keller genau \"knatsch\" nebeneinander. Die Vertragspartner sind meine Frau und ich gegenüber TDF, weil die Mieter dies so wünschten. Also beide Verträge laufen auf meinen Namen. Der Zähler für die Mieterwohnung läuft inzwischen ab 1.6.10 unter Vertrag bei MeckPommStrom.
Die Postadresse ist auch die gleiche.
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Beitrag von: bolli am 10. September 2010, 15:22:01
Auch wenn die Zähler knatsch nebeneinander im gleichen Raum hängen, vermute ich mal, dass es zwei getrennte Verträge waren (unterschiedliche Vertragsnummern auf den Abrechnungen). Wenn dem so ist, sind diese Zähler und die damit verbundenen Verträge zwei getrennte Rechtsgeschäfte, auch wenn die beiden Vertragspartner identisch waren.

Wenn Sie nun ohne entsprechende rechtliche Grundlage (rechtskräftig festgestellte Forderung) anfangen, etwaige Forderungen aus dem einen (ehemailgen) Vertragsverhältnis mit denen ihres aktuellen zu verrechnen (aufrechnen), wird der Versorger, wenn er klug beraten ist, dieses zu unterbinden suchen, indem er die aufgerechneten, also nicht bezahlten Beträge als offen anmahnt. Falls es in eine rechtliche Prüfung des Vorgangs geht, wird sich herausstellen, dass Sie keine rechtskräftig  festgestellte Forderung (also einen Urteilstitel) gegen den Versorger haben und somit keine Berechtigung zur Aufrechnung hatten.

Es wird Ihnen aus meiner Sicht nichts anderes übrig bleiben, als Ihr überzahltes Geld aus dem anderen Vertrag anders zurück zu holen. So ist das Leben.  X(
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Beitrag von: bewin am 14. Juni 2011, 17:02:36
Jetzt der GAU: TelDaFax ist pleite:

http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Nach meinen Erfahrungen mit einer unberechtigten Abbuchung von rund 1600Euro über meiner vereinbarten Vorauszahlung, 8 Wochen Kampf um die Rückzahlung letztes Jahr - jetzt nach Ablauf des Vertrages dasselbe Theater. Seit Anfang April versuche ich, rund 500Euro Überzahlung zurückzubekommen (der Vertrag ist seit Anfang April 2010 gekündigt), aber nach mehreren Telefonaten habe ich jetzt erst die Abrechnung bis 31.12.2010 bekommen, obwohl der Netzbetreiber TelDaFax schon Anfang April den Verbrauch mitgeteilt hat.

Es ist wieder wie im letzten Jahr: freundliche ahnungslose Mitarbeiter, aber das Geld bekommt man nicht wieder. Mein Rechtsanwalt rät mir nach der Pleite von Klagen ab. Ich solle abwarten, wer der Insolvenzverwalter ist und dort meine Forderungen stellen. Aussichten auf Rückzahlungen sind mager, aber nicht unmöglich.

Fazit: TeldaFax ist ganz offensichtlich eine BETRUGSFIRMA - schade, dass mir das letztes Jahr einige nicht gegaubt haben.
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Beitrag von: vevokri am 15. Juni 2011, 01:31:09
Also --- kann man garnicht oft genug sagen - die sind nun pleite, und für die Vorauszahler steht viel Geld auf dem Spiel.

Wenn man jetzt schon so viel Strom verbraucht hat daß die Vorauszahlung aufgezehrt ist hat man keinen Verlust.

Und die Grundversorgung gilt / greift m. E. erst wenn man von Teldafax oder dem Grundversorger darüber informiert wird. Jedenfalls bei uns, Betrugsversuche wie von der Wemag, einen einfach 6 Monate rückwirkend in die Grundversorgung nehmen zu wollen mache ich einfach nicht mit.

Und den Zählerstand notiert man sich halt jetzt mal selbst, und nochmal wenn der Brief mit der Grundversorgung kommt, und kann dann ganz in Ruhe selbst entscheiden welchen Stand zu welchem Datum man zu Teldafax oder zum Netzbetreiber melden mag. Und dabei läßt man genauso viel Sorgfalt und Eigeninteresse walten wie Teldafax in den Meldungen zur Geschäftslage, das ist doch eigentlich nur fair.

Und es kann einem kein Teldafax und kein Netzbetreiber oder Grundversorger verbieten jetzt halt 200 Maschinen Wäsche auf Vorrat zu waschen, die Kühlschranktür offen zu lassen oder was einem mehr oder weniger sinnvolles einfällt mit dem schon bezahlten Strom anzufangen - Nachbarn versorgen? Und auch niemand verwehren späterhin ganz ganz sparsam mit Strom umzugehen, oder die Vorratswäsche zu verbrauchen, oder einen langen Urlaub zu machen, oder vom Nachbarn etwas vom jetzt gesponsorten Strom wiederzukriegen oder was auch immer. Laßt euch etwas einfallen, aber nicht alle das Gleiche ... was man nicht machen darf ist Strom einspeisen, oder so tun als ob, und den Zähler rückwärts drehen lassen. Das darf man nur mit einem Einspeisevertrag mit dem Versorger!

Und wer jetzt noch nicht kapiert hat, hat halt schon zu lange Hirn durch klickibunti Internet ersetzt und dem ist dann halt nicht mehr zu helfen.

Keine Rechtsberatung, keine Aufforderung, sondern nur meine persönliche subjektive Meinung die selbstverständlich auch falsch sein kann. Ich behalte mir jederzeitige Meinungsänderungen oder Korrekturen vor und übernehme keinerlei Verantwortung oder Haftung falls jemand obiges so versteht jetzt einfach getunte Zählerstände irgendwohin zu melden. Ich meine das könnte illegal sein - wenn es auffliegt und nicht auf einem schlichten Versehen beruht.

beste Grüße,



Vevokri
Titel: TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
Beitrag von: bewin am 16. Juni 2011, 08:24:06
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Wenn man jetzt schon so viel Strom verbraucht hat daß die Vorauszahlung aufgezehrt ist hat man keinen Verlust.

Das hilft einem leider nichts, wenn man schon im April 2010 gekündigt hat, der Vertrag mit TelDaFax Ende März ausläuft und man wegen Isolierungsmaßnahmen am Haus plötzlich nur 60% der vorausgezahlten Gasmenge gebraucht hat ...
Titel: TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
Beitrag von: Energiesparer51 am 17. Juni 2011, 09:05:14
Vorsicht bei TeldaFax - nur für Leute mit starken Nerven (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=9217)

Warnungen gab es in diesem Forum schon vor über drei Jahren.
Titel: TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
Beitrag von: bolli am 20. Juni 2011, 07:11:07
Tja, aber die Preise waren doch SOOOO günstig. Da kann man halt nur schlecht dran vorbei gehen. Diejenigen, die 2 oder 3 Jahre dabei waren und sich rechtzeitig abgesetzt haben reiben sich die Hände und die anderen haben sich leider \"verzockt\". Das ist wie in der großen Finanzwelt, wo die Deutsche Bank auf diese Weise Milliarden Gewinne einfährt und einige andere gegen die Wand fahren. Nur hat6 da bisher dann halt der Staat geholfen.

Das beispiel TDF zeigt uns mal wieder: Nicht die günstigesten Preise sind die besten, sondern angemessene, sowohl für Verbraucher wie auch für Versorger.

Geiz mag ge*l sein, hilft uns auf Dauer aber nicht weiter.