Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Delmenhorst => Thema gestartet von: uwes am 22. April 2010, 18:54:05
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Wie berichtet, hat der Bundesgerichtshof die Sache an das Landgericht Oldenburg zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Dieses hat nun einen inetressanten Beweisbeschluss verkündet.
Danach soll ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen zur Frage,
- ob die swd GmbH Delmenhorst (nur) bestimmte eigene Bezugskosten weitergegeben hat,
- ob die Preisklausel im Vorlieferantenverhältnis richtig angewandt worden sei,
- die Preiserhöhung durch den Vorlieferanten nach den Bezugsverträgen geschuldet wäre und
- ob es rückläufige Kosten in der Sparte Gas nicht gegeben habe.
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In Oldenburg hat man offensichtlich auch die Zeichen der Zeit begriffen ! ;)
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*Gähn* Is ja der Wahnsinn....ein Beweisbeschluss wie tausend andere.
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Gemessen an früheren Entscheidungen des LG Oldenburg handelt es sich um einen Riesenfortschritt im Sinne der Wahrheits- und Rechtsfindung.
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Original von RR-E-ft
Gemessen an früheren Entscheidungen des LG Oldenburg handelt es sich um einen Riesenfortschritt im Sinne der Wahrheits- und Rechtsfindung.
In der Tat. Für das LG Oldenburg beachtlich.
Aber in der Tat - nicht genug.
Jetzt hat man vor, ein Wirtschaftprüfungsunternehmen aus Bremen, das sich selbst als Dienstleister der Ver- und Entsorgungsunternehmen bezeichnet, mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.
Nicht ganz abwegig zu denken, dass diese WP\'s Vertreter des bremischen Vorlieferanten sind. Ob deren Neutralität bezweifelt werden kann?
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Da kann man sich doch nur an den Kopf fassen. Aber zwecks Temperaturkontrolle des Richters müsste man ja diesem an den Kopf fassen. 8)