Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: echtgut am 18. April 2010, 17:17:56

Titel: Versorger beruft sich auf BGH-Urteil ... zurückschreiben?
Beitrag von: echtgut am 18. April 2010, 17:17:56
Mal wieder eine dumme Frage: Wenn der Stromversorger den Billigkeitseinwand mit Verweis auf das Urteil vom 13.07.2007 des BGH abzuschmettern versucht und es dahingehend interpretiert, dass keine Billigkeitskontrolle erforderlich ist, sollte man darauf überhaupt reagieren?
Ich habe zwar ein Musterschreiben gefunden, doch frage ich mich, ob eine längere Diskussion und die Kenntnisgabe der Argumente an den Versorger überhaupt Sinn ergibt, zumal wenn man selbst juristischer Laie ist und sich lieber nicht unnötig vor einem Prozess in rechtliche Feinheiten verstricken möchte, wenn es nicht für die optimale Wahrnehmung der eigenen Interessen unumgänglich ist.
Wie würdet Ihr es sehen?
Titel: Versorger beruft sich auf BGH-Urteil ... zurückschreiben?
Beitrag von: RuRo am 19. April 2010, 20:23:00
@echtgut

Oberste Rebellenpflicht ist doch nur der fortgeführte Unbilligkeitseinwand gegen Preiserhöhungen und -absenkungen binnen angemessener Frist.

Soweit mir bekannt ist der angemessene Zeitraum bisher nicht höchstgerichtlich entschieden. In den unteren Instanzen kursieren einige eher kurzzeitige Einschätzungen (2 oder 3 Wochen).

Ihr Versorger ist nicht so unbedarft, wie er Ihnen Glauben machen will. Im Endeffekt ist jeder weiterführende Schriftwechsel vergeudete Zeit. Investieren Sie diese lieber in die Suche nach einem kompetenten Rechtsbeistand.