Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON edis => Thema gestartet von: delphin06 am 11. Mai 2010, 22:30:14
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Guten Abend,
ich versuche mich kurz zu halten um mein Problem zu schildern:
Wir haben ein Wochenendgrundstück mit dem Netzbetreiber und Grundversorger Eon edis.
Im November 2009 erhielten wir eine üble Nachzahlung über 800,00 Euro. Alle Versuche mit Eon eine Ratenzahlung zu vereinbaren, scheiterten, es sei denn, wir verpflichten uns weitere 2 Jahre auf dessen Stromversorgung.
Nach etlichen Anrufen bei der Kundenbetreuung, die natürlich alle erfolglos verliefen, sperrte man uns Ende November den Strom ab und kurz danach den Zähler !
Seit Februar 2010 versuchten wir über mehrere andere Stromanbieter einen Wechsel zu erreichen, immer mit der Meldung : der Kunde ist nicht identifizierbar !
Nun habe ich von Eon edis erfahren, dass unser Vertrag zum 30.11.09 gekündigt wurde, eine Kündigung habe ich allerdings nie erhalten, auch nicht nach telefonischer Anforderung bei der Kundenbetreuung.
Also hat der neue Stromlieferant einen \"NEUEINZUG\" beantragt, auch der wurde von Eon edis abgelehnt.
Ich habe mit Eon edis gesprochen, die mir versicherten, sie stehen einem Wechsel auch bei Altschulden nicht im Wege ! Auch der neue Anbieter hat uns schriftlich einen Wechsel bestätigt, kann aber keinen Strom liefern, weil Eon edis den Zähler nicht freigibt.
Ist das rechtens ?
Wie kann ich mich dagegen wehren ?
Ich bin ja bereit die Forderung in Höhe von 800,00 Euro zu begleichen, aber auf einmal wie Eon es fordert, kann ich es nun mal nicht.
Gruss und Danke an alle für Antworten
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Original von delphin06
Im November 2009 erhielten wir eine üble Nachzahlung über 800,00 Euro. Alle Versuche mit Eon eine Ratenzahlung zu vereinbaren, scheiterten, es sei denn, wir verpflichten uns weitere 2 Jahre auf dessen Stromversorgung.
Nun habe ich von Eon edis erfahren, dass unser Vertrag zum 30.11.09 gekündigt wurde, eine Kündigung habe ich allerdings nie erhalten, auch nicht nach telefonischer Anforderung bei der Kundenbetreuung.
Ich bin ja bereit die Forderung in Höhe von 800,00 Euro zu begleichen, aber auf einmal wie Eon es fordert, kann ich es nun mal nicht.
Gruss und Danke an alle für Antworten
Hallo,
- Kommunikation immer nur schriftlich mit einschreiben oder bestätigter persönlicher Übergabe alles andere ist Mumpitz!
- Mittels Anwalt Edis Auffordern die Kündigung zu bestätigen!
=> einen neuen Anbieter suchen
Wegen der Erpressung auch die zuständigen Behörden informieren!
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vielen Dank für die schnelle Antwort !
Nun wird es lustig...ich habe heute nochmal mit dem neuen Stromanbieter gesprochen, die sagten mir, eon habe die Meldung rausgegeben, es darf der Zähler nicht wieder freigegeben werden, solange die Altschulden nicht beglichen sind.
Eon macht mich wahnsinnig...was soll ich jetzt tun ?
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Wenn der vom früheren Versorger (E.ON edis Vertrieb GmbH) zu unterscheidende Netzbetreiber (E.ON edis AG) einem anderen Stromlieferanten die Netznutzung zur Stromversorgung mit jener Begründung veweigert, kann man sich bei der Bundesnetzagentur und beim Bundeskartellamt beschweren. Notfalls muss man gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Betroffen sind sowohl der Kunde selbst als auch der neue Stromlieferant.
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ich glaube es einfach nicht.
Eon edis hat mir gerade mitgeteilt, dass der Vertrag nicht gekündigt wurde und auch nicht gekündigt wird, solange die Altschulden vorhanden sind.
