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Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Delmenhorst => Thema gestartet von: uwes am 22. April 2010, 18:54:05

Titel: Beweisbeschluss des LG Oldenburg
Beitrag von: uwes am 22. April 2010, 18:54:05
Wie berichtet, hat der Bundesgerichtshof die Sache an das Landgericht Oldenburg zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.

Dieses hat nun einen inetressanten Beweisbeschluss verkündet.
Danach soll ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen zur Frage,
- ob die swd GmbH Delmenhorst (nur) bestimmte eigene Bezugskosten weitergegeben hat,
- ob die Preisklausel im Vorlieferantenverhältnis richtig angewandt worden sei,
- die Preiserhöhung durch den Vorlieferanten nach den Bezugsverträgen geschuldet wäre und
- ob es rückläufige Kosten in der Sparte Gas nicht gegeben habe.
Titel: Beweisbeschluss des LG Oldenburg
Beitrag von: tangocharly am 22. April 2010, 23:18:48
In Oldenburg hat man offensichtlich auch die Zeichen der Zeit begriffen !   ;)
Titel: Beweisbeschluss des LG Oldenburg
Beitrag von: Black am 23. April 2010, 10:35:08
*Gähn* Is ja der Wahnsinn....ein Beweisbeschluss wie tausend andere.
Titel: Beweisbeschluss des LG Oldenburg
Beitrag von: RR-E-ft am 23. April 2010, 10:37:39
Gemessen an früheren Entscheidungen des LG Oldenburg handelt es sich um einen Riesenfortschritt im Sinne der Wahrheits- und Rechtsfindung.
Titel: Beweisbeschluss des LG Oldenburg
Beitrag von: uwes am 03. Mai 2010, 14:01:55
Zitat
Original von RR-E-ft
Gemessen an früheren Entscheidungen des LG Oldenburg handelt es sich um einen Riesenfortschritt im Sinne der Wahrheits- und Rechtsfindung.

In der Tat. Für das LG Oldenburg beachtlich.
Aber in der Tat - nicht genug.

Jetzt hat man vor, ein Wirtschaftprüfungsunternehmen aus Bremen, das sich selbst als Dienstleister der Ver- und Entsorgungsunternehmen bezeichnet,  mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.

Nicht ganz abwegig zu denken, dass diese WP\'s Vertreter des bremischen Vorlieferanten sind. Ob deren Neutralität bezweifelt werden kann?
Titel: Beweisbeschluss des LG Oldenburg
Beitrag von: bolli am 04. Mai 2010, 09:58:51
Da kann man sich doch nur an den Kopf fassen. Aber zwecks Temperaturkontrolle des Richters müsste man ja diesem an den Kopf fassen.  8)