Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: fortunato am 13. April 2010, 19:41:12
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Eine kurze Frage; Bei meinem Versorger ist der Verrechnungspreis (Strom) im Vergleich zu 2009 um ganze 16% gestiegen. Darf man bei der Rechnungskürzung den alten Preis beibehalten ?
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar :)
Viele Grüße,
Fortunato
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Man muss nur das bezahlen, was man vertraglich vereinbart hat.
Wurde ein Verrechnungspreis im laufenden Vertragsverhältnis neu eingeführt oder erhöht, stellt sich zunächst die Frage nach dem Preisänderungsrecht und sodann ggf. nach der Billigkeit des einseitig festgesetzten Preises, den preisbildenden Kostenfaktoren und deren zwischenzeitliche Veränderung.
Wie i-m-m-a.
Man kann sich wohl fragen, warum man für das Verrechnen auch noch ein Entgelt bezahlen soll. ;)
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Original von RR-E-ft
Man kann sich wohl fragen, warum man für das Verrechnen auch noch ein Entgelt bezahlen soll. ;)
Ja, das stimmt allerdings :)
Besten Dank für Ihre Hilfe!