Was denn nun ? Vorher haben sie gesagt, wir sind wurden zum 30.11.09 gekündigt !
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Den Vertrag können Sie selbst kündigen oder durch einen bevollmächtigten Dritten (neuer Stromlieferant) kündigen lassen. Bei Grundversorgungsverträgen beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende.
Es sieht so aus, als seien bereits neue Stromlieferanten bevollmächtight worden, den Vertrag zu kündigen und hätten dies in der Vergangenheit auch getan.
Original von delphin06
Seit Februar 2010 versuchten wir über mehrere andere Stromanbieter einen Wechsel zu erreichen, immer mit der Meldung : der Kunde ist nicht identifizierbar !
Nun habe ich von Eon edis erfahren, dass unser Vertrag zum 30.11.09 gekündigt wurde, eine Kündigung habe ich allerdings nie erhalten, auch nicht nach telefonischer Anforderung bei der Kundenbetreuung.
Also hat der neue Stromlieferant einen \"NEUEINZUG\" beantragt, auch der wurde von Eon edis abgelehnt.
Das Kündigungsrecht des Kunden wird nicht dadurch eingeschränkt, dass etwaig noch Forderungen offen stehen. Das wäre ja noch schöner.
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der neue Sromlieferant hatte bereits 3 mal versucht, den Vertrag zu kündigen, Eon akzeptiert diese nicht und stellt sich quer.
Sie lassen die Kündigung nicht zu, bis die Altschulden bezahlt sind.
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Die Kündigung eines Grundversorgungsvertrages als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung wurde mit deren Zugang zum Ablauf der Kündigungsfrist wirksam, ohne dass es hierfür einer Zustimmung/ Akzeptanz des bisherigen Stromversorgers bedarf. Notfalls muss man auf Feststellung klagen, dass der Grundversorgungsvertrag durch ordentliche Kündigung vom... beim Grundversorger eingegangen am... zum... wirksam beendet wurde. Auch vorläufiger Rechtsschutz kommt in Betracht. Dafür sollte man sich an einen Anwalt wenden.
Auch wenn der Grundversorger die Kündigung missachtet, den Versorgerwechsel blockiert, kann man sich mit einer Beschwerde an die Bundesnetzagentur und an das Bundeskartellamt wenden.
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Vielen Dank für die kompetente Hilfe.
Ich werde mich sofort an die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt wenden.
Liebe Grüße und ich werde posten, sobald ich was neues weiss
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Original von RR-E-ft
Die Kündigung eines Grundversorgungsvertrages als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung wurde mit deren Zugang zum Ablauf der Kündigungsfrist wirksam, ohne dass es hierfür einer Zustimmung/ Akzeptanz des bisherigen Stromversorgers bedarf.
Nicht der Stromversorger, sondern der Netzbetreiber (Eon edis Netz GmbH) akzeptiert keine Kündigung !!!
Ist der Vertrag denn nun gekündigt ? Automatisch mit Stromsperre und Zählersperrung ?
(das wäre dann der 12.11.09) oder durch den neuen Stromanbieter ( das wäre dann der 01.02.10)
Sorry...aber ich blicke so langsam nicht mehr durch, weil man ständig durch Eon edis andere Aussagen bekommt X(
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Der Stromlieferungsvertrag bestand zwischen Ihnen und E.on edis Vertrieb GmbH (Rechtsnachfolger von E.ON edis AG in Bezug auf Stromlieferungsverträge). Dieser Vertrag endete nicht durch die Versorgungseinstellung bzw. den Zählerausbau. Dabei handelt es sich lediglich um die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts des Stromversorgers wegen Zahlungsrückständen gem. § 19 Abs. 2 StromGVV.
Dieser Stromlieferungsvertrag kann folglich nur kundenseitig gegenüber E.ON edis Vertrieb GmbH gekündigt worden sein, ggf. durch einen neuen Stromlieferanten, der vom Kunden zur Kündigung des bisherigen Vertrages bevollmächtigt war.
