Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 19. Mai 2010, 13:44:37
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LG Neuruppin, Urt. v. 22.04.10 Az. 1 O 161/08 - Rückforderungsanspruch eines Fernwärmekunden (http://www.energieverbraucher.de/files_db/1274090597_1787__12.pdf)
Das gut begründete Urteil überzeugt.
Bemerkenswert erscheint, dass BBH wohl für den Fernwärmlieferanten ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht aus § 315 BGB herleiten wollten. Aus dem Standardwerk der BBH- Anwälte \"Zenke/ Wollschläger § 315 BGB: Streit um Versorgerpreise\" ergibt sich indes, dass die Billigkeitskontrolle dabei regelmäßig keinen Anwendungsbereich habe.
Zur Abweisung der Zahlungsklage eines Fernwärmeversorgers wegen unwirksamer Preisänderungsklausel siehe auch OLG Naumburg ZNER 2009, S. 400 (http://www.energieverbraucher.de/files_db/1264688222_0296__12.pdf)