Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 07. Mai 2010, 15:20:33
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AG Ahrensburg, Urt. v. 30.03.10 Az. 49b C 671/09 - Zahlungsklage des Versorgers abgewiesen (E.ON Hanse) (http://www.energieverbraucher.de/files_db/1273222225_6115__12.pdf)
Bemerkenswert ist, dass das Amtsgericht zutreffend feststellt, dass trotz unwidersprochener vorbehaltloser Zahlungen des Beklagten bis zum Februar 2007 nach Vertragsabschluss zwischen ihm und dem Gasversorger keine Preisneuvereinbarungen zustande kamen, der Kunde folglich nur den bei Vertragsabschluss tatsächlich vereinbarten Gaspreis schuldete.