E.ON edis Vertrieb GmbH hat dem Netzbetreiber (E.ON edis AG) zu bestätigen, dass der bisherige Vertrag gekündigt ist, die Abnahmestelle deshalb vertragsfrei ist und für Lieferungen durch andere Lieferanten offen steht.
Der Netzbetreiber (E.ON edis AG) hat mit der eigentlichen Kündigung des bisher bestehenden Stromlieferungsvertrages mit dem Grundversorger E.ON edis Vertrieb GmbH gegenüber dem Stromlieferanten E.ON edis Vertrieb GmbH gar nichts zu tun.
Dem Netzbetreiber gegenüber wurde nicht gekündigt. Dieser hat sich vollkommen neutral zu verhalten. Der neue Lieferant meldet die Stromlieferungen bei diesem an. Der Netzbetreiber prüft nur, ob ein anderer Stromlieferant behauptet, einen Stromlieferungsvertrag mit dem Kunden zu haben. Für einen solchen Konflikt, wo zwei Stromlieferanten die Netznutzung für Stromlieferungen an den Netzanschlussnehmer gleichzeitig beanspruchen, gibt es klare Regeln.
Die Mischpoke kann wohl nur darin begründet liegen, dass der Netzbetreiber E.ON edis AG hundertprozentige Mutter des Stromlieferanten E.ON edis Vertrieb GmbH ist. Ich halte solche Konstrukte für mit den energierechtlichen Bestimmungen unvereinbar.
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Der Zähler wurde bereits verplomt. Diese Plombe dar nach meiner Kenntnis nur der Netzbetreiber (Eon edis AG) entfernen. Die tun es aber nicht, solange die Altschulden vorhanden sind.
Daher kann ein neuer Stromlieferant 100 mal Strom anmelden und es wird immer wieder abgelehnt.
Ich habe ja auch schon ein NEUEINZUG anmelden lassen ( durch den neuen Stromversorger), also ein komplett anderer Name (einer Bekannten) auch das lehnte Eon ab mit der Begründung \" Auch eine Stromversorgung durch Person xy wird nicht angenommen, bis der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist\"
Wo gibt es denn sowas ? Was kann ein neuer Mieter für die Altschulden eines anderen ???
Kann mir vielleicht irgendjemand sagen, was ich nun tun soll ?
O.K. Meldung bei der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt ( und dann warten ??? - Dauer der Bearbeitung bis zu 2 Monate)
Und dann ? Ein Schreiben an Eon mit der Aufforderung den Zähler zu entsperren ( wird die wohl genauso interessieren, wie die Anrufe)
Trotzdem einen Rechtsanwalt einschalten ?
Sorry, aber ich bin mit diesem Verein echt überfordert und weiss gar nicht, was ich als Erstes tun soll ;(
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Also mal eine ganz blöde Idee aber ruf doch mal auf einer kostenlosen Servicehotline eine anderen Stromanbieter an. Die wollen immer neue Kunden werben und können dir vielleicht gute Tipps geben?
Vielleicht sollte sich derjenige beschwerden der dort NEU einzieht. Nicht du?
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@ Tanja
gute Idee, bringt aber leider nichts, alle Stromanbieter dieser Erde können nichts machen, wenn der Netzbetreiber den Zähler nicht freigibt.
Ich versuche ja nun schon seit Februar 2010 Strom zu bekommen...aber keiner hat es geschafft.
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Wenn dir die Ratenzahlung von E.ON nicht gefällt, leih die das Geld bei enem Institut, bezahl die Schulden und spare mit dem neuen Anbieter zwar nicht die gesamte monatl. Zinszahlung, aber einen Teil davon.
Gruß
NN
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Dass sich der Netzbetreiber hier so missbräuchlich verhält wie beschrieben, klingt für mich unglaublich.
Der Netzbetreiber muss unabhängig sein.
Liegt tatsächlich vom Netzbetreiber die Aussage vor, dass zunächst die Schulden an den Alt-Lieferanten zu zahlen sind ?
Das kann ´ne richtige Pompfe geben von der BNetzA.
Die möglichen Zwangsgelder würden auch EON weh tun.
