Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: xilef am 18. Juni 2010, 12:31:16
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Guten Tag,
ich bin seit fast 6 Monate Leser dieses Forums und habe einige Hinweise erhalten, wie man den Mietvertrag für den unterirdischen Flüssiggastank auflösen kann. Nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes liegt nun ein Angebot von der Mietfirma vor: Tankpreis ca. 2000 EUR, unterirdisch 4800 Liter, 16 Jahre alt. Da dieser Tank von zwei Parteien genutzt wird (zwei Doppelhaushälften, Tank liegt auf beiden Grundstücken) und bisher über Gaszählerstand abgerechnet wurde, habe ich Fragen: wann soll die Abrechnung zwischen den Parteien erfolgen, wie kann sichergestellt werden, dass bei einem Verkauf des Hauses einer Partei die Nutzung des Gastanks beibehalten wird?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.
Gruß xilef
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Wenn sie schon einen Anwalt kontaktiert, bzw. eingeschalten haben, dann sind sie doch auf dem besten Weg, hier auch eine wasserdichte Lösung zu finden.
Hier im Lande herrscht Vertragsfreiheit und daher kann man eigentlich auch immer vernünftige Lösungen finden, vorrausgetzt, die beiden Parteien sind sich einig, was sie wollen.
Der Tank muss natürlich zuvor aus dem Mietverhältnis genommen werden. da sonst dieser Vermieter immer weiter noch seine Finger im Spiel hat und sie das Gas weiterhin von diesem beziehen müssen, also nicht frei und günstiger tanken können.
Guten Erfolg weiterhin
H. Watzl
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Den Mietvertrag werden wir auflösen. Wir sind scheinbar ein Einzelfall mit einem Gemeinschaftstank.
Gruß xilef
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Ein interessanter Fall, der so vielleicht gar noch nicht da gewesen ist.
Bitte berichten sie weiter und informieren die Lesergemeinde hier über Vorgang.
Weiterhin guten Erfolg
H. Watzl
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Ich werde gerne die Vorgehensweise hier beschreiben. Durch die Ferienzeit sind wir etwas in Stocken geraten. Der Vertrag ist noch nicht abgeschlossen. Danach liefere ich gerne die Beschreibung.
Gruß xilef
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Original von xilef
Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Den Mietvertrag werden wir auflösen. Wir sind scheinbar ein Einzelfall mit einem Gemeinschaftstank.
Gruß xilef
nene, Sie sind vielleicht ein Einzelfall dahingehend, dass Sie sich zu zweit einen Tank teilen. Ich selber bin in der misslichen Lage einen Tank mit 10 weiteren Abnehmern teilen zu müssen.
Ich kann nur raten, FINGER WEG VON TANKVERTRÄGEN.
Ready XL