Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: Zeus am 28. Mai 2010, 14:28:41
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So jetzt haben es alle schwarz auf weiß.
Der frühere Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss wurde wegen des Besitzes von Kinderpornos zu einer Bewährungsstrafe von einen Jahr und drei Monate verurteilt. Und die Piraten-Partei leckt warscheinlich die Wunden. Was mußten sich diejenigen die vor diesem Mann gewarnt haben, seinerzeit nicht alles anhören.
Was erklärt heute das Vorstandsmitglied der Piraten-Partei, Wolfgang Duda gegenüber \"Die Welt\" ? \"Man werde Tauss nicht nahelegen sich aus der Partei zurückzuziehen. Vielmehr vertraue man darauf, dass er jetzt die richtige Entscheidung treffe, für sich und die Piraten.\" Übersetzt : \" Wir sind froh wenn Du gehst, denn wir möchten mit Dir nichts mehr zu tun haben\".
Hätte man billiger haben können, wenn man ihn gleich nicht in die Partei aufgenommen hätte. ;)
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@Zeus,
eben noch nicht schwarz auf weiß. Urteilstext liegt noch nicht vor ;) Und ist auch noch nicht rechtskräftig.
Ich hatte vorhin noch den Tweet von Herrn Tauss gelesen
https://twitter.com/tauss/status/14901800292
und dann noch die Pressemitteilung:
http://www.piratenpartei.de/Pressemitteilung-100528-Zum-Urteil-im-Strafverfahren-gegen-Joerg-Tauss
Wobei genau meine Kritik an die Presse AG dahingeht, dass die PM zum Urteil zu schnell raus ist und eben in ihrem Wortlaut genau zu solchen Interpretationen führt. Die eben noch nicht, aufgrund der Zeit, getragen oder reflektiert von den Mitgliedern sein kann.
Entsprechende Kritik ist dort auch in Kommentaren und über Twitter zu verfolgen.
und nun Herrn Tauss ausführliche Stellungnahme gelesen:
http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=989
..in der Folge dann zwar eine schon in rechtlicher Hinsicht lediglich privat und somit als strafbar zu wertende Neugier unterstellt, aber ausdrücklich eben kein irgendwie geartetes persönliches, sexuelles Interesse an der Verschaffung oder dem Besitz kinderpornographischen Materials festgestellt hat. Diesbezüglich anderslautende Meldungen sind falsch..
Und das ist für mich der entscheidende Fakt.
Gerade weil dieser Fall besonders liegt.
Pressemitteilung des Landgerichts:
http://www.bruchsal.org/story/ehemaliger-bundestagsabgeordneter-j%C3%B6rg-tauss-verurteilt
Wer möchte, kann auf bruchsal.org noch Berichte über den Prozess nachlesen. Im besonderen die Berichterstattung während der Prozesstage
Das Plädoyer von RA Jan Mönikes vom 27. Mai 2010
http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/27/pladoyer-im-verfahren-gegen-jorg-tauss/
Pressestatement der Verteidigung zum Urteil:
http://www.moenikes.de/ITC/2010/05/28/pressestatement-der-verteidigung-von-jorg-tauss-zum-ausgang-des-verfahrens/
Kommentierung von RA Stadler:
http://www.internet-law.de/2010/05/urteil-im-fall-tauss.html
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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,697599,00.html
...Viele Piraten halten das Urteil gegen den selbsternannten Ermittler Tauss für zu streng - ein Hinweis auf ein \"bedenkliches Rechtsverständnis\", schreibt Zeit Online. Nur weil sich Tauss und die Piraten für kompetenter in Netzangelenheiten hielten, erlaube ihnen das trotzdem keinen Rechtsbruch. ...
Schlimm genug, dass man das (manchen) extra erklären muss.
Im übrigen- ein \"normaler\" Täter hätte wohl mehr kassiert; wahrscheinlich ist der Herr als \"zu strafempfindlich\" befunden worden...
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Original von Sukram
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,697599,00.html
...Viele Piraten halten das Urteil gegen den selbsternannten Ermittler Tauss für zu streng - ein Hinweis auf ein \"bedenkliches Rechtsverständnis\", schreibt Zeit Online. Nur weil sich Tauss und die Piraten für kompetenter in Netzangelenheiten hielten, erlaube ihnen das trotzdem keinen Rechtsbruch. ...
Schlimm genug, dass man das (manchen) extra erklären muss.
Bin ich ja mal gespannt, ob sich RA Stadler noch dazu äußert, weil man ihm faktisch damit auch ein \"bedenkliches Rechtsverständnis\" bescheinigt. Er hatte sich (s. obiges Link zum Blogbeitrag) ebenso über die Höhe der Strafe kritisch geäußert.
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Original von Evitel2004
Bin ich ja mal gespannt, ob sich RA Stadler noch dazu äußert, weil man ihm faktisch damit auch ein \"bedenkliches Rechtsverständnis\" bescheinigt. Er hatte sich (s. obiges Link zum Blogbeitrag) ebenso über die Höhe der Strafe kritisch geäußert.
Solche Rechtsanwälte soll\'s geben. (sogar adelige, gell ;-)
Können aber trotzdem z.B. Innenminister werden. oder, in die andere Richtung, Obernazi. aus derselben Kanzlei.
Vermutlich sogar mehr als \"durchgeknallte Staatsanwälte\". Die machen\'s nämlich als \"abhängig beschäftigte\" nicht lange, bis sie abgesägt werden.
Selbst angeblich ach so unabhängigen Richtern kommt \"man\" mit gewissen Mitteln früher oder später bei...
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Original von Sukram
Solche Rechtsanwälte soll\'s geben. (sogar adelige, gell ;-)
Können aber trotzdem z.B. Innenminister werden. oder, in die andere Richtung, Obernazi. aus derselben Kanzlei.
In die Ecke würde ich aber nicht Herrn Thomas Stadler schieben. Der im Übrigen einer von den Anwälten ist, die Postemfpänger Von-du weißt-schon-Wen, vertreten hat. Gerade in dem Bereich sind einschüchternde Zahlungsaufforderungschreiben sehr kurzfristig angesetzt.
Aber das ist jetzt offtopic, weil da gehts um Abmahnungen.
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Bundesgerichtshof verwirft Tauss’ Revision.
Das Urteil gegen den früheren SPD- und Piratenpartei-Bundestagsabgeordneten wegen des Besitzes kinderpornografischer Filme und Bilder ist rechtskräftig. Dies teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe mit. Tauss war Ende Mai zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Die Revision verwarf der BGH als unbegründet.
Tauss hatte in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornoszene, mit denen er über sein Mobiltelefon kinder- und jugendpornografische Filme und Bilder austauschte. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung war weiteres Material sichergestellt worden – unter anderem DVDs, die Tauss in der hinteren Reihe eines Bücherregals aufbewahrt hatte. Der 57-Jährige hatte den Besitz des Materials damit zu rechtfertigen versucht, dass er in Ausübung seines Bundestagsmandats eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornografie gewinnen wollte.
Urteil gegen ehemaligen Bundestagsabgeordneten wegen Sichverschaffens kinderpornographischer Schriften rechtskräftig (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=53179&anz=165&pos=0&Blank=1)