Am besten den Rat von RR-E-ft annehmen und sofort zum Anwalt.
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@ corsair
ja es ist unglaublich !!!
Der neue Stromanbieter hat diese Aussage schriftlich von Eon erhalten, darum dürfen sie kein Strom liefern.
O.K. ich werde zum Anwalt gehen, scheint wohl keinen leichteren weg zu geben :(
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Hallo Hallo,
kurze Zwischenmeldeung:
die Beschwerde an die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt ist bereits per Fax versendet und hoffentlich in Bearbeitung :)
Ich habe nochmal bei Eon edis AG (Netzbetreiber) angerufen und denen mal klar gemacht, dass sie den Zähler nicht abstellen dürfen, da ich ja bei dem Stromlieferanten einen Zahlungsrückstand habe und nicht beim Netzbetreiber...und nun kommt der absolute Hammer...hier die Anwort:
\"da haben Sie recht, nun können wir gar nicht verstehen, warum der Zähler gesperrt wurde, wir werden sofort einen Außendienstmitarbeiter auf den Weg schicken, um den Zähler zu entsperren.\"
Bitte ????????
seit 5 Monaten rede ich mir den Mund fusselig und nun so ????? Ich kann es nicht fassen !!!
Da es sich ja hier um ein Wochenendgrundstück handelt, mal eine kurze Frage: Kann ich irgendwie eine Entschädigung geltend machen, weil wir ja das Grundstück seit 12.11.09 gar nicht mehr nutzen konnten, aber jeden Monat unsere Pacht bezahlen mussten ???
Offensichtlich hat Eon ja eingesehen, dass sie sich falsch verhalten haben.
Ich würde mich über eure Ratschläge freuen.
Gruss
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@delphin06
Die Freunde von E.ON lesen hier wohl aufmerksam mit.
Der Anwalt, zu dem Sie sich auf den Weg machen wollten, kann Ihnen auch insoweit Rat geben, wie es sich mit etwaigen Schadensersatzansprüchen verhält.
Sicher konnte auch ohne Strom der Garten genutzt werden, etwa um den Rasen von Hand zu mähen oder den Kompost umzuschichten. Möglicherweise hätte man sich eines Stromaggregats bedienen können, um selbst benötigten Strom zu erzeugen.
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500 Quadratmeter Rasen mit der Hand mähen ? Hahaha...Viel Spaß !
Gut, ich werde meinen Anwalt fragen, wegen der Schadensersatzansprüche.
Das Grundstück konnte nicht über Nacht genutzt werden, da wir ohne Strom auch kein Warmwasser haben, somit hätten wir nicht mal eine Gelegenheit zur körperlichen Pflege gehabt.
Aber was man für wenige bis keine Möglichkeiten ohne Strom hat, brauche ich hier wohl nicht erwähnen.
P.S. Ein Stromaggregat kostet auch Geld und warum sollte ich das ausgeben, wenn Eon Fehler macht ???
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Original von delphin06
Das Grundstück konnte nicht über Nacht genutzt werden, da wir ohne Strom auch kein Warmwasser haben, somit hätten wir nicht mal eine Gelegenheit zur körperlichen Pflege gehabt.
Warmduscher. ;)
Zwei Ziegelsteine, ein großer Topf und etwas trockenes Holz ergibt doch eine romantische Kochstelle.
Als wenn es in Brandenburgs Gärten schon immer elektrischen Strom gegeben hätte.
Original von delphin06
500 Quadratmeter Rasen mit der Hand mähen ? Hahaha...Viel Spaß !
Freilich nicht mit der Nagelschere. :D
Opa hätte die Sense gedengelt und losgelegt. Naturerlebnis. (http://www.sensenwerkstatt.de/Maehen-mit-der-Sense.html) Kurse (http://www.sensenwerkstatt.de/7.html)
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Warmduscher. ;)
ganz genau, Warmduscherin :D
Zwei Ziegelsteine, ein großer Topf und etwas trockenes Holz ergibt doch eine romantische Kochstelle.
