Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GASAG Berlin => Thema gestartet von: RR-E-ft am 28. April 2010, 16:46:02
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Das Amtsgericht Mitte hat unmittelbar nach mündlicher Verhandlung am 26.04.2010 unter dem Aktenzeichen 20 C 537/09 einem GASAG Kunden einen (wegen unwirksamer Gaspreiserhöhungen) eingeklagten Rückforderungsanspruch in Höhe von 378,58 € nebst 5 % Zinsen über Basiszinssatz seit 12.01.2010 zugesprochen. Der erklärten Hilfsaufrechnung der beklagten GASAG in Höhe der Klageforderung blieb der Erfolg verwehrt.
Zugleich wurde entschieden:
Gem. § 3 ZPO i.V.m. § 45 Abs. 3 GKG wird der Streitwert auf 741,16 EUR festgesetzt, weil über die streitige Forderung der Hilfsaufrechnung eine der Rechtskraft fähige Entscheidung ergeht.
Der erfolgreiche Kläger wurde von Herrn Kollegen RA Wassermeier, Berlin (in der Anwaltsliste des Vereins aufgeführt) vertreten.
Gratulation/ Glückwunsch an die Spree.
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Urteil Amtsgericht Mitte vom 10. März 2010 - Az: 17 C 464/09 in der Entscheidungssammlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2647/
weiteres: AG Berlin-Mitte, Urt. v. 10.03.10 Az. 17 C 464/09 - Rückzahlungsklage gegen Gasag erfolgreich (http://forum.bdev.de/thread.php?threadid=13757)
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Original von RR-E-ft
Das Amtsgericht Mitte hat unmittelbar nach mündlicher Verhandlung am 26.04.2010 unter dem Aktenzeichen 20 C 537/09 einem GASAG Kunden einen (wegen unwirksamer Gaspreiserhöhungen) eingeklagten Rückforderungsanspruch in Höhe von 378,58 € nebst 5 % Zinsen über Basiszinssatz seit 12.01.2010 zugesprochen. Der erklärten Hilfsaufrechnung der beklagten GASAG in Höhe der Klageforderung blieb der Erfolg verwehrt.
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das genannte Urteil ist nun in der Entscheidungssammlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2657/
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Interessant ist das Urteil der Zivilabteilung 20 auch im Hinblick auf die Verjährung. Die Vorsitzende ist offensichtlich der Auffassung, dass Verjährungsbeginn Sommer 2009 ist. Damit wären dann Rückforderungen aus den Jahren vor 2006 noch möglich.
Grüße
Ronny Jahn
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und noch eins:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2685/
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Original von Evitel2004
Original von RR-E-ft
Das Amtsgericht Mitte hat unmittelbar nach mündlicher Verhandlung am 26.04.2010 unter dem Aktenzeichen 20 C 537/09 einem GASAG Kunden einen (wegen unwirksamer Gaspreiserhöhungen) eingeklagten Rückforderungsanspruch in Höhe von 378,58 € nebst 5 % Zinsen über Basiszinssatz seit 12.01.2010 zugesprochen. Der erklärten Hilfsaufrechnung der beklagten GASAG in Höhe der Klageforderung blieb der Erfolg verwehrt.
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das genannte Urteil ist nun in der Entscheidungssammlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2657/
Update: Das Urteil ist rechtskräftig. GASAG hat die Berufung zurückgenommen :)