Als wenn es in Brandenburgs Gärten schon immer elektrischen Strom gegeben hätte.
aber nicht mehr. als wir das Wochenendgrundstück gepachtet hatten ;)
Freilich nicht mit der Nagelschere. :D
mit der Sense finde ich für den Rücken sehr vorteilhaft bei einem Bandscheibenvorfall :rolleyes:
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Als die Leute noch mit gedengelter Sense mähten gab es womöglich weniger Vorfälle. ;)
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wohl war ;) aber diese Zeiten sind vorbei (ein Glück ?)
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Ein Trost: Weniger Bandscheibenvorfälle, dafür mehr Verletzungen mit der gedengelten Sense (\"alte Kriegsverletzung\") ;)
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*lach*
es geschehen noch wunder, heute hat mich ein Eon edis AG Außendienstmitarbeiter angerufen und für morgen 10,30 Uhr einen Termin vereinbart um den Stromzähler zu entsperren...naja...noch habe ich kein Strom, dann mal abwarten, was morgen passiert, sonst brauche ich wohl doch noch die Sense, stehe ja schon knöchelhoch im Rasen :D
Kurze Frage: Ich habe ja nun die Beschwerde an die Bundesnetzagentur und das Kartellamt geschrieben...soll ich das zurückpfeifen ? Oder trotzdem laufen lassen ?
Gruss
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Die Beschwerden sollte man laufen lassen wegen der nicht ausgeräumten Wiederholungsgefahr. Womöglich ist es auch kein Einzelfall.
Der Anwalt würde wohl kostenpflichtig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abverlangen.
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Hallo nochmal,
man soll es nicht glauben, dass man sich über sowas so freuen kann, aber:
WIR HABEN STROM :D
Allerdings habe ich mich mit dem Außendienstmitarbeiter unterhalten, auch der sagte:
\" Ja so ist das wirklich, wenn der Stromlieferant dem Netzbetreiber den Auftrag gibt, den Zähler zu sperren, wird dieser auch umgehend ausgeführt.\"
Der ist von seiner Meinung so überzeugt und bestätigte, dass dies bei Eon edis AG der \"Normalfall\" ist und ständig ausgeführt wird.
Auch bei meiner Erklärung, dass der Zahlungsrückstand bei dem Stromlieferanten ist und nicht bei dem Netzbetreiber, bestätigte er nochmal die o.g. Aussage !
Übrigends haben wir jetzt auch nur den Zähler entsperrt bekommen, weil wir einen \"NEUEINZUG\" ( also einen anderen Namen ) bei Stromlieferant und Netzbetreiber angegeben haben. Vorher lief der Vertrag über meinen Mann, jetzt über mich, wir haben unterschiedliche Nachnamen.
Der Zähler war auf niemanden mehr angemeldet, da Eon edis AG (Netzbetreiber) den Vertrag mit meinem Mann am 12.11.09 gekündigt hat, daher war kein Stromanbieterwechsel möglich... so der Eon Außendienstmitarbeiter !
Hat er Recht ? Ich glaube ich stehe auf dem Schlauch, ist mir alles echt zu kompliziert ! :rolleyes:
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@ delphin06,
so ganz recht hat der mann nun doch nicht.
So lange , wie ein Zähler eingebaut ist, ist auch jemand auf dem Zähler gemeldet. Wenn es kein \"Mieter\" oder \"Nutzer\" ist, dann ist es der Eigentümer.
Überall dort, wo es einen Anschluss gibt, gibt es auch einen Eigentümer. Einen kompletten Ausbau und damit die Stilllegung des Anschlusses kann nur der Eigentümer beim Netzbetreiber beauftragen.
Der Neueinzug, der in diesem Sinne gemeint ist, bedeutet nur, dass es einen Leerstand gibt und dass für den Netzbetreiber bei Anmeldung eines Kunden durch einen Lieferanten andere Fristen gelten, als für einen klassischen Lieferantenwechsel.
Die Sperrung, die durch einen Lieferanten beauftragt wird, bedeutet für den Netzbetreiber gleichzeitig dass der Kunde ausgezogen ist. Daher vielleicht die Verwirrung.
Gruß aus Meck-Pomm